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XENON EINBAU.........HILFE!!!!!

Mercedes CLK 209 Coupé
Themenstarteram 12. April 2008 um 17:06

Hi Leute..........Bin mein Clk weiter am aufwerten und habe mir Bi-Xenon aus dem Internet gekauft....Jetzt habe ich den linken Scheinwerfer ausgebaut,an dem waren nur zwei Stecker befestigt,ein lilafarbener ganz unten am Gehäuse mit einem Rundensteckerkopf und der Hauptstecker 5 Polig!!! Jetzt wollte ich die Bi-Xenon anschliessen allerdings hat der Unter dem 5Poligen Stecker noch ein Steckereingang identisch wie der 5polige allerdings nur 3Polig!!! Für den lilanen Stecker habe ich kein Eingang gefunden.........Leider funktioniert nur das Stand und Fernlicht in dem Zustand,jedoch kein Xenon! Ich weiss jetzt kommen Kommentare wie da muss ich noch viele andere Sachen Nachrüsten wie Höhenregulierung usw....weiss ich alles schon,allerdings bräuchte ich jetzt nur Hilfe was den Anschluss des Xenonscheinwerfers betrifft von einem Profi............Bitte um schnellen Rat!!!! Danke,freue mich auf Antworten

Beste Antwort im Thema

1. Du hast die falschen Scheinwerfer gekauft (Stichwort: aktives Kurvenlicht)

2. Auch wenn du die richtigen gekauft hättest, würden sie nicht funktionieren, da das Signal des Steuergerätes der Niveauregulierung fehlt (dieses Steuergerät sitzt normalerweise an der Hinterachse und fehlt bei deinem Wagen).

3. Auch wenn du es schaffen würdest die Brenner ohne Steuergerät einzuschalten, würde dies nichts bringen, da die Schwenkkappe im Innern der Scheinwerfer unten bleibt (Notprogramm) und der Xenon lediglich ca. 2 Meter vor deinem Fahrzeug ausleuchten würde.

4. Da die Xenon ausschließlich über das Steuergerät ausgerichtet werden und damit eine manuelle Einstellung nicht möglich ist, wäre spätestens beim nächsten TÜV Schluß mit dem Schwindel.

5. Deine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist durch den Umbau erloschen. Du würdest also ohne Zulassung und Versicherungsschutz fahren.

6. Es wird ein Bußgeld und Punkte fällig. Kommt es zum Unfall, ist der Führerschein weg.

7. Die Polizei (oder der TÜV) kann das Fahrzeug sofort stilllegen und die Kennzeichen entstempeln.

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13 Antworten

1. Du hast die falschen Scheinwerfer gekauft (Stichwort: aktives Kurvenlicht)

2. Auch wenn du die richtigen gekauft hättest, würden sie nicht funktionieren, da das Signal des Steuergerätes der Niveauregulierung fehlt (dieses Steuergerät sitzt normalerweise an der Hinterachse und fehlt bei deinem Wagen).

3. Auch wenn du es schaffen würdest die Brenner ohne Steuergerät einzuschalten, würde dies nichts bringen, da die Schwenkkappe im Innern der Scheinwerfer unten bleibt (Notprogramm) und der Xenon lediglich ca. 2 Meter vor deinem Fahrzeug ausleuchten würde.

4. Da die Xenon ausschließlich über das Steuergerät ausgerichtet werden und damit eine manuelle Einstellung nicht möglich ist, wäre spätestens beim nächsten TÜV Schluß mit dem Schwindel.

5. Deine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist durch den Umbau erloschen. Du würdest also ohne Zulassung und Versicherungsschutz fahren.

6. Es wird ein Bußgeld und Punkte fällig. Kommt es zum Unfall, ist der Führerschein weg.

7. Die Polizei (oder der TÜV) kann das Fahrzeug sofort stilllegen und die Kennzeichen entstempeln.

Die Ferengi-Beiträge in diesem Forum sind einfach Kult und bringen es mal wieder auf den Punkt... ;-) Dafür gibt's drei Barren goldgepresstes Latinum!

