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X545e: Ich warte seit Januar auf das Kabel für öffentliches Laden von BMW - Wem geht es ähnlich?

BMW X5 G05
Themenstarteram 12. April 2021 um 10:02

Mein PHEV wurde nach skandalös langsamem Zulassungsprozess (Auto am 29.12. beim Händler auf dem Hof, Übergabe an mich am 26.1.) Ende Januar endlich an mich übergeben. Es war schon im Vorfeld angekündigt worden, dass es Lieferschwierigkeiten bei den Ladekabeln für das öffentliche Laden gibt und dass das Auto OHNE Kabel ausgeliefert wird. Das würde schnellstmöglich nachgeliefert.

Bis heute habe ich kein Kabel bekommen. Ausser leeren Worten auf eindringliche Anfrage hört man von BMW auch nichts. Ich bin Laternenparker und muss öffentlich Laden, der mitgelieferte Schuko-Anschluss bringt mir gar nichts. Wenn es nach BMW ginge, würde ich jetzt also seit 2,5 Monaten PHEV fahren und hätte ihn noch nicht ein einziges Mal laden können!

Wer hat ähnliche Erfahrungen? Was sind juristische Möglichkeiten in diesem Fall, v.a. im Hinblick auf Entschädigungen, Minderung der Leasingrate, etc. (Firmenwagen-Leasing über Arbeitgeber)?

Ich wundere mich nicht, dass viele PHEV mit eingepackten Original-Kabeln zurückgegeben werden: Zumindest die BMW-Fahrer mussten sich in den ersten Monaten 2021 wohl alle privat Ersatzkabel beschaffen!

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22 Antworten

Geht mir auch so. Abgeholt 1. Februar 2021 und noch kein Kabel

letzte Woche Freitag abgeholt - Kabel war dabei

Ich habe dieses Kabel extra bezahlen müssen. Es aber sofort bekommen. Heute würde ich es mir im Internet bestellen. Da ist es günstiger. Ausserdem habe mir eine mobile Ladrestation von NrgKick gekauft. Damit kann ich an jeder Starkstromdose laden. Ich würde mir den X45e aber nicht wieder kaufen. Obwohl die Fahrleistungen super sind, der Verrbrauch gegenüber den Angaben Welten entfernt viel mehr ist. Die Ladeleistung von 3,7 KW ist eine Frechheit.

Da soll man Punkte bekommen wenn man viel läd, und gleichzeittig braucht es ewig.

Beispiel: letzten Samstag Schnelladestation eNBW bei Hornbach 40 Minuten geladen und ca 5 Kilometter mehr Fahrleistung. Danach auf der Autobahn für 10 Minuten den Motor Lader eingeschaltet und in 10 Minuten 6 Kilomeeter nachgeladen. Das ist nur noch dumm, was BMW da abliefert.

@PASMUC Bist Du bei einer NL oder einem Händler?

Was sagt die Hotline in Muc dazu?

Frankfurt BMW.....

Ich war allerdings der Erste der einen X5 45e dort bekommen hat, als die Auslieferungen starteten. Letztes Jahr Januar. (Das Auto wurde schon im Dezember 2019 geliefert...)

Themenstarteram 12. April 2021 um 11:23

Richtig...BMW NL Frankfurt. Bisher war das neben der Leasing-Gesellschaft auch der einzige Kontakt (also nicht mit München). Zwei-wöchige Frist zur Nacherfüllung haben wir längst gesetzt und ist bereits verstrichen. Deshalb wäre jetzt eine Aktion nötig. Ich hätte grad Lust, denen das Auto wieder hinzustellen oder zumindest die Leasingzahlungen siginifikant zu mindern. Wieviel Sachmangel ist es denn bei einem PHEV, wenn man ihn nicht laden kann. Eigentlich auch Steuerhinterziehung, da ja die Grundlage für die 0,5% Besteuerung wegfällt...

