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Xenon Beschiss?Oder doch legal ohne LWR?

VW
Themenstarteram 22. Oktober 2004 um 10:15

Hallo zusammen...diesen Link hab ich in einem anderen Thread gefunden.......

Stimmt es,dass es so eine Bestimmung des KBAs gibt oder "schwindelt" hier der Verkäufer?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7929559747

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14 Antworten

Moin Jetta :D

Also ich glaub nicht das das so 100% richtig ist. Es ist möglich, sowas eintragen zu lassen (Bekannter hat so eine EIntragung und das selbst gemacht) aber ich traue sowas nicht ganz über den Weg.

Da frag ma lieber direkt beim TÜV/DEKRA ob die dir das eintragen würden.

andre

Themenstarteram 22. Oktober 2004 um 11:34

Ahh...der Sencillo.....wo warste denn gestern Abend??oder verschmähst du die Wochentreffen und tauchst nur am Weekend auf??

Back2Topic: Ich wollte ja auch nur ma nen Update einholen,ob es inzwischen neue richtlinien gib,bzgl Xenonnachrüstung.....Außerdem gibt es bei E-Bay ja inzwischen jeden Schit mit ABE (ja auch UBBs!)

Außerdem zählen für mich "Hinterhofeintragungen" nicht, ich geh immer zum selben Prüfer, weil ich da super Konditionen krieg...wenn ich mir jetzt irgendwo illegela Xenons eintrage,kann der die auch wieder austragen,wenn es nicht den Rictlinien entspricht.....

Für Xenon braucht man meines Wissens

LWR=automatische Leuchtweitenregelung,die Neigungen des Autos automatisch ausgleicht,damit der Gegenverkehr nich blind wird

SWR= Scheinwerferreinigungsanlage

und sonst erstmal Scheinwerfer, die überhaupt für Xenos zugelassen sind! ich weiß,das bei uns auch G1 G2 und E30 mit Xenon rumfahren(ja und ich finde auch,dass es gut aussieht)aber die haben alle schonmal keine SWR,soweit ich das erkennen konnte.

Sind meine oben gemachten Angaben also noch stimmig oder gibbet da neue Erkentnisse?

MfG der verwirrte Jetta :confused

Moin,

Wie jetzt??? Gestern war Treffen???? Verdammt. Seitdem die Page down ist, kriege ich gar nix mehr mit. :(

Also deine Angaben decken sich mit meinem Wissen. Und das mit dem Austragen kenn ich auch.

Najo. Also wenn ich mir mal etwas in der Art hole, dann die XENON-Look von Hella. Finde ich ehrlich gesagt auch besser (Design) als die Xenonfunzel von VW

Ohne Reinigungsanlage und autom. LWR geht da überhaupt nix. Jeder, der was anderes behauptet, kann nicht die deutsche StVO meinen. :D

Bei diesen Eintragungen wird wohl immer darauf spekuliert, das bei Autos Bj.98 und jünger, die Xenon hatten/haben, noch keine SWR und ALWR Pflicht waren. Alte 7er z.B. hatten als erste Autos überhaupt Xenon Serienmäßig aber diese Features nicht zwingend. Die aktuellen Vorschriften gelten AFAIK auch nur in Deutschland. Ob man daraus eine wirklich legale Eintragung machen kann wenn man ein Auto Bj.98 oder älter hat weiß ich leider auch nicht genau, ic denke eine wirkliche Aussage kann da nur ein TÜV-Prüfer geben, der sich selber sehr gut mit den entsprechenden Richtlinien und Ausnahmen auskennt.

Hallo,

Also in diesem Thread hier wurde auch schon mal alles besprochen, was mit XENON-Licht und nachrüsten zu tun hat...

Zitat:

Original geschrieben von GolferNo1

Ohne Reinigungsanlage und autom. LWR geht da überhaupt nix. Jeder, der was anderes behauptet, kann nicht die deutsche StVO meinen.

Genauso ist es.

Meine meinung ist das die das ruhig legalisieren sollen.

1. Blendet mich sowieso jeder neue Mercedes oder BMW mit Xenon wenn er hinter mir fährt oder mir entgegen kommt. Keine Ahnung wieso das bei denen erlaubt ist, obwohl es blendet.

