- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- z.B. Lockdown - keine Zulassung möglich - Versicherungsschutz Kasko/Vollkasko
z.B. Lockdown - keine Zulassung möglich - Versicherungsschutz Kasko/Vollkasko
Hallo zusammen,
Annahme, dass eine Zulassung und Abmeldung auf unbestimmte Zeit nicht mehr möglich sind.
Folgende Situation:
Man ist jetzt durch Fahrzeugkauf Eigentümer eines abgemeldeten Fahrzeugs geworden. Dieses steht weiterhin beim Freundlichen auf dem Grundstück und wartet auf Öffnung der Zulassungsstellen. Man hat bereits die EVB und die schriftliche Zusicherung der Versicherung zu HP und VK/TK ab Zulassung (so steht es da, also nicht ab Erwerb). Der Händler hat die Vollmacht zur Anmeldung.
Man hat sein nicht abgemeldetes Altfahrzeug in Zahlung gegeben, die Versicherung von diesem und dem neuen Fahrzeug werden die gleiche sein.
Zwei Themen:
1.) Bei Übergabe eines nicht abgemeldeten Fahrzeugs entsteht die typische Situation. Bislang war das nie ein Problem. Die Abmeldung erfolgten dort immer zügig. Nun nicht mehr. Man ist nicht mehr Eigentümer, aber zahlt. Der Händler wird die Nummernschilder abnehmen. Man darf darauf vertrauen, dass es nicht bewegt wird. Es bleibt also Vertrauenssache zum Händler, richtig? Wenn das Auto geklaut wird, ist es ein Schaden des aktuellen Versicherungsnehmers, obwohl dieser nicht mehr Eigentümer ist? Oder besteht einfach keine TK/VK mehr, sondern nur HP?
2.) Das frisch erworbene Fahrzeug steht nun ohne Vollkasko/Teilkasko auf dem Grundstück des Händlers. Denn eine Zulassung ist nicht möglich. Wie kann für diese Phase der Kasko-Versicherungsschutz geregelt werden? Eine Ruheversicherung liegt ja nicht vor, da der Eigentümer nicht der vorige Versicherungsnehmer war.
Gibt es da ein übliches Vorgehen? Steht gar der Händler gerade für Schäden/Verlust eines an ihn überlassenen Fahrzeugs, das er zur baldigen Zulassung mit der gegebenen Vollmacht bekommen hat?
Ähnliche Themen
36 Antworten
Du wirst nicht mit dem Kaufvertrag Eigentümer, sondern erst mit der Übergabe des Fahrzeugs an dich. Das neue Auto ist also schon mal kein Problem.
Würde ich schon sagen. Übergabe formell ist erfolgt. Alles bezahlt, Papiere und Schlüssel übergeben und man könnte mit roten Schildern vom Hof fahren. Mehr Eigentümer geht doch gar nicht.
Nur bleibt er stehen, da die Dienstleistung Zulassung noch ansteht.
Jo, dann solltest Du m.M.n. in der Tat Eigentümer sein...
Sind bei Dir die Gegegebenheiten für eine Online Anmeldung vorhanden?
Haben wir ende November so zum Glück durchführen können..
Eigentümer wird man m.W.n. wirklich erst, wenn die tatsächliche Übergabe der Sache erfolgt ist. In dem Falle nicht, den die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit des Autos liegt ja nicht vor: der Käufer kann damit nicht vom Hof fahren. In Summe wird sich der Händler auf höhere Gewalt berufen wollen, denn regulär steht seine Handels- und Handwerksversicherung für Schäden an beiden Fahrzeugen ein.
Der abgemeldete Wagen sollte von Dir an Deine Versicherung und die Zulassungsstelle gemeldet werden, dafür gibt es ein Formular.
Zitat:
@keksemann schrieb am 16. Dezember 2020 um 08:18:35 Uhr:
Eigentümer wird man m.W.n. wirklich erst, wenn die tatsächliche Übergabe der Sache erfolgt ist. In dem Falle nicht, den die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit des Autos liegt ja nicht vor: der Käufer kann damit nicht vom Hof fahren.
Das sehe ich aber ganz anders. Eigentum am Fahrzeug ist doch nicht an die Zulassung gebunden. Ich kann sogar Eigentümer sein, und das Fahrzeug ist auf meine Nachbarin zugelassen. Das Eigentum hat nichts mit der Zulassung zu tun. Alles ist bezahlt und alles wurde übergeben = Eigentumsübergang ist erfolgt. Dass der neue Eigentümer das Fahrzeug nicht IM STRASSENVERKEHR nutzen kann, liegt nicht im Verschulden des Händlers - der hätte sicherlich gerne noch ein paar Tage offen für Verkauf und würde sicher gerne Zulassungen machen lassen. Ansonsten kann der neue Eigentümer das Fahrzeug jederzeit entfernen und woanders hin schaffen zum Unterstellen, wenn ich es richtig verstanden habe wurde hierzu auch die rote Nummer des Händlers angeboten. An sich ist das Eigentum auch nicht an die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit gebunden - oder geht das Eigentum an irgendjemanden über wenn die Karre Motorschaden erleidet und deshalb nicht genutzt werden kann?
Diese Angelegenheit muss mit 2 Parteien geklärt werden:
1. dem Händler, was die Haftung für Schäden anbelangt. Meine Meinung ist, dass der Händler das Eigentum an dem alten Wagen erworben hat und für Schäden an diesem haftet und insofern die Versicherung nicht belastet wird. Der neue Wagen wurde an den neuen Eigentümer übergeben = Schäden gehen zu Lasten des neuen Eigentümers, sofern sie nicht vom Händler zu verantworten sind. Hier sollte man sich über die Bedingungen zur (immerhin kostenlosen?) Unterstellung genau einigen.
