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XC 90 nur ärger. kann jemand ein paar fragen beantworten? bitte...

Volvo
Themenstarteram 2. August 2011 um 12:48

also wir haben uns einen xc90 7-sitzer bj 2006 mit 283.000 km gekauft.

kostenpunkt: 13.000€

der händler verkaufte privat, abrt seine tochter steht im kaufvertrag, den er unterschrieben hat, aber es gibt kein datum darauf und die kmzahl wurde überschmiert, da er zu erst 281.000 km rein geschrieben hatte.

anderthalb stunden später auf der autobahn, wir sowieso schon fertig (drei kleinkinder im auto), gehne in kurzem abstand zwei warnsysteme an: der motorblock (wohl die abgasbereinigung) und airbagzeichen (srs wartung steht im display). super!!!

zu hause erst mal in die werkstatt, is bestimmt nix schlimmes, hahaha, lambdasonde und gurtstraffer ausgetauscht.

kostenpunkt: 1200,-€ bissle mehr

dann ging der ärger mit dem hädler los, die fehler bestehen schon länger, sagte unsere werkstatt, ganz toll, der händler hat wieder besseren wissens unter betrug verkauft.

das ist nun knapp 2 wochen her.

eine woche nach dem austausch der teile (der händler wäre bereit 276,-€ für die flicksätze zu bezahlen, der glaubt offebar, dass ich mit drei kleinen kinder am auto rumstückeln lass) gehen wieder beide warnsysteme an. beide systeme waren tatsächlich kaputt, aber scheinbar ist das steuergerät auch hin.

nichts davon hat mit der km-laufzeit zu tun, der vorbesitzer fuhr alleine, war wohl ein geschäftswagen. ein paar kleine macken im innenraum, aber nur der fahrerplatz zeigt nutzspuren, die anderen sitze sind wie neu.

lansam weiß ich nicht mehr wo mir der kopf steht, wenn das steuergerät auch noch hin is, kann ich den wagen wieder verkaufen und leg wahrscheinlich noch drauf. termin beim anwalt steht schon.

aber weiß jemand ob man prüfen kann wie oft fehler ausgelesen und aus dem system gelöscht wurden ohne das sie behoben wurden?

erging es jemandem ähnlich und wie lief es bei dir dann ab?

und ganz wichtig: wie schätzt ihr unsere chancen ein?

schreibt eure erfahrungen und einschätzungen, aber bitte keine äußerung wie: selber schuld oder dumm gelaufen. das hier konnte keiner ahnen unser letzter war auch ein geschäftswagen, sogar aus dem pool und der hat 8 jahre gute dienste geleistet. wir haben nur gegen einen 7-sitzer mit gutem ruf getauscht...

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16 Antworten

Ganz klar:

 

Nimm Dir einen Anwalt und lasse ihn die Sache regeln.

Bin zwar kein Freund von solchen Maßnahmen,aber in dem Fall würde ich Dir zu einem Fachmann raten.

Dir sollte aber schon klar sein,das ein XC mit 13.000 Euro und fast 300.000 KM regulär wohl von keinem Händler mehr verkauft werden würde,oder?

So ein Fahrzeug fällt leider in die Kategorie "Export-Fahrzeug",da die Reparaturkosten immens hoch sein können.

Ich würde an Deiner Stelle keinen Cent mehr in den Wagen investieren und durch den Anwalt eine Rücknahme des Fahrzeuges nebst Erstattung der Reparaturkosten erzwingen.

Deine Chancen dürften gut stehen,wenn es so war,wie Du es geschildert hast.

 

Martin

Hallo,

was soll man Dir da für einen Rat geben - bei so einem Kaufvertrag - Privatverkauf, kein Datum und so weiter. Eigentlich bleibt da nur

der Anwalt um so einen Kauf rückgänig zu machen. Was hast Du erwartet bei der Laufleistung bzw was wurde Dir vom Verkäufer über

den Zustand des XC90 erzählt. Und es sollte einem schon klar sein, dass eventuelle Mängel bei einem SUV der Oberklasse recht ordentlich ins Geld gehen. Privatverkauf bedeutet im Normalfall keinerlei Garantie auf möglicherweise auftretente Defekte es sei denn, im Kaufvertrag ist das anders geregelt wurden.

