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Xenon 2000 Lumen Kit Legal?

Themenstarteram 31. Oktober 2017 um 2:15

Hallo meine Frage wer die ob ich das Kit in mein Fernlicht einbauen kann im Originalen Scheinwerfer das ist der link zum Kit. https://www.myautolight.fr/.../...-anti-erreur-canbus-feux-phares.html

Beste Antwort im Thema

Um es mal deutlich zu machen, Scheinwerfer bilden bei der Zulassung eine Einheit. Ändert man das Leuchtmittel, zb von H7 auf Xenon, wäre eine komplette neue Abnahme der Beleuchtungseinheit notwendig. Da dieser "Spass" alles Andere als Billig ist und man mit Schrottleuchtmitteln eh keinen Erfolg hätte sparen sich die Meisten ein Gutachten.

Wenn Hella keine Nachrüstscheinwerfer hat gibt es wohl keine legale Möglichkeit ohne teure Originalteile auf Xeno umzubauen.

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Themenstarteram 31. Oktober 2017 um 2:50

Das ablendlicht hat original Xenon ist ein Mercedes W210

am 31. Oktober 2017 um 5:53

natürlich nicht legal.

@turboprinz01 Interessant ist das schon, weil ECE 48 homologiert. Das zeigt er auch schön im Video. Allerdings ist es ein Umbausatz von Halogen auf das Xenon.

@AMGTOM50 Hast du also bereits Xenon würde ich das nicht kaufen. Ich denke das funktioniert so. Die Beleuchtungsstärke bleibt knapp unter 2000lumen und damit ist es zwar Xenon aber muss den Klimbim nicht einhalten und wird wie eine Halogen betrachtet. Leuchtet aber auch nicht so hell, wie Xenon ab Werk,

Eine Vorschrift bei Xenon ist die die automatische Leuchtweitenregulierung und die Waschanlage. Wenn jemand Texte bringt wie Xenon im Text definiert ist kann man das sicher nachlesen.

Dann willst du es vermutlich für das Fernlicht haben?

 

Mal davon abgesehen ob es zugelassen ist oder nicht, es gibt kein vernünftiges Licht auf der Straße und wird daher viel dunkler sein als dein Halogen Licht.

 

Es leuchtet halt überall hin und nicht gebündelt dahin wo es soll. Dadurch blendet es auch viel stärker.

Müsstest du mal in die ABE schauen.

Ich befürchte aber, dass du das nicht legal einbauen darfst.

In einen Halogen Scheinwerfer darfst du nur das zugelassene Leuchtmittel einbauen.

In der ABE von dem Zeug müsste also genau drin stehen, dass das in deinem Fahrzeugtyp in deinen Scheinwerfer rein darf... Das wird aber nicht der Fall sein...

Zitat:

@Genie21 schrieb am 31. Oktober 2017 um 07:32:13 Uhr:

....und die Waschanlage.

Genau das will der Hersteller ja wohl umgehen. Eine Scheinwerferreinigungsanlage ist nur bei mehr als 2000 Lumen vorgeschrieben.

Und automatische Leuchtweitenregulierung gibt es mittlerweile im Zubehör zu kaufen.

mal abgesehen das es illegal und diese Nachrüstrotze so oder so Kernschrott ist und nur von 12bis Middach hält ist sowas fürs Fernlicht nicht zu gebrauchen.

Das Ansprechverhalten ist zu gering(da ist es beim Umblenden kurz dunkel;) ) und lange halten wird das auch nicht weil Xenon nicht für ständiges ein/ausschalten gemacht ist(Umblenden/Lichthupe)...Warmstart mögen Xenonbrenner überhaupt nicht!

Die R48 alleine reicht nicht aus, um die Leuchtmittel im Halogenscheinwerfer zu verwenden. Dies ist wieder ein Versuch, nicht zulässige Leuchtmittel an den Mann zu bringen. In Deutschland ist dies inzwischen verboten den Anschein zu erwecken.

MfG

Um es mal deutlich zu machen, Scheinwerfer bilden bei der Zulassung eine Einheit. Ändert man das Leuchtmittel, zb von H7 auf Xenon, wäre eine komplette neue Abnahme der Beleuchtungseinheit notwendig. Da dieser "Spass" alles Andere als Billig ist und man mit Schrottleuchtmitteln eh keinen Erfolg hätte sparen sich die Meisten ein Gutachten.

Wenn Hella keine Nachrüstscheinwerfer hat gibt es wohl keine legale Möglichkeit ohne teure Originalteile auf Xeno umzubauen.

Also im Video wird es zu 100% als "Legal" bezeichnet (ich kann französisch fließend "hören" ;-)), vielleicht aber nicht in allen Ländern (in D. bspw.).

Technisch sollte es da aber doch keine gravierenden Unterschiede zu Serien-Xenon geben, oder? Ob der Anbieter hier etwas ilegales verkaufen will, kann ich mir nicht vorstellen, denke so offen (als legal) würde der so etwas dann nicht Anpreisen. Ist ja scheinbar kein schlitzäugiger ( äh, ohriger ;-)) Chinese, macht eher einen seriösen Eindruck.

Gruß! toyotahelferlein (Wolfgang)

Du solltest nicht alles glauben nur weil das in irgendwelchen Video gesagt wird.

Wenn ich jetzt ein Video aufnehme und darin sage "*** darf man sagen" ist das dann auch legal???

*** edit by Johnes, MT-Moderation - Text zensiert!!! ***

Übler Vergleich!!!!! Natürlich glaube ich nicht alles, Werbung tangiert mich normal überhaupt nicht (im Fernsehen bspw. wird die überspult ;-)).

Wer aber so offen ein ilegales Teil bewirbt spielt mit dem Feuer, gerade bei solchen sicherheitsrelevanten Sachen, zumal bei einem Unfall schnell die Ursache ermittelt und der "Verkäufer" haften könnte. Es gibt ja Dinge die hier "legal" verkauft werden, aber "deren Einsatz" verboten sind! Wird da nicht drauf hingewiesen, macht sich der Verkäufer mindestens mitschuldig!

In dem Fall scheint auch ein Zertifikat vorzuliegen und es werden dabei auch nur bestimmte Fahrzeuge erwähnt, die für diesen Umbau geeignet sind.

Bei anderen Autoteilen (auch sicherheitsrelevante) bspw. am Fahrwerk (Stoßdämpfer, Räder bspw.) oder Abgasanlage (Endtopf) gibt es ja auch genügend freigegebene Umbauteile. Vielleicht muss man diese Leuchtmittel dann aber noch vom TÜV (bspw.) absegnen lassen.

toyotahelferlein hat es richtig beschrieben: Die Aussage ist ja auch im groben nicht falsch! Das Leuchtmittel an sich ist legal. Nur in den Scheinwerfer darf man es nicht einbauen. Das sagen sie dir aber nicht!

MfG

Hallo Johnes! Die Frage ist, ob es eben unter bestimmten Voraussetzungen (spezielle Zulassung bspw.) eben doch möglich ist, die zu verbauen.

Mein Französisch gibt das leider nicht her, um mir da Anhand der Infos auf der Händlerseite ein besseres Bild machen zu können. Eine Ilegalität würde ich somit nicht ganz ausschließen, aber eben auch der andere Fall nicht ;-))

Gruß! toyotahelferlein (Wolfgang)

P.S.: Danke für das teilweise Entfernen, des einen speziellen Satzes meines Vorredners!

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