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Xenon Licht Nachrüstsatz Unteschiede??

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 3. Juni 2007 um 21:51

Habe mich bei Ebay ein wenig umgeschaut,wegen Xenon Nachrüstsätze für H4!

Abgesehn das es verschieden Marken gibt,und nicht erlaubt ist,

wäre meine Frage, ob es Probleme gibt die einzubauen?

Bei dem einem Verkäufer,der das Produkt verkauft hat der Xenon Brenner einen langen Hinterteil,wie soll der dann in die Fassung passen,der Deckel bei den w124 Scheinwerfer hinten würde doch bei dieses Fahrzeugen nicht mehr zugehen????

ein loch fräsen???nicht wirklich!

siehe hier

http://cgi.ebay.at/...6685QQihZ001QQcategoryZ28643QQrdZ1QQcmdZViewItem

und bei einer zweiten Auktion ist bei dem Brenner dieses schwarzes Hinterteil,nicht vorhanden? daher wäre das auch kein Problem mehr?

Oder ist dieses Produkt vielleicht nicht so gut???

siehe hier

http://cgi.ebay.at/...6685QQihZ001QQcategoryZ28643QQrdZ1QQcmdZViewItem

 

gruss jason

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19 Antworten
am 3. Juni 2007 um 21:55

Lass den Sch..., der Gegenverkehr wirds dir danken :eek:

Gruß Meik

Themenstarteram 3. Juni 2007 um 22:24

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Lass den Sch..., der Gegenverkehr wirds dir danken :eek:

Gruß Meik

War jetzt nicht gerade die passende Antwort aber trotzdem danke für den Beitrag,noch zehn Stück dann hast du die 6000 Marke erreicht

gruss jason

@Jason300td

Mir scheint es dass du zweimal den gleichen Link gepostet hast.

Gruß

Daniel

Ist eh egal. Die Dinger ohne ABE kosten in china im Einkauf incl. Steuern als Satz mit Brenner usw. ca 50 Euro. Das ist Edelschrott. Hier wird der Mist teuer verkauft. Ich habe für alle diejenigen die soetwas verbauen wollen eine nette Geschichte:

Wir haben diese Sätze direkt importiert und für DIY Beamer verkauft. Es wurde AUSDRÜCKLICH darauf hingewiesen dass diese Sätze NICHT ins Auto gebaut werden dürfen. Einer hat sich aber nicht daran gehalten. Auf einer Landstrasse kam ihn dann ein anderes Auto entgegen, welches zu schnell war und die Kurve nicht mehr schaffte. Das Auto krachte in ein parkendes Auto und Zeugen notierten das Kennzeichen von dem Fahrer mit dem eingebauten Edelschrott. Die Polizei kommt und der Unglücksfahrer gibt an dass er nur verunglückt sei da ihn das entgegen kommende Fahrzeug so stark geblendet hatte. Anhand des notierten Nummernschildes besuchte die Polizei nun den Chinaxenonautofahrer und beschlagnahmten das Fahrzeug. Der Fahrer bekam eine Anzeige wegen Fahrerflucht und durfte am Ende den Schaden des anderen Autos komplett bezahlen obwohl er keine Schuld hatte.

Baut euch den Schrott nur ins Auto ein weil ihr Geld sparen wollt. Viel Spass damit!

Habt ihr eine Vollkasko und baut einen Unfall mit den Leuchten dann könnt ihr davon ausgehen dass ihr nicht einen Cent von der Versicherung seht da hier der Versicherungsschutz erlischt.

Moin,

Letzte Aussage ist falsch. Die Versicherung muss um Ihrer Regelungspflicht nicht nachzukommen nachweisen, das die Beleuchtungsanlage massgeblichen Einfluss auf den eingetretenen Schaden hatte.

Das wäre gegeben, wenn z.B. das Fahrzeug wegen der Xenonscheinwerfer abbrennt, aber sicherlich nicht, wenn man am Tag von der Strasse abkommt und in den Graben rutscht, weil z.B. Schmier inner Kurve lag.

MFG Kester

am 4. Juni 2007 um 6:34

@Rotherbach: Sicher? Das gilt IMHO nur für die Haftpflicht die erstmal zahlen muss. Wenn aber jemand VORSÄTZLICH Veränderungen durchführt mit denen die BE des Fahrzeugs erlischt wär ich mir bei der Kasko nicht so sicher. Die können schliesslich behaupten ohne gültige BE hätte das Fahrzeug gar nicht auf der Strasse sein dürfen.

Hab letztes Jahr mal das "Vergnügen" gehabt auf einem Autotreff so einen tollen Umbau begutachten zu dürfen. Der Xenon-Umbau blendete bei Abblendlicht schon mehr als der Wagen daneben mit Fernlicht :eek: :eek:

Gutes Licht haben die 124er zudem auch ohne Xenon ;)

Gruß Meik

Moin!

Das mit dem "Xenon" lass mal lieber!

Wenn´s wirklich Xenon ist, mit Hochspannungsanlage und so,

dann braucht man noch ´ne Scheinwerferreinigungsanlage und

automat. Leuchtweitenregulierung, dann TÜV-abnahme usw. usf.

Und überhaupt: nen schöner W124 made in old germany

mit "Xenon"-made in ??? irgendwo-Schrott...!!

Xenon sieht schon geil aus, aber ich denke, damit haste

mehr Ärger als Freude.