MfG

Uwe

am 2. August 2011 um 14:03

Ich bin schon erstaunt, wenn jemand solch ein Auto so kauft (km-Leistung, Händler). Aber sei es darum, es bleibt zudem das Problem, dass Recht haben nicht Recht kriegen bedeuten muss.

Dies ist keine juristische Beratung, sondern nur als Hinweis zu werten:

- Warum soll der Händler nicht den Kaufvertrag für seine Tochter unterschreiben dürfen. Er verkauft ja "im Auftrag".

- Die Fehler werden schwerlich beweisbar sein. Zudem ja bei der Abfahrt keiner vorlag...

- Die KM-Zahl im Kaufvertrag richtig zu stellen, ist nicht verboten.

- Wenn der Händler nicht mit dem beweisbaren (schriftlich im Vertrag) Hinweis der Mängelfreiheit verkauft hat, wird es schwierig...

- Ohne Gewährleistung dürfte auch ein Wandel etc. schwierig sein.

Fazit: Das konnte zur eigenen Absicherung eine professionelle Rechtsberatung wert sein. Vermutlich bucht man es aber besser unter Lebenserfahrung... ;)

am 2. August 2011 um 14:14

Nur mal so, pi mal Daumen: Bei 13000 EUR ist einige Luft für Reparaturen drin gewesen. Die scheinst Du jetzt zu gebrauchen. Ärgerlich, ist aber nichts Überraschendes. Jetzt auch noch einen Anwalt bezahlen, damit der auch noch etwas bekommt und Du am Ende ohnehin nur einen Teil der Forderung bekommst?

Du hast Teile schon reparieren lassen. Allerdings hättest Du Deine Rechte aus § 433 BGB zunächst bei der Tochter geltend machen müssen. Erst wenn Sie eine Behebung der Mängel, die bei der Übergabe vorhanden waren (Nachweise?) und vorsätzlich verschwiegen wurden (Nachweise?), ausdrücklich ablehnt, hättest Du selber reparieren lassen dürfen. Und so weiter und so fort....

Überleg' Dir lieber, ob Du das nicht unter Lebenserfahrung verbuchst. Wenn Du für EUR 5000 reparieren musst, ist das für einen XC90 aus 2006 immer noch irgendwo ok - Du wirst ja nicht ein völlig verratztes, heruntergekommenes Auto gekauft haben.

Gruß

xc90er

Nee,Leute,ganz so einfach ist es auch nicht.

Selbst ein Privatmensch (wenn es dieser "Verkäufer" denn einer ist), muß für arglistig verschwiegene Mängel gerade stehen.

So wie es geschildert wurde,traten die Mängel sehr kurzfristig nach Übernahme des Fahrzeuges auf,und das lässt doch darauf schließen,das die Mängel schon zum Zeitpunkt des Verkaufes dem Verkäufer bekannt waren.

Ohne Anwalt wird leider gar nichts laufen,denn der "Privatverkäufer" wird wohl wissen,warum er den Wagen so billig abgegeben hat.

SO einen Wagen würde ich mir garantiert nur nach :

- ausführlicher Begutachtung auf einer Hebebühne

- Urteil eines unabhängigen Werkstattmeisters

- Auslesen aller Steuergeräte

- ausführlicher Probefahrt (Autobahn,Landstraße,leichter Gelände)

- schriftlicher Zusicherung aller Mängel,des Kilometerstandes und Reparaturen

kaufen....

 

Martin

am 2. August 2011 um 15:03

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

Nee,Leute,ganz so einfach ist es auch nicht.

Selbst ein Privatmensch (wenn es dieser "Verkäufer" denn einer ist), muß für arglistig verschwiegene Mängel gerade stehen.