2. außerdem haben sowieso die meisten leute ihre scheinwerfer falsch eingestellt sodas diese immer blenden und eine gefahr darstellen

Zitat:

Original geschrieben von VWFahrer2003

Meine meinung ist das die das ruhig legalisieren sollen.

1. Blendet mich sowieso jeder neue Mercedes oder BMW mit Xenon wenn er hinter mir fährt oder mir entgegen kommt. Keine Ahnung wieso das bei denen erlaubt ist, obwohl es blendet.

2. außerdem haben sowieso die meisten leute ihre scheinwerfer falsch eingestellt sodas diese immer blenden und eine gefahr darstellen

Deinem Beitrag entnehme ich, daß dein berufliches Tätigkeitsfeld nicht im Bereich Sicherheitstechnik liegt.

Man kann doch keine Gefahrenquelle durch Legalisierung verharmlosen, indem man auf andere Gefahrenquellen verweist, deren Entschärfung man (aus diversen Gründen) nicht in den Griff bekommt.

nein so war das nicht gemeint.hab mich aber auch nicht gut ausgedrückt. hab den beitrag in eile geschrieben. ich meine nur das man es ganz verbieten sollen, weil die autos mit legalem xenon auch blenden. mich stört es tierisch wenn da ein bmw oder so mit xenon angeblasen kommt. im rückspiegl seh ich dannmal grad gar nix mehr außer nem hellen licht. beim gegenverkehr ist es das selbe.

wie ein auto ohne LWR und SWR mit xenon blenden würde kann ich nicht beurteilen. jedenfalls ist es mir lieber wenn sie es ganz verbieten würden als wenn dann irgendwo ein schwerer unfall passiert weil jemand geblendet wurde. bei solchen sachen bin ich immer für die sicherheit.

Zitat:

Original geschrieben von GolferNo1

Ohne Reinigungsanlage und autom. LWR geht da überhaupt nix. Jeder, der was anderes behauptet, kann nicht die deutsche StVO meinen. :D

Gehen tut fast immer was. Ich habe die Eintragung ja schwarz auf weiß/grün gesehen.

Fragt sich nur, ob man damit bei jeder Tüvstelle durchn Tüv kommt, ohne das der Prüfer das austrägt.

Es geht übrigens hierbei nicht um die StVO, sondern um die StVZO ;)

Ich habe auch schon solche Eintragungen gesehen, aber viel wert sind die nicht im Endeffekt.

Einem lichttechnischen Gutachten beim Lichttechnischen Institut in Karlsruhe würden diese Nachrüstungen in der Regel nicht standhalten.

Dass solche Eintragungen zustande kommen, kann auf verschiedene Weisen funktionieren. Aber wasserfest sind sie eben nicht...

Genau so ist es. Da könnt ihr euch einreden, was ihr wollt. Fakt ist, dass sowohl ein Scheinwerfer wie auch das zugehörige Leuchtmittel eine BAUARTGENEHMIGUNG brauchen. Und zwar nicht irgend eine, sondern ZUEINANDER PASSEND. Dass die Dinger in die H4 oder H7 etc. Fassung passen reicht dazu nicht aus.

Übrigens ist eine derartige Eintragung vom TÜV absolut wirkungslos, da dieser in Deutschland keinen Beleuchtungseinrichtung in auseichender Weise vermessen und abnehmen kann und darf.

So was darf z.B. nur Hella, die dann jeden einzelnen Scheinwerfer und dessen Lichtbild genau vermessen müssen. Ohne Erfolgsgarantie und richtig teuer.

Lasst besser die Finger davon, denn die Beamten werden auch nicht dümmer. Haste mächtig Scheiss gebaut, wenn du ohne Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug erwischt wirst...

Zitat:

Original geschrieben von LUPF

Es geht übrigens hierbei nicht um die StVO, sondern um die StVZO ;)

Gut, stimmt scho. Aber ich denke, der Sinn bleibt der selbe. Selbst, wenn ich mich auf die BLL75 (Bauernleuchtverordnung für Landmaschienen ab 1975) beziehen würde. ;) ;)

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