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Zahlt die Kaskoversicherung bei nur einem Zündschlüssel
Hallo,
wollte mal fragen wie es sich verhält wenn man für seinen PKW nur einen Zündschlüssel besitzt und die Karre geklaut bekommt?
Unterstellt einem die Versicherung dann man hätte den Zweitschlüssel stecken gelassen?
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22 Antworten
Da wird die Versicherung nicht bezahlen.
Die Versicherung zahlt nur, wenn Du den Verlust des anderen Schlüssels bei der Polizei angezeigt hast. Und zwar vor dem Diebstahl.
Ohne das, zahlt die Versicherung 0,0
Also müsste ich der Versicherung vor dem Diebstahl anzeigen, dass für den Wagen nur ein Schlüssel existiert.
Wie verhält es sich wenn man bei Diebstahl keinen Schlüssel vor Ort hat.
Also die Karre wird in Italien geklaut und der Schlüssel liegt in Deutschland.
Nimmt die Polizei vor Ort auf, ob man in diesem Moment ein Schlüssel besitzt?
Wird das Auto geklaut und Du kannst nicht beide Schlüssel vorzeigen, hast Du keinen Versicherungsschutz*
. Was ja auch logisch ist, denn wie willst Du nachweisen, dass Du nicht jemandem einen Zweiten Schlüssel gegeben hast und der damit abgehauen ist.
(außer Du sagst der Versicherung vorher, dass Du nur einen (oder gar keinen) Schlüssel hast)
*das ist kein Gesetz, wird aber praktisch von allen Versicherungen so behandelt.
Und wie verhält es sich, wenn man drei Schlüssel hatte und nur noch 2 da sind?
Also ich spiele mal mit offenen Karten.
Ich habe zwei Schlüssel und möchte meinen Auto auf Keyless umbauen mit einem Arduino.
Das wird so realisiert, dass im Zündschloss das vordere abgesägte ende vom Zweitschlüssel kommt, was die Mechanik vom Lenkradschloss aufschließt.
Die Kontakte werden von Arduino gesteuert.
Der Hintere Teil des Zündschlüssel wird an die Lesespule geklebt, was die elektrische Wegfahrsperre stilllegt.
Wenn jetzt doch die Karre geklaut werden sollte, habe ich nur einen Schlüssel, oder ich lasse mir einen dritten anfertigen für mein Vorhaben.
Nur muss ich vor Ort bei der Polizei, dann einen vorzeigen?
Kann ja schlecht sagen der liegt in Deutschland, wenn ich mit dem Wagen in Portugal war und dort auf der Polizei Station stehe.
Na Ja - nach dem Umbau ist die TK nicht mehr bei Diebstahl zu beanspruchen...
Aber die zahlt ja immer noch für Glasbruch, verbrennen und was mit Tieren.
Zitat:
@CorsaBmatrix schrieb am 5. Februar 2025 um 20:29:37 Uhr:
Also ich spiele mal mit offenen Karten.
Ich habe zwei Schlüssel und möchte meinen Auto auf Keyless umbauen mit einem Arduino.
Das wird so realisiert, dass im Zündschloss das vordere abgesägte ende vom Zweitschlüssel kommt, was die Mechanik vom Lenkradschloss aufschließt.
Die Kontakte werden von Arduino gesteuert.
Der Hintere Teil des Zündschlüssel wird an die Lesespule geklebt, was die elektrische Wegfahrsperre stilllegt.
Wenn jetzt doch die Karre geklaut werden sollte, habe ich nur einen Schlüssel, oder ich lasse mir einen dritten anfertigen für mein Vorhaben.
Nur muss ich vor Ort bei der Polizei dann einen vorzeigen?
Das, was du hier vorhast, ist eine Bauartliche Veränderung, die Wegfahrsperre ist Bestandteil der allgemeinen Betriebserlaubnis.
Mit diesen Manipulationen (und das sind Manipulationen) erlischt die ABE für das Fahrzeug, es sei denn, du lässt das durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen eintragen, was man aber wohl ausschließen kann. Selbst wenn du einen zweiten Schlüssel vorlegst, musst du erklären, wo der andere geblieben ist. Das musst du gegenüber dem Versicherer schriftlich Wahrheitsgemäß erklären. Wird der Ofen wirklich mal geklaut, bekommst du nicht einen Cent und wenn du bei der Versicherung an den richtigen gerätst, bekommt deine Schadenakte einen roten Deckel.
Lass es einfach bleiben......
