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Zeichen 206, Halt! Vorfahrt gewähren!
Ich bin mir selbst bei folgender Situation nicht ganz sicher Ja, sowas kommt auch mal vor.
Eine Kreuzung. Der Querverkehr hat Vorfahrt (Z. 306, Vorfahrtsstraße), der Längsverkehr ist jeweils durch Z. 206 zum Anhalten gezwungen. Angenommen es stehen sich jeweils ein Fahrzeug im Längsverkehr gegenüber. Der, der geradeaus oder rechts abbiegen will, hat Vorfahrt vor dem Linksabbieger. An Z. 206 gilt ja der absolute Stillstand des Fahrzeuges.
Nach dem Rechtsabbieger kommt eine Folgefahrzeug. Dieses muss ebenso an der Haltlinie halten. Bis zu diesem Zeitpunkt könnte theoretisch der Linksabbieger seine Fahrt fortsetzen und der Rechtsabbieger müsste dann in diesem Fall warten. Zuerst halten für das Z. 206 und dann um dem anderen nicht reinzufahren. Klingt für mich selbst jetzt recht logisch, vor allem da es einem flüssigen Verkehrsabfluss zuträglich ist. Allerdings kann es durchaus auch sein, dass ich es falsch sehe. Was meint ihr dazu?
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13 Antworten
Nur ein kleiner verbaler faux pas:
Bei entgegenkommenden Fahrzeugen spricht man in den seltensten Fällen von Vorfahrt. Ich spricht man in Juristemdeutsch von "Vorrang".
Aber das war ja nicht Deine Frage!
In unserem anderen Thread schrieb ich gerade etwas von dem "Recht des Ersten". Das gilt in diesem Fall nur bedingt. Die Vorfahrts(Vorrangs-)regelung ist absolut. Das heisst, dass der Linksabbieger zwar es zeitlich schaffen könnte und auch dürfte - allerdings ist und bleibt er wartepflichtig. Die Schuldfrage bei einem Unfall dürfte in diesem Fall absolut unstreitig sein.
Wie gesagt, ich war mir nicht sicher. Aber eine Meinung in eine Richtung ist schon mal was, wo ich mir dann sicherer sein kann. Deine Erklärung klingt einleuchtender. Naja, bissl verkopft war ich da auch
Ich denke, das siehst du falsch.
Vorfahrt hat, wer rechts abbiegt. Unabhängig davon, wer zuerst da war.
Es reicht ja theoretisch aus 0,01s am Stoppschild zu warten. Wie lange der Rechtsabbieger wartet, wie stark er vorher verzögert und danch beschleunigt kann man nicht wissen. Die entstehede Lücke kann sehr klein werden.
Rechts vor links ist dem Verkehrsfluss natürlich abträglich, aber irgendeine vernüftige und vor allem reproduzierbare Regelung muss man schon treffen.
Das amerikanische Prinzip würde hierzulande nicht funktionieren, da wir alle zuerst da sind.
hi, zu diesem Thema hab ich eine ähnliche Frage:
Eine nach links abknickende Vorfahrtstr. rechts eine straße mit "Vorfahrt gewähren", geradeaus "Halt, Vorfahrt gewähren"
Dh. ich fahre mit meinem auto auf das "vorfahrt gewähren schild zu", von rechts fährt einer auf das schild "halt, vorfahrt gewähren" schild zu. Die Anknickende Vorfahrtstraße ist frei.
Wer hat Vorfahrt? der von rechts kommt, da rechts vor links, oder ich, da Stopschild stärker ist als das normale "vorfahrt gewähren" schild?
Also, das habe ich nicht verstanden. Oder anders: so, wie ich es verstanden habe, ist es widersinnig. Kannst Du vielleicht mal eine kleine Zeichnung anhängen?
Ok, habs so gut es geht auf der arbeit versucht zu zeichnen:
Die gelbe linie signalisiert die abknickende Vorfahrtstr.
Die Schilder "Halt, vorfahrt gewähren" und "vorfahrt gewähren" sollten soweit klar sein
Welches Auto muss warte, rot oder blau, wenn die vorfahrtstr. frei ist?
Das blaue muß warten, da der rote rechts von ihm steht.
Nach meiner Auffassung gibt es keine Wertigkeit zwischen 205 und 206 (Vorfahrt achten und Stop). es geht bei beiden Schildern darum, die Vorfahrtsstraße einsehen zu können und damit dem Vorfahrtsberechtigten auch die Vorfahrt zu lassen. Das Zeichen 206 wird nur dann angeordnet, wenn besondere Vorsicht erfoderlich ist, z.B. die Sichtverhältnisse miserabel sind.
Damit ist in dem Beispiel folgendes gegeben: Keine befindet sich auf der Vorfahrtstraße, beide wollen geradeaus fahren, aber der Rote steht rechts vom Blauen. Also Rot zuerst.
