- Startseite
- Forum
- Wissen
- Fahrzeugtechnik
- Xenon versus Halogen mit 130% mehr Licht (Philips X-treme Vision)
Xenon versus Halogen mit 130% mehr Licht (Philips X-treme Vision)
Hallo,
ich ueberlege mir, entweder Xenonscheinwerfer nachzuruesten oder einfach neue H1-Halogenlampen zu kaufen die 130% mehr Lichtausbeute haben sollen (Philips X-treme Vision).
Weiss jemand, ob Xenonscheinwerfer noch einen grossen Vorteil bieten im Vergleich zu guten Halogenlampen? (Damit meine ich nicht nur die Helligkeit selbst sondern auch evtl. erhoehte Sicht aufgrund anderer Leuchtfarbe usw.).
Mein Auto ist ein alter BMW e38 (7er) von 1996, ich würde die damals original erhältlichen Xenonscheinwerfer nachrüsten, also Xenonlicht der ersten Generation - ist das evtl. noch schlechter als eine moderne Halogenlampe?
Gruss und Dank
Stefan
Beste Antwort im Thema
130% Gesamtausbeute im Vergleich zu "herkömmlichen" Halogenlampen, nicht 130% mehr! (Also nur allerhöchstens 30% mehr)
Die Lichtfarbe kommt dem Xenon etwas näher, von der Intensität des Xenons sind sie aber weit entfernt.
Hinzu kommt die Geometrie des Lichtkegels, die sich ja auch nicht verändert und mit der deutlich breiteren Verteilung und Nahfeldausleuchtung beim Xenon auch nicht mithalten kann.
Ähnliche Themen
15 Antworten
130% Gesamtausbeute im Vergleich zu "herkömmlichen" Halogenlampen, nicht 130% mehr! (Also nur allerhöchstens 30% mehr)
Die Lichtfarbe kommt dem Xenon etwas näher, von der Intensität des Xenons sind sie aber weit entfernt.
Hinzu kommt die Geometrie des Lichtkegels, die sich ja auch nicht verändert und mit der deutlich breiteren Verteilung und Nahfeldausleuchtung beim Xenon auch nicht mithalten kann.
Die Angabe bei der X-tremeVision meint schon bis zu 130% mehr Licht im Fernbereich zwischen 50 und 75 Metern auf der Straße. Ein paar Infos, wie solche Lampen funktionieren, findet Ihr in dem unten verlinkten Artikel.
Man muss fairerweise aber auch immer dazu sagen, dass der Effekt scheinwerferabhängig ist, daher auch das "bis zu". Bei einem gut fokussierenden, großen Reflektor ist die Wirkung normalerweise besonders gut. So wie ich den 7er in Erinnerung habe, verwendet der die H1 in einem speziellen Linsenmodul. Auch hier wirst Du sicherlich eine Verbesserung erreichen, aber der Effekt wird bei diesem System nicht so gut sein, wie es bei anderen Scheinwerfern möglich ist.
Xenon spielt natürlich in einer ganz anderen Liga, schon allein, weil eine Xenonlampe mehr als das doppelte an Lichtmenge ( Lichtstrom in Lumen) abgeben darf. Wie Bikerleo66 schon erwähnt hat, hast Du damit auch in der Breite eine ganz andere Ausleuchtung.
Dein 7er hatte damals die auch heute noch gebräuchliche D2S-Lampe, insofern wäre das natürlich eine erhebliche Verbesserung. Allerdings wirst Du bei Deinem Fahrzeug vermutlich weder die automatische Leuchtweitenregulierung, noch die Scheinwerfer-Reinigungsanlage drin haben. Die sind dann natürlich auch noch fällig.
@Dr_Lux
BJ 96 bist du dir Sicher das der ab Werk mit AWL und SWRA ausgeliefert wurde?
Ich bin nicht sicher glaube die ersten hatten zwar Xenon aber den anderen Klimbimm noch nicht.
Aus diesem Grunde könnte der TE auf die Homoligation guggen und einfach andere Scheiwerfer mit Vorschaltgeräten und Xenon Brennern einbauen. War ja noch vor 2000 wo das erst Pflicht wurde.
Hallo Jürgen,
Danke für die Antwort.
Über die Xenonumrüstung hab ich mich nicht genau informiert aber habe gelesen, dass ich keine automatische Leuchtweitenregulierung und auch keine Scheinwerferreinigungsanlage brauche da mein 7er von 1996 ist und dieses Model damals auch ohne diese Dinge mit Xenonscheinwerfern zugelassen war. Hab allerdings noch keine offizielle Quelle dafür gefunden. Weißt Du, ob das stimmt?
