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Zu viel gelaufende km im Jahr als angegeben

Themenstarteram 10. Januar 2025 um 23:55

Undzwar habe ich angegeben pro Jahr 10.000km zu fahren und bin 40.000 gefahren. Also 30.000 mehr als angeben. Ich hatte ein Unfall und die zu vielen Kilometer werde wohl bald ermitteln werden. Wie viel Euro kostet mich die Differenz bzw. wie rechnet man den Prozentsatz von 1.000 zu viel gelaufendn Kilometer.

Danke Schonmal im Voraus

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39 Antworten

Kann dir nur deine Versicherung sagen , da bei soviel km zu viel wahrscheinlich noch Strafzahlungen drauf kommen

30.000km Zuviel ist ja definitiv schon Vorsatz

wenn du Unfallverursacher warst, könnte dieser Vorsatz sogar noch weitreichendere Folgen haben. 1. Nachzahlung der regulären Prämie und Kündigung der Versicherung nach Regulierung der Schäden, mit etwas Pech könnte die Versicherung auch die Regulierung deine Schaden (Kasko) verweigern. Wenn die Versicherung kündigt, ist das für den Folgeversicherer immer ein schlechtes Zeichen. Versicherungen könnten dann auch Anträge ablehnen und ggf nur die Haftpflicht anbieten.

Eine Zahlung kann keine Versicherung verweigern

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 11. Januar 2025 um 07:31:59 Uhr:

Eine Zahlung kann keine Versicherung verweigern

Haftpflicht nicht, Kasko schon.

Üblicherweise wird der korrekte Beitrag nachgefordert, alternativ in Kasko von der Schadenersatzleistung in Abzug gebracht.

Der TS könnte das in seinen AKB auch nachlesen, dann wüsste er schon was auf ihn zukommt

Bei einem mir bekannten Fall hat die VN 6.000 Jahreskilometer angegeben, ist aber 18.000 gefahren - kein Unfall. Der Jahresbeitrag wurde nachgefordert und der Vertrag von der Versicherung gekündigt.

Zitat:

... angegeben pro Jahr 10.000km zu fahren und bin 40.000 gefahren....

Warum ist das passiert?

Passe halt die Laufleistung im Vertrag online an und warte es ab.

Das ist vermutlich für jede Versicherung unterschiedlich. Ich meine in Erinnerung zu haben, dass der Betrag nachgefordert wird und als Strafe die Nachforderung verdoppelt wird. Der Versicherung steht natürlich auch die Kündigung offen, da ja ein Betrug in der Angabe erfolgte.

Ordnungsgemäß hätte die Überschreitung sofort gemeldet werden müssen, sobald die angegebenen km erreicht waren.

Zitat:

@kievit schrieb am 11. Januar 2025 um 11:14:18 Uhr:

Das ist vermutlich für jede Versicherung unterschiedlich. Ich meine in Erinnerung zu haben, dass der Betrag nachgefordert wird und als Strafe die Nachforderung verdoppelt wird. Der Versicherung steht natürlich auch die Kündigung offen, da ja ein Betrug in der Angabe erfolgte.

Ordnungsgemäß hätte die Überschreitung sofort gemeldet werden müssen, sobald die angegebenen km erreicht waren.

also eine Vertragsstrafe die laut akb festgesetzte ist muss nicht zwangsläufig rechtens sein sondern nur bei Vorsatz.

Gibt ein Urteil , der vn ist mehr gefahren als angegeben die Versicherung hat 500 Euro Vertragsstrafe eStrafe kassieren wollen hat aber vor dem Gericht verloren

Kannst Du bitte die Quelle, bzw. das Aktenzeichen des Urteils nennen?

Nun, wer 10Tkm angibt und 40Tkm fährt hat die Angabe wohl vermutlich mit Vorsatz gemacht.

Dabei kennt die Versicherung nur die Angabe bei Versicherungsbeginn und zum Abfragezeitpunkt und errechnet daraus die km/Jahr. Wenn die deutliche Überschreitung schon länger als ein Jahr erfolgt ist, könnte es richtig ärgerlich werden.

Zitat:

@germania47 schrieb am 11. Januar 2025 um 11:47:39 Uhr:

Kannst Du bitte die Quelle, bzw. das Aktenzeichen des Urteils nennen?

Google findet es sofort

https://www.haufe.de/.../...schreiten-der-fahrleistung_208_556180.html

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