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Zahlungsaufforderung - Ersatzmaut
Hallo liebe MT Community,
ich habe eine Frage an Euch, ich weiß nicht ob das hier hingehört, aber habe nichts passenderes gefunden, also seid mir nicht böse
Ich habe letzte Woche ein Einschreiben aus Österreich erhalten, zur Überraschung von der Asfinag GmbH, eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 120,- EUR. Es wird mir vorgeworfen ohne Vignette bzw. falsch angebrachter Vignette gefahren zu sein. Der Mautabschnitt wo ich fotografiert wurde, war auf der A10 KN Salzburg - Salzburg Süd. Auf Nachfrage beim Asfinag Service Center wurde mir gesagt, ich wäre ohne Vignette gefahren, auf der Windschutzscheibe wäre nur die Slowenische Vignette zu sehen, ein Beweisfoto gibt es für MICH allerdings nicht. Ist das Rechtens ? Ich kaufe meine Vignetten immer in Deutschland kurz vor der Grenze in Bad Reichenhall. Ich kaufe immer die Slowenische 1 Monats und die Österreichische 10 Tages Vignette, und klebe Sie immer vor Fahrtantritt auf, komplett auch nicht im Graustreifen o.ä. so wie es vorgeschrieben ist links oben. Was mich auch stutzig macht, ich bin ja mit der gleichen Vignette auch wieder zurück nach Deutschland gefahren, da wurde dann kein Foto gemacht? oder kann ich mit noch einem Einschreiben rechnen ?
Ich kann mir das absolut nicht erklären, ich fahre oft durch Österreich und es gab nie Probleme außer ein paar Geschwindigkeitsverstöße, welche aber nicht weiter tragisch sind. Im Schreiben steht ich solle den Betrag innerhalb von 4 Wochen bezahlen, andernfalls wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet was mich min. 300,- EUR bis hin zu 3000,- EUR kosten kann.
Ist euch schonmal so etwas passiert, welche Möglichkeiten habe ich mich dagegen zu wehren ?
Gruß Luka
Beste Antwort im Thema
Hilft auch nix mehr, aber einfach nicht nach Österreich fahren. Es gibt auch andere Urlaubsländer ohne Wegelagerei. Ich war schon seit 20 Jahren nicht mehr in Österreich und will da auch nicht hin.
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123 Antworten
Hallo
Welche Möglichkeiten du hast dich zu wehren, müsste eigentlich in dem Schreiben das du erhalten hast stehen.
In Ö ist es öfter so, dass man erst eine "einfache, unbürokratische" Möglichkeit bekommt, kleinere Verfehlungen aus der Welt zu räumen, ohne dass die Mühlen des Gesetztes zu mahlen beginnen Stichwort Organmandat oder Anonymverfügung, dagegen gibt es dann auch keine Rechtsmittel, die gibt es erst, wenn das "ordentliche Verfahren" beginnt, weil man die erste Möglichkeit nicht genutzt hat. Mit der Ersatzmaut wird es wohl ähnlich sein,...
Mein Rat, wenn du dir sicher bist, dass du alles richtig gemacht hast und der Fehler bei der ASFINAG liegt (was wohl auch mal passieren kann), dann warte auf das Verwaltungsstrafverfahren. Wenn die Vignette richtig geklebt war, muss sie ja auch irgendwo auf dem Foto zu sehen sein.
Wenn es vielleicht doch nicht so war, dann bezahl die Ersatzmaut und komm damit noch relativ günstig davon
LG, Elwood
Foto von der Vignette im Auto machen und hinschicken
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Foto von der Vignette im Auto machen und hinschicken
Wenn das so einfach wäre , leider habe ich die abgelaufenen Vignetten bereits entfernt, mache ich so immer nach dem Urlaub. Zu dem war ja das "Delikt" Anfang Juni, und ich hab das Schreiben über einen Monat später gekommen...