Zitat:

Original geschrieben von Ferengi

1. Du hast die falschen Scheinwerfer gekauft (Stichwort: aktives Kurvenlicht)

2. Auch wenn du die richtigen gekauft hättest, würden sie nicht funktionieren, da das Signal des Steuergerätes der Niveauregulierung fehlt (dieses Steuergerät sitzt normalerweise an der Hinterachse und fehlt bei deinem Wagen).

3. Auch wenn du es schaffen würdest die Brenner ohne Steuergerät einzuschalten, würde dies nichts bringen, da die Schwenkkappe im Innern der Scheinwerfer unten bleibt (Notprogramm) und der Xenon lediglich ca. 2 Meter vor deinem Fahrzeug ausleuchten würde.

4. Da die Xenon ausschließlich über das Steuergerät ausgerichtet werden und damit eine manuelle Einstellung nicht möglich ist, wäre spätestens beim nächsten TÜV Schluß mit dem Schwindel.

5. Deine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist durch den Umbau erloschen. Du würdest also ohne Zulassung und Versicherungsschutz fahren.

6. Es wird ein Bußgeld und Punkte fällig. Kommt es zum Unfall, ist der Führerschein weg.

7. Die Polizei (oder der TÜV) kann das Fahrzeug sofort stilllegen und die Kennzeichen entstempeln.

1.) Falsch!

2.) Falsch! Vorder- und Hinterachse!

3.) Falsch! Schwenkklappe gehört nur und ausschließlich für die Fernlichtfunktion und hat nichts aber auch gar nichts mit der Abblendlichtfunktion zu tun! Und die 2 Meter vor das Fahrzeug kommen dadurch zustande, daß die Linsen durch die Höhenverstellung der Scheinwerfer nach unten gefahren werden (Stichwort: Leuchtweitenregulierung).

4.) Falsch, falsch, falsch!!! Wenn man nix weiß, sollte man auch nichts schreiben!!! Manuelle Einstellung ist möglich!!! Nur die Null-Lage wird per Tester festgesetzt!!! Die richtige Ausrichtung wird danach manuell per Einstellschrauben eingestellt wie bei jedem anderen Scheinwerfer auch!!!

5. und 6.) Einzige richtige Punkte des Beitrags, Mr. Brain :D .

Zitat:

Original geschrieben von Schreddie

Zitat:

Original geschrieben von Ferengi

1. Du hast die falschen Scheinwerfer gekauft (Stichwort: aktives Kurvenlicht)

2. Auch wenn du die richtigen gekauft hättest, würden sie nicht funktionieren, da das Signal des Steuergerätes der Niveauregulierung fehlt (dieses Steuergerät sitzt normalerweise an der Hinterachse und fehlt bei deinem Wagen).

3. Auch wenn du es schaffen würdest die Brenner ohne Steuergerät einzuschalten, würde dies nichts bringen, da die Schwenkkappe im Innern der Scheinwerfer unten bleibt (Notprogramm) und der Xenon lediglich ca. 2 Meter vor deinem Fahrzeug ausleuchten würde.

4. Da die Xenon ausschließlich über das Steuergerät ausgerichtet werden und damit eine manuelle Einstellung nicht möglich ist, wäre spätestens beim nächsten TÜV Schluß mit dem Schwindel.

5. Deine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist durch den Umbau erloschen. Du würdest also ohne Zulassung und Versicherungsschutz fahren.

6. Es wird ein Bußgeld und Punkte fällig. Kommt es zum Unfall, ist der Führerschein weg.

7. Die Polizei (oder der TÜV) kann das Fahrzeug sofort stilllegen und die Kennzeichen entstempeln.

1.) Falsch!

2.) Falsch! Vorder- und Hinterachse!

3.) Falsch! Schwenkklappe gehört nur und ausschließlich für die Fernlichtfunktion und hat nichts aber auch gar nichts mit der Abblendlichtfunktion zu tun! Und die 2 Meter vor das Fahrzeug kommen dadurch zustande, daß die Linsen durch die Höhenverstellung der Scheinwerfer nach unten gefahren werden (Stichwort: Leuchtweitenregulierung).

