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Zu hohe Anhängelast, was wird geduldet?

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 10:03

Hallo zusammen,

ich möchte an meinem PKW (>2,8t) einen großen Hänger ziehen. Nach Abzug der Stützlast wäre der Hänger noch 11% zu schwer.

Worauf müsste ich mich bei einer evtl Kontrolle einstellen?

Bevor die Gefahrenhinweise kommen: es gäbe für mein Fzg eine Zuglasterhöhung, da wäre ich dann im grünen Bereich. Diese würde ohne technische Änderungen durchgeführt werden. Nachdem ich es aber nur ein einziges mal brauche möchte ich mir diesen Aufwand ersparen...

Beste Antwort im Thema
am 15. Januar 2010 um 18:45

Zitat:

Original geschrieben von Snowfi

Danke für die ganzen Hinweise, ich denke das Risiko mit den 70€ werde ich aber eingehen.

Hier zeigt sich mal wieder sehr deutlich, dass die Strafen in Deutschland viel zu niedrig sind.

Eine legale Möglichkeit ist vorhanden, aber aus "nööö, das mag ich nicht"-Gründen wird halt vorsätzlich ein Vergehen begangen und sich selbst und andere gefährdet.

Da kann man mal - wie so oft - nur mit dem Kopf schütteln.

Mfg Zille

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http://www.auto-und-verkehr.de/.../achslast-gewicht.html

http://www.internetratgeber-recht.de/.../frameset.htm?...

Eventuell wird dir die Weiterfahrt untersagt und du darfst umladen und der Halter bekommt auch kosten aufgedrückt

teuer wrirds erst wenn du einen Unfall damit baust

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 10:17

Danke für die Links!

35€ bei 20% klingt ja richtig fair;)

plus das für den Halter, bzw. doppeltes Bußgeld wenn Halter und Fahrer selbe Person sind

bei Anhängern über 2 Tonnen und 15% 3 Punkte und 150,-€ für den Halter

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 10:25

Ah ok, danke!

Aber solange es ohne Punkte geht, wird einem Privatmann wohl auch nicht die weiterfahrt untersagt werden. Hoffe ich zumindest...

das hat nichts mit punkten oder privatperson zu tun sondern liegt bis zu gewissen Werten im ermessen des Beamten aber ab 10% wirds haarig

am 14. Januar 2010 um 15:15

Eben. Zudem werden Kombinationen mit schwererem Hänger auch gern kontrolliert.

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 16:22

Danke für die ganzen Hinweise, ich denke das Risiko mit den 70€ werde ich aber eingehen.

Vielleicht kann ich ja auch noch ein paar kg aus dem auf dem Hänger befindlichen Fzg (Reservereifen, Batterie...) in das Zugfahrzeug umladen, man kämpft ja um jedes % ;)

am 14. Januar 2010 um 16:28

Prüf vor allem, ob der Hänger top in Schuss ist, nicht nur Beleuchtung, sondern vor Allem die Auflaufbremse. Da versteht die Rennleitung nÄmlich überhaupt keinen Spass.

Dann noch Ladung vernünftig sichern, ist ja selbstverständlich.

Frag doch mal hier im Bereich deines Zugfahrzeuges nach dem TüV Schrieb für die Auflastung. Wenn den hier einer hat, würde ich den mal Mitführen. Erzählen kannst du denen nämlich viel...

Murxer

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 16:41

Der Hänger kommt vom Verleiher, ich denke der ist einigermaßen seriös. Werde aber soweit möglich alles checken. Sind ja 500km mit leerem und 500km mit beladenem Hänger...

Das die da ein Auge drauf werfen finde ich ja auch gut, nur bitte nicht bei mir;)

So wie ich gesehen hab nehmen die Profis zum Transport ein- bis zwei Ratschengurte. Taugen da welche aus dem Baumarkt? Muss ich da was besonderes beachten?

Die Unterlagen vom Hersteller sind schon im Handschuhfach, möchte es halt ungern eintragen lassen weil ich das Fahrzeug bald verkaufe und nicht den eindruck erwecken möchte dass es für solche Zwecke benutzt wurde. Die Anhängerkupplung gläntzt jetzt noch richtig schön;)

am 14. Januar 2010 um 16:44

Wo wir grade bei so "Kleinigkeiten" sind:

Dein Zugfahrzeug lässt sich also problemlos auflasten.

Es ist nicht zufällig als LKW zugelassen?

Wenn ja, bedenke LKW Gespann Fahrverbote am Wochenende / Feiertagen etc.

Murxer

Trag es doch einfach ein und gut. Bei einem Unfall, den noch nicht einmal Du selbst versemmelt haben mußt, könnte Dir die Versichrung ne nette Rechnung aufmachen und vielleicht auch die Rennleitung.

Der künftige Käufer sieht doch das Änderungsdatum in Deinen Unterlagen. Ggf. ist es sogar ein gutes Kaufargument, falls der Käufer solche Hängelasten auch ziehen möchte.

Ich hab mal mit meinem 800 Kilo Peugeot den 1600 Kilo Chrysler meines Bruders über 20 Kilometer durch die Stadt geschleppt und keiner hat sich dran gestört. Zulässige Anhängelast sind 700 Kilo:O

(AB)Schleppen ist aber auch was anderes als Anhängen

@TE Denk dran dass der Verleiher des Anhängers nicht sonderlich erfreut sein dürfte wenn er wegen dir bei einer Kontrolle Punkte bekommt als Halter des Anhängers

Zitat:

Original geschrieben von Snowfi

So wie ich gesehen hab nehmen die Profis zum Transport ein- bis zwei Ratschengurte. Taugen da welche aus dem Baumarkt? Muss ich da was besonderes beachten?

Es kommt ganz drauf an was du transportierst, danach richtet sich die anzahl und stärke der gurte, so pauschal kann man da nicht sagen wieviel gurte um die ladung müssen, das muß man ausrechnen.

Mich würde jetzt nochmal interessieren was du genau mit zu hoher anhänelast meinst?

Hast du z.B. einen anhänger mit einer zulässigen gesammt masse von 2000kg und eine anhänge last am fahrzeug von meinetwegen 1600kg oder hast du ne anhängelast von z.B. 2000kg und möchtest effektiv 2500kg last anhängen?

Gruss

Maik

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