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Xenon Clk 320 BJ.1999 Ohne LWR und SWR
Hallo
Ich besitze seit Februar 2012 den Mercedes CLK 320 Avantgarde W208 vom meinen Onkel Übernommen.
Dieser hat Xenon ( Birnen ,Licht ) nur ohne Wischanlage und Scheibenreinigungsanlage
Er hatte bis jetzt keine Probleme gehabt da er mal bei TÜV Nord war und dieser erst dies bemängelte aber dann diese 2 Seiten Ausdruckte und sagte das es bei diesen Wagen kein Problem ist weil er ja vor 2000 ist.
Also wen ich jetzt Nächsten Monat zum TÜV gehe sagen war mal Dekra und er meckert kann ich ihn doch diesen Wisch zeigen, weil der Wagen ist doch von 1999 und mein Onkel hatte diesen auch so gekauft im Jahr 2005. Ich frage weil mein Onkel es auch nicht zu 100% weis, aber er hatte nie Probleme dann gehabt beim TÜV deswegen brauchte es noch nicht mal zeigen diese 2 Seiten.
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Ich weiß ja nicht was an unserem Clubnahmen auszusetzen ist, aber ich greife bei meinen Beiträgen nur auf fundiertes Wissen und auf den gesunden Menschenverstand zurück. Und so weiß ich, dass ein Forum nicht als Quelle genannt werden darf. Bei den gesamten Arbeiten die ich verfasst habe war es jedenfalls so und ich glaube dass solche Zitate vor Gericht Gewicht haben.
Ich bin sachlich geblieben und habe eine Quelle bewertet, ich weiß nicht warum ich mich hier beleidigen lassen muss.
Noch was zur Sache:
Ich lebe im Jahr 1997 und besitze einen CLK mit Halogenscheinwerfern. Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass ALWR und SWR für Xenonvorgeschrieben sind, also kaufe ich mir die Xenonscheinwerfer bei Mercedes und baue sie ein. Danach fahre ich zum Tüv und lasse diese eintragen.
Dass bei Mercedes die Xenonscheinwerfer schon 97 nur mit ALWR und SWR verbaut wurden hat damit zutun, dass es schon bekannt war, dass einsolches Gesetz in Zukunft kommen wird und so brauchen keine Grundlegenden änderungen am Fahrzeug nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden.
Das ist mit dem Tagfahrlicht ähnlich, schon bevor das gesetzlich zur Pflicht wurde wurden schon länger die neuen Modelle mit TFL ausgerüstet.
Das nochmal zum Verständnis für die Mitlesenden, mir ist das Niveau hier zu gering und ich klinke mich hier aus.
Gruß Dennis
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74 Antworten
Schau dir Streuscheibe mitsamt Prüfzeichen an. Ich wette, dass die Dinger nicht für Xenon gedacht sind. Ansonsten hätte der Wagen den Rest auch verbaut.
Davon abgesehen muss in der Fahrzeug-ABE das Xenon-Licht ausdrücklich ohne Auflage LWR/SWR aufgeführt sein, damit dein Wisch greifen kann. Das ist beim CLK mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht (weil nie ab Werk erhältlich) der Fall.
Muss da was genaues stehen ? steht die marke z.B drauf Hella
man kann die originalen Xenon-Funzeln des CLK´s auch von weitem erkennen
die äusseren Streuscheiben sind wie Klarglas, das eigentliche Riffelglas ist innen!
Genau so sehen die auch aus wie auf deine Bildern, was heist das jetzt im klar Text ?
Vielen Dank
das die Scheinwerfer schonmal für Gasentladungslampen zugelassen sind
d.h. du müßtest nur noch eine ALWR und eine SRA einbauen
die Halogen-Scheinwerfer haben die Riffelungen im Scheinwerferglas:
http://data.motor-talk.de/.../cimg0178-23226.JPG
http://www.fk-shop.de/out/pictures/1/fkrfsdb010019-l_p1.jpg
Na gut dann hab ich schon mal wichtige Informationen falls der TÜV nächsten Monat bemängelt, hat mein Onkel die ganzen Jahre Glück gehabt.
Vielen dank
Wenn du angibst, dass das alles schon vor 6/2000 so eingebaut
War gibt es keine Probleme. Wurde schon mehrfach ausdiskutiert.