Ich werde versuchen an dieses Beweisfoto zu kommen, mal schauen ob mir das gelingt, weil ich bin mir 100% sicher, die noch vor der Grenze an die Scheibe geklebt zu haben. Am Telefon wurde mir gesagt da würde nur die slowenische Vignette kleben, keine österreichische. Das würde garkeinen Sinn ergeben, ich kauf doch keine 2 Vignetten und kleb nur eine an die Scheibe. Scheint mir alles ein wenig dubios, vorallem weil man das Beweisfoto so "verheimlicht". Beweisen, dass ich eine Vignette zu dem Zeitpunkt am Wagen hatte, kann ich ja auch schlecht.
Zitat:
Original geschrieben von AutreJour
Beweisen, dass ich eine Vignette zu dem Zeitpunkt am Wagen hatte, kann ich ja auch schlecht.
Kein Urlaubsfotos, auf denen zufällig auch das Auto drauf ist? Irgendwo noch geblitzt worden?
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Zitat:
Original geschrieben von AutreJour
Beweisen, dass ich eine Vignette zu dem Zeitpunkt am Wagen hatte, kann ich ja auch schlecht.
Kein Urlaubsfotos, auf denen zufällig auch das Auto drauf ist? Irgendwo noch geblitzt worden?
Ja wir haben ein Foto vorm Landzeit gemacht, allerding steht meine Freundin etwas ungünstig, sodass der Teil der Scheibe wo die Vignetten kleben, verdeckt ist Das ist auch der erste Urlaub durch Österreich wo ich nicht geblitzt wurde, da konzentriert man sich einmal das man nicht zu schnell fährt und dann sowas, da war das zu schnell fahren günstiger Österreich ist verflucht
Die Kaufquittung hast du auch nicht mehr, oder ?
Zitat:
Original geschrieben von AutreJour
Beweisen, dass ich eine Vignette zu dem Zeitpunkt am Wagen hatte, kann ich ja auch schlecht.
Du hast zwei Möglichkeiten - entweder bezahlen, dann ist die Sache aus der Welt - oder es auf ein Verwaltungsstrafverfahren ankommen zu lassen, dann muß die ASFINAG das Bild rausrücken.
Vielleicht ist dort wirklich ein Fehler passiert. Auf dem Bescheid ist sicher auch eine Maildresse angegeben, schreib die mal an, schildere den Sachverhalt und warte auf Antwort. Die sollen noch einmal genau nachsehen, schreib auch genau wo die Vignette angebracht war, übersieh aber die 4 Wochenfrist für die Bezahlung nicht.
Ich hatte ein ähnliches Problem mit einer Radarstrafe, welches ich auf diese Art gelöst habe - Fehler vom Amt.
Falsch angebrachte Vignette (am falschen Ort) kann es nicht sein. Im Punt 7.1 der Mautordnung steht:
Auf die Anbringungsempfehlung auf der Vignettenrückseite wird hingewiesen.
.
Und einer Empfehlung muß ich nicht Folge leisten. Ich hab meine Vignette auch ganz woanders.
Ich empfehle dir in den Brunnen zu springen
Zitat:
Original geschrieben von AutreJour
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Kein Urlaubsfotos, auf denen zufällig auch das Auto drauf ist? Irgendwo noch geblitzt worden?
Ja wir haben ein Foto vorm Landzeit gemacht, allerding steht meine Freundin etwas ungünstig, sodass der Teil der Scheibe wo die Vignetten kleben, verdeckt ist Das ist auch der erste Urlaub durch Österreich wo ich nicht geblitzt wurde, da konzentriert man sich einmal das man nicht zu schnell fährt und dann sowas, da war das zu schnell fahren günstiger Österreich ist verflucht
Moin,
das hört sich alles sehr merkwürdig an
schönen Gruß
War das Landzeit in Österreich - die Säc... von der ASFINAG haben auch die blöde Angewohnheit auf den Parkplätzen nach "Mautprellern" ausschau zu halten. Die gehen über die Parkplätze und kontrollieren ob die Vignetten geklebt sind, wenn nicht wird erbarmunbslos aufgeschrieben und angezeigt - da hast du mit einem Foto von der ASFINAG schlechte Karten - es gibt vermutlich auch gar keines.
