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Zu blöd oder habe ich einen Denkfehler ?

Mercedes
Themenstarteram 4. Juli 2024 um 17:43

Vor ein paar Wochen habe ich einen Unfall mit folgenden Daten gehabt .

Schadenshoehe €5000.-

Wiederbeschaffung €6000.-

Abrechnung fiktiv .

Jetzt habe ich vom Rechtsanwalt die folgende Abrechnung erhalten .

Die Versicherung zahlt die Wiederbeschaffung abzzgl.des Restwert den die Firma Coparts bietet .

In Zahlen € 6000

Coparts € 2980

-------------------------------------

Entschädigung €3020

Muss ich mich damit einverstanden erklären?

Mein Anwalt ist sowas von dämlich und meint das waere in Ordnung .

Ich sehe das anders.

Meine Vorstellung war Reparaturkosten von €5000 abzzgl MwSt =Entschädigung .

Hat jemand einen Tipp für mich

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13 Antworten

Warum machst du einen neuen Tread auf ? Mach doch hier weiter:

https://www.motor-talk.de/forum/e200-cdi-unfall-t7727652.html?page=0

Moin,

aus eigener Erfahrung kann ich berichten, das ich auch schon den ein oder anderen Schaden so abgerechnet habe. D.h. Du könntest das Fahrzeug ja auch selbst reparieren oder reparieren lassen und der Schadensbetrag müsste um die MwSt gemindert an dich ausgezahlt werden. Nennt sich fiktive Abrechnung.

Im Prinzip hat dein Anwalt recht. Ich würde trotzdem darauf beharren.

Ich hoffe das ich dir damit ein wenig helfen konnte.

Gruß

Michael

https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/

Hatte das gleiche Problem vor ein paar Jahren. Mittlerweile läuft das leider so.

Ein von dir beauftragter Gutachter hätte zu einem niedriegerem Restwert kommen können als Coparts.

Dadurch wäre die Entschädigung dann leicht höher ausgefallen. Wäre der geschätzte Restwert allerdings "zu niedrig" gewesen, hätte dir die Versicherung dann einen "Gegengutachter" geschickt und die Sache würde vor dem Richter landen. Du hast hier die Wahl zwischen Pest und Cholera :-(

Gruß

Themenstarteram 4. Juli 2024 um 19:10

Das Auto ist aber kein Totalschaden

Wert € 6000

Reparatur € 5000

]

@hellakopf schrieb am 4. Juli 2024 um 21:02:26 Uhr:

https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/

Hatte das gleiche Problem vor ein paar Jahren. Mittlerweile läuft das leider so.

Ein von dir beauftragter Gutachter hätte zu einem niedriegerem Restwert kommen können als Coparts.

Dadurch wäre die Entschädigung dann leicht höher ausgefallen. Wäre der geschätzte Restwert allerdings "zu niedrig" gewesen, hätte dir die Versicherung dann einen "Gegengutachter" geschickt und die Sache würde vor dem Richter landen. Du hast hier die Wahl zwischen Pest und Cholera :-(

Gruß

Zitat:

@ThalerKlaus schrieb am 4. Juli 2024 um 21:10:05 Uhr:

 

Das Auto ist aber kein Totalschaden

War meiner auch nicht. Gruß

Du hast keinen Totalschaden. Also kannst du die 5000€ laut Gutachten fiktiv abrechnen. Natürlich abzüglich der MwSt. Lass dich nicht veräppeln.. Was macht der Anwalt eigentlich Hauptberuflich? Unglaublich..

Zitat:

@ThalerKlaus schrieb am 4. Juli 2024 um 19:43:23 Uhr:

Vor ein paar Wochen habe ich einen Unfall mit folgenden Daten gehabt .

Schadenshoehe €5000.-

Wiederbeschaffung €6000.-

Abrechnung fiktiv .

Jetzt habe ich vom Rechtsanwalt die folgende Abrechnung erhalten .

Die Versicherung zahlt die Wiederbeschaffung abzzgl.des Restwert den die Firma Coparts bietet .

In Zahlen € 6000

Coparts € 2980

-------------------------------------

Entschädigung €3020

Muss ich mich damit einverstanden erklären?

Mein Anwalt ist sowas von dämlich und meint das waere in Ordnung .

Ich sehe das anders.

