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XC90: Kauf bei nicht Volvo-Händlern, es fehlen beworbene Extras

Themenstarteram 20. Juni 2009 um 12:16

Wir haben einen gebrauchten XC90 bei einem BMW-Händler gekauft.

Mit allem ersichtlichen und unersichtlichen an Ausstattung: Alarmanlage, Standheizung, Abnehmbare AHK, ...

Leider habe ich beim Stöbern zuhause erst festgestellt, das keine Standheizung verbaut war. Die AHK hatte keinen Schlüssel zur Demontage, und ob eine Alarmanlage verbaut ist weis ich immer noch nicht.

Die Standheizung wurde aus dem Zusatzheizer fälschlicherweise gedeutet (Fehler bei der Inzahlungnahme). Der Schlüssel der AHK könnte noch gefunden werden.

DOCH: wie erkenne ch, ob die Alarmanlage tatsächlich nicht verbaut ist? In der Anleitung steht, dass auf dem Armaturenbrett in der Mitte eine LED blinken solte - tut sie nicht. Ist das ein Indiz, dass keine Alarmanlage verbaut ist, oder sollte ich mit heruntergelassenem Fenster die Innenraum - Überwachung testen können? Hatte noch keine AA in den bisherigen Autos. Bevor ich beim Freundlichen vorstellig werde, zuerst hier der Hilferuf.

Gruß Manuel

PS: Für die Standheizung habe ich inzwischen eine Gutschrift erhalten.

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23 Antworten

Hallo Manuel,

die aktive Alarmanlage wird tatsächlich durch eine rot blinkende LED auf dem Armaturenbrett in der Mitte angezeigt. Die LED befindet sich auf dem kleinen "Hubbel", der den Lichtsensor enthält. Natürlich kannst du auch die Fenster öffnen und den Wagen abschließen, nach ca. 20 Sekunden sollte die AA aktiv sein und bei Bewegungen im Innenraum auslösen. Siehe Seite 122.

Die Standheizung kannst du preiswert bei unseren :) in den Nachbarländern freischalten lassen. Benutze hierzu die Suchfunktion.

Gruß Manfred

am 20. Juni 2009 um 14:08

Kommt drauf an welche Art von Alarmanlage da verbaut ist. Nur über Türen oder wirklich mit Innenraumüberwachung.

Schliess einfach mit Fernbedienung ab und warte bis Deadlock aktiviert ist.Dann mit Schlüssel aufschliessen.

am 20. Juni 2009 um 14:51

Zitat:

Original geschrieben von V70 II !?

... Für die Standheizung habe ich inzwischen eine Gutschrift erhalten.

Falls die Gutschrift nicht dem Betrag zur Herstellung des vertraglich geschuldeten Fahrzeugzustandes entsprechend den Bedingungen des deutschen Marktes entspricht, solltest Du hier noch einmal mit dem Verkaeufer ueber eine Gutschriftserweiterung:D im Sinne seiner Vertragserfuellungspflicht reden.

Hi,

ich habe so die leise Ahnung, dass das ein richtig schicker Dickelch ist. Leider kann man das nicht verifizieren, da ja keine Bilder angehängt sind...

Standheizung in Holland freischalten geht nur beim D5 - vgl. Elchwiki in meiner Signatur.

Schönen Gruß

Jürgen

Themenstarteram 20. Juni 2009 um 17:39

Zitat:

Original geschrieben von gseum

Hi,

ich habe so die leise Ahnung, dass das ein richtig schicker Dickelch ist. Leider kann man das nicht verifizieren, da ja keine Bilder angehängt sind...

Schönen Gruß

Jürgen

... es ist ein richtig schönes (Feuerwer)- Rot, dass ich sonst nur bei Dir gesehen habe... :) :) :)

Da es ein Diesel ist, werde ich wohl so 150 bis 200 Euronen in Veloh lassen.

Wie ist denn das mit der vertraglich geschuldeten Pflicht des Verkäufers? hätte er die Nachrüstung (=Neupreis) zahlen müssen?

Ist denn (die AA ist wohl eher nicht vorhanden) eine Nachrüstung dieser Sicherung sinnvoll und wirksam?

Gruß Manuel

-mg-3903
-mg-3905
am 20. Juni 2009 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von V70 II !?

... Wie ist denn das mit der vertraglich geschuldeten Pflicht des Verkäufers? hätte er die Nachrüstung (=Neupreis) zahlen müssen? ...

