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Youngtimer wirtschaftlicher Totalschaden? Hilft ein Gutachten?

Themenstarteram 4. November 2018 um 23:11

Hallo

ich hab einen W124 Bj.1992 bei der Motor und das Getriebe generalüberholt worden sind und der sonst auch noch sehr gut dasteht.

Ich mach mir jetzt sorgen darum, das wenn jemand mir in mein Auto reinfährt und dies komplett hinüber ist sprich ein wirtschaftlicher Totalschaden, dann bekomme ich ja nur noch den zeitlichen Restwert von der Gegnerischen Verischerung soweit ich weiß. Das ist in Regel ja viel weniger als das Auto eigentlich noch wert ist.

Da ich jetzt einiges schon an Geld in das Auto gesteckt hab würde ich mich gern auch gut absichern.

Meine Frage wäre nämlich wie ist das wenn ich vor einem Unfall ein Gutachten machen lassen würde das mein Auto einen Wiederbeschaffungswert, ich sag jetzt einfach mal, von 25.000 Euro hätte und einen Marktwert von 19000 Euro. Müsste mir die Gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert dann bezahlen oder bringt mir so ein Gutachten nichts?

MfG

Beste Antwort im Thema

Da bin ich anderer Ansicht.

Ein Wertgutachten ist m.E. im Falle der Veräußerung oder der Entwendung im Falle einer bestehenden Kaskoversicherung sinnvoll.

Bei einem Verkehrsunfall kann der Wert des Fahrzeuges auch im beschädigten Zustand ermittelt werden.

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Für eine solche Situation würde ein Wertgutachten eines öbuv Sachverständigen eine Bank sein, auf die man setzen kann.

Da bin ich anderer Ansicht.

Ein Wertgutachten ist m.E. im Falle der Veräußerung oder der Entwendung im Falle einer bestehenden Kaskoversicherung sinnvoll.

Bei einem Verkehrsunfall kann der Wert des Fahrzeuges auch im beschädigten Zustand ermittelt werden.

In solchen Sonderfällen ist das riskant. Es get dem TE um Stressvermeidung für den Fall der Fälle. Und da macht das dann schon Sinn.

Paul, kannst du mir mal öbuv übersetzen bitte?

Ich hab son ähnlichen Fall und meine Versicherung sagt sie reguliert nach jeweils aktuellem Marktwert/Wiederbeschaffungswert.

öffentlich berufen und vereidigt, auch wenn ich nicht Paul bin

Aha, danke.

Fast richtig. Öbuv bedeutet öffentlich bestellt und vereidigt. In dieser Kategorie wählen auch die Gerichte die zu bestellenden Gutachter sehr häufig aus. So ein Wertgutachten bestimmt natürlich nicht die spätere Entschädigungsleistung. Aber es schützt vor längeren Auseinandersetzungen bei der unliebsamen Frage, ob das ein üblicher runtergeschrammelter Rosteimer ist (Standardannahme) oder ob es sich ausnahmesweise mal um ein sehr gepflegtes historisch korrektes "Schätzchen" handelt.

Mist, da wollte ich wohl nach nem Sachverständigen rufen, statt einen zu bestellen ;)

Macht nix. Wenn er dann als solcher bestellt ist, ist ja er irgendwie auch berufen sein Gutachten zu erstatten. ;)

Joh...:D

Hat halt doch Vorteile, wenn man Paul ist und das richtig weiß :p.

Wobei ich sowohl germania47 als auch Paul zustimmen kann. Richtig sinnvoll ist ein vorab Gutachten beim Diebstahl, wobei ich sogar einen Schritt weiter ginge und mir von meiner Kaskoversicherung einen SV empfehlen ließe. Schließlich würde im Schadensfall die eigene Kaskoversicherung auch den Gutachter bestimmen. Bei Oldtimern soll das bei einigen Versicherungen auch Voraussetzung für die Kasko sein.

Im Falle des Unfalles kann es Stress ersparen, muss es aber nicht. Besonders, wenn das Gutachten erst wenige Tage oder Wochen alt ist - da könnte man als Versicherung schon auf dumme Gedanken kommen.

Was passiert im Falle eines Diebstahls ohne zuvor eine Gutachten angefertigt zu haben, auf welcher Basis wird dann abgerechnet?

Ebenfalls auf Basis des Wiederbeschaffungswertes. Vergleichbares Auto und zusätzliche Angaben (Rechnungen usw.) des Halters. Geht ganz gut. Mir wurde 2002 mein 8 Jahre alter A 8 gestohlen, die Dekra hat den WB ermittelt und ich war bestens zufrieden.

was würde den so ein Gutachten kosten;

damit sich der TE das in Relation zum möglichen Stress setzten kann.... :eek:

Rechnungen sind schwierig, wenn viel in Eigenleistung gemacht wurde..... :cool:

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