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Yamaha Dt 175 mx 1980 auf 125ccm umbauen?

Yamaha DT 175
Themenstarteram 30. April 2020 um 19:47

Moin,

Hab mal nh frage:

Kann ich unsere alte Dt 175 von 1980 auf 125ccm umbauen? Vielleicht mit dem anderen Kopf oder so?

Hat da vielleicht sogar jemand schon Erfahrung gemacht?

Lg Josef und bleibt gesund ;)

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18 Antworten

Das wird nix. Evtl.den kompl.Motor mit Getriebe, aber nur Kopf geht nicht

Nur Kopf reicht nicht.

 

Du brauchst eine Umbausatz mit entsprechenden Gutachten. Ohne Gutachten wird das nichts.

 

Ich glaube da gab's was zum umbauen...

Du benötigst einen anderen Zylinder und einen anderen Kolben dazu muss der Vergaser in der Bedüsung geändert werden.

Mehr ist nicht von nöten, dazu für die Zulassung die Kopie der Papiere einer anderen DT mit 125 und vom gleichen Typ und Baujahr!.

Bei den TY und DT's der luftgekülten Twinshock Baureihe ist der Hubraum auf dem Zylinder eingegossen,

davon kann sich im Notfall jeder Prüfer überzeugen.

Habe selbst eine 125'er Yamaha TY habe dort den 175'er Zylinder eingebaut den vorher noch auch 200cc aufgebohrt.

Die TY gab es damals mit Whitlock Rahmen (hab ich auch), anderen Tank und sonstigen Spezialteilen

als auch als MAJeSTY Trial mit 200 cc, (Majesty steht für Mick Andrews, James Shirt TY).

Mick Andrews hatte damals die Yamaha TY 1974 entwickelt, die MAJeSTY war die technologisch und Wettbewerbstechnische Weiterentwicklung der TY, solche Weiterentwicklungen gab es auch für die DT

in den USA.

Die Zulassung wird dann nur etwas komplizierter (und teuerer) alles im Rahmen einen §21 Verfahrens

lösbar.

Tipp Nr. 02:

- Membraneinlass der 250'er einbauen, wegen Durchsatz

- Ansaugstutzen der 250' RD einbauen (wegen mittiger Lage des Rüssels),

- Mikuni Vergaser VM (Rundschieber) gegen OKO (Flachschieber) tauschen.

- Auspuffablage da gibt's Sonderanfertigungen von WES in UK, leichter und hörbar leiser!

- Zündung gegen elektronische Einheit von Vape oder Electrexworld austauschen

Federbeine: Rockshocks aus UK,

Gabel von der größeren 250'er nehmen und Cartridges von HFS aus Spanien.

Viele Tips, aber nur bedingt verwendbar!

 

Fahrzeugpapiere sind schon sicher seit 2 Jahrzehnten keine Grundlage für eine Eintragung!

Tuningtips im gleichen Zusammenhang sind kritisch. Wahrscheinlich steht hinter dem Umbaugrund die Führerscheinklasse A1. Damit begrenzt auf 11kw. Die 11kw Variante mit 125cm³ hat Damit schon alles ausgereizt.

Zum Zylinder, Kopf, Vergaser gehört dann sicherlich auch ein Auspuff der mit 125cm³ funktioniert. Natürlich auch mit ABE oder Gutachten für das Baujahr und 125er Zylinder.

 

Hilfreich wäre sicherlich ein Link zum 125er Zylinder mit Gutachten...

Themenstarteram 1. Mai 2020 um 12:26

Mhh soweit ich weiss gabs die dt 125 mx von 1980. also so hab ichs im internet gefunden. Auspuff etc. sind so gut wie baugleich mit der 175 mx .... Kopf und so sieht bei der 125er genauso aus wie bei der 175er ??

Danke bis jetzt für die vielen Antworten

Hast du den ein Gutachten dazu?!

 

Wie ändert sich der Hubraum?

Entweder mehr Bohrung oder mehr Hub, oder beides. Dazu musst du Mal beide Daten Scheiben.

 

Ich tippe auf mehr Bohrung. Damit ist der Kopf und der Zylinder anders.

 

Was sagt dein Prüfer dazu, nur einen 125er Zylinder ohne Gutachten einzutragen?

Die 125'er und 175'er sind bis auf den Zylinder und den Kolben baugleich, die 175cc hat also nur eine andere Bohrung, selbst der Kopf ist der gleiche, weiterhin hätte die 175'er eine andere Bedüsung, Yamaha hat nicht einmal den Vergaser geändert, ggf. in den späteren Jahren, bis 1979/80 jedoch nicht, habe dchließlich selbst eine bauartgleiche und die ist bereits über den Serienzustand hinaus modifiziert, trotzdem mit Zulassung mittels §21, (bin aber nicht alleswissend, helfe jedoch gern in Sachen luftgekühlte Twinshocker mit 2 Takten).

Du wirst also eine Zulassung nach §21 benötigen, sprich mit Deinem TÜV Prüfer was er alles von Dir benötigt damit die Neuzulassung erfolgen kann, dann musst Du Dir ggf. Kopien von Zulassungen bauartgleiche Modelle mit Fotos besorgen und sie Ihm dann vorlegen, das funktioniert jedoch nur wenn das Motorrad schon einmal zugelassen war.

