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Zahlungsverweigerung, andere Strafen bevorzugen
Ich werde demnächst ein Ticket für 30 Euro bekommen.
Da ich möglichst nicht zahlen möchte, habe ich überlegt, ins Gefängnis zu gehen oder Soziale Arbeit zu leisten.
Kann man dieses selbst einfach so fordern und kommt immer stets ein Gerichtverfahren dazu?
Ich Bitte um Aufklärung, wie sowas ungefähr abläuft.
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 300er_Diesel
Ich werde demnächst ein Ticket für 30 Euro bekommen.
Da ich möglichst nicht zahlen möchte, habe ich überlegt, ins Gefängnis zu gehen oder Soziale Arbeit zu leisten.
Kann man dieses selbst einfach so fordern und kommt immer stets ein Gerichtverfahren dazu?
Ich Bitte um Aufklärung, wie sowas ungefähr abläuft.
Danke
Du bist bereit, für 30 Öcken in den Bau zu gehen
Zu klamm? Aber zum Auto fahren reichts anscheinend noch...
Ich würde dich nicht in den Knast stecken, sondern entmündigen
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57 Antworten
So einfach ist das nicht, nach Mahnungen kommt erst mal der Gerichtsvollzieher.
Schlimmstenfalls fändet er das Auto.
Zitat:
Original geschrieben von 300er_Diesel
Ich werde demnächst ein Ticket für 30 Euro bekommen.
Da ich möglichst nicht zahlen möchte, habe ich überlegt, ins Gefängnis zu gehen oder Soziale Arbeit zu leisten.
Kann man dieses selbst einfach so fordern und kommt immer stets ein Gerichtverfahren dazu?
Ich Bitte um Aufklärung, wie sowas ungefähr abläuft.
Danke
Erstmal Widerspruch einlegen gegen das Ticket und dann einfach abwarten.
Darf man fragen, weswegen du die 30 € zahlen sollst? Kann ja nichts "besonderes" gewesen sein - und die Tatsache, dass du eine Ersatzfreiheitsstrafe oder soziale Arbeit akzeptieren würdest zeigt, dass du dein Fehlverhalten eingesehen hast.
Wenn es nur darum geht, dass du knapp bei Kasse bist, lässt sich da bestimmt auch eine andere Lösung finden.
Aber warum willst du partout die 30 € nicht einfach zahlen, sondern legst es auf unnötigen Stress an? Wie gesagt, zumal du dein Fehlverhalten ja erkannt hast ...
Schau vorher mal den Spielfilm "30 Tage Lebenslänglich".....
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Erstmal Widerspruch einlegen gegen das Ticket und dann einfach abwarten.
Ok. Was wäre denn, wenn man es denen gleich sagt, dass ich andere Strafwege bevorzugen würde?
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Darf man fragen, weswegen du die 30 € zahlen sollst? Kann ja nichts "besonderes" gewesen sein - und die Tatsache, dass du eine Ersatzfreiheitsstrafe oder soziale Arbeit akzeptieren würdest zeigt, dass du dein Fehlverhalten eingesehen hast.
Nicht angelegter Gurt. Vergessen.
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
dass du knapp bei Kasse bist, lässt sich da bestimmt auch eine andere Lösung finden.
Das ist auch ein Grund.
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
sondern legst es auf unnötigen Stress an? Wie gesagt, zumal du dein Fehlverhalten ja erkannt hast ...
Wenn es wirklich aufwendig ist, mit Gerichtverfahren und viel Bürokratie usw.. würde ich notfalls denn bezahlen.
Aufwändig wird da nix. Du verweigerst mit Wort und Tat die Zahlung. Erinnerung flattert ins Haus. Der Zahlbetrag steigt stetig. Mahnbescheid/Pfändung nach Zivilprozessordnung...hier öffentlich rechtliche Schuld gegen Privat. Glaube beim Stadium "Gerichtsvollzieher"/Zwangsvollstreckung wird Dir es zu ernst....und aus den vormals 30 € werden schnell 200 .- plus X.
Die Bonität nimmt ebenfalls einen größeren Schaden da die Schutzgemeinschaft Schufa alles protokollieren wird! Das kann bedeuten...zukünftig nicht ganz unproblematische Zahlungswege, da "schlechter Ruf"....
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Die Bonität nimmt ebenfalls einen größeren Schaden da die Schutzgemeinschaft Schufa alles protokollieren wird! Das kann bedeuten...zukünftig nicht ganz unproblematische Zahlungswege, da "schlechter Ruf"....
Och, die Zahlungswege werden dann ganz einfach, Bar auf die Kralle oder es gibt nichts.
Gehe aber davon aus das vor dem Knast noch so spaßige Sachen wie Kontensperrung, eine EV usw stehen deren Nachteile weit schwerer wiegen als die popeligen 30€.