Sorry für die "bad news"
LG robert
Zitat:
Original geschrieben von kiaora
Mautordnung steht:
Auf die Anbringungsempfehlung auf der Vignettenrückseite wird hingewiesen.
Eine Anbringungsempfehlung dürfte das wohl nicht mehr sein
Bereits beim Autobahn-Pickerl für 2007 gab es eine Änderung. "Die Vignetten dürfen nur mehr auf die Windschutzscheibe, z. B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, geklebt werden. Die Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist laut der neuen Mautordnung nicht mehr gestattet", erklärt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
http://www.oeamtc.at/portal/anbringung-kontrolle-strafen+2500+1056861
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Eine Anbringungsempfehlung dürfte das wohl nicht mehr sein
Lt. Mautordnung Pkt. 7.1 gültig mit 24.6.2014 herausgegeben von der ASFINAG steht dort:
7.1 .......... Das Ankleben einer Vignette auf der Seitenscheibe ist nicht zulässig. Auf die Anbringungsempfehlung auf der Vignettenrückseite wird hingewiesen. Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades anzukleben. ...........
Ich hab meine seit Jahren unter dem "Pickerl", bin auch schon einige Male kontrolliert worden und es gab nie Probleme. Habe aber den Ausdruck der Mautordnung im Handschuhfach liegen.
LG robert
PS: Lt. ÖAMTC handelt es sich auch nur um einen Hinweis - sonst würde dort stehen Anbringungsvorschrift
Wie bisher darf die Vignette auch nicht von einem Tönungsstreifen auf der Windschutzscheibe verdeckt werden. "Auf der Pickerlrückseite finden sich dazu entsprechende Anbringungshinweise", so Zelenka.
Quelle: ÖAMTC
Zitat:
Original geschrieben von kiaora
War das Landzeit in Österreich - die Säc... von der ASFINAG haben auch die blöde Angewohnheit auf den Parkplätzen nach "Mautprellern" ausschau zu halten.
Er hatte aber doch die Vignette ganz klar vor dem Grenzübertritt geklebt, hat er zumindest geschrieben.
Müssen die Kontrolleure denn kein Beweisfoto machen? Die könnten ja theoretisch jeden belangen, denn wer lässt das Ding schon nach dem Urlaub noch auf der Scheibe kleben?
Außerdem hat man doch den Abschnitt mit der Seriennummer als Quittung. Den würde ich kopieren, hinschicken und einen entsprechenden Brief dazu schreiben.
Natürlich nur, WENN die Vignette auch richtig geklebt wurde. Einmal ablösen und neu positionieren zerstört die Sicherheitsmerkmale und ist definitiv nicht gestattet.
Zitat:
Original geschrieben von kiaora
Ich hab meine seit Jahren unter dem "Pickerl", bin auch schon einige Male kontrolliert worden und es gab nie Probleme. Habe aber den Ausdruck der Mautordnung im Handschuhfach liegen.
LG robert
Ich weiß ja nicht, was Du mit "unter dem Pickerl" meinst aber als Einheimischer kannst Du natürlich ganz anders mit denen reden, wenn sie dich kontrollieren.
Als Tourist ist man immer im Nachteil, wenn man sich auf Diskussionen einlässt.
Da klebe ich mir lieber das Ding dahin, wo es die ASFINAG gerne hätte und alles ist gut.
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Ich weiß ja nicht, was Du mit "unter dem Pickerl" meinst
Das "Pickerl" ist wie eure TÜV Plakette - und hat am oberen linken Windschutzscheibenrand zu kleben.
Mich nervt es, verteilt über die Windschutzscheibe diese besch.... Aufkleber zu haben.
"Pickerl", Autobahnvignette, dt. Umweltplakette (sowieso eine Entgleisung des Designers ), etc.
Dem nächsten fällt ein genau Mittig im Zentrum
LG robert