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Zentralregister Flensburg
Mein Arbeitgeber möchte den Ausdruck vom Zentralregister haben, er weiß das ich Punkte habe aber nicht wieso ich diese bekommen habe, steht in dem Formular auch wieso man diese bekommen hat ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@SCHLUMPF17 schrieb am 12. September 2019 um 09:53:44 Uhr:
Dann nenne die doch mal, weder als Busfahrer noch als Lkw-Fahrer bin ich verpflichtet dem Chef oder Dispo meine Punkte offen zu legen. Die müssen nur wissen das ich eine gültige Fahrerlaubnis habe.
Würde ich nicht unterschreiben. Mal angenommen, es geht tatsächlich um eine Stelle als Busfahrer. Da interessiert es mich als Arbeitgeber ungemein, wem ich da eigentlich einen vollbesetzten Bus anvertraue. Und es sollte auch eine Rolle spielen, warum diese Punkte vorhanden sind.
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20 Antworten
In der Selbstauskunft oder in einem Auszug, den du in der Führerscheinstelle beantragst?
Zitat:
@FiAn_ schrieb am 12. September 2019 um 00:25:33 Uhr:
Mein Arbeitgeber möchte den Ausdruck vom Zentralregister haben, er weiß das ich Punkte habe aber nicht wieso ich diese bekommen habe, steht in dem Formular auch wieso man diese bekommen hat ?
Es sollte deinen Arbeitgeber nicht interessieren, er ist nicht berechtigt über deinem Punktestand Auskunft zu verlangen. Und ja es steht in der Selbstauskunft vom KBA für welche Vergehen die Punkte erteilt wurden und für welchen Zeitraum die noch bestehen. Ich muss alle 5 Jahre für die Führerschein Verlängerung (BUS / LKW) für die Führerschein Behörde die Punkte anfordern, kostet jedesmal 10€.
Es hat aber noch nie ein Arbeitgeber nach meinem Punktestand gefragt, nur den Führerschein muss man halbjährlich vorlegen. (Versicherung fordert Kopie vom Arbeitgeber)
Warum frägt dein Chef danach!
Woher weiß er dass du Punkte hast!
Datenschutz?
wie groß ist deine Firma? Betriebsrat?
Was soll denn diese stumpfe Belehrung schon wieder? Es ist doch total egal, warum es angefordert wird, das will der TE doch gar nicht wissen. Zumal die Frage danach für gewisse Berufsbilder absolut zulässig ist.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 12. September 2019 um 09:43:46 Uhr:
Zumal die Frage danach für gewisse Berufsbilder absolut zulässig ist.
Dann nenne die doch mal, weder als Busfahrer noch als Lkw-Fahrer bin ich verpflichtet dem Chef oder Dispo meine Punkte offen zu legen. Die müssen nur wissen das ich eine gültige Fahrerlaubnis habe.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 12. September 2019 um 09:43:46 Uhr:
Was soll denn diese stumpfe Belehrung schon wieder? Es ist doch total egal, warum es angefordert wird, das will der TE doch gar nicht wissen. Zumal die Frage danach für gewisse Berufsbilder absolut zulässig ist.
auf das wollte ich hinaus - wenn der Beruf zum Beispiel Alkohol oder sonstige Sachen verbieten
Dann ist ja ein Grund da - und dann ist es auch rechtens
Sprengstofftransporte mal so zur anregung
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 12. September 2019 um 10:19:05 Uhr:
auf das wollte ich hinaus - wenn der Beruf zum Beispiel Alkohol oder sonstige Sachen verbieten
Dann ist ja ein Grund da - und dann ist es auch rechtens
Sprengstofftransporte mal so zur anregung
Wenn du LKW oder BUS fährst, sollte man keinen Alk trinken auch wenn es teilweise anders läuft.
Im Register wird sicherlich nicht stehen das du Bombenleger bist, dafür aber sicherlich im Führungszeugnis. Ein Führungszeugnis kann der Arbeitgeber verlangen.
reicht ja auch wenn du durch ein Rennen Punkte bekommst- dann bist du vielleicht für solche Transporte (Sprengstoff) ungeeignet werden lässt!
Der AG hat auch eine Fürsorgepflicht!
Die Fürsorgepflicht besteht darin sich den Führerschein vorlegen zu lassen, alles andere regelt da schon die Führerscheinstelle. Ob du bei besonderen Auffälligkeiten welchen Führerschein wieder bekommst mit welchen Auflagen ist die Aufgabe Führerscheinstelle, die müssen dir auch gar keinen Führerschein ausstellen wenn du den mal abgeben musstest.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 12. September 2019 um 10:19:05 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 12. September 2019 um 09:43:46 Uhr:
Was soll denn diese stumpfe Belehrung schon wieder? Es ist doch total egal, warum es angefordert wird, das will der TE doch gar nicht wissen. Zumal die Frage danach für gewisse Berufsbilder absolut zulässig ist.
...
Dann ist ja ein Grund da - und dann ist es auch rechtens
..
Hast Du spontan den § zur Hand? Ich finde da nichts.
Denn wenn es keinen § dazu gibt wäre das Verweigern der Auskunft auch rechtens.
Ich habe mich intern auf eine Stelle beworben mit hoher Reisebereitschaft, deswegen will der Personalreferent den Auszug haben. Deswegen wollte ich wissen ob es drin steht wieso weshalb warum ich Punkte habe.
Zitat:
@SCHLUMPF17 schrieb am 12. September 2019 um 09:53:44 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 12. September 2019 um 09:43:46 Uhr:
Zumal die Frage danach für gewisse Berufsbilder absolut zulässig ist.
Dann nenne die doch mal, weder als Busfahrer noch als Lkw-Fahrer bin ich verpflichtet dem Chef oder Dispo meine Punkte offen zu legen. Die müssen nur wissen das ich eine gültige Fahrerlaubnis habe.
Da wären zum Beispiel die amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer sowie die Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen.
Die brauchen die Punkteauskunft aber auch nur für den Berufseinstieg, wenn man seine Stempel erstmal hat bekommt der Arbeitgeber über die Aufsichtsbehörde automatisch Mitteilung über jede Eintragung in Flensburg. Dafür gibt es einen extra Eintrag im Fahrerlaubnisregister. Und da greifen die Maßnahmen des Arbeitgebers auch deutlich bevor sich die Führerscheinstelle überhaupt rührt...
Zitat:
@FiAn_ schrieb am 12. September 2019 um 11:35:39 Uhr:
Ich habe mich intern auf eine Stelle beworben mit hoher Reisebereitschaft, deswegen will der Personalreferent den Auszug haben. Deswegen wollte ich wissen ob es drin steht wieso weshalb warum ich Punkte habe.
Hatte ich ja bereits geschrieben das es da steht, aber ein Recht darauf hat er nicht.
Du kannst es ja anfordern und die Vergehen schwärzen, so das er nur sehen kann wann du wie viele Punkte du gesammelt hast.
Ein schwärzung wirft auch kein gutes Bild. Zeigt ja deutlich, dass man was zu verbergen hat. Dann wird höchstwahrscheinlich ein anderer Bewerber die Stelle bekommen. Verpflichtet bist sicherlich nicht die Auskunft vorzulegen, aber wenn man die Stelle haben möchte, könnte man das ja freiwillig machen.
@TE
Du hast sicherlich eine Ahnung,welchen Punkte-Eintrag Dein AG nicht sehen soll. Um einen lächerlichen Punkt wegen 21 km/h zu schnell wird es vermutlich nicht gehen.
Gruß M