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Xenon Nachrüsten! Hilfe!

BMW 3er E36
Themenstarteram 21. Oktober 2007 um 19:58

Wie verkabel ich die Xenonbrenner mit den Vorschaltgeräten und mit dem Bordstrom?

Kann mir da jemand ne Anleitung schicken?

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24 Antworten

du wirst hier keine Anleitung bekommen, da der Umbau illegal ist. Achja und komm bloß nicht hierher und blend mich mit dem Zeug :P

am 22. Oktober 2007 um 6:05

Zitat:

Original geschrieben von rix-passau

ich hab auch noch was gefunden:

Umrüstung auf Xenon Look

 

Das sagt das KBA:

Verbraucherwarnung vor Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen

 

Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.

Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß

der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"

§ 50 Abs. 10 StVZO).

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.

Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.

Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.

Quelle: http://www.kba.de/Stabsstelle/Press.../pm_33_2002.htm

Das sagt die Dekra:

Eine derartige Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Diese sind im § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie folgt benannt:

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes 8)

einer Scheinwerferreinigungsanlage

einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

Die Scheinwerfer müssen

für Gasentladungslampen geeignet

in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.

In Zweifelsfällen sollten Sie unbedingt Kontakt mit unseren Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen. Und das ist an allen DEKRA Standorten in ganz Deutschland möglich.

Quelle: http://www.dekra.de/dekra/show.php3...36&_language=de

Das sagt der Tüv:

Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.

 

Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig, da nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die mit der Bauartgenehmigung festgelegte Lichtquellen-Art gehört, zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer und damit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.

Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:

einer automatischen Leuchtweitenregelung

einer Scheinwerferreinigungsanlage und

einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.

Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.

Wir wollen, dass Sie sicher fahren.

Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR

Quelle: http://www.tuev-nord.de/21868.asp

oder du verbaust dir die original hella xenon sets für e36. kosten schweinegeld, aber mit swa und lwr. ich hab die verbaut und eingetragen.

am 22. Oktober 2007 um 7:05

warum eintragen? die haben ne abe.

da ist übrigens nur die lwr dabei, die sra muss man sich noch zusammenkaufen,

d.h.

wischerdüsen

schläuche

pumpe

größeren tank für 2 pumpen

elektrik

stecker

wie auch immer... das war bei meinem wagen schon alles verbaut, sra funktioniert auch tadellos!

Habe ma ne Frage:

Wofür braucht man bei Xenon unbedingt ne SRA ?

Weil hat man doch bei den normalen auch nicht ?

Wieso braucht ma ne automatische LWR ?

Hat man bei den anderen auch nicht.

Und wieso muss das Abblendlicht anbleiben, wenn man das Fernlicht anmacht ?

Kenne das, dass bei Ford das Fernlicht und Abblendlicht alleine leuchten (ok, kein Xenon), bei anderen Autos zwar kaum, was ich bei Ford zwar auch komisch finde, aber egal ^^

Könnte mir nur das letzte erklären, dass Xenon dann zu lange zum "starten" brauchen würde und man dann ne Sekunde auf 2 "blind" fährt.

Aber hoffe mal, ihr könnt mir das beantworten.

am 22. Oktober 2007 um 15:31

Eine SRA benötigst du, da Xenonlicht bei verunreinigtem Scheinwerfer durch die Verunreinigung ungünstig gebrochen wird. Da diese Lichtstrahlen evtl. dann unkontrolliert strahlen, können sie blenden.

Ist zwar in meinen Augen Blödsinn aber ....

Die Leute benutzen die SRA doch sowieso nicht und manche schalten sogar das Licht aus, damit sie nicht angeht, weil sonst alles verschmutzt ist vorne. Denn die meisten Düsen spritzen so extrem, dass die ganze Motorhaube zugesifft wird.

 

Eine ALWR benötigst du, da Xenonlicht viel mehr blendet und wenn du einen Berg hoch fährst und von oben kommt jemand runter wird der erheblich geblendet. Dies erkennt eine ALWR und stellt die Linse runter. Die ALWR regelt permanent die Stellung der Linse, sodass Xenon nicht blendet.

Aber schaut euch nur mal Audi Q7, BMW X5, Touareg etc. an, die blenden wie Sau! Und da sagt auch keiner was!

der hauptsinn der swra besteht darin, die scheinwerfer im winter von schnee & eis zu befreien, da die wärme der xenon-brenner dazu nicht ausreicht........

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

der hauptsinn der swra besteht darin, die scheinwerfer im winter von schnee & eis zu befreien, da die wärme der xenon-brenner dazu nicht ausreicht........

Zeig uns doch mal bitte wo DAS steht !!

Die SWRA ist Notwendig weil das Xenonlicht eine ganz andere Wellenlänge wie normales Licht hat. Deshalb blendet es bei verunreinigten Scheinwerfer viel stärker als herkommliches Licht. ;)

Ich suche nun schon 10 min den Bericht wo das mal ausführlich beschrieben wurde. Hoffe ich finde ihn noch.

Der Rest wurde ja bereits erklärt.

Mit der Wärme hat das weniger zu tun. Wobei es richtig ist das Xenonlicht weniger Strahlungswärme hat als herkömmliches Licht.

am 22. Oktober 2007 um 20:29

Zitat:

Original geschrieben von Aussi

 

Könnte mir nur das letzte erklären, dass Xenon dann zu lange zum "starten" brauchen würde und man dann ne Sekunde auf 2 "blind" fährt.

Aber hoffe mal, ihr könnt mir das beantworten.

damit die brenner nicht kaputt gehen! mit fernlicht fährt man ja nicht all zu oft, und bestes beispiel: lichthupe. nur kurz und wieder an, das nen paar mal, und du kannst dir neue kaufen.

Beispiel: bi xenon, da haste auch auch nur einen brenner drinne, der dann via blende entweder abbeldlicht oder fernlicht regelt.

richtig ist auch, das es vom zünden bis zur kompletten helligkeit etwas dauert, ca ein bis 2 sekunden.

und ach ja, bei den bi xenon sw gibt es für dich lichthupe ne ganz normale halogenbirne, eben aus den oben genannten gründen!

am 29. Oktober 2007 um 0:09

also entweder die von hella nachrüsten oder einfach ne abgespeckte variante:

ich hab mir die angel-eyes von "raid" gekauft, "phillips blue vision ultra" H1 leuchtmittel reingemacht und das farbspektrum kommt auch fast an das von xenon ran, jedoch ist die intensität nicht so krass wie bei xenon. sieht aber dennoch sehr edel aus, ist legal und sogar noch ne ganze ecke günstiger als nachrüstxenon!

die birnen sind extrem weiss und fast alles gelbe wird rausgefiltert...allerdings auch nicht ein schnäpple mit 16 euro pro birne

Es gibt aber auch Leute die vor dem Auto was sehen wollen, und nicht nur einen auf dicke Hose machen. :rolleyes::rolleyes:

 

 

Greetz

 

Tim

am 29. Oktober 2007 um 11:04

was heisst dicke hose...klar ist es nunmal kein xenon, aber die ausleuchtung ist bei mir um längen besser als die mit den originalen bosch-linsenscheinwerfern. allein die linsentechnologie ist ja schon nen jahrzehnt weiter fortgeschritten

 

und allein durch das farbspektrum was abgegeben wird, kommt ein ganz anderes optisches empfinden des autos rüber, vor allem qualitativ im gesamtbild

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