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Zinsausfall für verspätete Versicherungsleistung verlangen?

Themenstarteram 29. August 2017 um 9:53

Hallo.

Ich hatte Ende Juni einen Teilkaskoschaden. Das Gutachten konnte aufgrund der Masse an TK Schäden (Hagel) erst einen Monat später erfolgen. Jetzt steht der Schaden laut Gutachten fest und ich lasse fiktiv abrechnen. Die Mitteilung liegt jetzt seit über 2 Wochen beim Versicherer und er verweist auf die hohen Bearbeitungsrückstände. Steht mir ein Anspruch auf Zinsausfall zu bzw. kann ich diesen geltendmachen?

Danke

Beste Antwort im Thema
am 29. August 2017 um 12:26

Zitat:

@the_quilla schrieb am 29. August 2017 um 11:53:49 Uhr:

Steht mir ein Anspruch auf Zinsausfall zu bzw. kann ich diesen geltendmachen?

Das ist eigentlich ganz einfach. Du hast ja eine Schaden an deiner Karosserie (nehme ich bei Hagel mal an). Jetzt schuldet dir die Versicherung also genau den Betrag, den deine Karosserie innerhalb von zwei Wochen an Zinsen erwirtschaftet hätte, wenn der Schaden nicht passiert wäre.

Dafür gibt es in der Versicherungsmathematik eine Standardformel, die sich da "Kölner Formel" oder auch "Kaygassen-Formel" nennt, und die geht so:

3 x 0 = Z

Einfach für die 3 die Schadenshöhe einsetzen, brutto oder netto spielt hier erst mal keine Rolle. Wenn du die genaue Schadenshöhe gerade nicht vorliegen hast, kannst du auch die 3 in der Gleichung stehen lassen, das änder am Ergebnis von Z nicht so viel.

Die "0" darfst du nur ändern, wenn nicht der Hagel, sondern die Versicherung dein Auto beschädigt hat, ist aber selten.

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Wenn Du die Versicherung in Verzug setzt, dann ja. Sonst nicht. Und zwei Wochen erst? Du schreibst ja selbst von einer großen Anzahl von gleichartigen Schäden. Das dürfte sich auch bei Deiner Versicherung niederschlagen. Was erwartest Du eigentlich? Hallo, hier komme ich!

Themenstarteram 29. August 2017 um 10:52

Reg dich ab. Schaden Ende Juni, ich habe einen Monat auf Gutachtertermin gewartet, dann lag das Gutachten eine Woche unbearbeitet rum, erst nach Rückfrage hat man sich den Fall angeschaut und jetzt nochmal 2 Wochen. Du magst ja gerne auf dein Geld warten, für mich dauert das halt eben zu lange. Ansonsten kannst Du dir weitere Antworten hier sparen.

Zinsausfall ist gut. Wo bekommt man denn noch Zinsen?

Es gibt ja schon Negativzins bei Kreditgeschäften.

Also das heißt, der TE darf Zinsen an die Versicherung zahlen:D

Zitat:

@trouble01 schrieb am 29. August 2017 um 13:27:05 Uhr:

Zinsausfall ist gut. Wo bekommt man denn noch Zinsen?

Es gibt ja schon Negativzins bei Kreditgeschäften.

Also das heißt, der TE darf Zinsen an die Versicherung zahlen:D

Das Finanzamt zahlt 6% wenn man bei einer Prüfung später etwas zurück bekommt, meistens ist es aber umgekehrt:D

 

Aber was ist das für eine Diskussion, rechnet mal den Zinssatz von 1 Monat bei den Schaden aus ;)

am 29. August 2017 um 12:26

Zitat:

@the_quilla schrieb am 29. August 2017 um 11:53:49 Uhr:

Steht mir ein Anspruch auf Zinsausfall zu bzw. kann ich diesen geltendmachen?

Das ist eigentlich ganz einfach. Du hast ja eine Schaden an deiner Karosserie (nehme ich bei Hagel mal an). Jetzt schuldet dir die Versicherung also genau den Betrag, den deine Karosserie innerhalb von zwei Wochen an Zinsen erwirtschaftet hätte, wenn der Schaden nicht passiert wäre.

Dafür gibt es in der Versicherungsmathematik eine Standardformel, die sich da "Kölner Formel" oder auch "Kaygassen-Formel" nennt, und die geht so:

3 x 0 = Z

Einfach für die 3 die Schadenshöhe einsetzen, brutto oder netto spielt hier erst mal keine Rolle. Wenn du die genaue Schadenshöhe gerade nicht vorliegen hast, kannst du auch die 3 in der Gleichung stehen lassen, das änder am Ergebnis von Z nicht so viel.

Die "0" darfst du nur ändern, wenn nicht der Hagel, sondern die Versicherung dein Auto beschädigt hat, ist aber selten.

Themenstarteram 29. August 2017 um 12:35

netter Versuch...

