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Zahlung vor Abholung ?!

Mercedes CLA C117
Themenstarteram 3. Oktober 2013 um 9:47

Servus,

bei mir steht die Abholung kurz bevor ( 17.10.13 ). Ich werde in Rastatt abholen. Mein Händler teilte mir in einem Vorgespräch mit das ich bitte den vereinbarten Betrag vor Abholung überweisen möchte.

Hatte in dem Moment auch keine Zweifel und hab zugestimmt. Jetzt wollte ich ca. am 10.10.13 überweisen und am 16.10.13 den Brief, Torpass und Nummernschilder abholen.

Allerdings kommen jetzt doch Zweifel, ob das alles so klappt. Mir ist es jetzt doch etwas unsicher eine so hohe Summe vorher zu überweisen, ohne Sicherheiten.

Deshalb meine Frage, wie lief es bei euch ab ? Ist es üblich vor Erhalt der Ware zu zahlen ? Oder habt ihr erst abgeholt und dann bezahlt ? Alternativ könnte ich mit bestätigten Bankscheck zahlen, würde diesen am 16.10.13 gegen Brief tauschen (müsste ich noch mit Autohaus abklären).

Danke und Gruß.

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12 Antworten
am 3. Oktober 2013 um 9:50

Also ich musste eine Anzahlung bei der Bestellung machen und den Rest erst bei Übergabe zahlen. Ich habe noch nie gehört, dass man es vorher überweisen muss.

Hast du ein kaufvertrag bei dir? Dann sollte es eigentlich ohne Probleme gehen.

Themenstarteram 3. Oktober 2013 um 9:54

Ja klar hab ich ein Kaufvertrag bei mir.

Zahlungsbedingung: Zahlung nach Vereinbarung, andernfalls spätestens effektiv bei Übernahme.

Dann vor 2 Wochen einen Beleg vom Autohaus bekommen, mit dem zu zahlenden Betrag.

Auf diesem steht: Überweisung bitte vor der Fahrzeugübernahme auf folgendes Konto.....

Der CLA ist bereits mein achter Mercedes- Neuwagen. Den Altwagen habe ich jeweils in Zahlung gegeben.

Die Zahlungsabwicklung lief immer gleich ab:

Eine Anzahlung war nie fällig. Etwa eine Woche vor dem Abholtermin habe ich den Zuzahlungsbetrag (- also den Kaufpreis abzüglich dem verhandelten Wert des Altwagens -) auf das angegebene Konto der Daimler AG überwiesen. Den Gebrauchtwagen habe ich dann einen Tag vor der Abholung beim Händler abgegeben und bekam im Gegenzug den Fahrzeugbrief des bereits zugelassenen Neuwagens mit den übrigen Papieren (Fahrzeugschein, Torpass) und den Nummernschildern.

Mit einem vom Verkäufer organisierten Leihwagen bin ich dann am folgenden Tag nach Sindelfingen bzw. Bremen gefahren, um das neue Auto abzuholen.

Diese Zahlungsmodalität finde ich völlig in Ordnung, zumal der Neuwagen für die Werksabholung ja schon vorab auf den Käufer zugelassen wird und man der Daimler AG eine gewissen Sicherheit durchaus zugestehen darf.

Themenstarteram 3. Oktober 2013 um 11:06

Also du hast an die Daimler AG und nicht an das Autohaus gezahlt ? Ich muss an das Autohaus zahlen. Und meines Wissens nach ist es dann so, dass wenn das Autohaus in der Zeit von der Zahlung bis Fahrzeugabholung Insolvenz anmeldet, dass Geld weg ist und auch kein Recht auf das Fahrzeug besteht.

Ich möchte mein altes Nummernschild behalten, also muss das alte Auto ca. 3 Tag vorher abgegeben und abgemeldet werden. Im gleichen Zuge wird der neue Wagen angemeldet.

