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Xenonwhite Standlicht mit Zulassung

Themenstarteram 2. Juli 2006 um 20:37

Hallo,

nachdem ich hier jetzt hin und wieder davon gehört habe, hab ich sie mir gleich bestellt und ausprobiert. Ich muß echt sagen, die sind der Hit im Vergleich zu den Philips Blue vision ultra, die ja auch noch den Gelbschimmer haben. Tagsüber sind sie zwar überhaupt nicht auszumachen, aber das ist mir egal, hauptsache nachts gibts ein einheitliches Bild :-). Hab das versucht aufs Foto zu bringen, aber das is gar nicht so leicht, nachdem ich nur eine Kompaktdigicam habe.

Weiters hab ich auch die Clip Nummerntafelhalterungen für 7 € in Ebay ersteigert. Spar ich mir die Bastelarbeit und es sieht auch recht gut aus, aber seht selbst !

Grüße

Mikel

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4 Antworten
Themenstarteram 2. Juli 2006 um 20:38

noch eins

Themenstarteram 2. Juli 2006 um 20:39

die Nummerntafel vorne

Themenstarteram 2. Juli 2006 um 20:40

und hinten !

Tja, das wars dann mit der Zulassung. Alle bitte wieder ausbauen :D

Zitat:

Sehr geehrte Kunden von xenonwhite.de,

 

leider muessen wir Sie heute mit einer wichtigen und unerfreulichen

Nachricht konfrontieren.

Bitte lesen Sie diese Mail bis zum Schluss, es ist entscheidend fuer Sie.

 

Sie haben von uns die Standlichter "Xenonwhite.de Super White W5W" erworben.

Diese wurden von uns als "mit Pruefzeichen, legal verwendbar" deklariert.

DEM IST NICHT SO.

Die "Xenonwhite.de Super White W5W" sind nicht erlaubt im Bereich der StVO.

 

Die Standlichter "Xenonwhite.de Super White W5W" besitzen zwar ein

Pruefzeichen, allerdings basiert dies auf der Grundlage von nicht

eingefaerbten serienmaessigen Standlichtern.

Die Herstellerfirma der "Xenonwhite.de Super White W5W", naemlich die Firma

CEC (http://cecindustries.com), druckte das Pruefzeichen der nicht

eingefaerbten Standlichter also illegalerweise auf die blau eingefaerbten

Standlichter, welche wir angeboten haben, ohne von dem Schwindel zu ahnen.

Anhand diesem E13-Gutachten, welches wir explizit fuer die blau

eingefaerbten Standlichter bekamen, mussten wir von deren Echtheit ausgehen:

http://www.xenonwhite.de/pics/cec_zerti.jpg .

Hier der originale Wortlaut der Herstellerfirma CEC

(http://cecindustries.com), deren unerwartete Antwort wir auf nochmalige

explizite Nachfrage vor wenigen Stunden bekamen:

{

Thank you for your email.

Yes, we are using the e-mark of clear one to print on blue bulbs, because

ECE regulation haven't had a standard requests for W5W BLUE bulb. The other

real E-MARK we have is for AMBER one for your reference.

Any problem, please feel free to let us know.

Regards,

}

Wir sind nun einerseits bestuerzt, dass wir hier selbst getaeuscht wurden,

andererseits moechten wir uns bei Ihnen entschuldigen, dass wir die

Standlichter unter falschen Voraussetzungen angeboten haben.

Wir sehen es als unsere Pflicht an, Ihnen diese Tatsache offen und

schnellstmoeglich zu kommunizieren, daher diese eMail.

 

Es tut uns sehr leid und wir setzen alles daran, dieses Missgeschick fuer

Sie zu entschaedigen.

Rueckgaengig koennen wir dies nicht mehr machen, daher moechten wir Ihnen

zwei Moeglichkeiten zur Loesung anbieten.

1.

Sie behalten die "Xenonwhite.de Super White W5W", erkennen aber damit auch

an, dass diese nicht im Bereich der StVO zugelassen sind. Weitergehende

Ansprueche koennen nicht bei uns geltend gemacht werden. Dazu muessten Sie

sich an die Herstellerfirma CEC (http://cecindustries.com) wenden.

Im Gegenzug entschaedigen wir Sie mit einem Warengutschein ueber 6,00 Euro

je gekauftem Set "Xenonwhite.de Super White W5W", dies entspricht dem Wert

der legalen Standlichter "Narva Blue W5W", welche wir ebenfalls anbieten.

