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Zieht mein Vectra nen Vectra?

Themenstarteram 26. Januar 2005 um 15:24

Aus traurigem Anlass muß/möchte ich den Wagen von meinem Opa verkaufen.Der Wagen steht nun leider 100km von mir entfernt und ist nicht angemeldet.

Es handelt sich um einen Vectra A 1.6 CC.Da ich ne Anhänger Kupplung dran habe hab ich mir schonmal überlegt ob ich mir nen Anhänger mieten soll und den Vectra da rauf setze.Der Vectra A wiegt so ca 1,2 Tonnen.Ich darf laut schein 1,5 Tonnen ziehen.Aber was wiegt so ein Autoanhänger?Oder soll ich nen Überführungskennzeichen holen.Was wäre am günstigsten?Wäre für tips sehr dankbar.

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31 Antworten
am 26. Januar 2005 um 15:30

Von Anhängern habe ich zwar keine Ahnung, wollte aber nur mal bescheid sagen das Du mit Führerscheinklasse B keinen Anhänger ziehen darfst.

Dafür brauchst Du Kl.BE.

Gruß

Ercan

Mein Beileid, tut mir leid mit Deinem Opa!

Ich denke mal ein Überführungskennzeichen ist bestimmt billiger als Anhängermiete und eventuelles Bußgeld, falls das wirklich zu schwer ist und die Grünen Dich anhalten.

So ein Anhänger wiegt doch bestimmt mehr als 300kg, oder sind die so leicht?

Gruß,

Werner

Die Anhänger vom Humbaur haben 500 kg Leergewicht oder mehr, bei 1500 kg Nutzlast. Der Vectra A wiegt zwar keine 1200 kg aber es ist trotzdem zuviel für den Vectra B.

Wenn der Vectra A nicht zulange gestanden und noch läuft, wäre eine rote Nummer wahrscheinlich die bessere Alternative.

Gruß

Steve

Hi Tordi!

Kann dir zum Anhänger zwar auch nix sagen, aber auch von mir mein Beileid.

Gruß Marc

am 26. Januar 2005 um 17:38

Außerdem sollte bei solch einem Transport schon Anhängererfahrung vorhanden sein, selbst wenn man einen fahren dürfte laut Fahrerlaubniss.

Viele "Gelegenheitsanhängerfahrer" gehen da viel zu leichtfertig mit um, denken nicht an verlängerten Bremsweg, die kleine Lücke im Querverkehr die zwar für den PKW reicht aber nicht für das Gespann und aus den Puschen kommt solch ein Gespann auch nicht wirklich.

Ein Bekannter hat neulich aus mangelnder Erfahrung einen NSU Prinz getötet der auf dem, gemieteten, Trailer stand, den Trailer und sein Zugfahrzeug ebenfalls, der Grund war falsche Lastverteilung.

Ein Verwanter oder guter Bekannter sind da sicherer, ergo sind Überführungskennzeichen die bessere und günstigere Alternative.

guden!

Also du darfst nur nen anhänger ziehen, der als zulässiges gesamt gewicht nicht mehr drin stehen hat, als dein vectra ziehen darf! egal wieviel du drauflädst! das is schon mal das eine.... das andere wäre, wie schon gesagt, du darfst nach dem neuen führerschein recht mit dem normalen b führerschein auf jeden fall nen anhänger bis 750 kg ziehen, vorrausgesetzt das auto darfs...du darfst auch schwerere ziehen, das aber unter vorraussetzung das das leergewicht vom zugfahrzeug größer ist, als das zul. gesamt gewicht vom anhänger... und zusammen, sprich zul. ges. gew. vom auto und das zul. ges. gew. vom anhänger darf zusammen net mehr als 3,5 tonnen betragen... für alles adere brauchst du mindestens die klasse be!

aber wie gesagt... es kommt net drauf an wieviel du auf den anhänger drauflädst, sondern aufs zul. ges.gew. vom anhänger.... danach musst du gucken ob das über deinem wert vom auto liegt...

hoffe ich komnnte dir helfen....

Gruß Opelonkel

Hi BMWtorti,

Hängermiete ist teurer wie das Rote kennzeichen. Wenn du zufällig einen aus ner Werkstatt kennst kannste es einfach ausleihen, das kostet nichts und es funzt.

LG

Kai

Zitat:

Original geschrieben von Opelonkel

guden!

Also du darfst nur nen anhänger ziehen, der als zulässiges gesamt gewicht nicht mehr drin stehen hat, als dein vectra ziehen darf! egal wieviel du drauflädst!

Gruß Opelonkel

Hä, wie, seid wann ist das denn so?