So wie es geschildert wurde,traten die Mängel sehr kurzfristig nach Übernahme des Fahrzeuges auf,und das lässt doch darauf schließen,das die Mängel schon zum Zeitpunkt des Verkaufes dem Verkäufer bekannt waren.

Wo steht das, dass der Privatmann für Mängel geradestehen muss??? Und wer will beweisen, dass dies , zudem arglistig, verschwiegen wurde? Zumal zwischen dem Auftreten des Fehlers und der Abfahrt 1,5h liegen.

Sorry, aber die Stellungnahme ist Laien-Wunschdenken. :D ;)

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

Nee,Leute,ganz so einfach ist es auch nicht.

Selbst ein Privatmensch (wenn es dieser "Verkäufer" denn einer ist), muß für arglistig verschwiegene Mängel gerade stehen.

So wie es geschildert wurde,traten die Mängel sehr kurzfristig nach Übernahme des Fahrzeuges auf,und das lässt doch darauf schließen,das die Mängel schon zum Zeitpunkt des Verkaufes dem Verkäufer bekannt waren.

Wo steht das, dass der Privatmann für Mängel geradestehen muss??? Und wer will beweisen, dass dies , zudem arglistig, verschwiegen wurde? Zumal zwischen dem Auftreten des Fehlers und der Abfahrt 1,5h liegen.

Sorry, aber die Stellungnahme ist Laien-Wunschdenken. :D ;)

Auch ein Privatmann kann nicht Tun und lassen,was er will....!

Ich gehe in diesem Fall von Arglist aus,da die Mängel dem Verkäufer bekannt gewesen sein müssen.

Es gibt genügend Urteile in diesem Bereich.

Bin im Übrigen kein "Laie":D

am 2. August 2011 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

Es gibt genügend Urteile in diesem Bereich.

Bin im Übrigen kein "Laie":D

Es freut mich, dass Du kein Laie bist, aber praktische Erfahrung in solchen Dingen ist halt auch wichtig. Ich höre jetzt schon den Verkäufer, der sagt, dass die ganzen Mängel natürlich besprochen waren oder zuvor nicht vorhanden waren. Es gibt kaum einen anderen Ort der Welt, wo zwei "Wahrheiten" so weit auseinander liegen, wie vor Gericht. Natürlich, darf sich auch ein privater Verkäufer nicht alles erlauben. Das ist aber nicht die Frage. Die Frage ist, ob der Verkäufer sich nachweislich etwas zu schulden hat kommen lassen. Der TE will etwas. Daher ist er derjenige, der nachweisen muss, nicht der Verkäufer. Die Praxis zeigt, dass dies sehr schwierig sein kann und in diesem Fall wohl tatsächlich sehr schwierig ist. Klar, da mihi factum, dabo tibi ius, aber an factum scheitert es meistens. Sorry for this reality check.

Übrigens, "Ich gehe in diesem Fall von Arglist aus, da die Mängel dem Verkäufer bekannt gewesen sein müssen", reicht nicht. Die Aufklärungspflicht des Verkäufers ist auf solche Dinge beschränkt, die in erheblichem Maße den Wert der Sache bestimmen. Außerdem darf es der Käufer nicht schuldhaft unterlassen haben, sich selber vom Zustand der Sache zu überzeugen und ggf. entsprechende konkrete Fragen zu stellen und Zusicherungen schriftlich im Kaufvertrag festzuhalten. Aber, Du hast oben ja schon geschrieben, was man eben alles hätte machen sollen.

Gruß

xc90er

Richtig,hätte man machen sollen.

Hat er aber nicht.

Es wäre jetzt natürlich leicht zu sagen:

"Selbst schuld,was kauft er sich auch für eine Gurke"

Wir wollen halt das Beste für ihn hoffen,deswegen die Tipps.

Wichtig sind natürlich auch die Zeugen,die beim Verkaufsgespräch dabei waren.

Ich denke,die Chancen stehen gar nicht mal schlecht.