Gruss
Stefan
Danke! Weißt Du wo ich die offizielle Info dazu her bekomme auf die ich dann z.B. einen HU-Prüfer oder Polizisten hinweisen kann?
Gruss
STefan
Das sollte dir dein Freundlicher sagen können.
Wenn der Prüfingeneur nichts ganz aufs Brain gefallen ist sollte er das wissen das ALWR und SWRA erst ab 2000 Pflicht wurde und BMW und Mercedes diese bis dahin in der Regel nicht verbaut hatten.
Ich meine Audi war der einzigste Hersteller der dies vor 2000 in ihre Fahrzeuge freiwillig einbaute.
Bei der Polizei wäre ich mir nicht sicher ob die sowas wüssten, aber wie geschrieben der freundliche sollte dir das beantworten können.
Bevor ich jetzt was Falsches sage, mache ich mich morgen mal bei jemandem schlau, der es sicher wissen muss ;-)
Zitat:
Wenn der Prüfingeneur nichts ganz aufs Brain gefallen ist sollte er das wissen das ALWR und SWRA erst ab 2000 Pflicht wurde und BMW und Mercedes diese bis dahin in der Regel nicht verbaut hatten.
Rundherum falsch.
Der E38 hat bei Xenon sowohl SWRA als auch ALWR,
wer es nicht glaubt bitte in meine Signatur sehen.
Vor dem 10/96 gab es auch Xenon ohne SWRA und
ALWR, alle Modelle danach haben es serienmäßig.
Somit ist auch klar das bei nachträglichen Xenon Umbau
der ganze Prassel auch nachgerüstet werden muß,
wenn er nach dem Stichtag vom Band lief (NICHT ERSTZULASSUNG)..
Xenon ist zwar gut, aber so mega toll
ist die Lichtausbeute beim E38 auch nicht.
Wahrscheinlich wegen der kleinen Linsen.
Mit Halogen ist das dan somit besseres Teelicht.
@Knecht ruprecht 3434
Danke! Wäre jetzt auch meine Vermutung gewesen, aber 100% sicher war ich mir dann doch nicht ;-)
Ich suche die Vorschriften aber trotzdem noch mal komplett raus und reiche sie nach.
Zitat:
@dummefrage schrieb am 4. November 2015 um 22:57:20 Uhr:
Hab allerdings noch keine offizielle Quelle dafür gefunden.
Die wirst du auch nicht finden, da das schlichtweg Unsinn ist!
Ansonsten hier die offizielle Version des KBA
Zitat:
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
Und nun rate mal, was du im §50 Abs. 10 findest...
...richtig! Die ALWR und die SWRA.
Hier zur Vervollständigung noch ein paar Infos.
Die ersten Xenonlampen hatte 1991 der E32. Das waren allerdings noch andere Lampen als heute und da hat es Einzelzulassungen mit gesondertem TÜV-Gutachten gegeben, bei denen die ALWR und die SWRA noch nicht verbaut waren.
Mit Einführung des E38 war aber alles in trockenen Tüchern. Der hat die heute noch gängige D2S-Lampe mit ALWR und SWRA.
P.S.: Die ALWR und die SWRA sind übrigens gar nicht speziell für Xenon vorgeschrieben, sondern generell für Fahrzeuge, deren Lichtquelle mehr als 2000 Lumen abstrahlt. Aber das trifft halt auf Standard-Xenon zu, insofern macht's keinen Unterschied :-) Erklärt nur, warum die neuen 25W-Xenon darauf verzichten können.
Zitat:
@dummefrage schrieb am 4. November 2015 um 17:43:29 Uhr:
Weiss jemand, ob Xenonscheinwerfer noch einen grossen Vorteil bieten im Vergleich zu guten Halogenlampen?
Ein ganz klares Ja! Selbst die leistungsstärksten Halogenglühlampen der renommiertesten Hersteller kommen nicht einmal ansatzweise an die Lichtstärke einer Xenonlampe heran.
Das betrifft aber nur das Fernlicht, oder? Habe noch nie bei einem anderen Auto gedacht: Boah, wie hell!
Im Grund sieht die Ausleuchtung bei ABL immer gleich aus. Muss ja, sonst würde es blenden.
Wann hast du das letzte mal Halogen und Xenon verglichen?
Vom E39 mit Halogen zum F31 mit Xenon war es ein riesen Schritt.