Meine Vorstellung war Reparaturkosten von €5000 abzzgl MwSt =Entschädigung .

Hat jemand einen Tipp für mich

Servus,

Deine Vorstellung ist Richtig, evtl wird noch was abgezogen werden, aber du musst zum Gutachter der bestätigt das das Fahrzeug Repariert ist.

nur so gehts

gruß Franke

PS

ich hatte einen Fall neulich mit einem R170, da kannte der Gutachter das was ich sagte nicht (über 20 Jahre im Dienst)

hat sich aber dann auf meine Raten Erkundigt und anschließend entschuldigt.

Gruß Franke

Themenstarteram 5. Juli 2024 um 8:02

War gerade bei meiner eigenen Versicherungsnehmer und habe mir Rat geholt.

Natürlich kann ich Reparaturkosten abzzgl.MwSt abrechnen .

Ich muss mir auch die Reparatur nur dann bestätigen lassen,wenn ich Nutzungsausfall geltend mache .

Genau. Der Gutachter würde dir diese Antwort auch bestätigen... Wenn der ein Gutachten macht was kein Totalschaden ist, dann ist das Fakt. Dann kann nicht jemand anderes seine Arbeit anzweifeln. Außer ein weiterer Gutachter.

Themenstarteram 7. Juli 2024 um 10:18

Moin Moin

Ich möchte die Sache hier nicht ohne einen aufklärenden Beitrag zu Ende bringen.Die Aussage bei meiner Versicherung war recht schwammig.Um genauere Infos zu erhalten,habe ich dann nochmal mit meinem Anwalt und auch mit dem Gutachter gesprochen.

Fiktive Abrechnung Die Versicherung kann sehr wohl nach Wiederbeschaffung abrechnen, wenn die Reparaturkosten 70 % der Wiederbeschaffungskosten übersteigen.In meinem Fall ist die Differenz zwischen Reparatur und Wiederbeschaffung knappe € 1000.-.Somit ist dagegen nichts einzuwenden.

Im Nachhinein kann daher immer noch die Reparatur nachgewiesen werden,die dann zu einer Regulierung auf eine Erstattung der tatsächlichen Reparaturkosten*führen kann.Allerdings ohne Rechnung immer Netto.Auch Nutzungsausfall kann ich diesem Fall nur dann geltend gemacht werden,wenn entsprechende Belege über die Reparaturdauer vorgelegt werden können.Die Reparatur muss auch nicht unbedingt fachgerecht sein. Sie muss das Fahrzeug nur in einen verkehrssicheren Zustand versetzen.Eine weitere Haltungsdauer von mindestens 6 Monaten ist dann vorgeschrieben, um auf diese Basis abrechnen zu können.

*Da man der Schadensminderungspflicht unterliegt, muss man sich bei einer fiktiven Abrechnung immer gefallen lassen, dass die Versicherung auf die Idee kommt, Kosten zu kürzen.Das können Verbringungskosten und UPE Aufschläge sein.Des Weiteren kann die Versicherung einen anderen Reparaturbetrieb benennen,der die Reparatur qualitativ gleichwertig ausführt,aber wesentlich billiger ist.Um diese Beträge kann die Versicherung den Schadensersatz kürzen,denn man darf sich ja nicht bereichern.

Fazit

Einen Unfallschaden sollte man heutzutage immer von einem Anwalt abrechnen lassen,der auf solche Sachen spezialisiert ist.Es gibt zuviele Fallstricke und Tricks mit denen die Versicherungen versuchen,die zu erstattenden Summen erheblich zu kürzen.

Servus

danke der ausführlichen Ausführung.

im primzip hat su recht mit dem Anwalt, evtl wenn man sebeber die Fallstricke kennt, kann die drohung zum anwalt zu gehen auch ausreichen.

Richtig blöd wird es bei Fahrzeugen die man nicht wieder beschaffen kann, wie zb einen S211 in Designo Orange mit orangenem Leder und so. da wird es echt kompliziert

gruß Franke

Ich habe seinerzeit die Unfälle selbst repariert. Danach bin ich zu meinem Gutachter gefahren. Der hat ein paar Bilder gemacht und bestätigt, dass der Wagen ordnungsgemäß repariert worden ist und wieviel Tage es benötigt hat. Allerdings habe ich auch immer einen seriösen Gutachter genommen, der gerichtlich vereidigt war.

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