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Xenon Licht Gewährleistung / Garantie

Themenstarteram 18. Mai 2013 um 13:15

Hallo habe eine Frage an die Community oder an jemanden der etwas ähnliches erlebt hat und mir eventuell weiterhelfen kann.

Habe meinen Mercedes w203 Sportcoupe Bj 11/04 bei einem Autohändler gekauft. Nach 4 Monaten ging das Rechte Bi-Xenonlicht nichtmehr und ich habe das Auto in die Werkstatt gebracht da ich davon ausging das nur die Birne gewechselt werden muss. Bei der Farzeugdiagnose wurde festgestellt das entweder das Steuergerät oder ein anderer Defekt vorliegt. Ich soll das Auto direkt zu Mercedes in eine Fachwerkstatt bringen.

Gesagt getan dort wurde mir mitgeteilt das das komplette Licht getauscht werden müsste. Die kosten würden sich auf etwa 1300 € belaufen.

Ich natürlich gleich meinem Händler angerufen der in etwa 400 km von mir entfernt wohnt und der gemeint ja das würden wir schon regeln er wäre an einem Licht dran und würde mir das dann zuschicken.

Das ende des Liedes Händler hat mich 2 Wochen hingehalten und mir dann mitgeteilt das ich kein Gewährleistungsanspruch habe er hat mit seinem Anwalt geredet da das Licht ja 4 Monate funktioniert hat.

War nun beim Anwalt und der hat ihm einen Brief geschrieben mit der Zahlungsaufforderung der weigert sich weiter die kosten zu übernehmen. Der Anwalt hat gemeint es wäre das beste eine Klage einzureichen da der Händler auch bei einem zweiten Brief nicht einlenken wird.

Nun meine Frage wie Lange ist den so eine Lebensdauer von einem Bi-Xenonlicht und zählt das komplett Licht als Gewärleistung ?

Ich habe im Internet gelesen das der Anspruch verfällt wenn ich den Schaden Reparieren lasse ?

Im September ist der TÜV fällig aber da klagen vor Gericht ziemlich langwierig sind rechne ich nicht vor einer entscheidung vor September.

Aber es kann doch keiner von mir verlangen das ich mit einem kaputten Licht rumfahre nur weil der Händler sich quer stellt. Anwalt von der Rechtsschutz scheint mir nicht wirklich kompetent

Vielen Dank für eure hilfe schonmal vorab

MFG Kenny

Beste Antwort im Thema

Du hast nen Denkfehler das Licht ist ja nicht nach 4 Monaten sondern nach 9 Jahren kaputt gegangen der Händler kann nun mal nicht in die Steuergeräte reinschauen.Mit so etwas wirst du wohl leben müssen bei einem fast 10 jahre altem Fahrzeug.

11 weitere Antworten
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11 Antworten
am 18. Mai 2013 um 13:57

Zitat:

Original geschrieben von Kenny-Mercedes

.....

meinen Mercedes w203 Sportcoupe Bj 11/04 .....

MFG Kenny

... und als LKW zugelassen ?

- oder warum postest Du das im LKW-Forum ?

am 18. Mai 2013 um 14:54

Ein 9 Jahre altes Fahrzeug und dann beschwerst du dich noch.

Wenn man keine Kohle hat um so ein Fahrzeug zu unterhalten, käuft man sich lieber einen 2 Jahre alten Opel Corsa.

Aber nein: Mercedes muss es sein.

am 18. Mai 2013 um 15:01

so wie sich das anhört hat er das auto vor 4 monaten gekauft und hofft auf die 6 monate nachweispflicht vom händler ...

aber ohne tüv gekauft ? dann glaub ich auch nich das garantie gegeben wurde sondern im " kundenauftrag" gekauft wurde

Zitat:

Original geschrieben von chaotix

Zitat:

Original geschrieben von Kenny-Mercedes

.....

meinen Mercedes w203 Sportcoupe Bj 11/04 .....

MFG Kenny

... und als LKW zugelassen ?

- oder warum postest Du das im LKW-Forum ?

Ich meine das waere schon der Dritte diese Woche.

Vielleicht denken die alle das hier mehr Fachwissen versammelt ist als im richtigen Markenforum? ;)

Themenstarteram 18. Mai 2013 um 16:08

Es geht nicht um das Unterhalten. Oder was würdest du sagen wenn du beim Händler ein Auto kaufst und nach 4 Monaten geht etwas kaputt wo der Hersteller preist das es so viel langlebiger ist als ein Normales Licht. Und dann gleich mal 1300 Euro kostet. Unnütze Kommentare kannst du dir sparen. Ist ja nicht so das mir der Händler das Auto geschenkt hat. Wollte nur Fachwissen einholen von Leute die Ahnung oder zumindest etwas Ahnung haben.

