Xenonwhite Standlicht mit Zulassung
Hallo,
nachdem ich hier jetzt hin und wieder davon gehört habe, hab ich sie mir gleich bestellt und ausprobiert. Ich muß echt sagen, die sind der Hit im Vergleich zu den Philips Blue vision ultra, die ja auch noch den Gelbschimmer haben. Tagsüber sind sie zwar überhaupt nicht auszumachen, aber das ist mir egal, hauptsache nachts gibts ein einheitliches Bild :-). Hab das versucht aufs Foto zu bringen, aber das is gar nicht so leicht, nachdem ich nur eine Kompaktdigicam habe.
Weiters hab ich auch die Clip Nummerntafelhalterungen für 7 € in Ebay ersteigert. Spar ich mir die Bastelarbeit und es sieht auch recht gut aus, aber seht selbst !
Grüße
Mikel
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4 Antworten
noch eins
die Nummerntafel vorne
und hinten !
Tja, das wars dann mit der Zulassung. Alle bitte wieder ausbauen
Zitat:
Sehr geehrte Kunden von xenonwhite.de,
leider muessen wir Sie heute mit einer wichtigen und unerfreulichen
Nachricht konfrontieren.
Bitte lesen Sie diese Mail bis zum Schluss, es ist entscheidend fuer Sie.
Sie haben von uns die Standlichter "Xenonwhite.de Super White W5W" erworben.
Diese wurden von uns als "mit Pruefzeichen, legal verwendbar" deklariert.
DEM IST NICHT SO.
Die "Xenonwhite.de Super White W5W" sind nicht erlaubt im Bereich der StVO.
Die Standlichter "Xenonwhite.de Super White W5W" besitzen zwar ein
Pruefzeichen, allerdings basiert dies auf der Grundlage von nicht
eingefaerbten serienmaessigen Standlichtern.
Die Herstellerfirma der "Xenonwhite.de Super White W5W", naemlich die Firma
CEC (http://cecindustries.com), druckte das Pruefzeichen der nicht
eingefaerbten Standlichter also illegalerweise auf die blau eingefaerbten
Standlichter, welche wir angeboten haben, ohne von dem Schwindel zu ahnen.
Anhand diesem E13-Gutachten, welches wir explizit fuer die blau
eingefaerbten Standlichter bekamen, mussten wir von deren Echtheit ausgehen:
http://www.xenonwhite.de/pics/cec_zerti.jpg .
Hier der originale Wortlaut der Herstellerfirma CEC
(http://cecindustries.com), deren unerwartete Antwort wir auf nochmalige
explizite Nachfrage vor wenigen Stunden bekamen:
{
Thank you for your email.
Yes, we are using the e-mark of clear one to print on blue bulbs, because
ECE regulation haven't had a standard requests for W5W BLUE bulb. The other
real E-MARK we have is for AMBER one for your reference.
Any problem, please feel free to let us know.
Regards,
}
Wir sind nun einerseits bestuerzt, dass wir hier selbst getaeuscht wurden,
andererseits moechten wir uns bei Ihnen entschuldigen, dass wir die
Standlichter unter falschen Voraussetzungen angeboten haben.
Wir sehen es als unsere Pflicht an, Ihnen diese Tatsache offen und
schnellstmoeglich zu kommunizieren, daher diese eMail.
Es tut uns sehr leid und wir setzen alles daran, dieses Missgeschick fuer
Sie zu entschaedigen.
Rueckgaengig koennen wir dies nicht mehr machen, daher moechten wir Ihnen
zwei Moeglichkeiten zur Loesung anbieten.
1.
Sie behalten die "Xenonwhite.de Super White W5W", erkennen aber damit auch
an, dass diese nicht im Bereich der StVO zugelassen sind. Weitergehende
Ansprueche koennen nicht bei uns geltend gemacht werden. Dazu muessten Sie
sich an die Herstellerfirma CEC (http://cecindustries.com) wenden.
Im Gegenzug entschaedigen wir Sie mit einem Warengutschein ueber 6,00 Euro
je gekauftem Set "Xenonwhite.de Super White W5W", dies entspricht dem Wert
der legalen Standlichter "Narva Blue W5W", welche wir ebenfalls anbieten.
Der Warengutschein ist auf das gesamte Sortiment anwendbar.
