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Zu lauter Auspuff,Versicherungsschutz weg?

Themenstarteram 13. September 2007 um 10:51

Hallo,

 

es geht um eine kleine Diskusion,die wir derzeit im 80/90 Forum führen. Genauer geht es um folgenden Bericht,indem davon die Rede ist,dass ein zu lauter Auspuff künftig kein Erlöscher der BE mehr darstellt.

 

Bericht:  www.meckisforum.de/.../viewtopic.php?...=

 

So,nun ist die Frage,kann ein zu lauter Auspuff überhaupt ein Grund dafür sein,dass der Versicherungsschutz erlischt oder beeinträchtigt wird? Und wenn ja tritt dies durch die o.g. Gesetzesänderung außer Kraft?

 

Würde mich freuen,wenn da jemand Licht ins Dunkel bringen könnte ;)

 

 

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10 Antworten

Moin,

Nach der bisherigen Rechtslage war ein zu lauter Auspuff ein Verstoss gegen die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Dadurch erlosch bisher in der Tat die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und damit streng genommen auch der Versicherungsschutz. In der Tat hat sich an dieser Stelle das Recht ein bisschen verändert.

Aber um da mal ein wenig was abseits zu zu sagen ... Die Versicherungen zahlen auch in solchen Fällen. Denn in Regress können die dich im Normalfall nur dann nehmen, wenn das veränderte Bauteil ursächlich mit dem Unfall in Verbindung steht. Und ... das ist bei einem Auspuff schon nicht so ganz einfach. Aber ... immer dran denken, die Zulassungsvorschriften machen in der Regel Sinn. Bewußt gegen sie zu verstossen kostet daher aus gutem Grund Geld.

MFG Kester

Themenstarteram 21. September 2007 um 19:05

 

Zitat:

... immer dran denken, die Zulassungsvorschriften machen in der Regel Sinn. Bewußt gegen sie zu verstossen kostet daher aus gutem Grund Geld.

Da stimme ich dir absolut zu,ich habe auch nicht vor was an meiner Abgasanlage zu verändern. Mir reicht der 5Zylinder Sound in Verbindung mit der FOX Komplettanlage wirklich aus...

 

Ich konnt emir nur beim besten Willen nicht vorstellen,dass ein zu lauter Auspuff dafür verantwortlich sein kann,dass der Versicherungsschutz erlischt. 

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Denn in Regress können die dich im Normalfall nur dann nehmen, wenn das veränderte Bauteil ursächlich mit dem Unfall in Verbindung steht.

und wie siehts da mit der kasko versicherung aus?

am 21. September 2007 um 23:44

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Nach der bisherigen Rechtslage war ein zu lauter Auspuff ein Verstoss gegen die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Dadurch erlosch bisher in der Tat die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und damit streng genommen auch der Versicherungsschutz. In der Tat hat sich an dieser Stelle das Recht ein bisschen verändert.

Aber um da mal ein wenig was abseits zu zu sagen ... Die Versicherungen zahlen auch in solchen Fällen.egre Denn in Rss können die dich im Normalfall nur dann nehmen, wenn das veränderte Bauteil ursächlich mit dem Unfall in Verbindung steht. Und ... das ist bei einem Auspuff schon nicht so ganz einfach. Aber ... immer dran denken, die Zulassungsvorschriften machen in der Regel Sinn. Bewußt gegen sie zu verstossen kostet daher aus gutem Grund Geld.

MFG Kester

Teilweise stimme Ich dir zu, Klar zuerst zahlen die Versicherungen (immer), nur Sie werden alle Mittel und Möglichkeiten

nutzen um das Geld wieder bei dir reinzuholen! Sie werden echt alles Versuchen, wenn es hart auf hart kommt, ist leider so.

Hab keine Lust alle Einzelheiten jetzt auszuführen, klar bei nem 1000 EUR Schaden sind Sie noch nicht so kleinlich, aber lass es mal 10 000 EUR und mehr sein... Dann geht´s richtig los....

Was User @Rotherbach schreibt ist inhaltlich zutreffend. Es kommt auf die Kausalität an. Stand der regelwidrige Auspuff in Beziehung zur schuldhaften Unfallverursachung, das wird immer die im Einzelfall zu klärende Frage sein wird.

Ob jemand mit der Ungewissheit leben möchte, dass im Versicherungsfall der Versicherer sich zu Gunsten seines VN oder sich gegen diesen entscheidet, möge jeder selbst befinden. Verträge und das konforme Verhalten tragen unbestritten zum Rechtsfrieden bei. Warum sich also angreifbar verhalten. Wo sollte der Vorteil zu sehen sein?

