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Zahlt gegnerische Versicherung nachträgliche Anbauteile?

Themenstarteram 2. November 2019 um 13:39

Seid gegrüßt.

Ich bemühe mich seit etwa 30 Minuten eine Antwort auf meine Frage zu bekommen, aber finde in google leider garnichts.

Eventuell bin ich auch der erste, der sich diese Frage stellt, was ich aber bezweifel.

Frage: Zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung bei einem Haftpflicht all, bei voller Schuld, nachträgliche Anbauteile?

Hintergrund: Ich habe eine etwa 3000€ Klappenauspuffanlage einbauen lassen (legal + Gutachten). Die ist auch bei meiner Versicherung für Vollkaskoschäden hinterlegt.

Fährt mir nun einer hinten volle Kanne drauf, und die Abgasanlage ist danach teilweise kaputt oder nicht mehr brauchbar, krieg ich dann diese von der gegnerischen bezahlt, oder gibt's nur die "originale" und ich bleib auf dem Schaden sitzen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Balrock91 schrieb am 2. November 2019 um 14:47:04 Uhr:

 

, da bei früheren Versicherungen alles anders war...

.

 

 

 

Es läuft genau so, wie Dellenzaehler gesagt hat.

Im Haftpflichtschadensfall zählt nicht, " was bei früheren Versicherungen alles anders war " oder was deine Versicherungstante meint oder glaubt, sondern dass, was das BGB und die Rechtsprechung für den Schadensersatz vorsieht. Und dazu zählen keine Wünsche oder Träume von irgendwelchen Versicherungen oder Kürzungsexperten.

 

Deine Ansprüche bezüglich Schadesnersatz richten sich nach dem BGB - Punkt!

 

Gruß Lastpfad

 

 

 

 

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Hallo,

wird erstattet.

Gruss vom Asphalthoppler

du bekommst die Wiederbeschaffungswert für ersetzt, was beschädigt wurde. Wenn du eine Klappenabgasanlage unter dem Auto hast, dann wird diese diese auch ersetzt.

Übrigens unabhängig vom dem Umstand ob diese "legal" am Fahrzeug angebracht wurde oder nicht.

Lediglich wenn "nicht legale" verbaut sind und diese ursächlich oder mitverantwortlich für den Unfall sind, gibt es im KH Schadensfall Probleme.

Themenstarteram 2. November 2019 um 13:47

Bist du dir sicher?

Denn meine Tante von meiner Versicherung behauptet, es wird von der Haftpflicht des Gegners nicht ersetzt.

Aber die erzählt auch viel, wo ich mich Frage, ob das überhaupt stimmt, da bei früheren Versicherungen alles anders war...

Zitat:

@Balrock91 schrieb am 2. November 2019 um 14:47:04 Uhr:

Bist du dir sicher?

Denn meine Tante von meiner Versicherung behauptet, es wird von der Haftpflicht des Gegners nicht ersetzt.

Aber die erzählt auch viel, wo ich mich Frage, ob das überhaupt stimmt, da bei früheren Versicherungen alles anders war...

Ja, ich bin mir sicher und nochmal ja, die Tante erzählt hier Unfug.

Zitat:

@Balrock91 schrieb am 2. November 2019 um 14:47:04 Uhr:

 

, da bei früheren Versicherungen alles anders war...

.

 

 

 

Es läuft genau so, wie Dellenzaehler gesagt hat.

Im Haftpflichtschadensfall zählt nicht, " was bei früheren Versicherungen alles anders war " oder was deine Versicherungstante meint oder glaubt, sondern dass, was das BGB und die Rechtsprechung für den Schadensersatz vorsieht. Und dazu zählen keine Wünsche oder Träume von irgendwelchen Versicherungen oder Kürzungsexperten.

 

Deine Ansprüche bezüglich Schadesnersatz richten sich nach dem BGB - Punkt!

 

Gruß Lastpfad

 

 

 

 

@Lastpfad

Im Haftpflichtschadensfall zählt nicht, " was bei früheren Versicherungen alles anders war " oder was deine Versicherungstante meint oder glaubt, sondern dass, was das BGB und die Rechtsprechung für den Schadensersatz vorsieht. Und dazu zählen keine Wünsche oder Träume von irgendwelchen Versicherungen oder Kürzungsexperten.