Juristisch eigentlich glasklar, aber kompliziert umzusetzen: Dein Arbeitgeber muss mit dem Leasinggeber reden und kann von ihm ein Kabel oder die Kosten für ein Kabel einklagen.

Du selbst bist nicht am Leasingvertrag beteiligt, genauso wenig ist es der ausliefernde Händler oder BMW in ihrer Funktion als Hersteller.

Die Nachfrist müsst ihr also dem Leasinggeber (und nicht etwa der NL Frankfurt) setzen.

Steuerhinterziehung liegt hier nicht vor. Ebensowenig kann dein Arbeitgeber den Wagen nicht einfach so wieder hinstellen, wenn er in der Lage wäre, ein Ladekabel zu besorgen - es sei denn, es wären keine BMW-Ladekabel erhältlich UND BMW verböten die Verwendung von anderen (etwa OEM-)Ladekabeln, so dass der PHEV nicht als solche betrieben werden kann.

Themenstarteram 12. April 2021 um 11:33

Der X5 45e ist technisch leider so ausgelegt, dass man ihn nicht mal schnell beim Einkaufen "auf-toppen" kann. Er ist klar als "Übernacht-Lader" gedach oder auch ganztägig am Arbeitsplatz, sofern man kann. Nur mit diesen Use-Cases ergibt die technische Auslegung Sinn. Wer viel und lang elektrisch fahren will und vor allem schnell laden will, muss ein "echtes" EV nehmen.

Zitat:

@Rivers_ schrieb am 12. April 2021 um 12:34:14 Uhr:

Ich habe dieses Kabel extra bezahlen müssen. Es aber sofort bekommen. Heute würde ich es mir im Internet bestellen. Da ist es günstiger. Ausserdem habe mir eine mobile Ladrestation von NrgKick gekauft. Damit kann ich an jeder Starkstromdose laden. Ich würde mir den X45e aber nicht wieder kaufen. Obwohl die Fahrleistungen super sind, der Verrbrauch gegenüber den Angaben Welten entfernt viel mehr ist. Die Ladeleistung von 3,7 KW ist eine Frechheit.

Da soll man Punkte bekommen wenn man viel läd, und gleichzeittig braucht es ewig.

Beispiel: letzten Samstag Schnelladestation eNBW bei Hornbach 40 Minuten geladen und ca 5 Kilometter mehr Fahrleistung. Danach auf der Autobahn für 10 Minuten den Motor Lader eingeschaltet und in 10 Minuten 6 Kilomeeter nachgeladen. Das ist nur noch dumm, was BMW da abliefert.

Themenstarteram 12. April 2021 um 11:40

Danke für die Erläuterung.

Frist wurde tatsächlich auch dem Leasinggeber als Vertragspartner gesetzt.

Die BMW NL hat andere Kabel nicht verboten, aber die Erstattung von Kosten schriftlich vorausschauend abgelehnt, wenn ich mir privat ein Kabel besorgen würde.

Zitat:

@Seitenairbag schrieb am 12. April 2021 um 13:27:51 Uhr:

Juristisch eigentlich glasklar, aber kompliziert umzusetzen: Dein Arbeitgeber muss mit dem Leasinggeber reden und kann von ihm ein Kabel oder die Kosten für ein Kabel einklagen.

Du selbst bist nicht am Leasingvertrag beteiligt, genauso wenig ist es der ausliefernde Händler oder BMW in ihrer Funktion als Hersteller.

Die Nachfrist müsst ihr also dem Leasinggeber (und nicht etwa der NL Frankfurt) setzen.

Steuerhinterziehung liegt hier nicht vor. Ebensowenig kann dein Arbeitgeber den Wagen nicht einfach so wieder hinstellen, wenn er in der Lage wäre, ein Ladekabel zu besorgen - es sei denn, es wären keine BMW-Ladekabel erhältlich UND BMW verböten die Verwendung von anderen (etwa OEM-)Ladekabeln, so dass der PHEV nicht als solche betrieben werden kann.

