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Zeuge vor Gericht

Themenstarteram 5. August 2022 um 11:31

Hallo, ich wollte mal wissen wie es ist wenn ich Zeuge vor Gericht bin. Ich fahre Spedition mit 3,5 Tonnen Sprinter. Ich wurde von Polizei angehalten und ein Gurt also Ladungssicherheit fehlte. Polizei gab meinem Chef die schuld und er bekam Punkt und hat dagegen Einspruch eingelegt. Jetzt muss ich als Zeuge vor Gericht aussagen.

Kann ich nachträglich dafür belangt werden wenn mein Chef die Punkte aberkannt bekommt?

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23 Antworten

Ich weiß nicht wie das bei Euch in der Spedition abläuft und wie weit der Chef da involviert ist.

Aber laut meinem Wissensstand nach ist sowohl der "Verlader" als auch der "Fahrer" für die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.

Richtig betrachtet müsstest Du eins auf den Deckel bekommen und der, der die Ware verladen hat.

Eigentlich ist dein Chef da raus.

Verantwortlich sind der Fahrer und der Verlader, auch wenn oft beides die gleiche Person ist.

Oder hat der Chef nicht genug Material zur Verfügung gestellt?

Zitat:

@Datzikombi schrieb am 5. August 2022 um 14:00:56 Uhr:

Eigentlich ist dein Chef da raus.

Verantwortlich sind der Fahrer und der Verlader, auch wenn oft beides die gleiche Person ist.

Oder hat der Chef nicht genug Material zur Verfügung gestellt?

Wie gesagt darauf kommt es an.

Bei mir in der Firma beladen meine Kollegen der Logistik. Der Fahrer der Spedition stellt nen leeren Auflieger an die Laderampe und nimmt den Vollen mit.

Vorab natürlich Kontrolle der Ladungssicherung und Unterschriften.

Und selbst wenn der Chef nicht genügend Material zur Sicherung bereitstellt (Termindruck, Schnell Schnell)

Solange Ich als Fahrer für die Ladungssicherung verantwortlich bin und etwas nicht ordnungsgemäß gesichert ist, fahr Ich nicht los.

am 5. August 2022 um 12:23

Wie lange ist der Vorfall her? Wenn zu lange her, haette ich wie Olaf Scholz Gedaechtnisluecken. Belaste dich nicht selbst.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 5. August 2022 um 13:46:40 Uhr:

Ich weiß nicht wie das bei Euch in der Spedition abläuft und wie weit der Chef da involviert ist.

Aber laut meinem Wissensstand nach ist sowohl der "Verlader" als auch der "Fahrer" für die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.

Richtig betrachtet müsstest Du eins auf den Deckel bekommen und der, der die Ware verladen hat.

richtig, die Geschichte mit dem Chef glaub ich - jedenfalls so wie sie erzählt wurde - nicht.

"Einen Punkt" hat er bekommen, für was denn??

am 5. August 2022 um 12:57

So wie der TE schreibt, fehlte ein Gurt und die Polizei gab dem Chef die Schuld. Ich denke das der Transporter schlecht ausgeruestet ist und dadurch ungeeignet fuer den Transport der Ware die auf der Kiste war. Da kann der Halter des Fahrzeuges auch zu Kasse gebeten werden und auch einen Punkt bekommen. Vielleicht hat auch der Chef selber verladen. Wer weiss ;)

dass ein Gurt fehlt ist erst dann "punkterelevant", wenn der Fahrer o. ausreichende Ladungssicherheit losfährt (für ihn selber), oder der Chef davon wusste und er den Fahrer dazu genötigt hat, trotzdem zu fahren oder dies wissentlich gebilligt hat. Dann kann man auch den Chef an die Kandarre nehmen.

Erstmal bleibt es aber am Fahrer hängen.

Jedenfalls meine bescheidene Meinung.

am 5. August 2022 um 13:54

Ohne Polizei - just Funfact aus einem Lehrgang:

Situation: Ladungssicherung Katastrophe. Firma verbietet allen Lieferanten, das Gelände ohne ordentlicher Ladungssicherung zu "betreten" oder zu verlassen. Volle Kontrolle, alles gut.

Kollega, der kontrolliert hat, fühlt sich irgendwann im falschen Film: irgendwie kommen ihm die Ladungssicherungen bei den Neuankömmlingen bekannt vor. Er geht der Sache nach, und verfolgt LKW, die den Betrieb verlassen.