4.) Falsch, falsch, falsch!!! Wenn man nix weiß, sollte man auch nichts schreiben!!! Manuelle Einstellung ist möglich!!! Nur die Null-Lage wird per Tester festgesetzt!!! Die richtige Ausrichtung wird danach manuell per Einstellschrauben eingestellt wie bei jedem anderen Scheinwerfer auch!!!

5. und 6.) Einzige richtige Punkte des Beitrags, Mr. Brain :D .

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Da muss ich mal überlegen? Wenn 1.) falsch ist, dann hat er also die richtigen Scheinwerfer gekauft. Dann funktionieren sie also, obwohl sie nicht funktionieren. Aha!

Zu 2.) Es fehlt das Steuergerät. Nur darum geht es. 3.) Wo steht denn da etwas über das Abblendlicht? Ich schrieb, dass bei Inbetriebnahme 2 Dinge passieren werden: Die Klappe bleibt unten und das Licht steht 2 Meter vor dem Auto. Zu 4.) Mit manueller Verstellung ist wohl kaum die Rändelschraubenverstellung am Gehäuse gemeint. Glaubst du der steigt aus und dreht an den Rändelschrauben? ... Dein Kommentar zu Nr. 7 fehlt mir noch.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Ferengi

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Da muss ich mal überlegen? Wenn 1.) falsch ist, dann hat er also die richtigen Scheinwerfer gekauft. Dann funktionieren sie also, obwohl sie nicht funktionieren. Aha!

Käpsele, sie funktionieren nicht, weil er davor Halogen drin hatte und das SAM auf Halogen steht und nicht auf Xenon! Das ist vollkommen unabhängig davon, ob er Xenon (was es im CLK nicht gibt) oder Bi-Xenon oder Bi-Xenon mit Kurvenlicht einbauen will!

 

Zitat:

Zu 2.) Es fehlt das Steuergerät. Nur darum geht es.

Dann schreib es auch so! Aber auch das ist falsch! Es fehlt nicht das Steuergerät, da das am Scheinwerfer sitzt, sondern die beiden Sensoren an VA und HA!

 

Zitat:

3.) Wo steht denn da etwas über das Abblendlicht? Ich schrieb, dass bei Inbetriebnahme 2 Dinge passieren werden: Die Klappe bleibt unten und das Licht steht 2 Meter vor dem Auto.

Das Wort "Falsch" bezog sich auf Dein Wort "Steuergerät". Das fehlt nicht, sondern die Sensoren. Und das sind keine Steuergeräte. Lesen, Bürschle, lesen :D .

 

Zitat:

Zu 4.) Mit manueller Verstellung ist wohl kaum die Rändelschraubenverstellung am Gehäuse gemeint. Glaubst du der steigt aus und dreht an den Rändelschrauben?

Was hat das mit dem TÜV zu tun??? Ich habe noch keine TÜV-Prüfer gesehen, der die automatische Leuchtweitenregulierung getestet hat. Oder meinst Du, der schreit: "Jungs, kommt doch mal her und setzt euch in den Kofferraum. Ich will die ALWR testen." Dann muß er halt seinen Lichtschalter wechseln, und schon fällt niemandem auf, daß es ein nachträglicher Xenoneinbau war. Natürlich sollte er dann auch noch Fake-Scheinwerferreinigungsdüsenabdeckklappen in die Stoßstange schneiden. Denn auch das wird beim TÜV nicht getestet!

 

Zitat:

... Dein Kommentar zu Nr. 7 fehlt mir noch.