JA! (falls so vereinbart, siehe unten)

Vertraege muessen beidseitig vollinhaltlich erfuellt werden.

Welchen Fehler der Verkaeufer bei seiner eigenen Fahrzeugbeschaffung begangen hat, interessiert Dich nicht.

Schon gar nicht musst Du fuer seine Fehler haften oder finanzielle Nachteile ertragen.

Du hast den Vertrag erfuellt, indem der vereinbarte Kaufpreis

an den Verkaeufer uebergeben wurde.

Dafuer erhaeltst Du ein detailliert beschriebenes

Fahrzeug. Sind die Details schriftlich festgehalten,

um so besser.

Sind sie das ?

Ein Versehen wie das Nichtvorhandensein einer zugesicherten

Eigenschaft (SH) kann passieren, allerdings besteht trotzdem VOLLE Vertragserfuellungspflicht seitens des Verkaeufers.

Im Nachhinein ist dies durch finanzielle Abgeltung im Falle der Unmoeglichkeit des Einbaus einer SH oder durch Einbau einer SH auf der Grundlage eines gegenseitigen Einverstaendnisses zu regeln.

Die Schriftform ist immer am besten!

Du bist finanziell so zu stellen, dass Du IN DEUTSCHLAND den naechsten FVH /freie Werkstatt fuer den "Einbau" der fehlenden Eigenschaft "SH" mit ORIGINALEN Bauteilen bezahlen kannst.

Die NL-Variante entspricht nicht der in DE gueltigen Methode des Erwerbs einer SH. Mit diesem Kostenersatz, falls so geflossen, brauchst Du Dich nicht zufrieden zu geben, wenn kein derartiges muendliches oder schriftliches Einverstaendnis von Dir in dieser Form vorliegt.

Natuerlich muss dazu der Kaeufer den Verkaeufer auf den Mangel hinweisen, ihn in Vertragserfuellungs-Verzug setzen, seinerseits Termin zur Maengelbeseitigung setzen.

Fuer die AHK gelten die Ausfuehrungen ebenso.

Der Schluessel ist (ebenso wie der Zuendschluessel) vielleicht

nicht explizit aufgelistet (macht auch niemand mit allem Kleinkram),

jedoch ist er zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Eigenschaft

der AHK notwendigerweise zu uebergeben.

Setze schriftlich Termin (14 Tage) zur Maengelbeseitigung.

 

Denk immer daran: der Haendler ist lediglich Dein Geschaeftspartner !

Lass ihn leben, aber verschenke nicht Dein Geld an ihn. Er macht das auch nicht !

 

 

Zitat:

Original geschrieben von V70 II !?

... Ist denn (die AA ist wohl eher nicht vorhanden) eine Nachrüstung dieser Sicherung sinnvoll und wirksam? ...

JA!

Aber nur, wenn Deine Kfz.-Versicherung Dir dafuer finanzielle Vorteile bei den Beitraegen oder bei der moeglichen Schadensentgeltung im Falle von krimineller Dritteinwirkung in einer Hoehe gewaehrt, dass Deine Investition in die AA-Aufruestung innerhalb der vorhersehbaren Lebensdauer des Fahrzeuges zurueckfliesst.

Das ist aber nicht anzunehmen.

Moechtest Du lediglich eine rot blinkende LED zur Abschreckung in Deinem Fahrzeug positionieren, gibt es kostenguenstigere (ca. 5€) Alternativen.

Denke auch daran, dass Dein Fahrzeug trotz AA nicht sicher ist.

Allerdings ist die Nachfrage nach "preisguenstigen" XC90 sehr gering, eher ist Vandalismus, angelockt durch die rot blinkende LED, zu befuerchten.

 

Gruss,

Esker

Themenstarteram 20. Juni 2009 um 19:09

Danke, Esker!

Gruß Manuel,

er noch wissen möchte, was 2007 die Alarmanlage als Aufpreis gekostet hat?

am 20. Juni 2009 um 19:19

Das wird Dir gseum (Cave Carnis) sicher leicht beantworten.

