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ZU großer endtopf auf VIERtaktmaschine

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 15:53

Moin moin,

bin neu hier :D

Fahre eine CBR600F (Bj.93)

Bei meiner Frage geht es um den technische Hintergrund bzw. die Auswirkungen am Motor (Lärm- und Abgaswerte eher nicht so ;) ) wenn ich einen Endtopf (Auspuff) auf meine Maschine montiere der eigentlich nicht für diese geeignet/zugelassen ist.

Vor allem frage ich mich ob es schlimm (Motor schädigend) ist wenn ich z.B den Topf einer 800er, 1000+er auf eine 600er Machine montiere? Das es anderes herum, 600er Topf auf 1000er Maschine nicht gut gehen kann erscheint mir logisch.

Mit welchen Konsequenzen muss ich jedoch rechnen wenn ein zu großer Topf montiert wird.

Ein zwei PS weniger kann ich verkraften, Probleme mit Rückstau und Durchlässigkeit können aber doch den Motor schädigen oder?

bevor moral Aposteln sich hier austoben:

ihr könnt doch nix dagegen tun.

Lärm-> egal

TÜV-Zulassung-> naja alten drauf, zulassen, die "geile" Trötte wieder drauf

Vielen Dank schonmal

PS: allgemeines zu Funktion und Wirkung von Abgasanlagen wird auch gern und aufmerksam gelesen ;D

 

Beste Antwort im Thema

Ich bin dafür der der TE seine eigenen Erfahrungen im Straßenverkehr macht.

Vielleicht berichtet er uns hier dann davon. :D

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17 Antworten
am 3. Februar 2016 um 16:02

Hi, wie auch im Ansaugtrakt gibt es auch im Abgastrakt eine schwingende Luftsäule. Im Idealfall trifft der Ausstoß aus dem Brennraum genau auf ein Wellental (Zone mit geringerem Druck) und wird mit weniger Gegendruck ausgestoßen. Leider ist dieses Verhalten nur für einen kleinen Drehzahlbereich optimal. Lösungen sind schaltbare Ansaug- und Abgaseinrichtungen, die für mehrere Drehzahlbereiche optimiert werden können.

Es ist sehr wahrscheinlich, daß ein größerer Topf, mit einem größeren Resonanzraum, den optimalen Drehzahlbereich nach unten schiebt. => Gäbe mehr Durchzug von unten, aber weniger Leistung im oberen Drehzahlbereich => up-to-you

Nachdem die Zweiradkontrollen immer mehr zunehmen befürchte ich das du dann öfters eine Mängelkarte, Bussgeld und Punkte bekommen wirst.

Das Ende davon wird eine MPU sein, die dich eine Menge Ärger und Geld kosten wird.

Jetzt wird garantiert wieder der Spruch kommen das du das nicht hören wolltest, ist aber leider eine Tatsache.

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 16:28

Danke für die schnellen Antworten

Zitat:

@klamann15 schrieb am 3. Februar 2016 um 17:02:23 Uhr:

Nachdem die Zweiradkontrollen immer mehr zunehmen befürchte ich das du dann öfters eine Mängelkarte, Bussgeld und Punkte bekommen wirst.

Das Ende davon wird eine MPU sein, die dich eine Menge Ärger und Geld kosten wird.

Jetzt wird garantiert wieder der Spruch kommen das du das nicht hören wolltest, ist aber leider eine Tatsache.

Stimmt wollte ich nicht hören.

Jedoch gut zu wissen das man wegen sowas am Ende auch bei MPU landen kann. Dachte das schlimmste übel wäre Bußgeld und Stilllegung.

Zudem sind die Kontollen hier im Flachland (Niedersachsen, Raum Wolfsburg) noch recht selten.

Und wie genau kann die Polizei den kontrollieren? Dachte die E-Nummer reicht in den meisten Fällen!?

Haben unsere Freunde den immer die Möglichkeit sofort zu prüfen ob diese Nummer auch zu diesem Modell passt?

Du solltest die Beamte die sowas kontrollieren nicht für zu dumm halten.

Die wissen was zulässig ist und was nicht.

Natürlich kannst du machen was du willst, du musst ja letztendlich auch die Konsequenzen allein tragen.

Du weißt doch bestimmt das du mit einer Mängelkarte jedes mal zum TÜV vorfahren musst und ein einwandfreies Fahrzeug vorzeigen musst.

Ob du damit leben kannst und willst ist deine Sache.

Geldbuße und Punkte scheinen dir ja auch egal zu sein.

Irgendwann werden die Behörden sagen, unbelehrbar.

Dann wird mal kurz der Führerschein eingezogen bis du eine MPU mit positiven Ergebnis gemacht hast.

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 17:06

Da es mein erster Umbau ist sammle ich noch reichlich Erfahrungen XD

Ich kann mir nur nicht Vorstellen das die Beamten zu möglichen 10.000 Mopped Modellen und den dazu jemweils bis zu 100 möglichen Nachrüst-Töpfen aller Marken genau wissen was passt und was nicht?

Bin davon ausgegangen das es vielleicht ein Register gibt(gibt es?) in dem sie sowas nachsehen können.

Gibt es ein solches nicht, würde ich vermuten das es auch für sie schwer wird zu kontrollieren ob eben dieser Topf für meine Maschine zulässig ist oder doch erst für ein oder zwei Modellreihen später.