Also ich würde hier auch mal beim AG anfragen ob man die Kosten für ein 200,-€ Kabel nicht einfach als Expenses absetzen kannund vielleicht die Leasingrate runter setzt. Dies wäre einfacher als monatelang gar nicht laden zu können und steht auch nicht im Verhältnis zur monatlichen Leasingrate. Klar mag keiner die 200,- € aus eigender Tasche zahlen aber BMW und damit der Händler hat das Fahrzeug ohne Typ2 Ladekabel ausgeliefert was laut Prospekt zum Fahrzeug gehört.

Zitat:

@PASMUC schrieb am 12. April 2021 um 13:40:41 Uhr:

Danke für die Erläuterung.

Frist wurde tatsächlich auch dem Leasinggeber als Vertragspartner gesetzt.

Die BMW NL hat andere Kabel nicht verboten, aber die Erstattung von Kosten schriftlich vorausschauend abgelehnt, wenn ich mir privat ein Kabel besorgen würde.

Der Leasinggeber (wahrscheinlich die BMW Bank GmbH - aber eben nicht die BMW-NL) muss das Kabel an den Leasingnehmer (also an deinen Arbeitgerber - aber eben nicht an dich) herausrücken.

Da die anscheinend korrekt gesetzte Nachfrist bereits verstrichen ist, kann dein Arbeitgeber also auf eigene Faust ein Kabel organisieren und die Kosten dafür (mindestens den Preis für das nicht gelieferte Original-Kabel) vom Leasinggeber einklagen. Abgesehen davon, dass es ein paar Monate dauern kann, bis das Geld dann tatsächlich gezahlt wird, sollte es mit der Klage in puncto Erfolgsaussichten keine Probleme geben.

Was die BMW-NL (kein Vertragspartner) dir als Privatperson (kein Vertragspartner) geschrieben hat, ist in diesem Kontext eigentlich ohne Bedeutung.

Meiner wurde im Februar mit beiden Kabeln als Bestandteil des Fahrzeugs ausgeliefert. Funktionierte ohne Probleme. Auch wenn das juristisch mit der Leasinggesellschaft stimmt, ist operativ für mich der Händler in der Pflicht das zu organisieren. Scheint also ein schlechter Händler zu sein.

 

Das langsame Laden ist meiner Ansicht auch ein absolutes NoGo, aber leider so ja bei der Bestellung schon bekannt.

 

Grds eine Sache für den Anwalt. Man könnte aber beim PHEV durchaus argumentieren, das das Fahrzeug so wie vorgesehen nicht nutzbar ist. Die Frage wäre ob das Kabel eine wesentliche Eigenschaft des Autos ist. In dem Falle könnte man das Auto zurückgeben. Ob das Bestand hat...... weiß ich nicht.

Bei mir war das Kabel dabei (Auslieferung Januar), allerdings nutze ich es nicht, 3,7KW an einer öffentlichen Ladestation sind einfach nur lächerlich. Ich lade über die Nacht in meiner Garage

Ein Ladekabel, dass innerhalb eines Tages von Amazon geliefert werden kann und damit die Nutzung des Autos wieder voll herstellt, dabei sagenhafte 170,00€ kostet, immerhin bei einem Gebrauchsgegenstand von ca. 100k €, da wird es wohl schwierig, Anwälte zu überzeugen, dass sie den Fall überhaupt übernehmen.

Zudem das Laden des 45e an öffentlichen Ladesäulen eher weniger gut funktioniert.

Hier hat wohl eher die 0,5%-Regelung zur Anschaffung des Fahrzeuges überzeugt, als die Praxistauglichkeit. Wer einen X5 45e fährt, sollte eher ein schönes Einfamilienhaus mit Wallbox besitzen, dann macht das Auto Sinn. Und dann bleibt das mitgelieferte Kabel zwar auch im Kofferraum, aber das Auto wird schön brav täglich geladen, zumindest bei den Allermeisten.

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