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Zu schnell außerorts angehalten ohne aussagekräftige Beweise

BMW

Moin,

Folgendes Problem:

Bitte nicht hinterfragen wieso, aber ich bin deutlich zu schnell außerorts gewesen und die Polizei hat mich angehalten. Meinte nachdem sie nach dem Führerschein etc. gefragt haben gesagt: „sie sind x km/h zu schnell gefahren, wir konnten sie aber nicht Lasern da sie eine zu kurze Distanz zu schnell gefahren und haben somit keine Beweise. Eine Meldung an die Führerscheinstelle erfolgt trotzdem.

Was genau könnte mich da jetzt erwarten?

(Keine Vorkommnisse davor außer 1x Blitzer mit 9 km/h.

Schon mal danke im Voraus

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23 Antworten

Es muss ein Bußgeldbescheid oder Ordnungswidrigkeit en Anzeige geben Um überhaupt irgendwas an deinen Führerschein machen zu können.

 

Es kann aber trotzdem sein das du post bekommst zwecks Bußgeld oder Ordnungswidrigkeit. Das dann vom Anwalt prüfen lassen und dann wirds fallen gelassen wenn es wirklich nicht ordnungsgemäß die Messung erfolgte

 

Aber es wäre definitiv sinnvoll nicht die Geschwindigkeit zu überschreiten. Bringt einen keinen Vorteil und gefährdet auch andere.

@vanguardboy

Die Polizisten meinten das sie keine korrekte Messung machen konnten sondern mir nur sagen konnten das ich die Geschwindigkeit gefahren sei laut ihrem Tacho

Warten bis was kommt, alles andere ist glaskugelraterei......

Ich vermute da kommt nix...

Zitat:

@101jr schrieb am 12. Oktober 2023 um 00:47:20 Uhr:

@vanguardboy

Die Polizisten meinten das sie keine korrekte Messung machen konnten sondern mir nur sagen konnten das ich die Geschwindigkeit gefahren sei laut ihrem Tacho

Laut ihrem Tacho ? Wird ja immer besser :D es muss verwertbare Aufnahmen geben, ohne das passiert nichts.

@vanguardboy dann bin ich ja etwas beruhigter

 

Danke

Warte erst einmal ab, ob überhaupt etwas kommt. Wenn du einen Anhörbogen bekommst, lasse dir / fordere aussagefähige Beweise / Aufnahmen / Aufzeichnungen / Messprotokolle an. Sollten diese nicht vorliegen / belegbar / nachweisbar sein, lege dich ruhig zurück. Dir muss ein Verstoß nachgewiesen / belegt werden.

 

Zitat:

@101jr schrieb am 12. October 2023 um 14:49:10 Uhr:

@vanguardboy dann bin ich ja etwas beruhigter

Danke

100 Euro und einen Punkt für unangepasste Geschwindigkeit - das kann Dir drohen.

Zitat:

@Lexmaul23 schrieb am 26. Oktober 2023 um 20:29:57 Uhr:

100 Euro und einen Punkt für unangepasste Geschwindigkeit - das kann Dir drohen.

Wenn eine Messung nicht verwertbar ist, eher nichts.

Die Polizei kann durchaus auch durch Ablesen von einem ungeeichten Tacho einen Verstoß feststellen. Allerdings sind da dann 20% Toleranz abzuziehen. Meistens bleibt da dann nimmer so ganz viel Vorwerfbares übrig.

Nun kannst Du ja mal selbst überschlagen, wieviel Vorwurf dann noch so ca. übrig bleiben würde.

Wenn Du z.B. 150 auf dem Tacho hattest, dann dürften ca. 120 für das Ticket übrig bleiben.

Zitat:

@HugoHiasl schrieb am 27. Oktober 2023 um 17:00:50 Uhr:

Die Polizei kann durchaus auch durch Ablesen von einem ungeeichten Tacho einen Verstoß feststellen. Allerdings sind da dann 20% Toleranz abzuziehen. Meistens bleibt da dann nimmer so ganz viel Vorwerfbares übrig.

Nun kannst Du ja mal selbst überschlagen, wieviel Vorwurf dann noch so ca. übrig bleiben würde.

Wenn Du z.B. 150 auf dem Tacho hattest, dann dürften ca. 120 für das Ticket übrig bleiben.

Nein, der Verstoß kann mit einen einfachen Tacho nicht geahndet werden. Was meinst du warum die Video Wagen immer 1km hinter den Personen hinterher fahren müssen damit das überhaupt gerichtsverwertbar ist.

1km hahaha

Die Messstrecke darf eine Länge von 300 Metern nicht unterschreiten

Zitat:

@BMWHolgi schrieb am 28. Oktober 2023 um 00:23:16 Uhr:

1km hahaha

Die Messstrecke darf eine Länge von 300 Metern nicht unterschreiten

Ja natürlich, sollte aber am besten ca 500m lang sein.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 26. Oktober 2023 um 22:01:46 Uhr:

Zitat:

@Lexmaul23 schrieb am 26. Oktober 2023 um 20:29:57 Uhr:

100 Euro und einen Punkt für unangepasste Geschwindigkeit - das kann Dir drohen.

Wenn eine Messung nicht verwertbar ist, eher nichts.

Muss nicht gemessen werden - es läuft über "unangepasste Geschwindigkeit". Dazu reichen zeugenaussaen der beamten aus - man kann es vor Gericht versuchen, kommmt dann auf den Richter und vor allem auf evtl. Vorpunkte an, ob man dem Beschuldigten dann glaubt :).

Und letztlich auch, wo es wie passiert ist.

Aber gemessen muss dafür nicht mal etwas werden - nicht mal längeres hinterherfahren!

Zitat:

@BMWHolgi schrieb am 28. Oktober 2023 um 00:23:16 Uhr:

1km hahaha

Die Messstrecke darf eine Länge von 300 Metern nicht unterschreiten

Wenn der Gemessene über 120 km/h fährt, ist die Messstecke 1000 m!

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