Der Warengutschein ist auf das gesamte Sortiment anwendbar.

Bitte dazu bei einer Bestellung im Freitextfeld ("Nachricht:") schreiben:

"W5W-AKTION __ Set je 6 Euro = __ Euro Rabatt." Ausserdem die

Rechnungsnummer und den Namen aus der damaligen Bestellung.

Der Rabattbetrag darf dann von der Gesamtsumme der neuen Bestellung

abgezogen werden (keine negativen Betraege moeglich).

2.

Sie senden uns die "Xenonwhite.de Super White W5W" zurueck (wenn moeglich im

originalen Blisterpack, ist aber nicht zwingend noetig). Bitte nicht unfrei,

das koennen wir nicht annehmen. Es reicht aber per Brief, durch den

Transport defekt gewordene Lampen erkennen wir an.

Dazu legen Sie einen Zettel bei, auf dem die Rechnungsnummer, Ihr Name und

Ihre Adresse, eMail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung steht. Wir werden

Ihnen dann den Betrag von 11 Euro je gekauftem Set rueckueberweisen.

Die Ruecksendungen bitte an: Christian Kern - Wolfsberger Str. 24 - 91074

Herzogenaurach

 

Ich hoffe, Sie verstehen unsere Situation und sind mit den

Loesungsvorschlaegen einverstanden.

Wir tun unser bestes, um Ihnen den Schaden so gering wie moeglich zu halten,

auch wenn uns dadurch nun immense Kosten entstehen werden.

Nochmals moechten wir uns bei Ihnen fuer die Unannehmlichkeiten

entschuldigen und moechten beteuern, dass wir hier ebenfalls getaeuscht

wurden und davon ausgehen mussten, dass die Standlichter legal sind.

 

Dieser Vorfall betrifft NUR und AUSSCHLIESSLICH die Standlichter

"Xenonwhite.de Super White W5W".

Die von uns ebenfalls angebotenen MTEC Hauptscheinwerferlampen in H1, H3, H4

und H7 sind voellig legal.

 

Falls Sie wissen wollen, was nun mit den weiss leuchtenden "Xenonwhite.de

Super White W5W" passiert, kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Heute frueh haben wir sie sofort aus dem Sortiment genommen, als der

Verdacht aufkam, sie sind nicht legal. Die noch nicht ausgefuehrten

Bestellungen wurden gestoppt.

Wir beabsichtigen, sie wieder anzubieten, aber dann mit einem klaren Hinweis

auf die Nichtzulaessigkeit in der StVO und evtl. mit einem daraus

resultierenden Preisnachlass.

 

Ich moechte Sie auch ueber die Gesetzeslage informieren, was beim Fahren mit

nicht zugelassenen Standlichtern auf Sie zukommen kann.

Nach einstimmigen Informationen mehrerer hochrangiger Polizisten kommt

dieses Strafmass in Betracht:

Laut Tatbestandskatalog Tatbestand 349136:

Sie führten das Kraftfahrzeug und verstießen dabei gegen das Verbot zum

Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter

lichttechnischer Einrichtungen.

§ 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat (B - 1)

Bussgeld: 20,00 Euro, keine Punkte, kein Erloeschen der Betriebserlaubnis.

Es kann aber in Einzelfaellen moeglicherweise passieren, dass ein Polizist

die Betriebserlaubnis erloeschen laesst, was eigentlich eine Gefaehrdung des

Strassenverkehrs voraussetzt.

Dann kaemen 50 + 25 Euro auf Sie zu, 3 Punkte und moeglicherweise die

voruebergehende Stilllegung des KFZ.

Bei einem Unfall koennte sich die Versicherung weigern, den Schaden zu

bezahlen, wenn die Betriebserlaubnis dadurch erloschen ist und das

Standlicht in direkten Zusammenhang mit dem Unfall zu bringen ist. Erachte

ich als unwahrscheinlich, aber ist generell nicht auszuschliessen.

 

Wir haben fuer alle Ihre Fragen, die das Thema "Xenonwhite.de Super White

W5W" betreffen, die eMail-Adresse rueckruf@xenonwhite.de eingerichtet und

bitten Sie, hierfuer diese eMail-Adresse zu nutzen.

Nochmals entschuldigen wir uns fuer den Vorfall, der nicht haette passieren

sollen und bitten um Ihr Verstaendnis dafuer.

 

Mit freundlichen Gruessen,

Christian Kern / Thomas Spaeth

rueckruf@xenonwhite.de

http://www.xenonwhite.de

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