Vor allem eine Kontensperrung kann gewaltigen Ärger nach sich ziehen wenn zb Wasser, Strom, Miete usw nicht mehr bezahlt werden können.
bei 30€ ist es schon fast lächerlich. Ich hätte damals als ich wegen eines Justizirrtums über 1000€ zahlen musste mit einigem hin und her auch in den Knast gehen können, afair waren es pro 100€ 1 Tag, ist aber schon länger her. ich hätte angeben müssen nicht zahlen zu können, dann käme irgendwann automatisch der haftbefehl und wenn man die Strafe nicht antritt gehts richtig ab: Sobald einem ein Polizist übern weg läuft klickt die 8 und ab in den Bau. hatte es mir auch ernsthaft überlegt, aber meinen jahresurlaub wollte ich dann doch nicht opfern um dem Staat eins auszuwischen. Wäre ich Arbeitslos oder hätte Urlaub im Überfluss hätte ich es wohl gemacht. Wird ja nirgends eingetragen und man hat was zu erzählen ^^
in der Schweiz soll das wohl einfacher sein hab ich gelesen mal eben für nen Tag in den Bau um bis zu 100€ zu sparen, dabei noch 3 Mahlzeiten abgreifen, das würden wohl viele machen.
Wie kann man sich nur so einen Stress antun und warum das Ganze? Die Zeit, die du hier im MT investierst und bei weiteren Auseinandersetzungen: Mach zwei Überstunden und die 30 Eier sind vergessen!
Wer geht schon freiwillig in den Knast? Praxis für irgendeinen angedachten Beruf Oder mit der gemachten Erfahrung den Stammtischlern imponieren?
So einfach ist das nicht einfach mal die Strafe absitzen zu wollen.
Womöglich erfolgt dann noch ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis.
Ich denke da eher an einen Gag oder Fake des TE.
Wegen 30 Euro macht sich doch keiner so einen Stress.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Aufwändig wird da nix. Du verweigerst mit Wort und Tat die Zahlung. Erinnerung flattert ins Haus. Der Zahlbetrag steigt stetig. Mahnbescheid/Pfändung nach Zivilprozessordnung...hier öffentlich rechtliche Schuld gegen Privat. Glaube beim Stadium "Gerichtsvollzieher"/Zwangsvollstreckung wird Dir es zu ernst....und aus den vormals 30 € werden schnell 200 .- plus X.
Nö.
Wenn Bussgeld festgesetzt wurde, bedarf es zu Eintreibung keines Mahnbescheides oder einer Pfändung. Wird Bussgeld nach Fälligkeit nicht bezahlt und betreffende Person meldet sich nicht, wird davon ausgegangen, dass betroffene Person nicht zahlen will. Es kann Erzwingungshaft (durch einen Richter) angeordnet werden.
Mit Zahlungsaufforderung für Bussgeld wird immer schon auf Möglichkeit der Erzwingungshaft hingewiesenesen.
O.
Zitat:
Original geschrieben von 300er_Diesel
Ich werde demnächst ein Ticket für 30 Euro bekommen.
Da ich möglichst nicht zahlen möchte, habe ich überlegt, ins Gefängnis zu gehen oder Soziale Arbeit zu leisten.
Kann man dieses selbst einfach so fordern und kommt immer stets ein Gerichtverfahren dazu?
Ich Bitte um Aufklärung, wie sowas ungefähr abläuft.
Danke
Du bist bereit, für 30 Öcken in den Bau zu gehen
Zu klamm? Aber zum Auto fahren reichts anscheinend noch...
Ich würde dich nicht in den Knast stecken, sondern entmündigen
Ob und wie das jetzt genau abläuft kann ich nicht sagen, aber als Richte würde ich in dem Fall einen Tagessatz von 0,5 Euro ansetzen.
Zitat:
Original geschrieben von 300er_Diesel
Ich werde demnächst ein Ticket für 30 Euro bekommen.
Da ich möglichst nicht zahlen möchte, habe ich überlegt, ins Gefängnis zu gehen oder Soziale Arbeit zu leisten.
Kann man dieses selbst einfach so fordern und kommt immer stets ein Gerichtverfahren dazu?
Ich Bitte um Aufklärung, wie sowas ungefähr abläuft.
Danke
Das kannst du gerne machen nur sind die 30 € dann immernoch zu zahlen, der Knast oder soziale Stunden sind nicht Restschuldbefreind.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Nö.
Wenn Bussgeld festgesetzt wurde, bedarf es zu Eintreibung keines Mahnbescheides oder einer Pfändung. Wird Bussgeld nach Fälligkeit nicht bezahlt und betreffende Person meldet sich nicht, wird davon ausgegangen, dass betroffene Person nicht zahlen will. Es kann Erzwingungshaft (durch einen Richter) angeordnet werden.
Mit Zahlungsaufforderung für Bussgeld wird immer schon auf Möglichkeit der Erzwingungshaft hingewiesenesen.
O.
Richtig, aber Achtung! Du sitzt zunächst nur einen Tag Erzwingungshaft ab, dann wirst du erneut aufgefordert, die Geldbuße zu zahlen. Zahlst du wieder nicht, dann kommt erst die Ersatzfreiheitsstrafe!
Die entstandenen (Neben)-Kosten und Auslagen betragen bis zur Erzwingungshaft in etwa 100 €. Ziehst du die Erzwingungshaft durch, kommen nochmals ca. 100 - 150 € Kosten dazu. Kosten und Auslagen können nicht durch Ersatzfreiheitsstrafe "abgesessen" werden. Diese treibt letztendlich der GV ein.
NT