Du darfst die zulässige Anhängelast nicht überschreiten, ganz egal was dein Anhänger mehr als zulässiges Gesamtgewicht hat. Er darf, wenn er an deinem Auto hängt nicht schwerer sein, als das was dein Auto ziehen darf, bis 10 % mehr wirst Du auch nicht aus dem Verkehr gezogen, zahlst aber schon eine "Belohnungsgebühr".

Was die neuen Führerscheinklassen betrifft, da kenne ich mich nicht aus, ich habe noch einen 3er.

 

Gruß

Steve

Zitat:

Original geschrieben von vectra steve65

Hä, wie, seid wann ist das denn so?

Du darfst die zulässige Anhängelast nicht überschreiten, ganz egal was dein Anhänger mehr als zulässiges Gesamtgewicht hat. Er darf, wenn er an deinem Auto hängt nicht schwerer sein, als das was dein Auto ziehen darf, bis 10 % mehr wirst Du auch nicht aus dem Verkehr gezogen, zahlst aber schon eine "Belohnungsgebühr".

Was die neuen Führerscheinklassen betrifft, da kenne ich mich nicht aus, ich habe noch einen 3er.

 

Gruß

Steve

@ Steve - hast völlig recht

das glaub ich aber net, weil angenommen man wird von der polizei angehalten... das auto darf zum beispiel 1000kg ziehen, der anhänger is aber nur zur hälfte mit kies beladen... ,was wollen die dem denn dann anhängen? hat ers nn überschritten oder net? liegts noch in den "angeblich" 10% oder net? das is doch alles käse....aus dem grund weils gar net nachvollziehbar is.... wenn du nen wohnwagen hast, der 1500 kg wiegt, der vectra aber nur 1350 ziehen darf, dann isses doch auch net so, das du den nur ohne klo ziehen darfst weil das, angenommen, 150 kg wiegt.... das kanns net sein.... irgendwo muss es doch nachvollziehgbar sein....

Gruß Opelonkel

am 26. Januar 2005 um 20:24

Bei den Gewichten werden wohl die Daten aus dem Fahrzeugschein des Anhängers zugrunde gelegt, alles andere wären nur Schätzungen.

Wenn der Wohnwagen zu schwer ist darf er nicht an den Vectra, dann mußt du eben den Movano nehmen damit das passt. ;-)

genau das meinte ich! das mit dem wohnwagen war nur ein beispiel! an irgendwas muss man es ja festmachen können.... von daher kann man ja nur, wie schon gesagt, die daten ausm schein nehmen. und wenn die über dem liegen was im schein vom auto steht, darf ich ihn net ziehen.... is doch ganz klar...

Gruß Opelonkel

Themenstarteram 26. Januar 2005 um 21:12

Danke für die Tips.Werd wohl ein Kennzeichen besorgen müssen.Nochmal zu dem "dürfen"

Natürlich darf ich Anhänger ziehen:

-ungebremste bis 750kg

-gebremste ohne Gewichtseinschränkung,jedoch darf das Gesamtgewicht des Gespanns nicht größer als 3500kg sein und DAS ZULÄSSIGE GESAMTGEWICHT DES ANHÄNGERS DARF DAS LEERGEWICHT MEINES WAGENS NICHT ÜBERSCHREITEN.Die Zulässige Anhängelast darf natürlich auch nicht überschritten werden.Das ist aber auch das einzige woran es scheitern könnte.Ich weiß jetzt nämlich nicht ob ein Vectra auf Anhänger unter 1488kg wiegt.Das ist nämlich das Leergewicht meines Vectra laut Papieren.

Zitat:

Original geschrieben von Opelonkel

das glaub ich aber net, weil angenommen man wird von der polizei angehalten... das auto darf zum beispiel 1000kg ziehen, der anhänger is aber nur zur hälfte mit kies beladen... ,was wollen die dem denn dann anhängen? hat ers nn überschritten oder net? liegts noch in den "angeblich" 10% oder net? das is doch alles käse....aus dem grund weils gar net nachvollziehbar is....

Das ist unlogisch, Nachvollziehbar wäre es auch nicht, wenn es aufs zul. GG und nicht aufs tats. Gewicht ankäme. Ein Fahrzeug kann ja immer überladen sein, ob Anhänger oder Solofahrzeug, insofern nützt es der kontrollierenden Polizei garnichts, ob das zul. GG des Anhängers unter der zul Anhängelast des Zugfzgs liegt. Ohne Waage gehts halt im Zweifelsfall nicht.

IN der StVZO ist übrigens nur von der "gezogenen Anhängelast" die Rede, die weder das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs noch dessen zul. Anhängelast übersteigen darf.

Es kommt also aufs tatsächl Gewicht das Anhängers an und nicht auf dessen zul . GG.

 

Gruß Wolfgang

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