Bitte dazu bei einer Bestellung im Freitextfeld ("Nachricht:") schreiben:
"W5W-AKTION __ Set je 6 Euro = __ Euro Rabatt." Ausserdem die
Rechnungsnummer und den Namen aus der damaligen Bestellung.
Der Rabattbetrag darf dann von der Gesamtsumme der neuen Bestellung
abgezogen werden (keine negativen Betraege moeglich).
2.
Sie senden uns die "Xenonwhite.de Super White W5W" zurueck (wenn moeglich im
originalen Blisterpack, ist aber nicht zwingend noetig). Bitte nicht unfrei,
das koennen wir nicht annehmen. Es reicht aber per Brief, durch den
Transport defekt gewordene Lampen erkennen wir an.
Dazu legen Sie einen Zettel bei, auf dem die Rechnungsnummer, Ihr Name und
Ihre Adresse, eMail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung steht. Wir werden
Ihnen dann den Betrag von 11 Euro je gekauftem Set rueckueberweisen.
Die Ruecksendungen bitte an: Christian Kern - Wolfsberger Str. 24 - 91074
Herzogenaurach
Ich hoffe, Sie verstehen unsere Situation und sind mit den
Loesungsvorschlaegen einverstanden.
Wir tun unser bestes, um Ihnen den Schaden so gering wie moeglich zu halten,
auch wenn uns dadurch nun immense Kosten entstehen werden.
Nochmals moechten wir uns bei Ihnen fuer die Unannehmlichkeiten
entschuldigen und moechten beteuern, dass wir hier ebenfalls getaeuscht
wurden und davon ausgehen mussten, dass die Standlichter legal sind.
Dieser Vorfall betrifft NUR und AUSSCHLIESSLICH die Standlichter
"Xenonwhite.de Super White W5W".
Die von uns ebenfalls angebotenen MTEC Hauptscheinwerferlampen in H1, H3, H4
und H7 sind voellig legal.
Falls Sie wissen wollen, was nun mit den weiss leuchtenden "Xenonwhite.de
Super White W5W" passiert, kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Heute frueh haben wir sie sofort aus dem Sortiment genommen, als der
Verdacht aufkam, sie sind nicht legal. Die noch nicht ausgefuehrten
Bestellungen wurden gestoppt.
Wir beabsichtigen, sie wieder anzubieten, aber dann mit einem klaren Hinweis
auf die Nichtzulaessigkeit in der StVO und evtl. mit einem daraus
resultierenden Preisnachlass.
Ich moechte Sie auch ueber die Gesetzeslage informieren, was beim Fahren mit
nicht zugelassenen Standlichtern auf Sie zukommen kann.
Nach einstimmigen Informationen mehrerer hochrangiger Polizisten kommt
dieses Strafmass in Betracht:
Laut Tatbestandskatalog Tatbestand 349136:
Sie führten das Kraftfahrzeug und verstießen dabei gegen das Verbot zum
Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter
lichttechnischer Einrichtungen.
§ 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat (B - 1)
Bussgeld: 20,00 Euro, keine Punkte, kein Erloeschen der Betriebserlaubnis.
Es kann aber in Einzelfaellen moeglicherweise passieren, dass ein Polizist
die Betriebserlaubnis erloeschen laesst, was eigentlich eine Gefaehrdung des
Strassenverkehrs voraussetzt.
Dann kaemen 50 + 25 Euro auf Sie zu, 3 Punkte und moeglicherweise die
voruebergehende Stilllegung des KFZ.
Bei einem Unfall koennte sich die Versicherung weigern, den Schaden zu
bezahlen, wenn die Betriebserlaubnis dadurch erloschen ist und das
Standlicht in direkten Zusammenhang mit dem Unfall zu bringen ist. Erachte
ich als unwahrscheinlich, aber ist generell nicht auszuschliessen.
Wir haben fuer alle Ihre Fragen, die das Thema "Xenonwhite.de Super White
W5W" betreffen, die eMail-Adresse rueckruf@xenonwhite.de eingerichtet und
bitten Sie, hierfuer diese eMail-Adresse zu nutzen.
Nochmals entschuldigen wir uns fuer den Vorfall, der nicht haette passieren
sollen und bitten um Ihr Verstaendnis dafuer.
Mit freundlichen Gruessen,
Christian Kern / Thomas Spaeth
http://www.xenonwhite.de