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Xenon problem

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 13. Juli 2008 um 14:04

nachbarn von mir hat heute in seinem golf v bj,04 trendline Xenon nachträglich eingebaut,und der higline bordneztsteuergerät,dan wolten wir es einschalten,,aber vorne hat es nur gefackelt ,so das jezt nur ein xenon brent,,die xenon brener haben wir auch getauscht von links nach rechts ,,aber der rechte ist ohne funktion ,so als er ger kein strom bekommt,,

 

was mein ihr ,,wo liegt das problem,,,

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. Juli 2008 um 14:04

nachbarn von mir hat heute in seinem golf v bj,04 trendline Xenon nachträglich eingebaut,und der higline bordneztsteuergerät,dan wolten wir es einschalten,,aber vorne hat es nur gefackelt ,so das jezt nur ein xenon brent,,die xenon brener haben wir auch getauscht von links nach rechts ,,aber der rechte ist ohne funktion ,so als er ger kein strom bekommt,,

 

was mein ihr ,,wo liegt das problem,,,

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Zitat:

Original geschrieben von dzex

was mein ihr ,,wo liegt das problem,,,

schwierig zu sagen,aber ich denke er bekommt evtl.keinen strom.

sollte man mal prüfen.

Das Problem besteht darin das du bei Xeon auch eine Scheinwerferwaschanlage habe musst, aber das nur nebenbei!

Das viel grössere Problem ist, dass dein Kabel - Querschnitt wahrscheinlich nicht ausreicht und dir das ganze Auto abbrennen kann, weil die Kabel durch die viel höhere Last durchbrennen (vielleicht ist das schon passiert), deswegen das Flackern.

der energieverbrauch der xeons liegt bei nur 45Watt...bei normalem H7 hat man 55Watt....

Themenstarteram 13. Juli 2008 um 14:23

der linke funktioniert ohne probleme,nur der rechte ist defekt,,,denke der steuergäret der auf dem SW drangeschraubt ist

Themenstarteram 13. Juli 2008 um 14:33

ein kolege sagt ,,,"""erst freischalten dan einschalten""",,,da durch ist es kaput gegengen,,,aber was ist kaput????

Zitat:

Original geschrieben von DooMMasteR

der energieverbrauch der xeons liegt bei nur 45Watt...bei normalem H7 hat man 55Watt....

Selbst wenn das stimmt, du hast die Vorschaltung vergessen ;-)

Themenstarteram 13. Juli 2008 um 14:41

das heist???

:rolleyes:

Bla, die Xenonlampen laufen mit ca. 35W, die Vorschaltgeräte mit ca. 10W. Macht zusammen 45W.

Also kaputt gehen die normalerweise nicht.

Ich würde die Xenon-Funktion erstmal im Bordnetzsteuergerät freischalten und dann sehen ob es funktioniert.

Oder mal direkt an den Scheinwerferstecker 12V geben.

Zitat:

Original geschrieben von dzex

ein kolege sagt ,,,"""erst freischalten dan einschalten""",,,da durch ist es kaput gegengen,,,aber was ist kaput????

Zitat:

Original geschrieben von Snickerz

Bla, die Xenonlampen laufen mit ca. 35W, die Vorschaltgeräte mit ca. 10W. Macht zusammen 45W.

Also kaputt gehen die normalerweise nicht.

Ich würde die Xenon-Funktion erstmal im Bordnetzsteuergerät freischalten und dann sehen ob es funktioniert.

Oder mal direkt an den Scheinwerferstecker 12V geben.

Du hast bei dieses Sets meist ein Kabelset dazu, weil es eben nicht nur 35 - 55 Watt sind.

Weiterhin hast du in deiner lustigen Aufzählung die Brenner vergessen!

Zähl mal zusamnmen 2x Brenner, 2x Vorschaltgerät plus 2x Leuchtmittel. Da kommst du sicher über 35 oder 55 Watt.

Vielleicht fehlen ja auch die Brenner *lach*

Ich hoffe du hast auch eine Leuchtweitenregulierung und eine Schweinwerfewaschanlage, wenn nicht dann kannst du so ein E-Gay Kit bei der nächsten Polizeikontrolle gleich wieder rausreisen.

 

Die Brenner sind die Leuchtmittel.

hella bietet massig xenon umruestsets an...und die brauchen alle kein extrakabel :)

Alle Nachrüstlösungen, bei denen lediglich Xenonbrenner in die Lampenfassung der Originalscheinwerfer eingesetzt werden, sind unzulässig und führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Begründung: Die Originalscheinwerfer sind nur auf das jeweils verbaute Leuchtmittel ausgelegt und damit ECE- geprüft. Es ist also nicht zulässig, Xenonbrenner in einen konventionellen H1, H4 oder H7- Scheinwerfer einzubauen. Neben der Blendung anderer Verkehrsteilnehmer haben solche manipulierte Scheinwerfer kein vernünftiges asymetrisches Lichtbild mehr und verursachen oft deutlich erhöhte Eigenblendung durch stark erhöhtes Streulicht.

Eine Xenonnachrüstung setzt nach STVZO zwingend vorraus: Neuer Scheinwerfer mit Zulassung/ Prüfung für Xenonlicht; entsprechende Xenonbrenner; Nachrüstung einer zwingend vorgeschrieben Scheinwerferreinigungsanlage und einer automatischen Leuchtweitenregulierung (nicht manuell!) für die Scheinwerfer. Gibt es mitunter auch bei ebay, ist aber teurer...

Korrekte Kennzeichnung eines für Xenonlicht geeigneten Scheinwerfers nach ECE- Norm (auf der Streuscheibe oder dem Gehäuse:

DC - geeignet für Xenonabblendlicht

DR - geeignet für Xenonfernlicht

DC/R - Bi- Xenon

Näheres zu den angesprochenen ECE- Normen und den Schweinwerfer - Kennzeichnungen findet Ihr hier: "www" .bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1446/KfZ-technische-Vorschriften.htm

 

Ausführliche rechtliche Grundlage der Regelungen zu Xenonscheinwerfern:

 

National/ Fahrzeug hat deutsche ABE:

§50 STVZO Absatz 10

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit:

- einer automatischen Leuchtweiteregelung ,

- einer Scheinwerferreinigungsanlage und

- einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.

Ergänzend dazu: § 72 stvzo

§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder

2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.

Das bedeutet, daß Fahrzeuge, die vor dem ersten 1.4.2000 ab Werk mit Xenonlicht ausgeliefert oder die bis zu diesem Stichtag umgerüstet wurden, nicht mit den genannten Systemen nachgerüstet werden müssen. Dies betrifft aber nur eine Handvoll Fahrzeuge, etwa A8, BMW 7er, der eine oder andere Porsche, wo diese Systeme damals optional erhältlich waren. Die Xenonscheinwerfer sind dann in der Fahrzeug- ABE vermerkt und dort steht dann auch, ob das Fahrzeug mit oder ohne automatischer Leuchtweitenregelung genehmigt wurde. (Die korrekte Scheinwerferkennzeichnung mußte natürlich trotzdem beachtet werden, also auch hier geht es nicht, bei einer Umrüstung einfach die Brenner in die alten Gehäuse zu stopfen.)

Es sind "Gutachten" im Umlauf, in denen behauptet wird, für diesen oder jenen Fahrzeugtyp gebe es eine Ausnahmeregelung vom §50 STVZO und die dort genannten technischen Anforderungen seien nicht nötig. Die "Gutachten" sind plumpe Fälschungen. Es kursiert auch ein veraltetes Schreiben des KBA an die Firma Hella von 1996, welches inzwischen rechtlich überholt ist.

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