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Xenon Licht beim Smart?

Themenstarteram 10. März 2008 um 20:26

Hallo an alle,

ich würde gerne meinen smart optisch verschönern und wollte hier mal fragen ob ich meinen Smart mit Halogenlampen ohne probleme mit einem Xenon-Umrüstsatz umrüsten kann? Das dass geht weiß ich, aber fals ich dann zum TÜV muss, könnte es dann sein das der das bemängelt?

Habe hier einige Paragraphen und Absätze zu gefunden, aber ganz genau weiß ich jetzt auch nicht, ob ich das umbauen darf oder nicht.

Das sagt die Dekra:

Eine Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Diese sind im §50 Abs. 10 der StVZO wie folgt benannt: Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mitGasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

einer automatischen Leuchtweitenregulierung

einer Scheinwerferreinigungsanlage

einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt

Die Scheinwerfer müssen

für Gasentladungslampen geeignet

in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.

In Zweifelsfällen sollten Sie Kontakt mit den Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen.

Helft mir bitte.

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20 Antworten

Hi,

nein es gibt praktisch keine Möglichkeit Xenonlicht legal nachzurüsten.

Neben der Scheinwerferreinigungsanlage brauchst du auch ne automatische Leuchtweitenregulierung. Die gibt es schonmal nicht für den Smart.

Weiterhin braucht man einen kompletten Xenonscheinwerfer. Einfach Xenonbirnen in nen normalen Scheinwerfer einzubauen ist verboten. Da Scheinwerfer jeweils nur für die vorgesehenen Birnen zugelassen sind.

Mal ganz davon abgesehen das beim Smart wohl der Platz für die Steuergeräte Fehlen dürfte;)

 

Theoretsich wäre es möglich Xenonscheinwerfer eines anderen Modells in den Smart zu bauen. Dazu sind aber größere Umbauten nötig,außerdem müßte die Einbauposition im Smart dann der des Spenderfahrzeugs entsprechen. Um das ganze einzutragen müßte dann wohl noch ein Lichttechnisches Gutachten erstellt werden das wohl mehr kostet als ein neuer Smart.

Kurz gesagt mir ist keine legale Möglichkeit bekannt an einem Fahrzeug Xenon nachzurüsten das nicht bereits ab Werk auch mit Xenon zu haben war. Einzige Ausnahmen bilden hier Nachrüstsätze von großen Herstellern für bestimmte Modelle. Für den Golf4 gibt es wohl nen Satz von Hella. Für den Smart gibt es sowas nicht.

Gruß Tobias

Themenstarteram 10. März 2008 um 20:45

Ok danke für deine Antwort, dann wird das wohl nichts, aber ist es denn erlaubt wenn man den Kühlergrill mit Lampen ausleuchtet?

Natürlich mit Aus und einschalter?

Hi,

ja,zuhause in der Garage darfst du das machen. Auf der Straße nicht!

Die Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen sind streng reglemtiert. Diese ganze Kirmesbeleuchtung ist im Fahrbetrieb und auf öffentlichen Straßen verboten. Selbst Innenraumbeleuchtungen die von Außen zu sehen sind,sind während der Fahrt nicht erlaubt.

Gruß Tobias

@ Tyler Durde

Kannst Deinen Grill ja mit farblosem Scotchlite-Spray behandeln, der leuchtet dann beim Anstrahlen hell auf;)

Themenstarteram 11. März 2008 um 20:17

Also nochmal zum Thema Xenonlicht, habe einen Umrüstsatz mit E-Prüfzeichen, bzw. zugelassen gefunden.

Die könnte ich doch theoretisch verwenden oder treten dann wieder die Paragraphen uws. in kraft? Habe die Paragraphen verständnisshalber nochmal hingeschrieben, damit der zusammenhang klar ist.

Das sagt die Dekra:

Eine Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Diese sind im §50 Abs. 10 der StVZO wie folgt benannt: Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mitGasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

einer automatischen Leuchtweitenregulierung

einer Scheinwerferreinigungsanlage

einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt

Die Scheinwerfer müssen

für Gasentladungslampen geeignet

in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.

In Zweifelsfällen sollten Sie Kontakt mit den Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Tyler Durde

Die Scheinwerfer müssen für Gasentladungslampen geeignet in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.

Spätestens daran scheitert ein legaler Umbau beim Smart.