("cave canis" ist bekannt, aber was heist denn "cave carnis" ?)

erstmal glückwunsch und willkommen ;)

 

sind das fotos vom jetzigen zustand oder bilder einer vorkaufprobefahrt :confused:

ist ja schick dein roter dicker, doch fehlen ihm seine unteren augenlieder:eek: (scheinwerferwaschanlagendüsensamtdeckel)

 

wie "esker" auch, würde mich mal die höhe der gutschrift für die fehlende SH interesieren:cool:

 

LG

Vidaman

 

PS: kuckst du hier für AA : http://vccs.volvocars.se/.../default.htm

morgen,

also ich verstehe Deinen Thread Titel überhaupt nicht. Der Markenfremde Händler wird evtl. nicht alle Ausstattungsmerkmale im Detail kennen und diese im Zweifel eher benennen, als sie wegzulassen. Aber es liegt doch an Dir Dich im Vorfeld zu vergewissern ob alle genannten Merkmale auch vorhanden sind.

Ist dies nicht der Fall, bessert der Händler nach.

Um herauszufinden über welche Ausstattungsmerkmale Dein Elch tatsächlich verfügt, lässt Du Dir einen Ausdruck vom Volvohändler nach Auslesen Deiner Daten aus Vida geben.

Was ich bisher noch nicht gelesen habe ist ob Du bereits mit dem Händler gesprochen hast? Was sagt er??

 

gruß

am 21. Juni 2009 um 9:02

Zitat:

Original geschrieben von Skydizer

... im Zweifel eher benennen...

DAS ist Betrug, wenn die Benennung wahrheitsfremd erfolgt !!!

 

Zitat:

Original geschrieben von Skydizer

... Auslesen Deiner Daten aus Vida ...

DAS waere die Pflicht des markenfremden Haendlers gewesen,

um ersteres zu vermeiden !!!

und wenn schon - wenn ich etwas kaufe, dann vergewissere ich mich VORHER ob alles dabei ist!

Vielleicht ist das heute nicht mehr üblich aber ich handhabe es so.

Von daher ist man selber schuld, wenn später etwas fehlt; ganz einfach!

"DAS waere die Pflicht des markenfremden Haendlers gewesen,

um ersteres zu vermeiden !!!"

DAS bestreitet niemand; dies stellt lediglich eine Antwort auf seine Frage dar ;-)

Aber nochmal: der Threadtitel passt keinesfalls so pauschal und das sollte auch ganz deutlich gesagt werden!

Da uns bislang leider weder Bilder noch irgend welche weiteren Details zum XC90 gegeben hast, bekommst Du auch nur die PL mit Stand 02.10.2006. Damals hat die SH 770E und die Alarmanlage 380E gekostet.

Den Titel habe ich geändert.

@Esker: uns beiden ist klar, dass ein BMW-AH A: keinerlei Kenntnis von VOLVO und B: keinerlei Interesse an einer detailliert wahrheitsgetreuen Darstellung der Ausstattungsdetails markenfremder Fahrzeuge hat. Den Xc90 hat man zum Spottpreis eingekauft, den X5 zum Wahnsinnspreis weggegeben. Wie Unwissend grosse Teile des Handels sind, kann man unschwer daran erkennen, dass oft nicht mal die Ausstattungsebene angegeben wird, dafür aber bei keiner Beschreibung selbst Verständlichkeiten wie ABS und ESP fehlen. Ich tippe mal dass 99% aller Beschreibungen bei nicht-VOLVO-AH falsch sind. Anyway: der Verkäufer hat M*i*s*t gebaut. Dafür hat er auch eine Gutschrift rausgerückt. Ist für mich insoweit in Ordnung. Allerdings würde mich die Gutschriftshöhe auch interessieren, dann bekanntlich beträgt der Zugewinn der SH nach 2 Jahren maximal 50-100E..... Dass eine benannte Alarmanlage offensichtlich nicht verbaut ist, würde mich nicht stören, 2 Tankfüllungen, und es wäre gut. Frage: wie kann ein BMW-AH VIDA auslesen? Das würde mich interessieren.....

Ach ja: wäre ich Verkäufer, ich würde mir von dir sogar den Empfang eines Donuts schriftlich bestätigen lassen. Mit Angabe von Gewicht, Backdauer, einem beigefügten Abbildung des Donuts und der von dir unterschriebenen Zusicherung, dass der Donut nur zum Verzehr durch volljährige menschliche Wesen geeignet ist, unter Hinweis, dass zuviel Zucker der Gesundheit schadet, er Diabetes und Übergewicht hervorrufen kann und dass sowohl der Kauf als auch der Verzehr rein freiwillig geschieht. ;) (nicht böse sein....)

am 21. Juni 2009 um 15:32

:):):)

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