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Xenon Umrüstung Tüv ??

Themenstarteram 6. Juli 2003 um 15:57

Ich bin im Begriff mir Xenon Scheinwerfer zuzulegen. Allerdings brauch ich dann ja auch noch ne LWR/SRA Anlage um das eintragen zu lassen. Gits ne Möglichkeit das eintragen zu lassen, obwohl man diese (LWR/SRA) nicht eingebaut hat.

Hat schon einmal jemand so was eintragen lassen ??

Gruß Peter

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11 Antworten
am 6. Juli 2003 um 16:25

welches auto?

am 6. Juli 2003 um 17:07

glaubs nicht dass du das ohne lwr und sra eingetragen bekommst. mir hat men xenon-bausatz auf nem treffen angeboten, aber ohne sra. war zwar sehr günstig, aber habs nicht gekauft. hab gefragt wie es ausschaut mit sra, er meinte bei dem preis kann ich des ja noch nachrüsten. hab ihn drauf angesprochen zwecks eintragen ohne sra, hat aber keine richtige antwort gegeben. wollte wohl nicht die kundschaft vertreiben... informier dich doch einfach mal beim tüv darüber. oder vielleicht hast du ja auch irgendein gutachten dabei wo was von sra drin steht.

Themenstarteram 6. Juli 2003 um 19:48

Für nen New Beetle

 

Hi Leute !

Ist für nen New Beetle Baujahr 1999. Ich hab ne manuelle Leuchtweitenregulierung drin. Ich hab irgentwo gelesen, daß der Tüv nicht so arg darauf achtet ob LWR und SRA drin sind. Es sind Original Beetle Bi Xenon Scheinwerfer. Also kein billiger Nachrüstsatz. Die haben sogar E1 Prüfzeichen auf der Scheibe. Noch hab ich se nicht ersteigert. Aber ich frag mal zur Info hald an. Weiss einer was man verändern muss, wenn man die manuelle auf eine automatische Umrüsten will ??

SRA wird schwer werden, obwohl es für das New Beetle Cabriolett Xenon als Option gibt !!!

Gruß Peter

am 6. Juli 2003 um 20:11

Ohne SRA und LWR gibts keine Möglichkeit das eingetragen zu bekommen.

am 7. Juli 2003 um 7:28

Wenn original Beetle

 

Also wenn die Scheinwerfer die original DC-HR Xenon-Linsen-Scheinwerfer vom Beetle sind dann musst du die gar nicht eintragen lassen...SOFERN alles so eingebaut ist wie es vorgeschrieben ist. Und dazu gehört leider auch die LWR+SRA. Wenn du die aber drin hast musst nix mehr eintragen lassen (oder stehen deine H7 Scheinwerfer etwa im Schein????).

Ich selbst fahre nen Polo 6N2 und habe bei mir den original GTI-Satz nachgerüstet. Ich habe aber weder eine LWR noch ne SRA. Wurde schon 2 mal kontrolliert und der Bulle hat nur drauf geschaut, ob da DC-HR auf den Scheinwerfern steht (Das ist die Scheinwerferkennung D2S-Xenon-Brenner).

Und das beste war. Ich hab mir n Fahrwerk eingebaut und hab das eintragen lassen beim Dekra. Bei ner Fahrwerksveränderung muß man ja nen Lichttest machen, was der Dekra-Typ auch gleich gemacht hat. Ich...Xenon an...Er schaut in sein Meßteil und meint nur...alles in ordnung ;-)

Also wenn du das richtig eingestellt hast (von der Höhe) und du wirklich original VW-Xenon-Scheinwerfer hast dann würd ich so damit rumfahren. Anders wäre es wenn du wie so viele Idioten nen Golf2 mit H4 fährst und da mit n paar Tapes irgendwie nen Xenonbrenner reinhängst. Das blendet dann nämlich wirklich und genau wegen den Idioten ist auch die Polizei erst auf die illegale Nachrüsterei von Xenon-Bausätzen gekommen.

Gruß

Manuel

am 7. Juli 2003 um 8:22

Hi,

eingetragen werden muss bei den Original-Xenons nichts, z.b. Golf IV Xenon in einen Golf IV. Es müssen jedoch die SRA sowie ALWR nachgerüstet werden! Eintragen lassen musst du das nur, wenn Fremdhersteller.