Martin

am 2. August 2011 um 15:55

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

Wichtig sind natürlich auch die Zeugen,die beim Verkaufsgespräch dabei waren.

Ich denke,die Chancen stehen gar nicht mal schlecht.

Auch hier hilft der reality check: Wer sind die Zeugen (Plural?)? Der Ehepartner? Hmm, gar nicht gut. Das Gericht wendet die sog. "freie Beweiswürdigung" an, und ein "abhängiger" Zeuge hat in der Praxis wenig Gewicht. Hat der Händler auch einen Zeugen, kann man nur hoffen, dass dem noch weniger geglaubt wird.

Ich will niemanden davon abhalten, sein Recht durchzusetzen, aber es muss klar sein, dass dies ein kostspieliger, langwieriger Weg mit ungewissem Ausgang sein kann.

Gruß

xc90er

Richtig,da hilft dann eine Rechtschutzversicherung und viel Sitzfleisch.

Interessant könnte es auch werden,wenn man mal ermittelt,wieviele Fahrzeuge dieser "Privatmann" auf diese Art und Weise in den letzten Monaten verkauft hat.

 

Martin

Themenstarteram 2. August 2011 um 16:26

danke erst mal für eure antworten, für die die nicht zum anwaltsgang raten, das zahlt die advocard und es ist erst mal nur ein gespräch zur klärung der chancen.

er hat den wagen vorher zum ölwechsel und zum tüv geschickt. tragende teile waren also nicht betroffen. es hieß: der wagen ist voll in schuss und es sind keine mängel vorhanden.

im auftrag verkaufen ist ja okay, aber er hat den wagen mit roten kennzeichen gefahren und nochmal fast 3000 km drauf geschrubbt (ist das denn iO?). seine tochter steht nicht im brief, ergo der wagen ist durch ihn gekauft worden und sollte somit auch durch ihn verkauft werden, also durch seinen handel.

er hat gesagt, das ein marder im wagen war, aber er hätte keine schäden verursacht, deshalb haben wir auch hier auch leitungen zu liegen die angeknabbert sind (im nachhinein schlägt mein herz immer noch bis zum hals, was wenn es ein feuer durch funkenflug gegeben hätte, hätten wir unser kind aus der dritten sitzreihe bekommen? oder unsere beiden kleinen aus ihren kindersitzen? zum glück is nichts passiert, fotuna sei dank). im motorraum ist eine schwarze box, rechts oben, die war rausgerissen und der schlauch der reinführt war gar nicht befestigt, also reinführen sollte.

in februar war der wagen bei volvo zur kontrolle, aber da war angeblich alles in ordnung. also ich weiß nicht wer hier den bockmist veranstaltet hat: volvo vor ort, der vorbesitzer (es gab nur einen), der händler der mit der nachbarwerkstatt mauschelt oder die werkstatt die den tüv gegeben hat um einen großen kunden nicht zu verlieren.

wir werden sehn was beim anwalt raus kommt, achja, der wagen fährt sich so ansonsten gut. hätte ich mehr geld hätte ich den wagen wahrscheinlich auch nicht gekauft. aber der wagen wurde als mängelfrei und gut in schuß verkauft und wir sind laien...

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

Selbst ein Privatmensch (wenn es dieser "Verkäufer" denn einer ist), muß für arglistig verschwiegene Mängel gerade stehen.

Wo steht das, dass der Privatmann für Mängel geradestehen muss???

Hallo Stelo,

äh, ich bin ja nur Laie aber ich denke dafür gibt es ein Gesetz. Ich würde mal im BGB anfangen zu suchen.

Das halte ich für selbstverständlich, dass man eben nicht jeden Schrott mit schöner Beschreibung verkaufen kann (Auch wenn genau das bei Ebay manch einer versucht und sich dann auf den Gewährleistungsausschluss beruft ...).

Auch ein Privatverkäufer muss für arglistig verschwiegene Mängel haften. Daran gibt es eigentlich keine Zweifel.