In der Tat war unweit vor dem Betrieb ein "LKW-Treff", wo sich abfahrende LKW mit anfahrenden LKW getroffen haben, die Abfahrenden die Ladungssicherung entfernt haben, die Ankömmlinge diese Ladungssicherungselemente angebracht haben.

WTF!?

Von polizeilichen Beteiligungen wurde mir gegenüber nichts erwähnt.

Der Chef soll raus sein? Im Leben nicht:

StVZO Par 31(2):

Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.

bestätigt so ziemlich, was ich geschrieben habe.

Wie lange ist der Vorfall her? Wenn zu lange her, haette ich wie Olaf Scholz Gedaechtnisluecken. Belaste dich nicht selbst.

 

Diese Antwort hat mir am besten gefallen,wenn dein Chef mit einem RA aufschlägt redest du dich um Kopf und Kragen.

 

AEG

Dafür braucht es keine Gedächtnislücken. Unabhängig davon, dass evtl. die etwaige Ordnungswidrigkeit des TE bereits verjährt sein könnte (schließlich erfolgt eine Gerichtsverhandlung in aller Regel nicht sofort), stünde ihm für den Fall ein Zeugnisverweigerungsrecht zur Seite. Darauf würde der/die Vorsitzende auch hinweisen (müssen).

@Passat600

Deswegen einfach hingehen (ist ohnehin Pflicht), bei Belehrung(en) ordentlich zuhören und notfalls nachfragen, wenn man etwas nicht verstanden hat (Ist keine Schande!) und anschließend wahrheitsgemäße Angaben zur Person und zur Sache machen. Wenn etwas nicht mehr erinnerlich ist oder nur vermutet wird, kannst du das auch ganz konkret so sagen (Ist ebenfalls keine Schande!).

Und keine Sorge, falls du nervös sein solltest. Das ist auch nichts Ungewöhnliches (und das darfst du auch äußern), aber für Vorsitzende auch schlichtweg Berufsalltag.

am 6. August 2022 um 7:48

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 6. August 2022 um 09:38:50 Uhr:

Dafür braucht es keine Gedächtnislücken. Unabhängig davon, dass evtl. die etwaige Ordnungswidrigkeit des TE bereits verjährt sein könnte (schließlich erfolgt eine Gerichtsverhandlung in aller Regel nicht sofort), stünde ihm für den Fall ein Zeugnisverweigerungsrecht zur Seite. Darauf würde der/die Vorsitzende auch hinweisen (müssen).

@Passat600

Deswegen einfach hingehen (ist ohnehin Pflicht), bei Belehrung(en) ordentlich zuhören und notfalls nachfragen, wenn man etwas nicht verstanden hat (Ist keine Schande!) und anschließend wahrheitsgemäße Angaben zur Person und zur Sache machen. Wenn etwas nicht mehr erinnerlich ist oder nur vermutet wird, kannst du das auch ganz konkret so sagen (Ist ebenfalls keine Schande!).

Und keine Sorge, falls du nervös sein solltest. Das ist auch nichts Ungewöhnliches (und das darfst du auch äußern), aber für Vorsitzende auch schlichtweg Berufsalltag.

Mit der Verjaehrung und Gerichtsverhandlung solltest du dich nochmal hinsetzen und dich in die Materie einlesen bevor du solche Ratschlaege bringst.

Wahrheitsgemaesse Angaben zur Person ja, aber zur Sache? Vorallem wenn er sich dabei selbst belastet sollte man das bleiben lassen. Von daher sind die Gedaechtnisluecken nicht das duemmste.

Zitat:

@nogel schrieb am 5. August 2022 um 18:02:11 Uhr:

Der Chef soll raus sein? Im Leben nicht:

StVZO Par 31(2):

Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.

Korrekt, der Punkt ist aber "wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss". Wenn also der Halter dem Fahrer ausreichend Ladungssicherungsmittel mit gibt und ihn auch entsprechend in der Handhabung unterweist (also ne richtige Unterweisung zb durch die Dekra), dann ist der Halter raus und es geht auf den Fahrer bzw den Verlader über.

So hat uns das zumindest der Fachmann von der Dekra letzte Woche erklärt.

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