In der Praxis würde ich erst mal Sichtkontakt mit dem Fahrer aufnehmen, meist sind sich die Fahrer doch einig.
richtig frl.meyer
zwischen 2 "vorrang verwehrenden" zeichen gibt es keine wertigkeit.
genau diese frage hatte ich vor 22J in der fahrschule und wurde mir jedenfalls so beantwortet.
(exakt die gleiche situation wie auf der zeichnung)
Harry
Ich weiß nicht, wie es Verkehrsrichter sehen. Aber in der Fahrschule lernt man, man solle sich beim Stopp am Stop-Schild ein dreisilbiges Wort denken/sagen. Solange solle man halten. Das heißt, Zahns Auffassung vom Verhalten am Stop-Schild währe falsch (0,01s).
Zitat:
Das Zeichen 206 wird nur dann angeordnet, wenn besondere Vorsicht erfoderlich ist, z.B. die Sichtverhältnisse miserabel sind.
Schön, wenn es so währe. Ich kenne mindestens zwei Kreuzungen, an denen man meilenweit in die entsprechende Richtung gucken kann. Leider muss man an diesen Kreuzungen seinen Spritverbrauch nach oben treiben.
Sehr interessant - ich gehe mal davon aus, daß bei der Beschilderung für "blau" und für "rot" noch zusätzlich Zeichen (s.Anhang) angebracht ist.
Somit braucht sich "rot" nur auf die Vorfahrtsstraße zu konzentrieren, wenn da frei ist und bei ihm alle Räder zum Stillstand gekommen sind, kann er losfahren. Äußerste Vorsicht muß hier wohl "blau" walten lassen, der muß allem Vorrang gewähren, was da so kommt . . .würde in der Praxis heißen, er darf erst fahren, wenn er kein anderes Auto mehr sehen kann. Eigentlich sind beide Schilder überflüssig, da Zeichen (s.Anhang) selbsterklärend ist.
Da ich die Kreuzung aber nicht kenne und ungeübte Fahrer wohl überfordert sein könnten, macht die Beschilderung schon Sinn - wenn auch überflüssig.
mfg. Matt
Zitat:
Original geschrieben von matt13
Da ich die Kreuzung aber nicht kenne und ungeübte Fahrer wohl überfordert sein könnten, macht die Beschilderung schon Sinn - wenn auch überflüssig.
Ohne die Kreuzung zu kennen, kann man das mE nicht sagen ...
Denn die Stoppstraße könnte allein aufgrund der Straßenführung optisch den Eindruck erwecken, eine "Hauptdurchgangsstraße" zu sein, und wird vllt mit vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten in Richtung der Kreuzung befahren. Wenn dann aus der Gegenrichtung einer dem Verlauf der Vorfahrtsstraße folgen will und - soll ja vorkommen - den Blinker links nicht setzt, könnte der, der die Stoppstraße befährt, dann, wenn er nur ein Z 205 angezeigt bekäme und zudem freie Sicht nach rechts hätte, dem Irrglauben verfallen, freie Fahrt zu haben (falls von rechts keiner kommt) und durchbrettern. Dann rappelt´s im Karton. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es uU nicht überflüssig.
Also mal ohne Witz. Diese Beschilderung ist der Hit. Wie oben schon erwähnt, müssen unter VZ 205/206 Zusatzschilder angebracht sein. Da stellt sich allerdings die Frage, warum der eine stoppen muss und der andere nur gucken soll. Schwachsinn - ehrlich.
Eine Wertigkeit der unterordnenden VZ gibt es nicht. Das stimmt. Ich würde einfach mal mit der zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen.
Denn diese Regelung ist nicht eindeutig. Und das hat jeden (auch Allgemein-)Verfügung) zu sein.
Ich kann Dir leider keinen Rat zu der Regelung geben. Und weiß auch nicht, wer dort wartepflichtig ist. Einzige Chance ist der Blickkontakt. Aber was nützt das, wenn es passt.
Nimm es so bloß nicht hin!
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Also mal ohne Witz. Diese Beschilderung ist der Hit. Wie oben schon erwähnt, müssen unter VZ 205/206 Zusatzschilder angebracht sein. Da stellt sich allerdings die Frage, warum der eine stoppen muss und der andere nur gucken soll. Schwachsinn - ehrlich.
Eine Wertigkeit der unterordnenden VZ gibt es nicht. Das stimmt. Ich würde einfach mal mit der zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen.
Denn diese Regelung ist nicht eindeutig. Und das hat jeden (auch Allgemein-)Verfügung) zu sein.
Ich kann Dir leider keinen Rat zu der Regelung geben. Und weiß auch nicht, wer dort wartepflichtig ist. Einzige Chance ist der Blickkontakt. Aber was nützt das, wenn es passt.
Nimm es so bloß nicht hin!
Ja, die Zusatzschilder (abknickende vorfahrtstr.) sind drunter
habs aber nicht extra mit paint aufmalen wollen, da meine frage dennoch eindeutig war
aber danke für die antworten. Man lernt nie aus. Dachte immer 206 wäre stärker als 205!