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Yamaha RD 350 351, Bj 1973 AU?

Themenstarteram 20. Juni 2024 um 16:53

Hi.

Ich habe eine RD 350 351 Bj 73 nach 8 Jahren Standzeit aus einer Scheune gerettet.

Jetzt steht sie wieder gut da und muss vorm Verkauf getüvt werden. Weiss jemand, ob sie auch eine AU braucht oder ist die für das Alter nicht nötig?

Danke im Voraus.

Gruß

Uwe

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9 Antworten

Ich habe selbst eine zugelassene RD351 Bj 73 und da wird keine AU gemacht

Rd-1-vom-20-06
Themenstarteram 20. Juni 2024 um 17:21

Vielen Dank für die Info!

Klasse Bike!! Gratuliere!

Erstzulassung, nicht Baujahr ist entscheidend.

Ab EZ 89 ist AU Pflicht.

Also ich glaube, Motorräder brauchen das nicht, Habe schon zig DTs durch den Tüv gebracht, die waren laut und haben gestunken, nach einer AU hat niemand gefragt

Glauben hilft nicht weiter, ab EZ 89 ist an Motorrädern AU Pflicht.

am 20. Juni 2024 um 19:17

Richtig, ab 1.1.1989 braucht man eine AU, meine XT BJ. 82 da wird nur geguckt ob's Licht geht und die Bremsen funktionieren ??

Falls der 6.Gang freigelegt ist,mußt du das dem Prüfer nicht auf die Nase binden.

AU wird nicht gemacht.

Ganz ehrlich: Die olle Geschichte damals mit dem gesperrten 6.Gang…die interessiert heutzutage sowieso keine S.. mehr.

Zumindest bei meinen Prüfstellen hier, ist noch nie ein Prüfer auf die Idee gekommen bei der kurzen Proberunde im Hof bis in den 6.Gang hochzubeschleunigen. :) Die fahren da auch noch ohne Helm dabei!

Ansonsten zum Thema: Es ist so wie Micha23 gesagt hat.

Ab EZ 1.1.1989 besteht AU Pflicht, wobei diese bei Motorräder ohne Kat auch nicht schwierig zu bestehen ist.

Es muss lediglich der CO Wert unter 4,5 Prozent liegen.

Die ölen sich ihre Messeinrichtung nicht mit Zweitaktöl zu :D

re

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