Das Autohaus soll doch eine Lastschrift einziehen. Dann kannst du Sie ggf. auch zurückgeben. Allerdings hat hier das Autohaus das Risiko, dass du diese im Nachgang zurück gibst und ob Sie sich darauf einlassen?

Aber wenn du am 15.10. die Überweisung tätigst ist diese 1 Tag später auf dem Konto... am Besten per Onlinebanking... Da gibts ein Abkommen von daher brauchst nicht so lang im Voraus überweisen...

Gruß

am 3. Oktober 2013 um 13:11

Mal abgesehen von den Häusern, die zur Daimler AG gehören, würde ich NIE irgendwas im Vorraus und nur vorzugsweise am Tag der Abholung bar (sofern man es erträgt so viel Bargeld durch die Gegend zu tragen) oder mit einen bankbestätigten Scheck bezahlen. Es ist garnicht so selten, dass man sonst die Insolvenzmasse eines Händlers aufbessert, auch nicht bei Händlern mit Stern dran.

Lastschrift wird dagegen keiner mitmachen, eben WEIL man die zurückziehen kann.

Eine Werksabholung könnte btw besondere Schmankerl bereithalten, wenn der Händler insolvent ist und den Hersteller noch nicht bezahlt hat. Super Hausaufgabe für Azubis.

 

Ich habe den Restbetrag (Fahrzeugneupreis - altes in Zahlung gegebenes Auto) erst eine Woche nach Übergabe in Rastatt zahlen müssen.

Ok, ich bin Stammkunde beim :), er kennt mich, vllt. deshalb.

Ich hole meinen am Samstag ab, lege die Moneten auf den Tresen und bekomme mein Auto;)

 

Wahlweise hätte ich auch vorher überweisen KÖNNEN. Von was für einem Autohaus sprechen wir denn? Ich hole meinen in einer Niederlassung ab. Da hätte ich natürlich keine Bedenken. Bei nem Vertragshänder sieht das evtl. anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von arcadin

Also du hast an die Daimler AG und nicht an das Autohaus gezahlt ? Ich muss an das Autohaus zahlen. Und meines Wissens nach ist es dann so, dass wenn das Autohaus in der Zeit von der Zahlung bis Fahrzeugabholung Insolvenz anmeldet, dass Geld weg ist und auch kein Recht auf das Fahrzeug besteht.

Ich möchte mein altes Nummernschild behalten, also muss das alte Auto ca. 3 Tag vorher abgegeben und abgemeldet werden. Im gleichen Zuge wird der neue Wagen angemeldet.

Ja, ich habe direkt an die Daimler AG gezahlt.

In meinem "Einzugsgebiet" ist es aber auch so, dass Mitarbeiter der Daimler AG ( hier: NL Köln/Leverkusen) als Verkäufer in den örtlichen Mercedes-Autohäusern eingesetzt sind und den Neuwagenverkauf abwickeln. Dadurch ist die Daimler AG direkter Vertragspartner und es gibt kein Problem mit einer möglichen Insolvenz des Autohauses.

am 3. Oktober 2013 um 17:36

ist doch vollkommen einfach und klar,

du hast einen Vertrag mit Daimler und wenn du den Wagen im Werk abholen willst, dann mußt du vorher zahlen, im Gegenzug bekommst du den Brief dass den Wagen zulassen kannst......und du bekommst einen Torpass zur Abholung.

somit eine klare Sache......wenn du einen in Zahlung gibst, dann ist es eine Frage des Händling, in der Regel bekommst du den Wagen und mußt die Differenz begleichen.....

alles legal und normal.....

wenn du den beim Händler holst und der dich kennt, dann zahlst du meist nach Übernehme die Rechnung, aber das liegt im Ermessen des Händlers....

und ganz wichtig, wenn du den Wagen nicht vorher zahlst, bekommst du kein Abholschein, und ohne Abholschein kein Auto..

am 5. Oktober 2013 um 13:30

so war es immer schon..und ist auch gut so......:D:D:D:D:D

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