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XC60 - LKW Unfall, Versicherung will nicht zahlen

Volvo XC60
Themenstarteram 18. März 2016 um 20:48

Das geht jetzt schon seit Oktober.

Ein LKW hat meinen 4 Jahre alten XC60 am rechten Kotflügel berührt.

Unfallhergang: 2-spurige Bundesstraße. Ich fahre auf der linken Spur, neben mir fährt ein Sattelschlepper auf der rechten Spur. Es kommt ein Kreisverkehr, ich möchte die 2. Ausfahrt nehmen und in meine Wohnstraße abbiegen. Der LKW möchte die 1. Ausfahrt nehmen, er fährt nicht rechts genug, sondern schneidet die Mittellinie im Kreisel. Er kommt immer näher auf mich zu, ich kann wegen der Verkehrsinsel nicht weiter nach links ausweichen. Es macht Bumms, einer der hinteren linken LKW-Reifen hat meinen rechten Kotflügel berührt.

Der Schaden: Schürfspuren und eine halbmondförmige Delle am rechten Kotflügel in Form des LKW Reifens, sowie Schürfspuren am rechten, lackierten Stoßfänger.

Die gegnerische Versicherung will für den Schaden nicht aufkommen.

Ihre Aussage: „eklatante Vorschäden an meinem Volvo“.

Und: „das Klagsfahrzeug weist im Bereich rechts vorne bereits erhebliche Vorschäden auf. Wenn und soweit durch den prozessgegenständlichen Unfall in diesem Bereich zusätzliche Schäden entstanden sein sollten, wurden dadurch die erforderlichen Reparaturkosten nicht erhöht. Der Unfall hat daher am Klagsfahrzeug zu keinen zusätzlichen Schäden geführt.“

Tatsache ist: ich hatte mir in den letzten 4 Jahren an meinem rechten Kotflügel 2 Lackkratzer (Garageneinfahrt) eingefangen, aber die Delle war vorher nicht da, sondern ist neu und wurde durch den LKW verursacht. An der unlackierten unteren Plastikstoßstange befinden sich ebenfalls Bordsteinkratzer, die mein Privatvergnügen sind und deren Tausch ich von mir aus selbst bezahlen würde.

Mein Anwalt kriegt auch nichts auf die Reihe. Immerhin hat er Klage gestellt, am 13. April haben wir einen Gerichtstermin.

Ist das jetzt das neueste Hobby der Versicherungen, sich wegen angeblicher Vorschäden vor ihren Verpflichtungen zu drücken ? Das ist mir in meiner 50jährigen Zeit am Kfz-Steuer noch nie passiert.

Cam00691
Cam00725
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9 Antworten

Na ja. Ich kann nur aus eigener Erfahrung erzählen: Ich bin auch mal beim Ausparken auf ein Auto aufgefahren. Die total zerkratze Stoßstange war danach halt noch ein bisschen mehr zerkratzt. Der "Unfallgegner" hat daraufhin versucht, seine Karre auf meine Kosten zu sanieren. Hat natürlich nicht geklappt. Der Tenor war, dass man eine kaputte Sache nicht noch mehr kaputt machen kann. Ergo, ich musste nicht zahlen.

In Deinen Fall kommt zu den Kratzern noch eine Delle. Ok. Aber soll der Unfallgegner jetzt auch noch für die Vorschäden aufkommen? Nee, oder?

VG

Verdeboreale

Kenne ich auch. Vorschaden noch nicht repariert weil Versicherung noch nicht bezahlt hat, dann ein zweiter Parkplatzschaden, vorher war es auch einer, mit viel mehr Schaden. Erste Versicherung dann - können nicht mehr sehen was der erste war, Pech. Zweite Versicherung dann - ist Vorschaden, Pech. Kurzum keiner musste zahlen.

Also das heißt für mich immer alles reparieren lassen auch nur ein Kratzer und beim Schaden Auto in der Werkstatt bis es fertig ist stehen lassen. Ist natürlich für Werstätten super, denn jeder Kratzer sollte repariert werden.