Mit Tipp dazu entweder ein Yamaha Forum oder das Offroadforen und dort die Klassikabteilung, die Kollegen dort Sammeln alles mit Stollen und haben einen extra Thread für Papiere und Dokumente zu Enduro und GS Klassikern.

Themenstarteram 1. Mai 2020 um 16:28

Viel danke pa.be

Hilft mir sehr weiter

Themenstarteram 1. Mai 2020 um 16:33

Also brauche ich dann nur einen neuen Zylinderkopf und einen neuen Zylinder. Ihr wisst zufällig keinen der so einen noch rumliegen hat von einer dt 125mx aus 1980?

Zitat:

@pa.be schrieb am 1. Mai 2020 um 17:20:26 Uhr:

 

Du wirst also eine Zulassung nach §21 benötigen, sprich mit Deinem TÜV Prüfer was er alles von Dir benötigt damit die Neuzulassung erfolgen kann, dann musst Du Dir ggf. Kopien von Zulassungen bauartgleiche Modelle mit Fotos besorgen und sie Ihm dann vorlegen, das funktioniert jedoch nur wenn das Motorrad schon einmal zugelassen war.

.

Nochmal, kopien von Fahrzeugscheinen sind keine Grundlage für Eintragungen!

 

Und es ist keine Neuzulassung!

Zitat:

@fischer5771 schrieb am 1. Mai 2020 um 18:33:37 Uhr:

Also brauche ich dann nur einen neuen Zylinderkopf und einen neuen Zylinder. Ihr wisst zufällig keinen der so einen noch rumliegen hat von einer dt 125mx aus 1980?

Nein, du musst als erstes einen Prüfer finden, der das einträgt! Den findest du nicht im MT!

Themenstarteram 1. Mai 2020 um 17:31

@Papstpower Ich hab schon nh prüfer der mir alles regelgerecht einträgt

Themenstarteram 1. Mai 2020 um 17:38

@Papstpower

Bohrung hub dt 175: 66,0x 50mm

Bohrung hub dr 175: 56,0x 50mm

Zitat:

@Papstpower schrieb am 1. Mai 2020 um 19:27:22 Uhr:

Zitat:

@pa.be schrieb am 1. Mai 2020 um 17:20:26 Uhr:

 

Du wirst also eine Zulassung nach §21 benötigen, sprich mit Deinem TÜV Prüfer was er alles von Dir benötigt damit die Neuzulassung erfolgen kann, dann musst Du Dir ggf. Kopien von Zulassungen bauartgleiche Modelle mit Fotos besorgen und sie Ihm dann vorlegen, das funktioniert jedoch nur wenn das Motorrad schon einmal zugelassen war.

.

Nochmal, kopien von Fahrzeugscheinen sind keine Grundlage für Eintragungen!

Und es ist keine Neuzulassung!

Es ist immer besser man hat eine gewisse Expertise in dem was man tut und sagt.

Für das Inverkehrbringen eines Fahrzeuges braucht man eine Zulassung.

Wenn das Fahrzeug schon lange zugelassen ist und zwar als 175'er dann braucht man keine Neuzulassung weill es bleibt alles beim Alten.

Ändert man den Hubraum des Motors von 175 auf 125 ccm dann verliert man die alte Zulassung; die ist dann schlicht und ergreifend ungültig, das Fahrzeug hat damit die Zulassung verloren.

Nun muss das Fahrzeug wieder NEU zugelassen werden und zwar mit dem geändert Hubraum, weil das unter anderem auch steuretrechtliche und verdicherungsrechtliche Auswirkungen hat.

Weil das Fahrzeug recht alt ist und Immissionstechnisch nicht mehr dem heutigen Stand entspricht, muss es einerseits die alte Zulassung als 175'er geben und dazu die Kopie eines Fahrzeuges gleicher Bauart jedoch mit 125 ccm und den sich durch die Hubraumreduzierung ändernden Angaben, weil diese dann in die neuen Papiere der Neuzulassung der bisherigen 175'er nun 125'er basierend auf den den beide alten Zulassungen den originalen und der Kopie mit den passenden Daten nun ein neuen "Brief" und neuer Schein ausgegeben werden muss.

Die Alternative wäre dies gutachterlich feststellen zu lassen, das kostet dann etwa mindestens den Gegenwert der DT also um die 2000 - 2500 Euro im Rahmen eines §21 Verfahrens.

Daher nochmals mein Rat:

- versuche aktuelle Papiere einer DT als 125'er von 1980 zu bekommen,

- und mit denen kanst Du dann eine Neuzulassung als 125'er vornehmen.

Evtl. ist ja Derjenige der Dir einen 125'er Zylinder geben kann auch im. Besitz der Papiere.

Den Kolben würde ich nicht kaufen erst nur den Zylinder.

Den Zylinder würde ich dann auf Verschluss prüfen und ggf. auf das nächste Übermaß aufbohren und Hohnen lassen, dann erst den dazu passenden Übermaß Kolben erwerben.

Alles andere ist rausgeworfen Geld wer zu billig kauft bzw. nicht ordentlich vorher nachdenkt bezahlt zweimal.

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