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Zeitversetztes Laden
Ich fahre seit Ende August einen Tigua III eHybrid. Welche Erfahrungen habt Ihr insbesondere mit dem Infotainment-System? Habt Ihr ebenfalls die Funktion des zeitversetzten Ladens vergeblich gesucht?
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8 Antworten
Gibt's aktuell noch nicht, einfach in der Wallbox einstellen.
Das Lustige ist, dass das zeitversetzte Laden im Bordbuch/ Bedienungsanleitung steht und auch empfohlen wird, es zu nutzen, damit der Akku nicht vollgeladen "ruht".
Nicht so lustig ist, wenn dir die VW Hotline sagt, dass die Funktion aus meinem Bordbuch für mein Fahrzeug nicht verfügbar wäre (für welchen Tiguan denn sonst wenn nicht für den eHybrid?).
Und dann auf erneute Rückfrage sagen, dass nach aktuellem Stand " keine nachträgliche Verfügbarkeit der genannten Dienste sichergestellt werden" kann.
Die haben echt den Schuss noch nicht gehört!
(Das belanglose Gelaber von "Bitte seien Sie versichert, dass wir stets daran arbeiten, unser Produkt und unseren Service zu verbessern. Unser Ziel ist es, Produkte und Services zu realisieren, die für höchste Kundenzufriedenheit stehen") ist echt der pure Hohn...
Wenn dir das Feature wichtig ist, hilft nur, eine Auflösung des Kaufvertrags anzustreben.
Das Witzige ist ja, dass es VW ja eigentlich wichtig ist, sie fordern dich ja geradezu auf, den battery care Modus zu nutzen und beschreiben, dass das Auto nicht mit voll geladenem Akku stehen sollte, beschreiben in der Anleitung, dass du das zeitversetzte Laden nutzt, wenn du die volle Kapazität benötigst.
Der zweite Witz ist, dass VW nicht alles daran setzt, diese sinnvolle und schon seit Jahren für den GTE verfügbare Funktion hin zu bekommen. Und auch nicht endlich mal seine zahlenden Kunden ernst nimmt und eigentlich trotz Floskeln arrogant abspeist.
Einen Kaufvertrag kannst du ganz sich nicht auflösen, das zeitversetzte Laden steht ja nirgends als vertraglich vereinbarte Funktionalität, und am Ende ist das zwar unschön, aber kein Killerkriterium - darum geht's aber auch nicht.
Zitat:
@elch1964 schrieb am 30. Januar 2025 um 22:37:07 Uhr:
Das Witzige ist ja, dass es VW ja eigentlich wichtig ist, sie fordern dich ja geradezu auf, den battery care Modus zu nutzen und beschreiben, dass das Auto nicht mit voll geladenem Akku stehen sollte, beschreiben in der Anleitung, dass du das zeitversetzte Laden nutzt, wenn du die volle Kapazität benötigst.
Der zweite Witz ist, dass VW nicht alles daran setzt, diese sinnvolle und schon seit Jahren für den GTE verfügbare Funktion hin zu bekommen. Und auch nicht endlich mal seine zahlenden Kunden ernst nimmt und eigentlich trotz Floskeln arrogant abspeist.
Einen Kaufvertrag kannst du ganz sich nicht auflösen, das zeitversetzte Laden steht ja nirgends als vertraglich vereinbarte Funktionalität, und am Ende ist das zwar unschön, aber kein Killerkriterium - darum geht's aber auch nicht.
Doch genau deshalb kannst du die Wandlung machen - ich hab direkt das Feedback aus Wolfsburg.
Ich weiß nicht, was dieser Schwachsinn mit vertraglich explizit vereinbarten Eigenschaften immer soll. Ich muss nicht alles vertraglich vereinbaren, das wäre auch völlig unmöglich. Gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften müssen nicht ausdrücklich vereinbart werden, sondern gelten als stillschweigend vereinbart.
Das weiß auch der EU-Gesetzgeber und schreibt etwa im Artikel 7 Abs. 1 lit. d der Richtlinie 2019/771:
Zusätzlich zur Einhaltung der subjektiven Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit müssen die Waren hinsichtlich ihrer Menge, Qualität und sonstigen Merkmale — einschließlich ihrer Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit — dem entsprechen, was bei Waren der gleichen Art üblich ist und was der Verbraucher in Anbetracht der Art der Waren und unter Berücksichtigung öffentlicher Erklärungen, die von dem Verkäufer oder im Auftrag des Verkäufers oder einer anderen Person in vorhergehenden Gliedern der Vertragskette einschließlich des Herstellers, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden, vernünftigerweise erwarten kann.
Was sogar in der Betriebsanleitung steht, wird man wohl erst recht erwarten können. Werbung ist nicht irrelevant, was beworben wird, muss vorhanden sein, sonst ist das ein Mangel.
Das gilt natürlich nicht, wenn man vor Abschluss des Kaufvertrags über das Fehlen in Kenntnis gesetzt wurde und dem ausdrücklich und gesondert zugestimmt hat. Ein Beispiel beim Tiguan wäre etwa der Park Assist Pro.
Kann ich mir nicht vorstellen, weil das nicht im Prospekt steht, nicht auf der Webseite, nicht in der Fahrzeugbeschreibung, nicht in der Ausstattungsliste. Der Fehler kann ja auch sein, dass die Betriebsanleitung einen Fehler aufweist.
Aber da geht's ja nicht wirklich drum....
Naja, ich hatte den Tiguan 2 PHEV 3,5 Jahre. Da ging das. Mein Tiguan 3 kann es nicht. Stand der technik?