Sollte man beim komisch konstruierten Kreisel (man beachte nur die Markierungen), den man offenbar auch regelmässig befährt, nicht davon ausgehen dass mit einem grossen LKW auf der rechten Spur es dann links seehr eng wird? Aber ist nicht die Antwort auf die Frage des TE...

am 19. März 2016 um 7:35

Hab ich mich auch grad gefragt, egal ob Sattelzug, oder Gelenk-O-Bus, das dürfte da immer eng werden.

Die Haftpflicht kommt ggf. für den Schaden in Höhe des Zeitwertes auf - ist der Zeitwert gegen "0", so draucht sie auch nicht zu zahlen.

Ist die Sache bereits beschädigt obliegt es dem Geschädigten den Nachweis zu führen, dass hier eine zusätzliche weitere Schädigung und Wertminderung eingetreten ist.

Manche glauben ja auch, sich den Schaden auszahlen lassen zu können, um dann nur auf das nächste Schadenereignis zu warten, um dann wieder die Hand aufzuhalten.

Was definitiv nicht passiert, dass die Kosten für bereits beschädigte Dinge durch den Versicherer übernommen werden.

Wenn es anders wäre, würde das Gejammere über exorbitant steigende Prämien noch lauter werden.

Es bleibt jedem freigestellt, gegen den Versicherer zu klagen.

Zitat:

@wolfi987 schrieb am 18. März 2016 um 21:48:41 Uhr:

„das Klagsfahrzeug weist im Bereich rechts vorne bereits erhebliche Vorschäden auf. Wenn und soweit durch den prozessgegenständlichen Unfall in diesem Bereich zusätzliche Schäden entstanden sein sollten, wurden dadurch die erforderlichen Reparaturkosten nicht erhöht. Der Unfall hat daher am Klagsfahrzeug zu keinen zusätzlichen Schäden geführt.“

Ich hoffe du hast ein Foto von den minimalen Kratzern, die vor dem Unfall entstanden sind,

damit beurteilbar ist, ob ein wesentlicher Schaden durch den Unfall entstanden ist.

Ich denke, dass es einen Unterschied macht, ob ein kleiner Kratzer aus dem Lack poliert werden muss oder ob eine große Beule repariert werden muss. Ich würde zumindest den Mehraufwand argumentieren und dass du die kleinen Kratzer an der Stoßstange nicht reparieren hättest lassen, weil das Plastik ohnehin nicht rosten kann.

:-)

Zitat:

@gruru schrieb am 19. März 2016 um 09:30:01 Uhr:

Zitat:

@wolfi987 schrieb am 18. März 2016 um 21:48:41 Uhr:

„das Klagsfahrzeug weist im Bereich rechts vorne bereits erhebliche Vorschäden auf. Wenn und soweit durch den prozessgegenständlichen Unfall in diesem Bereich zusätzliche Schäden entstanden sein sollten, wurden dadurch die erforderlichen Reparaturkosten nicht erhöht. Der Unfall hat daher am Klagsfahrzeug zu keinen zusätzlichen Schäden geführt.“

Ich hoffe du hast ein Foto von den minimalen Kratzern, die vor dem Unfall entstanden sind,

damit beurteilbar ist, ob ein wesentlicher Schaden durch den Unfall entstanden ist.

Ich denke, dass es einen Unterschied macht, ob ein kleiner Kratzer aus dem Lack poliert werden muss oder ob eine große Beule repariert werden muss. Ich würde zumindest den Mehraufwand argumentieren und dass du die kleinen Kratzer an der Stoßstange nicht reparieren hättest lassen, weil das Plastik ohnehin nicht rosten kann.

Du hast da durchaus Recht.

Die Versicherer schicken in solchen Fällen unabhängige Gutachter, die genau diese Situation bewerten sollen, damit Missverständnisse vermieden werden.

Und diese Gutachten sind dann auch die Grundlage für Entscheidungen.

Ärgerlich ist das vorliegende Ergebnis für den Geschädigten allemal. Das ist unbestritten.

Und es kennt wahrscheinlich jeder selbst den Umstand, dass die Beule die ich selbst verursacht habe nicht so schlimm ist wie die, die der Unfallgegner in mein fast neues, unbenutztes und vor allem geliebtes Auto gerammt hat.

Ansonsten bliebe ja auch noch die Vollkasko, um alles ungeschehen zu machen.

Immerhin gut. Dass es sich um vorder und nicht hinteren Kotflügel handelt...

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