7.) ist die Folge von 5.). Wieso also 7.) noch kommentieren, wenn das bereits zu Punkt 5.) gemacht wurde? Jeder erwachsene Mensch sollte so viel Denkvermögen haben, um diesen Zusammenhang erkennen zu können ... oder doch nicht? :D

Themenstarteram 13. April 2008 um 14:07

Wow wow wow.....Da hab ich für ganz schön Wind gesorgt,aber so sollte es auch sein im Forum dann bleibt es spannend.....ich habe jetzt den Halogenscheinwerfer eingebaut was auch keine 5Minuten waren da die untere Befestigungsschraube genau unten an der Stossstange liegt,d.H.Reifen ab,verdeckung im Radlauf ab und millimeterweise die Schraube ab-zu drehen da es null Bewegungsmöglichkeiten gibt.......aber jetztz zum Thema:Der eine sagt so,der andere so,Fakt ist das alles machbar ist.....Was muss ich tuen,oder was würde Mercedes tuen um die Xenon Nachzurüsten und was würde es ca.kosten wenn ich es bei MB Einbauen lasse.....Das es nicht geht gibts nicht,natürlich gehören Umbau arbeiten an der Elektronik dazu das alles richtig funktioniert aber die Scheinwerfer habe ich günstig erworben ca.450,-Euro und sind absolut Neuwertig,d.H ich habe noch bisschen Luft.....Bitte um Tipps was es ca.kostet und was gemacht werden sollte...........Danke euch Liebe Forum Freunde...........

Als Fazit heißt das etwa, wenn LWR und SRA an einem CLK W209 mit den Halogen- Scheinwerfern vorhanden sind, dann können die Xenon, sowie Bi- Xenon Scheinwerfer ohne einen zusätzlichen Aufwand und Kosten einfach ausgetauscht werden???

Das ist wohl eine simple Frage und bitte dann auch unkomplizierte Antwort darauf, ohne viel Philosophie.

Danke!

Zitat:

Original geschrieben von ReeM

Als Fazit heißt das etwa, wenn LWR und SRA an einem CLK W209 mit den Halogen- Scheinwerfern vorhanden sind, dann können die Xenon, sowie Bi- Xenon Scheinwerfer ohne einen zusätzlichen Aufwand und Kosten einfach ausgetauscht werden???

Das ist wohl eine simple Frage und bitte dann auch unkomplizierte Antwort darauf, ohne viel Philosophie.

Danke!

.

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Nein

am 25. April 2009 um 7:04

Hallo

Was ist eigentlich bei diesem Thema bei rausgekommen? Da ich genau das gleiche Problem hab..:D

Zitat:

Original geschrieben von Rocco-85

Hallo

Was ist eigentlich bei diesem Thema bei rausgekommen? Da ich genau das gleiche Problem hab..:D

welches problem hast du genau?

am 25. April 2009 um 16:19

Na ich hab bei meinem die normalen Scheinwerfer, und hab mir die bi-xenon mit Kurvenlicht billig gekauft, danach hab ich aber festgestellt das auf der Rueckseite anstatt nur ein stecker zwei verbaut sind, wahrscheinlich fuer den inneren Motor. Was wird nun zusaetzlich benoetigt um die bi-xenon einzubauen?

Du brauchst:

* Die scheinwerfer

* Ein neues sam vorne (teuer)

* Lichtschalter

* Blindstopfen pneumatik leitung

* Leitungssatz leuchtweitenregulierung

* Leitungssatz drehwinkelsensor hinterachse

* Teileumfang dynamische leuchtweitenregulierung vorderachse

* Steckklammer

* Teileumfang dynamische leuchtweitenregulierung hinterachse

 

 

Das nur für das Xenon, aber brauchst ja auch noch TÜV und somit eine Scheinwerferreinigungsanlage (SWR)

 

Du brauchst:

* Leitungssatz klima und sra modul

* Rahmenquerträger mit löchern

* Waschwasserbehälter

* Pumpe SWR

* Düse links und rechts mit Schrauben

* Schlauch SWR

* Verteilerstück

* Anschussstück

* Stossfänger vorne mit blenden für SWR

* Leitungshalter an Querträger vorne

* Tülle pumpe SWR-halter

am 26. April 2009 um 9:50

Ich dank dir, Tuev brauch ich aber nicht:D

Ich lebe in Griechenland:D

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