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Xenon nachrüstung STRAFE ???
Morgen
ich wollte bei mir Xenon nachrüsten meine frage jetzt wenn mich die Rennleitung anhält und rausfindet das das nchrüst xenon's sind was blüt mir dann weil die vorschalt geräte haben ja ein E prüfzeichen gibts dann nur die 10€ strafe oder wie sieht es da aus
mfg elko
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23 Antworten
Du musst von der SRA bis zur Leuchtweitenregulierung alles verbauen dann blüht dir gar nichts bei original Teilen, ansonsten fährst du ohne BE rum und die können dir ohne mit der Wimper zu zucken an Ort und Stelle dein Auto stilllegen.
bist du dir sich den ich habe mal gerhört weil die vorschaltgeräte ein E1 prüfzeichen haben können die das nicht weil das E1 zeichen bedeutet das die ABE des fahrzeugs nicht erlischt
Natürlich bin ich mir sicher, die Sachen sind Auflage für Xenon, wenn du die nicht hast hilft dir auch kein Prüfzeichen weiter.
Automatische Leuchtweitenregelierung und Scheinwerferreinigungsanlage sind Pflicht. Wenn Du Originale verbaust dann brauch man es auch nicht eintragen lassen.
Diese Billig Sachen zum nachrüsten sind sowieso verboten. Und bei dem Preis kann man sich ja wohl denken das die Brenner nicht sehr lange halten gegenüber Originalen. Und die Scheinwerfer müssen für Xenon sein, man darf die Normalen nicht mit Xenon bestücken.
Wie schon gesagt, fahren ohne Betriebserlaubnis. Versicherungsschutz erlischt dann auch bei einem Unfall usw.!
Zitat:
Original geschrieben von ELKO750
bist du dir sich den ich habe mal gerhört weil die vorschaltgeräte ein E1 prüfzeichen haben können die das nicht weil das E1 zeichen bedeutet das die ABE des fahrzeugs nicht erlischt
ein E-Zeichen macht auch einem nicht zugelassenen scheinwerfer noch lange keinen zugelassenen scheinwerfer...
inventier die 800-1000euro und gut ist, ansonsten mach dich schonmal auf einen strafanzeige gefasst...
mfg
das wollte ich nur wissen den auf erlischen der ABE habe ich bestimmt keinen bock naja vielen dank für die info
mfg ELKO
Hallo,
stimmt das dass man Orginale Xenonscheinwerfer nicht eintragen muss wenn man die Ordnungsgemäss einbaut??
Habe heute mit einem Kerl aus Hamburg geredet der meinte die Polizei würde gucken ob das Xenon eingetragen ist mit Orginalen Xenonscheinwerfer...?!
Zitat:
stimmt das dass man Orginale Xenonscheinwerfer nicht eintragen muss wenn man die Ordnungsgemäss einbaut??
Angeblich braucht man die nicht eintragen lassen. Ich hab es aber trozdem gemacht.
wie oben schon geschrieben wurde, wenn du AWLR und SRA mit verbaust ist alles paletti.
Gruß, Carsten
Obwohl die Höhenverstellung nicht orginal von VW ist??
Die Sensoren sind Original VW, nur der Kabelbaum nicht. Aber das sollte ja normal egal sein
Zitat:
Original geschrieben von Dieselboost
Obwohl die Höhenverstellung nicht orginal von VW ist??
wieso nicht Original
meiner hat die ALWR serienmäßig
Gruß, Carsten
Zitat:
Original geschrieben von Dieselboost
Hallo,
stimmt das dass man Orginale Xenonscheinwerfer nicht eintragen muss wenn man die Ordnungsgemäss einbaut??
Habe heute mit einem Kerl aus Hamburg geredet der meinte die Polizei würde gucken ob das Xenon eingetragen ist mit Orginalen Xenonscheinwerfer...?!
Frage den "Kerl" doch mal, wie die herren in grün das kontrollieren wollen? in den fahrzeugpapieren steht es bei ab werk verbauten nämlich auch nicht. und das der herren in grün die aufkleber (Sofern noch vorhanden) im boardbuch oder im kofferraum anhand des ausstattungscodes identifizieren können, glaubt der "Kerl" hoffentlich auch nicht...
ich liebe solche aussagen...die herren in grün im hamburger umland fällt nichtmal Xenonlicht in nem 1990 Golf I cabrio auf...aber bei nem Golf IV sollen sie es erkennen...
mfg
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
ich liebe solche aussagen...die herren in grün im hamburger umland fällt nichtmal Xenonlicht in nem 1990 Golf I cabrio auf...aber bei nem Golf IV sollen sie es erkennen...
mfg
So dumm sind nichtmal die Jungs von der Rennleitung
Gruß, Carsten