Zitat:
@CorsaBmatrix schrieb am 5. Februar 2025 um 20:29:37 Uhr:
Das wird so realisiert, dass im Zündschloss das vordere abgesägte ende vom Zweitschlüssel kommt, was die Mechanik vom Lenkradschloss aufschließt.
Womit die Mechanische Lenkradverriegelung vernichtet wird.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 5. Februar 2025 um 20:39:21 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 5. Februar 2025 um 20:39:21 Uhr:
Zitat:
@CorsaBmatrix schrieb am 5. Februar 2025 um 20:29:37 Uhr:
Also ich spiele mal mit offenen Karten.
Ich habe zwei Schlüssel und möchte meinen Auto auf Keyless umbauen mit einem Arduino.
Das wird so realisiert, dass im Zündschloss das vordere abgesägte ende vom Zweitschlüssel kommt, was die Mechanik vom Lenkradschloss aufschließt.
Die Kontakte werden von Arduino gesteuert.
Der Hintere Teil des Zündschlüssel wird an die Lesespule geklebt, was die elektrische Wegfahrsperre stilllegt.
Wenn jetzt doch die Karre geklaut werden sollte, habe ich nur einen Schlüssel, oder ich lasse mir einen dritten anfertigen für mein Vorhaben.
Nur muss ich vor Ort bei der Polizei dann einen vorzeigen?
Das, was du hier vorhast, ist eine Bauartliche Veränderung, die Wegfahrsperre ist Bestandteil der allgemeinen Betriebserlaubnis.
Mit diesen Manipulationen (und das sind Manipulationen) erlischt die ABE für das Fahrzeug, es sei denn, du lässt das durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen eintragen, was man aber wohl ausschließen kann. Selbst wenn du einen zweiten Schlüssel vorlegst, musst du erklären, wo der andere geblieben ist. Das musst du gegenüber dem Versicherer schriftlich Wahrheitsgemäß erklären. Wird der Ofen wirklich mal geklaut, bekommst du nicht einen Cent und wenn du bei der Versicherung an den richtigen gerätst, bekommt deine Schadenakte einen roten Deckel.
Lass es einfach bleiben......
Ob die ABE erlischt wage ich mal zu bezweifeln und auch wenn hat das bei der Wegfahrsperre keinerlei Auswirkungen auf den Versicherungsschutz oder bei einem Unfall.
Aber die Antwort war "typisch Deutsch"......Darf man das?!
Zitat:
@windelexpress schrieb am 5. Februar 2025 um 20:44:34 Uhr:
Zitat:
@CorsaBmatrix schrieb am 5. Februar 2025 um 20:29:37 Uhr:
Das wird so realisiert, dass im Zündschloss das vordere abgesägte ende vom Zweitschlüssel kommt, was die Mechanik vom Lenkradschloss aufschließt.
Womit die Mechanische Lenkradverriegelung vernichtet wird.
Ja das ist auch der einfachste Teil für den Dieb, ein Relikt aus längst vergangener Zeit.
Zitat:
@CorsaBmatrix schrieb am 5. Februar 2025 um 20:44:38 Uhr:
Ob die ABE erlischt wage ich mal zu bezweifeln
Das darfst Du natürlich. Bekommst Du dann schriftlich dargelegt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 5. Februar 2025 um 20:46:09 Uhr:
Das darfst Du natürlich. Bekommst Du dann schriftlich dargelegt.
Ja dürfen die mir ja mal gerne nachweisen wenn die Karre geklaut wurde.
Zitat:
@CorsaBmatrix
Ob die ABE erlischt wage ich mal zu bezweifeln und auch wenn hat das bei der Wegfahrsperre keinerlei Auswirkungen auf den Versicherungsschutz oder bei einem Unfall.
Aber die Antwort war "typisch Deutsch"......Darf man das?!
ob du das bezweifelst oder nicht ist völlig egal.
Wir reden hier bis jetzt auch nicht von einem Unfall.
Du wolltest wissen, was passiert wenn dir der Eimer geklaut wird schon vergessen?
Und nach dem erlöschen der ABE (und die erlischt damit ganz sicher) erlischt auch der Versicherungsschutz, dass ist nun einmal mal so.
Du bist hier in dem Versicherungsforum und nicht in einem Tuningportal, da musst du halt mit spießigen Beiträgen rechnen.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 5. Februar 2025 um 20:53:42 Uhr:
Du wolltest wissen, was passiert wenn dir der Eimer geklaut wird ....
Immerhin ein fernbedienbarer Eimer.
Ansonsten der Klassiker.
Wenn die Antworten nicht den Erwartungen entsprechen wirds pampig.