Da das ganze noch in Planung ist werde ich mir deinen Rat bezüglich möglicher Konsequenzen jedoch merken und erst entscheiden wenn alles klar ist.

Jeder Pott hat eine Prüfnummer, die steht glaub ich auch in den Fzg Papieren.

Ist auf dem Topf eine andere Nummer muss diese eingetragen sein und steht dann auch drinn.

Fehlt diese Numnmer, gibt es ärger.

Zitat:

@CoolBeRace600 schrieb am 3. Februar 2016 um 18:06:53 Uhr:

Da es mein erster Umbau ist sammle ich noch reichlich Erfahrungen XD

Ich kann mir nur nicht Vorstellen das die Beamten zu möglichen 10.000 Mopped Modellen und den dazu jemweils bis zu 100 möglichen Nachrüst-Töpfen aller Marken genau wissen was passt und was nicht?

Bin davon ausgegangen das es vielleicht ein Register gibt(gibt es?) in dem sie sowas nachsehen können.

Gibt es ein solches nicht, würde ich vermuten das es auch für sie schwer wird zu kontrollieren ob eben dieser Topf für meine Maschine zulässig ist oder doch erst für ein oder zwei Modellreihen später.

Da das ganze noch in Planung ist werde ich mir deinen Rat bezüglich möglicher Konsequenzen jedoch merken und erst entscheiden wenn alles klar ist.

...Zumindest kann nachgeprüft werden, wer hier im Netz solche dummen Fragen stellt.

Gehe nicht zu deinem Fürscht, wenn du nicht gerufen würst ! :D

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 19:04

Ja-Ho:

Wozu dann die ABE durch die E-Prüfnummer ersetzten, wenn weiterhin eine Eintragung nötig ist.

Dachte durch die Nummer (z.B: "E9" "xyzq") enfällt die Eintragnung!?

So hab mal nachgesehn.

Der Topf der drauf ist (Shark Costum) hat eine E-nummer (F1-21A e3 3019 | F1-21A e3 55416) und ist nicht extra in den Fzg-Papieren eingetragen. Aus der reinen Nummer lässt ich ohne irgendwelche Codierung auch nicht auf das Modell schließen...

Versuche ja nur das System zu verstehen.

 

wenn sie schon prüfen würden was ich hier für nur Fragen stelle. Dann wäre ich schon nicht mehr mit nem Zugang zum WWW ausgestattet...

danke für den angstschürenden und doch sinnfreien Hinweis

Weil der Topf mit der ABE/E-Nummer nicht zu deinem Hobel gehört.

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 19:24

grade gefunden:

Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II

Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.

somit kann ich, wenn der Inhaber/Vertreiber der Anlage keine ABE verschickt auch keine haben. Ergo keine Nachweispflicht für mich :D

Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.

Zitat:

@CoolBeRace600 schrieb am 3. Februar 2016 um 20:24:27 Uhr:

grade gefunden:

Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II

Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.

somit kann ich, wenn der Inhaber/Vertreiber der Anlage keine ABE verschickt auch keine haben. Ergo keine Nachweispflicht für mich :D

Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.

Falsch.

Wenn es keine ABE für dein Model gibt, ist der Topf auch nicht für dein Model zugelassen.

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 19:58

Jaaa. Das weiß ich. Nur kann die Rennleitung das nicht prüfen!

Na gut kann schon. Aber dann bleibt nur zu hoffen das andere Vergehen höheren Stellenwert haben.

Und ich ziehen kann

Zitat:

@CoolBeRace600 schrieb am 3. Februar 2016 um 20:58:32 Uhr:

Jaaa. Das weiß ich. Nur kann die Rennleitung das nicht prüfen!

Na gut kann schon. Aber dann bleibt nur zu hoffen das andere Vergehen höheren Stellenwert haben.

Und ich ziehen kann

Muss sie auch nicht.

Du hast keine Papiere zum Topf, fertig.

am 3. Februar 2016 um 20:14

Moin,

die E-Kennzeichnung ersetzt die ABE. Ein Mitführen von Papieren ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Ausführlich ist es hier http://www.dekra.de/fileadmin/Downloads/motorrad-zulassung.pdf auf Seite 16/17 nachzulesen.

Du kannst also nicht verwarnt werden, falls Du keine Papiere dabei hast

Aber: Du bist dafür verantwortlich, dass Dein Fahrzeug den Zulassungsvorschriften entspricht.

Sollten bei einer Kontrolle der Rennleitung Zweifel kommen, ob Dein Auspuff nicht doch zu laut ist, können sie eine Mängelrüge erteilen.

Du bist dann in der Pflicht, das Fahrzeug bei einer Prüforganisation vorzuführen und nachzuweisen, dass alles seine Ordnung hat.

Ggf. wird dann auf Deine Kosten eine Lautstärkemessung durchgeführt. Bei negativem Ergebnis ist die Zulassung futsch, E.-Nr. hin oder her.

Ich habe auch eine Zubehöranlage mit E-Nr. montiert. Allerdings besitze ich auch die passende Bescheinigung und führe diese mit.

Das hat mir bei Kontrollen schon manchen Ärger erspart.

PS.: In manchen Gegenden, die stark von Motorrädern frequentiert werden, hat die Polizei eigene Messgeräte dabei.

Da rettet Dich bei einer zu lauten Tröte weder ABE, noch E-Nr. noch Eintragung. Zu laut ist zu laut - und dann wird es teuer.

Gruß

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