Das wiesen wir leider Nicht da mein Onkel diesen Wagen erst 2005 Privat gekauft hatte und bis heute genau so ist, also keine neuen Sachen verbaut oder sonst was.
Genauso wie der Tacho der geht bis 320 und Brabus steht drauf was das auf sich hat wiesen wir leider nicht nur das wir schon über 270 Geschäft haben aber nicht weiter ausprobiert hatten wie weit er noch geht wiesen wir auch nicht weil es die Straßenlage nicht zu gelassen hatte.
Zitat:
Original geschrieben von CLK230FAHRER
Wenn du angibst, dass das alles schon vor 6/2000 so eingebaut
War gibt es keine Probleme. Wurde schon mehrfach ausdiskutiert.
Falsch.
muß ich leider Monochromatic absolut Recht geben, diese Aussage vor 2000 eingebaut ist nicht korrekt
denn IHR seit in der Beweispflicht!!! d.h. ihr müßtet dies z.B. durch die Datenkarte des Fahrzeugs nachweisen
- die Datenkarte enthält alle Ausstattungsmerkmale des Fahrzeuges wie es ab Werk ausgeliefert wurde
könnt ihr es NICHT nachweisen, wie wollt ihr dann beweisen das es bereits im Fahrzeug drin war?
und über Mercedes werdet ihr das sicher NICHT nachweisen können,
da ab Werk Xenon nur in Verb. mit ALWR und SRA ausgeliefert wurde
Kosten falls ihr erwischt werdet... "Zitat aus einem anderen Forum"
Zitat:
Guten Tag!
Ich hatte mir mal gedacht etwas den Bußgeldkatalogstand aufzufrischen, denn ein Kumpel von mir wurde mit illegalem Xenon erwischt und folgendes ist bei ihm passiert:
Zu seiner Person:
- Befindet sich noch in der Probezeit (noch ca 8 Monate)
- 19 Jahre alt
- Fahrzeug: A-Klasse BJ 2001 (Facelift)
Angehalten worden mit direktem Verweis auf das illegale Xenonlicht.
Ende der Geschichte
- 3 Punkte
- 112,50€ Bußgeld
- 25€ Bearbeitungsgebühr
- AUFBAUSEMINAR!
Quelle: http://www.golf3.de/golf-allgemein/88785-xenon-hier-strafe.html
MfG Nico
Zitat:
Original geschrieben von Monochromatic
Zitat:
Original geschrieben von CLK230FAHRER
Wenn du angibst, dass das alles schon vor 6/2000 so eingebaut
War gibt es keine Probleme. Wurde schon mehrfach ausdiskutiert.
Falsch.
Immer die gleiche Diskussion. Ich hab das schriftlich
Vom Tüv Süd. Ich konnte es auch nicht glauben aber
Es ist so. Beim 7 er Bmw der ersten Baujahr gab es das damals auch Serie
Ohne alwr und swa.
Man ist nicht in der BeweisPflicht.
Wenn hier jemand anerkannter Diplom
Sachverständiger bei einer anrkannten
Prüforganisation ist, kann er gerne weiter
Diskutieren
Wenn jemand nicht in genau dieser Materie arbeitet
und meint es trotzdem besser zu wissen kann er ja
Gerne mal versuchen meinen Job zu machen
Zitat:
Original geschrieben von CLK230FAHRER
Man ist nicht in der BeweisPflicht
Und womit begründest Du diese Aussage?
CLK230Fahrer...
geh doch lieber noch ein paar Std. die Bank der Fahrschule drücken, das hast du bitter nötig!
Für den verkehrsicheren Zustand nach STVZO sind einzigst der Halter und Fahrer verantwortlich!
Ebenso zählt grundsätzlich auch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
und um dies zu umgehen liegst du als Halter/Fahrer eben einzigst und allein in der Beweispflicht!
Obendrein hab ich oben schon erwähnt das es für den CLK ab Werk: Xenon nur in Verb. mit ALWR und SRA gab!
aber lesen scheint nicht unbedingt deine Stärke zu sein, wenn du schon von irgendwelchen BMW´s erzählst
- JUNGE Augen auf... hier ist ein MERCEDES-Forum!!!!!!