Gruss

Jürgen

 

Hier

teuer, aber machbar

Themenstarteram 12. März 2008 um 19:08

Ne, ist viel zu teuer, das lohnt sich nicht für nen smart.

Smartliebhaber würden das machen, aber ich nicht.

Das heißt aber nicht das ich ihn nicht mag, es bedeutet nur das ich nicht so viel in den smart investieren würde, wo es sich wohl eher bei einem Honda Civic (neuer) oder beim Lancer Evo III rentieren würde.

Dann wäre die sache wohl gegessen. Naja danke für eure Teilnahme.

am 13. März 2008 um 15:31

hallo

ich habe bei meinen fort2 cabrio bj 01 das xenon umrüstsatz mit 6000K verbaut.

platz für die steuergeräte sowie kabel ist mehr als genug.

die lichtintensität und austrahlung sind einfach top!

einziges problem, ausser das mit den rennleitung, ist das abbauen der gesamten front.

könnte demnächst, falls interesse, einige fotos posten

greetz JC

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V

Zitat:

Original geschrieben von Tyler Durde

Die Scheinwerfer müssen für Gasentladungslampen geeignet in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.

Spätestens daran scheitert ein legaler Umbau beim Smart.

Gruss

Jürgen

du bist immer ueberall zu finde wenn um xenon umbau geht! oder?

Zitat:

Original geschrieben von colleumberto

du bist immer ueberall zu finde wenn um xenon umbau geht! oder?

Solltest Du damit ein Problem haben, wende Dich vertrauensvoll per PN an mich.

ciao

 

ueberhaupt keine problem. nur merkwuerdig, dass ob volvo oder smart,ecc.. es geht immer und verbieten, illegal, gesetz, usw.

genau wie turbotobi28, ob um airbag oder xenon, immer gleich "nein, verboten, illegal, geht nicht, darfst du nicht, ecc. ". wie waers mit positive beitraege, und zwar moegliche loesung, wenn die gibt?

Zitat:

Original geschrieben von -JC-

hallo

ich habe bei meinen fort2 cabrio bj 01 das xenon umrüstsatz mit 6000K verbaut.

platz für die steuergeräte sowie kabel ist mehr als genug.

die lichtintensität und austrahlung sind einfach top!

einziges problem, ausser das mit den rennleitung, ist das abbauen der gesamten front.

greetz JC

Das Abbauen der Pannels ist eigentlich nicht unbedingt so ein Problem, hier mal ne Anleitung: drück mich.

Das größere Problem ist das diese "Billigumbauten" keine Zulassung besitzen und man dadurch jeglichen Versicherungsschutz verliert! Entweder man baut sich ordentliche "Normale und zugelassene" Birnen ein, zB. von Osram oder Phillips (+80% bzw +90%) und ist damit zufrieden, oder man greift tief in die Tasche und baut sich nen zugelassenen recht teuren Xenonsatz ein. Alles Andere finde ich ist Unfug!

Gruß Ingo

Zitat:

Original geschrieben von colleumberto

ueberhaupt keine problem. nur merkwuerdig, dass ob volvo oder smart,ecc.. es geht immer und verbieten, illegal, gesetz, usw.

genau wie turbotobi28, ob um airbag oder xenon, immer gleich "nein, verboten, illegal, geht nicht, darfst du nicht, ecc. ". wie waers mit positive beitraege, und zwar moegliche loesung, wenn die gibt?

Merkwürdig ist da gar nix. Anleitungen zu illegale Umbauten (die dazu noch den Gegenverkehr gefährden) haben in einem Forum nichts zu suchen. Da es für den Smart weder Werks-Xenon, noch zugelassenen Nachrüst-Xenon gibt, bleiben nur die Nachrüstvarianten der Serienscheinwerfer übrig. Diese sind aber nunmal illegal und die BE des Fahrzeugs erlischt (und damit auch Haftpflicht und Kasko). Was konstruktiveres gibts dazu einfach nicht zu sagen, denn es kann nicht ernsthaft Sinn und Zweck sein, dem Threadverfasser so einen Pfusch-Umbau nahezulegen.

Und wenn ich ehrlich bin, kam von Dir bisher noch kein einziges verwertbares Posting in diesem Thread. Vielleicht solltest Du erstmal an Deine eigene Nase fassen bevor Du andere komisch anmachst :rolleyes:

 

ciao

 

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