 

Zitat:

Bei ner Fahrwerksveränderung muß man ja nen Lichttest machen, was der Dekra-Typ auch gleich gemacht hat. Ich...Xenon an...Er schaut in sein Meßteil und meint nur...alles in ordnung ;-)

Schön, das er es nicht bemerkt hat. Dennoch solltest du dir überlegen, ob du nicht doch zumindest die ALWR nachrüstest. Es stimmt zwar, dass die "mit Klebeband befestigten Xenonbrenner" :) viel mehr blenden, aber auch du kannst ohne die ALWR blenden. Irgendwie wird diese Einrichtung schon Sinn machen, oder?

Über Vor- und Nachteile der SRA kann man natürlich diskutieren; ich jedenfalls würde es entweder komplett und legal nachrüsten oder garnicht. Bei einem Unfall ziehst du eh den Kürzeren :eek: :( und das nicht ohne Grund !

 

Gruß

Christian ;)

Wir brauchen hier nicht zu diskutieren, die Gesetzteslage ist eindeutig.

Für Fahrzeuge die nach dem 01.04.00 zugelassen wurden ist die ALWR und die SWRA pflicht.

Für Fahrzeuge die vor dem 01.04.00 zugelassen wurden langt die SWRA SOFERN! das Modell mit Xenon ausgeliefert wurde. Also z.b. 7 er BMW oder Audi A8.

Ende der Diskussion.

Also was die Nachrüstung angeht:

Hella bietet sowohl eine SWRA für alle Typen an (170€) als auch eine ALWR (210€).

Das Problem sind die Brenner. Die Serien Scheinwerfer sind nur! für die normalen Lampen typisiert. D.h. also H1 oder H4 oder H7.

Wenn nur die Lampen getauscht werden, also die Xenon Nachrüstsätze, erlischt die ABE.

Man müsste also ein Nachrüstsatz haben, der eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hat.

Dann sollte es möglichsein Xenon eingetragen zu bekommen.

Es geht auch ohne ALWR und SWRA, dass ist aber Verboten.

Und die Polizei ist auch nicht blöd. Die Jungs wissen auch, dass bsp. ein 1er Golf kein Xenon haben kann.

Xenon Nachrüsstung

 

Das is wohl richtig, aber wie du selbst bemerkt hast gibt es vonn Hella einen Nachrüstsatz....der eine " ABE " bzw ein Nachrüst - Gutachten enthält

Ahhh,

mein Lieblingsthema - ich hab das schonmal gepostet - aber ich machs gerne nochmal :D

Habe vom TÜV eine eMail zu diesem Thema erhalten!

Hier der wichtigste Teil:

...nach den bei uns geltenden straßen-verkehrsrechtlichen Bestimmungen können für lichttechnische Einrichtungen sowohl die Vorschriften der Straßenverkehr- Zulassungs-Ordnung (StVZO) als auch die entsprechenden EU-Richtlinien angewendet werden.

Die Scheinwerfer müssen jedoch in jedem Falle bauartgenehmigt sein.

Nicht Bauartgenehmigte Scheinwerfer sind zulässig, wenn durch ein anerkanntes Lichttechnisches Institut die "Etwa-Wirkung" der Scheinwerfer nachgewiesen wurde (damit wird betsätigt,dass die Lichtverteilung ungefähr den nationalen Bestimmungen nach den TA Nr. 7a oder denen der ECE-Regelung Nr. 98 entspricht und die Blendwirkung die darin enthaltenen Vorgaben nicht überschreitet).

In Serie hergestellte Pkw werden auf Grund einer EG-Typgenehmigung (früher Allgemeine Betriebserlaubnis) in den Verkehr gebracht.

Die Erteilung der EG-Typgenehmigung erfolgt auf der Grundlage der Ratsrichtlinien der EU. Pkw, mit EG-Typgenehmigung sind, wenn sie mit Gasentladungslampen ausgerüstet sind, auch immer mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen und dynamischen Leuchtweite-Regel ungseinrichtungen ausgestattet, weil dies in der ECE-Regelung Nr. 48 gefordert wird.

