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XV 1,6 Exclusive: Anhängelast ungebremst 650 KG oder 750 KG ?

Subaru

Im KFZ-Schein unseres gerade kurz vor Weihnachten 2020 vom Händler erstmals zugelassenen XV 1,6 Exclusive steht im KFZ-Schein eine ungebremste Anhängelast von 650 KG.

Das verwundert mich sehr, denn in allen mir bekannten offiziellen Subaru Datenblättern (Prospekte) vom XV steht für unser Modell 1,6 l 84 KW/114PS EXCUSIVE immer

750 KG für den ungebremsten und 1400 KG für den gebremsten Anhänger.

Ich habe vier verschiedene Datenblätter entweder in Papierform als auch die von der Subaru Webseite aus dem Prospektarchiv herunterladbaren vorliegen. Erscheinungsdaten der Datenblätter aus 2017, 2018, 2019 und zwei mal 2020.

Unser Fahrzeug hat im Brief das ABE-Datum vom März 2019 und ein Brieferstellungsdatum vom November 2019. Nach Aussage des Subaru-Händlers hat er den Wagen seit Frühjahr 2020 im Ausstellungsraum stehen.

Ich nehme also an, das unser Wagen im November 2019 in Europa ankam. Ist das richtig? Oder wann wird der Brief für Importfahrzeuge erstellt?

Ich weiß immer noch nicht, ob wir ein Modell 2019 oder 2020 gekauft haben.....

Mich würde interessieren, welche Anhängelasten ihr in euren KFZ-Scheinen stehen habt.

Vielleicht hat die Zulassungsstelle ja auch schlicht einen Fehler gemacht.

Oder die Anhängelast wurde jetzt aktuell reduziert, und Subaru weiß noch nichts davon und verbreitet weiter falsche Angaben.

KFZ Schein XV 1,6 Anhängelasten
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9 Antworten

Steht die Anhänge Last nicht auch im CoC? Ich habe leider kein CoC für meinen Levorg, kann also da nicht zum vergleich nachschauen. Das CoC kommt auf jeden Fall von Subaru selber, damit könnte man einen Tippfehler beim abtippen ausschliesen.

Zum Modelljahr ist ganz einfach: Das Modelljahr beginnt immer im 3-4 Quartal des Vorjahres (ich glaub um den September herum). Ein Fahrzeug was also Ende 2019 gebaut wurde ist damit dann ein Modelljahr 2020. Abzulesen ist das einfach an der FIN, die 10. Stelle ist ein Buchstabe. Sollte dies ein K sein ist es ein Modelljahr 2019 und wenn es ein L ist dann ein Modelljahr 2020. Sollte es ein anderer Buchstabe (früher im Alphabet) sein haben sie Dich angelogen und ein Ladenhüter verkauft. Ich gehe aber davon aus das diese Infos auch der Händler haben sollte und im Computer nachschauen kann.

Spalte O.2 steht bei mir auch 650kg aber unten im Freifeld ist dann aufgeführt das ich ungebremst 750 kg ziehen darf und 1200 gebremst. EZ war bei mir Januar 19.

Maßgeblich ist das CoC. In Prospekten steht "Änderungen und Irrtümer vorbehalten". Das CoC bestimmt was in den Fahrzeugschein kommt, es sei denn es liegen abweichende Gutachten vor. Bei mir (ist aber schon BJ 2015) steht im CoC Punkt 18.3 1200 kg und in 18.4 "unbreaked" 650 kg. Das steht bei mir auch so in O.1 und O.2.

Zitat:

@cn3boj00 schrieb am 27. Dezember 2020 um 11:07:18 Uhr:

Maßgeblich ist das CoC. In Prospekten steht "Änderungen und Irrtümer vorbehalten". Das CoC bestimmt was in den Fahrzeugschein kommt, es sei denn es liegen abweichende Gutachten vor. Bei mir (ist aber schon BJ 2015) steht im CoC Punkt 18.3 1200 kg und in 18.4 "unbreaked" 650 kg. Das steht bei mir auch so in O.1 und O.2.

Danke, dass war eine sehr hilfreiche Antwort.

Hier ein Ausschnitt aus meinem COC.

Also sind 650 kg ungebremst demnach richtig im KFZ-Schein.

Aber siehe meine Antwort hiergleich drunter:

Zur Zeile 22 im Schein.