Ich hatte mir bei ebay mal neue Scheinwerfer gekauft - selbst

die waren eigentlich Sch****; aus einem neuen und nem alten durfte ich mir dann einen funktionierenden zusammen-basteln - alles keine MB-Qualität wenn man genauer hinschaut!

am 4. Juni 2007 um 8:29

Es gibt keinen eintragungsfähigen "Umrüstsatz" für normale Scheinwerfer.

Gruß Meik

am 5. Juni 2007 um 6:19

Einen "Umrüstsatz" wird es eh nicht geben, da die normalen Scheinwerfer vom W124 ausschließlich für H4-Halogenlampen entwickelt (und zugelassen!!!) wurden und nicht für Gasentladungslampen.

Theoretisch kann man sich eine automatische LWR und Scheinwerferreinigungsanlage einbauen, läßt noch ein Lichtgutachten der H4-Scheinwerfer mit Xenon-Brennern erstellen (sofern die Werte stimmen) und läßt sich das dann alles eintragen. Dabei dürften die Kosten allerdings den Wert des Fahrzeugs überschreiten, abgesehen von dem Papierkram und der Rennerei...

Themenstarteram 5. Juni 2007 um 22:06

Das war doch klar,das ich auf meine Frage keine richtige Antwort bekommen habe,wo der unterschied liegt an den beiden Artikeln!

Aber nachdem ich mir die Frage auch selber beantworten konnte und schon seit langem danch warte auf ein Xenon,habe ich mir jetzt spontan eines ersteigert :D

Die Neugier siegt!

gruss Jason

am 5. Juni 2007 um 22:08

Doch, du hast eine eindeutige Antwort bekommen:

Kein Unterschied - beide illegal und gefährlich ;)

Gruß Meik

Wie willst du auch einen Vergleich bekommen wenn du nur 2 Links angibst die BEIDE zu ein und demselben Artikel führen ?

 

Rest siehe oben.

am 6. Juni 2007 um 6:55

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

@Rotherbach: Sicher? Das gilt IMHO nur für die Haftpflicht die erstmal zahlen muss. Wenn aber jemand VORSÄTZLICH Veränderungen durchführt mit denen die BE des Fahrzeugs erlischt wär ich mir bei der Kasko nicht so sicher. Die können schliesslich behaupten ohne gültige BE hätte das Fahrzeug gar nicht auf der Strasse sein dürfen.

Hab letztes Jahr mal das "Vergnügen" gehabt auf einem Autotreff so einen tollen Umbau begutachten zu dürfen. Der Xenon-Umbau blendete bei Abblendlicht schon mehr als der Wagen daneben mit Fernlicht :eek: :eek:

Gutes Licht haben die 124er zudem auch ohne Xenon ;)

Gruß Meik

Ja, die können auch behaupten, dass man als Moslem das Auto zum Unfallzeitpunkt gar nicht hätte fahren dürfen, weil man hätte beten müssen. Da der Unfallfahrer aber nicht wie jeder ordentliche Moslem zu Zeit XYZ betet, würde er seine Vertragspflichten als Moslem verletzen und so müsste die VS nicht zahlen.

Man kann auch behaupten, dass man als Haftpflichtversicherung nicht zahlen muss, weil das KFZ des geschädigten Vollkaskoversichert ist und die VK des geschädigten das Übernehmen könnte.

Fall 1 wäre mal was neues, Fall 2 liegt aktuell bei meinem Rechtsanwalt.

 

In wirklichkeit erlischt zwar die BE, und man darf dieses Fahrzeug so nicht mehr im Straßenverkehr bewegen, aber wenn man damit einen Unfall baut, hat das KFZ als solches schon eine Betriebserlaubnis.

Es muss schon ganz genau nachgewiesen werden, dass die illegale Veränderung Ursache für den Unfall ist, bzw. die Folgen verschlimmert hat.

Baust du dir z.b. bei nem 190E ne 16V Stoßstange dran, die du nicht eintragen lässt, und fährst nen Fußgänger an, dann kann dies der Fall sein.

Fährt dir aber bei ner 16V Stoßstange einer hinten drauf, dann ist das egal was du vorne gemacht hast.

Wenn du jemanden in die Karre fährst und Xenon eingebaut hattest, dann muss nachgewiesen werden, dass dies ursächlich für den Unfall war, bzw. dass dies Ursächlich für den Unfall sein könnte.

Erwischt du nachts im dunklen n Reh, dann kann deine TK wegen dem Xenonlicht schon auf die Idee kommen, nicht zu zahlen, und dann hast DU schlechte Karten.

Fährt dir einer frontal rein, könnte der sagen, er habe nix gesehen, und dann hast du auch schlechte Karten.

 

Wenn du aber mit sowas erwischt wirst, solltest du kleine Brötchen backen. Dann solltest du geständig sein, sonst stellen die Grünen dein Auto sicher und dann gibts ne Strafanzeige und ne Mängelkarte, ein kleines Bußgeld und du musst ihnen vorführen, dass du wieder originale Lampen drin hast, mit etwas Pech sogar über den Tüv. Punkte gibts auch dabei.

Aber, dein Kopf, der bleibt dran.

Erst wenn dir n kleiner Junge vors Auto läuft, weil er dachte, das wäre der Stern von Bethlehem, könnte es dem Kopf danach schlecht ergehen :D

Mfg, Mark

Tolle storys!

Klingt alles bissl komisch, is ´s aber in genannten Fällen

nicht. Der Mann hat nämlich recht!

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