Zinsen gibt es, aber erst nach dem Tag der Rechtshängigkeit bei Gericht. Der Zinssatz dürfte dann 5 % über dem jeweils gültigen Basiszins liegen. Mach der Versicherung Dampf mit einem Anwalt.

Themenstarteram 29. August 2017 um 13:19

Ich wills ja nicht übertreiben. Bis Ende der Woche lass ich denen noch Zeit, dann werde ich nochmal nachhaken.

am 29. August 2017 um 13:24

Zitat:

@comd schrieb am 29. August 2017 um 15:07:39 Uhr:

Zinsen gibt es, aber erst nach dem Tag der Rechtshängigkeit bei Gericht. Der Zinssatz dürfte dann 5 % über dem jeweils gültigen Basiszins liegen. Mach der Versicherung Dampf mit einem Anwalt.

Das ist der Fehler, den viele machen.

Es sind 5 Prozentpunkte über Basiszins.

am 29. August 2017 um 15:28

du solltest erst einmal in deinen vertrag schauen, zu welchen zeitpunkt der versicherer zahlen muss.

Der Zinsausfall sollte Dein geringstes Problem sein.

Da Versicherungsgutachten erfahrungsgemäß bei Hagelschäden nur einen Bruchteil des tatsächlichen Schadens ausweisen, solltest Du unbedingt selbst die Schadenshöhe überprüfen lassen.

Sonst fehlt Dir bei fiktiver Abrechnung höchstwahrscheinlich richtig viel Geld.

Man muss dem Schuldner eine buchstäbliche Frist setzen, die für den Schuldner auch erfüllbar sein muss. Sodann formuliert man, dass bei fruchtlosem Ausbleiben des Bedienens der Schuld Verzug eintritt. Der Schuldner muss über den die Tatsache, dass er im Verzug ist informiert werden, ggf ist zudem nachzuweisen, dass kein Zustellungsmangel eingetreten ist. Dann, ab dem Tag sind Verzugszinsen möglich, und zwar 1/365stel aus 5% über den Basiszinssatz. Bei Kaufleuten auch mehr.

 

Die Versicherung wird sich aber darum wenig scheren. Für sie ist das Pillepalle. Im Gegenteil. Da man Vertragspartner ist, kommt man mit einem ordentlichen und freundlichem Jargon meist weiter. Denn auch die Versicherer haben Rechte und nicht nur Pflichten. Will man also nach der Schadensregulierung weiter als vollwürdiger Kunde akzeptiert werden, sägt man mit jenen Forderungen selbst den Ast ab worauf man sitzt.

 

1/4 - 1/2 Jahr Dauer für die Regulierung bei einem Hagelschaden ist grob gesagt völlig normal. Ich hab jetzt nicht nach Urteilen gesucht, was die Rechtsprechung dazu sagt. Ein Richter geht bestimmt davon aus, dass Hagelschaden immer ein Massenanfall von Versicherungsleistungen auslöst, weil ja Hagel immer großflächig fällt, wo viele betroffen sind. Hingegen ein Auffahrunfall einen individeller Schadenshergang darstellt. Das eine Regulierung von vielen Schadenfällen mehr Zeit beansprucht, ist damit glaubhaft nachgewiesen.

Zitat:

Ansonsten kannst Du dir weitere Antworten hier sparen.

Mehr Traumwelt gibt es nicht! Abseits von jeglicher Realität und rechtlichen Vorgaben.

Warum hast Du Dir das Geld nicht schon vor dem Schaden besorgt?

am 29. August 2017 um 18:49

ich wünschte man könnte hier mal sachlich bleiben.

Die Frage war, ob ein vertraglich verspätete Entschädigungsleistung zu verzinsen ist. Das kan eigentlich nicht schwer zu beantworten sein. Will man den Moralapostel spielen hilft das niemanden außer vielleicht dem eigenen Ego.

Nochmal: Wann die vertragliche Leistung geschuldet ist regelt der Vertrag. In der Regel find man solch einen oder einen ähnlichen Text: "Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen." Dies ist jetzt aus den Verbandempfehlungen. Konkretes liefert nur Dein eigenes Vertragswerk.

Bin jetzt kein Verzugsprofi :-), aber meines Erachtens ist der Versicherer automatisch in Verzug wenn die vertragliche geregelte First verstreicht, denn § 286 I, 286 II Nr. 2 BGB verstehe ich so, dass der andere Teil nicht mit Mahnung in Verzug gesetzt werden muss um in Verzug zu geraten

Zitat:

"...., wenn

der Leistung ein Ereignis [Feststellung der Zahlungspflicht und Schadenhöhe] vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit [X Wochen sind bestimmt vom Versicherer selber somit angemessen]für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt [Lässt sich berechnen: Tag der Feststellung von Zahlungspflicht und Schadenhöhe + 2 Woche.],"

....

 

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