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Zahlt meine Haftpflicht?
Hallo zusammen,
Mir ist gerade was ganz Doofes passiert..
Ich habe mir eine alte Vespa gekauft und mit meinem hänger abgeholt.
Daheim angekommen, parkte ich mein Auto inkl. Hänger auf einer Parkflächr vor unserem Mehrfamilienhaus. Hab den Hänger hinten aufgemacht, eine Rampe (Brett) schräggelegt und dachte mir, die Vespa bekomm ich allein auch vom Hänger.. Naja falsch gedacht..
Ich hab also die Vespa bzw. Wollte die Vespa über die Rampe nach unten begleiten, doch das Ding nahm dann doch schnell an Geschwindigkeit zu und ich konnte sie nicht mehr halten bzw kam nicht so schnell nach.. Sie rollte die Rampe ein Stück entlang, bis sie auf der stasse angekommen gegen ein geparktes Auto, welches direkt vor meinem Hänger stand, gekracht ist :-O scheisse!!
Natürlich ist die Vespa nicht versichert, hab sie ja gerade erst gekauft.. Und der Motor lief auch nicht..
Ist das jetzt eine Sache für meine private Haftpflicht?
Weil sonst muss ich den Schaden ja wohl selber zahlen.. (der Kotflügel der Vespa ist voll gegen die Felge und dann gegen den Reifen.. Somit sind Reifen und Felge kaputt)
Mir geht es nur um den Schaden des Autos. Die Vespa wird sowieso auf Vordermann gebracht..
Kann mir bitte jemand helfen? Heute ist auch noch Freitag und ich kann erst Montag mit meiner Versicherung reden... :-(
Beste Antwort im Thema
Das Entladen ist dem Gebrauch des KFZ zuzuordnen.
Diese Haftplicht ist in Anspruch zu nehmen.
Ansonsten gebe ich tomold recht.
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26 Antworten
Lt. dem Punkt 3.1 Abs. 2 wohl nicht
https://www.gdv.de/.../...r-die-haftpflichtversicherung--ahb--data.pdf
Da dies die Empfehlungen des GDV sind, kann Deine PHV erweiterte Bedingungen haben, aber ich vermute, das wird nichts.
Hier wird die KFZ-HP aktiv.
Wieso denn die Kfz HP? Der Roller ist nicht angemeldet
Weil das ein Schaden in Zusammenhang mit Benutzung eines KFZ ist. Also Auto + Hängerversicherung
Schaden beim Entladen
Zitat:
@Clau_dia schrieb am 9. August 2019 um 20:50:55 Uhr:
Wieso denn die Kfz HP? Der Roller ist nicht angemeldet
juri meinte die KFZ HP des Autos
@NDLimit
da gibt es kein bedingt, was soll immer dieses sinnlose googeln, wenn dort ein komplett anderer Sachverhalt dargestellt wird.
Okay, wenn das Sache der kfz Versicherung ist, dann gings ja noch..
Aber greift da die Kfz Versicherung des hänger oder des Autos?
Hänger gehört mir, auto gehört freund :-/
Beide, äääääähhh war der Hänger abgekoppelt oder mit dem Fahrzeug verbunden. (abgekoppelt wäre gut)
der entladevorgang war hier quasi noch nicht abgeschlossen, daher kein fall für deine privathaftpflicht.
melde den schaden der versicherung des zugfahrzeuges. diese reguliert den schaden am geparkten auto. teile denen zudem das kennzeichen des anhängers mit, damit nach erfolgter regulierung 50% des schadens bei der versicherung des anhängers regressiert werden können.
den schaden an der vespa zahlst du aus eigener tasche.
edit: prüfe doch mal deine versicherungsbedingungen der privathaftpflicht, vielleicht sind dort schäden durch das be- und entladen mitversichert. premiumtarife bieten sowas an.
Sorry.. ich fand leider nicht den Fall, wo eine andere Vespa abgeladen wurde...
Es ging mir um die Betriebsdefinition...
Versuch Dich mit dem Geschädigten zu einigen, sonst wird der SFR Deines Freundes steigen (darin liegt Streitpotential mit Deinem Freund).
Auf die PHV abzuwälzen wird nicht funktionieren.
Das Entladen ist dem Gebrauch des KFZ zuzuordnen.
Diese Haftplicht ist in Anspruch zu nehmen.
Ansonsten gebe ich tomold recht.