2. der Versicherung. Die können hierzu ja evtl was anbieten bzw eine konkrete Aussage treffen. uU mit Bestätigung des Händlers und alten Besitzers, dass der alte Wagen sicher nicht genutzt werden kann und die Schilder entfernt wurden und in den Besitz des alten Eigentümers übergeben wurden. Dann kann ein Schaden auf das alte Fahrzeug ausgeschlossen werden gegenüber der Versicherung und diese könnte evtl in Erwartung des neuerlichen Vertrages eine Deckungszusage für die Zeit bis zur Zulassung geben.
Ansonsten würde ich wohl darum bitten, den Wagen mit den roten Nummern des Händlers nach Hause überführen zu dürfen. Dort würde ich es sicher in der Garage abstellen, bis der ganze Kram geklärt ist.
- Ist das Scenario real?
- Gibt es nicht Zulassungsdienste, die "Zugang" zu den Zulassungsstellen haben
- Sind in Deutschland nicht die Fahrzeuge versichert?
- kann man mit dem Versicherer nicht eine vorzeitige Deckung vereinbaren?
Sehe ich ganz genauso.
Möglichkeit Nr 2: Mit dem Betrieb besprechen wer im Fall des Diebstahls/ Beschädigungen haftet. Hatte ich 2019 auch gemacht.
Auto im September bestellt. Lieferung sollte ca 20.12. zum ausliefernden Betrieb sein. Fahrzeug war jedoch schon Anfang November da.
Lt Vertrag hätte ich den innerhalb 6 Tagen abnehmen müssen. Ich habe jedoch erst in der 1. Woche 2020 abgeholt. Gefragt ob das Auto solange stehen bleiben kann, ob es was kostet und wer haftet. Ich bekam darauf eine schriftliche Antwort das ich trotz Bezahlung nicht hafte.
Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 16. Dezember 2020 um 10:06:00 Uhr:
1. Ist das Scenario real?
2. Gibt es nicht Zulassungsdienste, die "Zugang" zu den Zulassungsstellen haben
3. Sind in Deutschland nicht die Fahrzeuge versichert?
4. kann man mit dem Versicherer nicht eine vorzeitige Deckung vereinbaren?
1. ja, ist es
2. wenn die Zulassungsstelle geschlossen ist, dann hat da der Hausmeister Zugang. Und es sind einige im Zuge des Lockdowns vorzeitig für dieses Jahr geschlossen worden
3. es gibt Versicherungspflicht - für in Verkehr befindliche Fahrzeuge. Das stehende Auto auf dem privaten Hof muss keiner versichern
4. ich denke, das das möglich sein muss. Ist nur die Frage wie und für wieviel
Da offenbar noch keine Gespräche geführt wurden:
1) sprich mit dem Händler; wenn ohne Erfolg
2) sprich mit der Versicherung
Und dann meldest Du Dich bitte mit Erfolgs- oder Misserfolgsmeldung hier
Und beantworte bitte die Frage der Online Zulassung :-)
Es ist natürlich der hypothetische Fall eines imaginären Freundes.
Nein, niemand kommt an eine Zulassung/Abmeldung in dem Bezirk. Nicht mal ein Gewerblicher mit Abstand. Es dürften aber alle in einem einzigen Bus dorthin fahren und vor dem Amt protestieren...
Versicherung hat dafür kein Standardverfahren. De facto einschließen und hoffen.
Mit einem Händler ist ein Verwahrungsvertrag möglich, der aber hinsichtlich Haftung und Schadensersatz so einige Fallstricke hat. Schadenersatzpflichtig mag jemand sein, ob das Risiko versichert ist, steht auf einem zweiten Blatt + Recht muss man bekommen. Dass der Händler seinen Fahrzeugpool versichert hat, ist klar, aber er ist nicht Eigentümer...
Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 16. Dezember 2020 um 10:06:00 Uhr:
- Ist das Scenario real?
- Gibt es nicht Zulassungsdienste, die "Zugang" zu den Zulassungsstellen haben
- Sind in Deutschland nicht die Fahrzeuge versichert?
- kann man mit dem Versicherer nicht eine vorzeitige Deckung vereinbaren?
Ja, das Szenario ist real. Habe gerade das gleiche Thema. Die Zulassungsstellen (übrigens auch die Bürgerbüros) sind dicht. Vor Mitte Januar geht da nix.
Ich habe aber anders als der TE mein Fahrzeug noch und mit dem Verkäufer (BMW-Händler) vereinbart, dass ich ohne km-Begrenzung mein Fahrzeug bewege und er sich um An- und Abmeldung kümmert. Daher ist noch keine (!) Übergabe erfolgt. Der TE dagegen hatte bereits eine Übergabe. Folglich hat er ein reales Problem, zumal er ja scheinbar auch sein Altfahrzeug schon abgegeben hat. Hier hilft nur eins: Ruf die Behörde an. Es arbeiten noch Leute Themen ab. Die sind teilweise noch da. Nur der Publikumsverkehr ist dicht.
Scheinbar trifft es ganz gut. Denn wie schon gesagt, ist es das Durchdenken einer möglichen Situation. Es sollte nicht unterschlagen werden, dass bei Leistungszeitpunkt 2021 die 19% reguläre Steuer anfällt. Je nach Vereinbarung steigt dann der zu zahlende Bruttopreis je nach Abmachung.