Anhängelasten XV 1,6 Modell 2019

Zitat:

@Bubwi schrieb am 26. Dezember 2020 um 20:29:36 Uhr:

Spalte O.2 steht bei mir auch 650kg aber unten im Freifeld ist dann aufgeführt das ich ungebremst 750 kg ziehen darf und 1200 gebremst. EZ war bei mir Januar 19.

Klasse Hinweis.

Wer sich nicht in den Details zu solchen Papieren auskennt, wie soll man das herausfinden....

In Zeile 22 (Ausnahmen) steht bei mir.... siehe Foto.

Also darf ich auch 750 kg ungebremst ziehen.

Supi

Wieder was geklärt.

 

Ausschnitt KFZ Schein Anhängelast

Zitat:

 

Zum Modelljahr ist ganz einfach: Das Modelljahr beginnt immer im 3-4 Quartal des Vorjahres (ich glaub um den September herum). Ein Fahrzeug was also Ende 2019 gebaut wurde ist damit dann ein Modelljahr 2020. Abzulesen ist das einfach an der FIN, die 10. Stelle ist ein Buchstabe. Sollte dies ein K sein ist es ein Modelljahr 2019 und wenn es ein L ist dann ein Modelljahr 2020. Sollte es ein anderer Buchstabe (früher im Alphabet) sein haben sie Dich angelogen und ein Ladenhüter verkauft. Ich gehe aber davon aus das diese Infos auch der Händler haben sollte und im Computer nachschauen kann.

Nein, der Händler hat mich diesbezüglich nicht angelogen, denn mir war bewusst, dass das Fahrzeug laut Brief aus 2019 ist. Es wurde uns auch ausdrücklich als "Vormodell" verkauft.

Da ich aber zu dem Zeitpunkt nicht wusste, wann genau der Modelljahreswechsel stattfindet - der Händler sagte mir im Verkaufsgespräch auch, dass bei Subaru manchmal Änderungen innerhalb des Modelljahres vorkommen - konnte ich selber das Fahrzeug bisher keinem Modelljahr zuordnen.

Dank deiner Information ist das nun möglich.

Bei uns steht an Stelle 10 ein K. Also ein Modell 2019.

Aber eines, was sein Wartejahr trocken und im Schatten im Ausstellungsraum verbracht hat. Der Preis war gut verhandelbar und die Reifen habe ich vor Auslieferung in neue Conti Ganzjahresreifen tauschen lassen.

Die Werte im CoC sowie O.1 und O.2 sind die wirklichen Grenzwerte. Eine Erhöhung in den ergänzenden Angaben ist in der Regel mit einer begrenzten Steigung verbunden und müsste da auch mit eingetragen sein, z.B. bis 12%. Diese Lasten gelten dann nur, wenn die Steigung nicht überschritten wird. Zu beachten ist auch dass es sich nicht um die Leermasse des Anhängers handelt sondern das tatsächliche Gesamtgewicht. Wenn der Anhänger leer 450 kg wiegt und eine zulässige Gesamtmasse von 850 kg hat, kannst du ihn anhängen wenn du ihn nur mit 200 (oder 300) kg belädst.

Fast korrekt, der 450kg schwere Anhänger darf gezogen werden wenn er mit max. 280kg (bzw. 380kg) beladen wird und die Ladung optimal verteilt wird.

Das Geheimnis der "legalen Überladung" ist die Stützlast, Stützlast ist keine Anhängelast und geht zulasten des Zugfahrzeugs (das aber natürlich ebenfalls nicht überladen werden darf und die Achslast auch nicht überschritten werden darf).

Wenn man nun allerdings noch den "neuen" Führerschein hat und da nur den B ohne E, dann wird es eventuell nochmal komplizierter...

Ansonsten aber natürlich korrekt, es zählt immer das tatsächliche Gewicht und nicht das maximal erlaubte Gewicht des Anhängers.

Eigentlich auch nicht komplizierter. Da gilt dann halt zGG des Autos plus Hängers max. 3500kg. Ausnahme: Ein Hänger bis 750kg zGG darf immer gezogen werden.

Eigentlich sogar einfacher, weil man nur nach dem zGG gucken muß, nicht nach dem tatsächlichen Gewicht und die Stützlast auch keine Rolle spielt.

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