Deine Ansprüche bezüglich Schadesnersatz richten sich nach dem BGB - Punkt!

Gruß Lastpfad

Mal gut auf den Punkt gebracht :)

Dafür etwas grünes

 

 

 

 

Der TE hat wahrscheinlich eine nebenberufliche Versicherungsvertreterin gefragt.

Delle hat zu 100% recht. Das gilt zumindest für Haftplichtschäden ab dem 01.04.1977.

Davor hatte ich einen anderen Beruf und es gab wahrscheinlich keine Klappenanlagen. :)

Da fällt mir eine Frage zu ein. Angenommen ich habe einen anderen Endschalldämpfer verbaut, der mal neu 600€ gekostet hat. Dieser wird nicht mehr hergestellt und der aktuelle Wiederbeschaffungswert liegt aufgrund der beliebtheit dieses Modells bei über 1000€. Wieviel kriege ich dann erstattet?

Zitat:

@niedersachse01 schrieb am 4. November 2019 um 13:22:03 Uhr:

Da fällt mir eine Frage zu ein. Angenommen ich habe einen anderen Endschalldämpfer verbaut, der mal neu 600€ gekostet hat. Dieser wird nicht mehr hergestellt und der aktuelle Wiederbeschaffungswert liegt aufgrund der beliebtheit dieses Modells bei über 1000€. Wieviel kriege ich dann erstattet?

Zeitwert vom damaligen Neupreis . Die böse Erfahrung durfte ich auch mal machen.

Gruss

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 5. November 2019 um 09:26:44 Uhr:

Zitat:

@niedersachse01 schrieb am 4. November 2019 um 13:22:03 Uhr:

Da fällt mir eine Frage zu ein. Angenommen ich habe einen anderen Endschalldämpfer verbaut, der mal neu 600€ gekostet hat. Dieser wird nicht mehr hergestellt und der aktuelle Wiederbeschaffungswert liegt aufgrund der beliebtheit dieses Modells bei über 1000€. Wieviel kriege ich dann erstattet?

Zeitwert vom damaligen Neupreis .

Gruss

.

Was soll der " Zeitwert vom damaligen Neupreis " sein?

 

Gruß Lastpfad

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 5. November 2019 um 09:32:18 Uhr:

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 5. November 2019 um 09:26:44 Uhr:

....

.

...

Was soll der " Zeitwert vom damaligen Neupreis " sein?

...

Ganz grob das was ein vergleichbares Gebrauchtteil aktuell am Markt wert ist.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 5. November 2019 um 11:04:51 Uhr:

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 5. November 2019 um 09:32:18 Uhr:

.

...

Was soll der " Zeitwert vom damaligen Neupreis " sein?

...

Ganz grob das was ein vergleichbares Gebrauchtteil aktuell am Markt wert ist.

.

Ich gehe mal davon aus, dass `It is Naoanto`etwas anderes meinte,

sonst hätte er nicht geschrieben dass ....

" Zeitwert vom damaligen Neupreis . Die böse Erfahrung durfte ich auch mal machen."

 

Gruß Lastpfad

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 5. November 2019 um 09:26:44 Uhr:

Zitat:

@niedersachse01 schrieb am 4. November 2019 um 13:22:03 Uhr:

Da fällt mir eine Frage zu ein. Angenommen ich habe einen anderen Endschalldämpfer verbaut, der mal neu 600€ gekostet hat. Dieser wird nicht mehr hergestellt und der aktuelle Wiederbeschaffungswert liegt aufgrund der beliebtheit dieses Modells bei über 1000€. Wieviel kriege ich dann erstattet?

Zeitwert vom damaligen Neupreis . Die böse Erfahrung durfte ich auch mal machen.

Gruss

das ist aber dann absolut nicht mit dem wiederbeschaffungswert zu vergleichen.

.

Aus diesem Grunde auch meine Frage.

Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre das schädigende Ereigniss nicht eingetreten.

Und wenn der Schalldäpfer 1000,-€ kostet, dann kostet er eben 1000,€.

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