Die EU-Richtlinie 76/ 756/ EWG über den Anbau lichttechnischer Einrichtungen ist in- zwischen in die ECE-Regelung Nr. 48 übernommen worden.

Wenn es, wie Sie schreiben, tatsächlich Pkw gibt, die nicht mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen und dynamischen Leuchtweite-Regelungseinrichtungen ausgestattet sind, dann wurde diese im Einzelverfahren nach § 21 StVZO auf Grund nationaler Bestimmungen zugelassen.

Unter welchen Voraussetzungen dies geschah, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Es ist nur zu wünschen, dass die Fahrzeuge wenigstens mit einer manuellen Leuchtweite-Regelung ausgestattet wurden, denn die Blendwirkung der Xenonscheinwerfer wird nun einmal nicht durch nationale Vorschriften aufgehoben....

Für das Forum interessantes Fazit:

alle Fahrzeuge, welche mit Xenon geordert werden konnten und eine Erstzulassung vor dem 01.01.98 haben, können problemlos mit original Teilen auf Xenon umgerüstet werden und haben eine ABE ohne beim TÜV vorgeführt werden zu müssen und benötigen keine SWR und ALWR...

 

ZUSATZ!

Es gibt für NACHRÜST-XENON und besonders für diese BASTELSETS und aus EBAY & FAQ, und so weiter keinen TÜV !!!!!

Sollte jemand eine Gefallenseintragung erhalten, darf/ kann dich jede Polizeistreife anhalten und nach der nötigen Betriebserlaubnis für Xenon fragen und dich nochmals zum TÜV/DEKRA schicken.

Und diese gibt es nur vom Hersteller also AUDI oder vom XENON-Scheinwerfer -HERSTELLER und den gibt es nicht bei den Nachrüst-Sets.

Außerdem wisst ihr ja selber was bei einen UNFALL passiert. Fahren ohne Versicherungsschutz und Teilschuld (min 30%) sind die normalen Vorgehensweisen bei solchen BASTELARBEITEN.

XENON-NACHRÜSTUNG geht nur für Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis für den passenden Typ (sprich den Fahrzeugtyp muss es mit Xenonlicht geben) und die nötigen Voraussetzungen wie Scheinwerferwaschanlage und dynamische Leuchtweitenregelung sind für alle Xenonscheinwerfer Pflicht.

Einzige Ausnahme sind Fahrzeuge mit einen Zulassungsdatum vor 1998 und deren Fahrzeugtyp schon mit Xenon-Licht ausgestattet wurde. Diese Typen, wie z.B. AUDI A8, BMW E38 7er und AUDI C4 haben eine Ausnahmegenehmigung für XENON-LICHT.

 

Alles klar ?? ;-)

Greez

Alex

Hi Leute

 

Schaut euch mal auf der Seite um.

Xenon nachrüsten

Da gibts Xenon Nachrüstsätze und LWR/SRA Anlagen zum nachrüsten.

"Komplettnachrüstsätze enthalten zusätzlich eine zur Nachrüstung vorgesehene dynamische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage.

Dynamische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage sind auch einzeln erhältlich für 218,-€."

 

Ob das für alle Fahrzeuge möglich ist ... weiß ich nicht.

Einfach mal nachfragen.

 

edit:

Schaut mal auf die Seite

Lichttechnik

Das Nachrüsten macht natürlich nur bei Ellipsoid Scheinwerfer (DE oder PES) Sinn.

 

Grüße

Hallo,

was dieses Thema betrifft habe ich mich beim Tüv informiert.Jedoch weiss ich es nur bei einem Golf III.

Die Nachrüstung von Xenon ist möglich und zwar in Verbindung mit den Golf IV Scheinwerfer mit Xenon,die SRA und ALWR kann man auch übernehmen,so bekommt man auf legale Art und Weise Xenon bei einem Golf III.Ich betone aber das es nur mit den Golf IV Scheinwerern möglich ist,da diese ein lichttechnisches Gutachten für Xenon besitzen.Alles andere ist Unfug,obwohl es mich auch schon gereizt hat aber wenn dann was passiert sei es Polizeikontrolle oder Unfall und es kommt raus das man Xenon hat und nicht eingetragen ist wirds elendig teuer.

Grüsse

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