Übrigens, das novellierte VVG (Versicherungsvertragsgesetz) mit in Kraftsetzung zum 01.01.2008, sieht den Entfall des "Alles- oder Nichtsprinzips" vor. Verstößt künftig ein VN z. B. gegen eine Obliegenheitsverpflichtung, kann der Versicherer damit nicht seine vollständige Leistungsfreiheit begründen.

 

@Der Lustige Alt,

Große Frage:

Stichwort Zahlungsverhalten, wer zahlt ohne Prüfung und vollständige Verpflichtung dazu, in unserer Gesellschaft vertraglich geregelte Geldleistungen an andere aus?

 

 

 

 

am 22. September 2007 um 18:14

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

 

@Der Lustige Alt,

Große Frage:

Stichwort Zahlungsverhalten, wer zahlt ohne Prüfung und vollständige Verpflichtung dazu, in unserer Gesellschaft vertraglich geregelte Geldleistungen an andere aus?

Frage beantwortet sich selbst!:) Hatte aber auf so´n Fragespiel gewartet:D

Zitat:

Original geschrieben von Der Lustige Alt

 

Teilweise stimme Ich dir zu, Klar zuerst zahlen die Versicherungen (immer), nur Sie werden alle Mittel und Möglichkeiten

nutzen um das Geld wieder bei dir reinzuholen! Sie werden echt alles Versuchen, wenn es hart auf hart kommt, ist leider so.

Hab keine Lust alle Einzelheiten jetzt auszuführen, klar bei nem 1000 EUR Schaden sind Sie noch nicht so kleinlich, aber lass es mal 10 000 EUR und mehr sein... Dann geht´s richtig los....

Ähhhhhh, das liest sich aber anders.........

am 22. September 2007 um 18:56

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Zitat:

Original geschrieben von Der Lustige Alt

 

Teilweise stimme Ich dir zu, Klar zuerst zahlen die Versicherungen (immer), nur Sie werden alle Mittel und Möglichkeiten

nutzen um das Geld wieder bei dir reinzuholen! Sie werden echt alles Versuchen, wenn es hart auf hart kommt, ist leider so.

Hab keine Lust alle Einzelheiten jetzt auszuführen, klar bei nem 1000 EUR Schaden sind Sie noch nicht so kleinlich, aber lass es mal 10 000 EUR und mehr sein... Dann geht´s richtig los....

Ähhhhhh, das liest sich aber anders.........

Zur Klarstellung, bei Bagatellschäden (falsch geschrieben gell) von ein paar Hundert EUR schalten die wenigsten

Versicherungen nen Gutachter ein, das ist denen dann zu teuer und aufwändig. Zudem ist der Kunde zufrieden,

und hält der Versicherung die Treue... Anders sieht es aus, wenn du mit deinem Mo, ne E - Klasse seitlich komplett schramst,

und der Schaden Richtung mehrere Tausend oder Zentausend Euro geht... dann schauen die ganz genau hin;)

Ich hoffe du weisst was Ich damit sagen will, so Kompliziert drücke Ich mich hoffentlich nicht aus....:)

Moin,

Sie werden es zwar MÖGLICHERWEISE probieren ... an dein Geld zu kommen ... aber damit werden sie vor Gericht in einem Fall wie geschildert kaum durchkommen. Diesbezüglich gab es schon Urteile.

Der Zusammenhang zwischen einem "zu lauten" oder "illegalen" Auspuff und z.B. einer Vorfahrtsverletzung ... ist halt extrem schwer logisch aufzubauen. Was anderes wäre es, wenn der "illegale" Auspuff jetzt während der Fahrt runterfällt und nachfolgende Fahrzeuge beschädigt ... hier hätte man als VN sehr schlechte Karten.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Der Lustige Alt

 

Zur Klarstellung, bei Bagatellschäden (falsch geschrieben gell) von ein paar Hundert EUR schalten die wenigsten

Versicherungen nen Gutachter ein, ....

Na ja, kompliziert drückst Du Dich nicht aus ...aber e bisserl unverständlich.

Ich Frage mich immer bei solchen Aussagen, wie man da zu gesellschaftsübergreifenden oder Verbandsaussagen (GdV) kommen kann.

Ich kann daher nur empfehlen, stets in Erinnerung zu haben, dass ein Versicherer betragsunabhängig jederzeit eine "Tiefenprüfung" für einen eingereichte Schäden ansetzen kann.

Manchmal betteln direkt Anspruchsteller um irgendwelche Gutachtenkostenübernahmen. ;)

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