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Und wer will beweisen, dass dies , zudem arglistig, verschwiegen wurde? Zumal zwischen dem Auftreten des Fehlers und der Abfahrt 1,5h liegen.

Das ist allerdings der Knackpunkt. Das arglistige Verschweigen muss bewiesen werden. Irgendwelche Vermutungen reichen natürlich nicht. Und das zu beweisen ist nicht ganz so einfach wie es klingt.

Ich hatte mal den Fall, dass ein privater Verkäufer der Unfall, den er ein halbes Jahr vor dem Verkauf mit dem Auto hatte "vergessen" hatte. Alle möglichen Wartungsrechnungen hat er mir mitgegeben, aber natürlich nicht die der Unfallreparatur. Auf die unterschiedliche Lackdicke angesprochen, hat er von einem nachlackierten Kratzer gesprochen, auch da ist ihm nicht der Unfall eingefallen. Als ich ihn dann gefragt habe, warum die Stossstange und einige andere Teile Ersatzteilaufkleber haben, die jünger sind als das Auto konnte er sich das gar nicht erklären. Offenbar ein totaler Blackout. Die Erinnerung kam erst langsam wieder als ich ihm eine Kopie der Werkstattrechnung geschickt habe, über immerhin gut 2000 EUR.

Mein Anwalt meinte dazu, eine Klage hätte nur bedingt aussicht auf Erfolg, da ich den Vorsatz beim Verschweigen des Unfalls nicht nachweisen könne. Es sei schließlich nicht hundertprozentig ausgeschlossen, dass der Verkäufer den Unfall tatsächlich vergessen hatte.

Und jetzt beweis mal, dass der Verkäufer (Die Tochter des Händlers, die der Käufer nie gesehen hat?) von irgendwelchen Mängeln wusste.

Wenn überhaupt, ist m.E. nur etwas darüber zu machen, dass in Wirklichkeit der Händler der Verkäufer ist und eben nicht als Privatmann gehandelt hat. Ich weiß nicht, wo da die Grenzen gesehen werden, aber wenn irgendwie nachweisbar ist, dass der das in der letzten Zeit mit einigen Autos so gemacht hat, dann ist das ein Ansatzpunkt. Einfach wird das aber nicht.

Ich würde ggf. mal mit einem Anwalt reden (Erstberatung ist auch wieder nicht so teuer, für ADAC-Mitglieder u.U. sogar kostenlos.), was realistisch erreichbar ist.

Ansonsten aber das Auto nach genauem Check duch einen Vertragshändler behalten, wenn die beschriebenen Mängel die einzigen sind. Wenn man ein Auto mit 300.000km für 13.000€ kauft, muss man einfach noch Geld für Reparaturen übrig haben.

Grüße

Martin

 

 

 

Gehts vor Gericht, richtet sich ein Richter bei sowas gerne nur nach den Fakten(was ist beweisbra/liegt schriftlich vor).

Das meiste was du geschrieben hast ist irrelevant("darf er 3tkm damit fahren?"), was zählt ist, war der Mangel dem Verkäufer nachweislich (!) bekannt? Ja/Nein.

Trat er als Händler auf?

Interessant ist, das dein Kaufvertrag nicht wirklich gültig ist, da das Datum fehlt(Zulassungsstellen schicken das damit zurück).

Am effektivsten ist zu bluffen und eine Drohkulisse aufzubauen, (stichwort;Händler, vorgeschobener Privatverkauf etc), meist wollen da alle keinen übermäßigen Ärger und ein Kompromiss ist bei euch beiden möglich.

Ansonsten, ist es halt ein älteres Auto, was günstig war und man bekommt wofür man bezahlt.

Mängel können vorkommen, immer wieder und geradestehen will niemand für sowas , da einem das nicht bezahlt wird.

Wird nicht der erste und nicht die letzte Reparatur sein.

Sprich 100% legal als regulärer Händler, hätte er dir den Wagen nie verkaufen können und wenn dann für 16000e und dafür hättest du ihn nicht genommen.

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