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Zu schnell gefahren

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 30. März 2005 um 20:02

hi

wie gesagt wurde ich von der Polizei angehalten weil ich zu schnell war. dann sagten die mir wenn ich nochmal so schnell fahre das sie einen Breif an die Führerscheindienststelle verfassen wollen. Das sie meinen geistigen zustand überprüfen soll auf gut deutsch Idiotentest. Können dir mir überhaupt mit sowas drohen, wenn die keine beweise haben?

mfg

dr.Bizzaro

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43 Antworten

Re: Zu schnell gefahren

 

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Bizzaro

Können dir mir überhaupt mit sowas drohen, wenn die keine beweise haben?

Nein.

Nein.

Ohne Messung können die dir eh nix.

am 30. März 2005 um 20:12

naja, wenn 2 Beamten aussagen, das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen bla bla bla zu schnell gefahren .. bla ....

wirst wohl den kürzeren ziehen ...

aber so wie dus beschrieben hast wars eh nur n bluff :]

Gruß

Timm

am 30. März 2005 um 20:14

Ohne Messung können die Dir nix, auch wenn 100 Bullen das behaupten...

Die Polizei (mit Staatsanwalt) kann so ziemlich alles... Mir haben sie z.B. den Führerschein genommen, obwohl garnicht nachgewiesen ist, dass ich schuld bin... (Fahrerflucht)

Themenstarteram 30. März 2005 um 20:18

die meinten noch mein Kennzeichen und mein Name wäre vermerkt. war bestimmt nur neidisch weil ich ein Navi von alpine drin habe wollte auch wissen woher ich das habe. Da habe ich nur gelacht und gesagt das ist nur ein witz von Ihnen dann hat der mit der Führerscheindienst stelle angefangen

am 30. März 2005 um 20:22

Wenn sie wollen ... können Sie dir was...

Beamter > Pöbel

vor Gericht zumindest ;)

 

... aber die wollen sicher nicht, war viell wirkl neidisch und wollte seinen Penis eben durch Polizei-Ich-Krieg-Dich-Du-Raser gelaber verlängern, statt durch die elegantere Variante eines Alpine Navis :D

Da würde ich mir keine Sorgen machen.

Die könnten mich mal am Arsch lecken.... und wenn das 1000 Polizisten behaupten!

Da wird sich n guter Anwalt genommen (und ich mein 'nen Guten.....)

und dann wird das durch gezogen; bis zur höchsten Instanz wenn es sein muß!

Wär' ja noch schöner wenn die irgendwas behaupten könnten und dann ist das so!

:rolleyes:

am 30. März 2005 um 20:25

Zitat:

Original geschrieben von Timo245

Wär' ja noch schöner wenn die irgendwas behaupten könnten und dann ist das so!

:rolleyes:

Vor Gericht zählt die Stimme eines Polizisten mehr als die eines "Normal-Bürgers" .... Ich habs schon am eigenen Leib erfahren, mein Dad schon 2 mal ....

vonwegen Rechtsstaat ;)

am 30. März 2005 um 20:26

Polizisten gehören grundsätzlich angepöbelt... ist schon ne unverschämtheit das sie uns anhalten...!

Die meinen doch das dir die Bullen nicht nachweisen können das du zu schnell warst ... und wenn 1000000 Polizisten gesehen haben wollen das du zu fix warst das ist in Deutschland (!) LATTE !

Ohne Messung wird dir nix passieren da geb ich dir Brief und Siegel drauf (da brauchste auch keinen Anwalt), wegen Beleidigung können die dir natürlich einen pinnen aber darum gehts ja gar nicht, dass hat sich ja wieder aus der Eigendynamik der Phantasie der Poster ergeben ... wie so oft o_0

Zitat:

 

Vor Gericht zählt die Stimme eines Polizisten mehr als die eines "Normal-Bürgers" .... Ich habs schon am eigenen Leib erfahren, mein Dad schon 2 mal ....

Interessiert mich doch nicht was die da zählen.

Alles eine Frage des Anwalts!

Teilweise brauchste da gar nicht erscheinen vor Gericht. Der haut Dich vorher raus.

MfG Timo

P.S.: Ist zwar 'ne andere Sparte, aber erinnerste Dich an den Mannesmann Prozeß mit den Abfindungen von Ackermann und Co.?? Die haben die Elite der deutschen Anwaltschaft aufgefahren. Da haben die Staatsanwälte nur mit den Ohren geschlackert....

am 30. März 2005 um 20:38

Aber in Bayern dürfen die doch die Geschwindigkeit schätzen oder verwechsel ich da grad was?

nein nein nein das dürfen sie NICHT NEIN NIE NAAA NEEE *kopfschüttel* auch nicht in Bayern .... in Italien glaube ich darf man das (Schweiz wohl auch) aber in Deutschland und auch in Bayern nie niemals nicht.

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