Themenstarteram 18. Mai 2013 um 16:22

Kann ich den Thread irgendwie schließen oder brauch ich dazu einen Moderator ?

Leuchtmittel sind Verschleissartikel. Das Steuergerat kann, sollte nicht darunter fallen.

Du bist mit diesen Fragen besser in den MB W203 Fachforen oder in der Fahrzeugtechnik aufgehoben.

Immer daran denken, DU bist im Nutzfahrzeug / LKW Forum. Der Uberwiegende Teil der Bevolkerung denkt, das wir vergangene Woche noch die Hande wie Fusse benutzt haben, und immer noch im Versuchsstadium sind aufrecht zu gehen.

Geniesse Dein Wochenende

Rudiger

Der meistens Aufrecht geht.

.

Zitat:

Original geschrieben von Kenny-Mercedes

Es geht nicht um das Unterhalten. Oder was würdest du sagen wenn du beim Händler ein Auto kaufst und nach 4 Monaten geht etwas kaputt wo der Hersteller preist das es so viel langlebiger ist als ein Normales Licht. Und dann gleich mal 1300 Euro kostet. Unnütze Kommentare kannst du dir sparen. Ist ja nicht so das mir der Händler das Auto geschenkt hat. Wollte nur Fachwissen einholen von Leute die Ahnung oder zumindest etwas Ahnung haben.

Du hast nen Denkfehler das Licht ist ja nicht nach 4 Monaten sondern nach 9 Jahren kaputt gegangen der Händler kann nun mal nicht in die Steuergeräte reinschauen.Mit so etwas wirst du wohl leben müssen bei einem fast 10 jahre altem Fahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von Kenny-Mercedes

 

War nun beim Anwalt und der hat ihm einen Brief geschrieben mit der Zahlungsaufforderung der weigert sich weiter die kosten zu übernehmen. Der Anwalt hat gemeint es wäre das beste eine Klage einzureichen da der Händler auch bei einem zweiten Brief nicht einlenken wird.

Nun meine Frage.....

Frage das alles deinen Rechtsanwalt, denn er verdienst sein Geld damit um deine Fragen zu beantworten.

Was du hier erfahren kannst sind Ansichten und Realitätsverzerrungen. :rolleyes:

Da muss man Überhaupt nicht die ganze Lampe Wechseln. Tausch das Steuergerät, gibt es in der Bucht schon ab 70€ vom Händler mit Garantie. Mit bisschen Handwerklichem Geschick, baust das selber ein.

Sparst dir viel Nerven, die kann man nämlich nicht kaufen;)

am 20. Mai 2013 um 8:13

Hallo, mein Sohn hatte vor einigen Tagen das gleiche Problem (Sportcoupe Bj 08/2003), bei dem war aber nicht das Steuergerät kaputt, sondern der Zünder. Ich gehe mal davon aus, dass der Brenner (die Lampe) funktioniert, kannst du ja selber ausprobieren, wenn du die Lampen umtauscht (von links nach rechts und umgekehrt), funktioniert recht einfach. Wenn diese ok ist, kann es wie schon vorher erwähnt nur das Steuergerät oder der Zünder sein. Auf der rechten Seite kannst du beides recht einfach austauschen.

Das Steuergerät ist mit 3 Schrauben unter dem Scheinwerfer befestigt, es kann recht einfach bei geöffneter Motorhaube von oben getauscht werden. Neue bekommst du in Ebay schon ab €160, gebrauchte wesentlich billiger. Du musst halt auf die richtige Teilenummer achten, bei meinem Sohn war sie: 1 307 329 072.

Der Zünder ist im Scheinwerfer verbaut und kann nicht so einfach getauscht werden. Es gibt aber einen Reparatursatz von Mercedes (ArtNr A 203 820 11 12), dabei wird der alte Zünder im Scheinwerfer stillgelegt und der mitgelieferte wird mittels 2 Kabeln verbunden.

siehe: http://www.motor-talk.de/.../...-eine-leidige-geschichte-t3770670.html

Bevor ich jetzt wochenlang ohne Licht fahre und mich mit Rechtsanwälten streite (wird vermutlich nichts bringen) würde ich mal versuchen, das ganze in Eigenregie zu richten. Der Austausch des kompletten Scheinwerfer ist meiner Meinung nach nicht notwendig.

mfg

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