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Zu wenige Vorbesitzer angegeben

Themenstarteram 1. Juli 2014 um 16:28

Finde passendes Forum nicht, aber dringend!

Ich habe einen Gebrauchtwagen gekauft mit Kaufvertrag (runtergeladen vom ADAC) für 2200€. Soweit so gut. Der Verkäufer meinte, es seien 2 Vorbesitzer gewesen, Fahrzeugbrief seien beide Spalten voll.

Ich war beim Besitzer und wir haben beide die Verträge ausgefüllt, jeder seinen Part.

Heute geh ich zu Zulassungsstelle und will den Wagen ummelden. Da ich warten musste schaue ich mir das Dokument länger an. Es stellt sich raus, dass es schon der zweite Brief ist, als schon 4 Vorbesitzer da waren. Damit bekomm ich die Karre nie wieder los, weil ich ja dann schon der 5.te bin! Im ADAC Kaufvertrag hat der Käufer 2 Besitzer eingetragen. Natürlich bin ich sofort wieder gegangen.

FRAGE an die Gemeinde: Kann ich deshalb vom Vertrag zurücktreten? Ich habe den Brief nicht kontrolliert, hab nur gesehen, dass beide Spalten voll sind...

Bitte um zügige Antwort, ich sollte heute noch anrufen, wenn ich im Recht bin!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Lainey

Aha, also Preisreduzierung.

Wieviel kann ich verlangen, wenn es statt 2 nun 4 Vorbesitzer sind?

Es handelt sich um einen Smart fortwo Pulse 450 Bj. 2001 Benziner mit 61 PS mit 69000km.

Ich habe 2200€ bezahlt.

Das rentiert sich doch richtig deswegen einen Rechtsanwalt einzuschalten und gegebenenfalls vor Gericht zu ziehen. Bei manchen Leuten frag ich mich wirklich...........

Jonny

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Themenstarteram 1. Juli 2014 um 16:58

Aha, also Preisreduzierung.

Wieviel kann ich verlangen, wenn es statt 2 nun 4 Vorbesitzer sind?

Es handelt sich um einen Smart fortwo Pulse 450 Bj. 2001 Benziner mit 61 PS mit 69000km.

Ich habe 2200€ bezahlt.

Kann aber auch sein, daß der selbe Besitzer den Wagen mehrfach ab- und angemeldet hat, also Namen ansehen

MfG aus Bremen

Hi.

Die halterzahl steht im Brief. Ummeldungen oder Namensänderung werden nicht mitgezählt.

Bei einem 12 Jahre alten Gebrauchtwagen dürfte der unterschied zwischen 2 und 4 Haltern aber nicht besonders hoch sein. Vielleicht 100 bis 200€ wenn überhaupt.

Gruß Tobias

Hi.

Die halterzahl steht im Brief. Ummeldungen oder Namensänderung werden nicht mitgezählt.

Bei einem 12 Jahre alten Gebrauchtwagen dürfte der unterschied zwischen 2 und 4 Haltern aber nicht besonders hoch sein. Vielleicht 100 bis 200€ wenn überhaupt.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Lainey

Aha, also Preisreduzierung.

Wieviel kann ich verlangen, wenn es statt 2 nun 4 Vorbesitzer sind?

Es handelt sich um einen Smart fortwo Pulse 450 Bj. 2001 Benziner mit 61 PS mit 69000km.

Ich habe 2200€ bezahlt.

Das rentiert sich doch richtig deswegen einen Rechtsanwalt einzuschalten und gegebenenfalls vor Gericht zu ziehen. Bei manchen Leuten frag ich mich wirklich...........

Jonny

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Bei einem 12 Jahre alten Gebrauchtwagen dürfte der unterschied zwischen 2 und 4 Haltern aber nicht besonders hoch sein. Vielleicht 100 bis 200€ wenn überhaupt.

Gruß Tobias

Das sehe ich auch so

Wenn er jetzt für 2200.- gekauft wurde,für wieviel sollte er dann noch mal wieder verkauft werden können ? Der ist ja jetzt schon 13 Jahre alt.Ich habe mich auch mal für einen Smart als Übergang für meine Frau interessiert.Ich habe etliche mit Motorschaden dabei gesehen.Der Motor scheint nicht besonders haltbar zu sein.

Vielleicht kennt sich der Vorbesitzer auch nicht so aus und wusste es nicht besser.Ich würde mit ihm mal darüber sprechen.Vielleicht gibt er ja noch einen Hunni zurück.

Du hast die Zulassungsbescheinigung vermutlich schon vor der Unterschrift angesehen ? Wenn ja hättest du es ja auch sehen müssen.

Ansonsten würde ich es vergessen.Das macht doch keinen Sinn wegen dem geringen Betrag.

 

Hi,

ja die frühen Smart haben so einige Macken und Kinderkrankheiten. Der (benzin)Motor gehört dazu. Motorschäden häufen sich da ab 80tkm doch spürbar. Es gibt aber auch einige die 120tkm und mehr schaffen.

Die 2 zusätzlichen Vorbesitzer sind da sicher nicht gerade hilfreich,aber selbst 1. Hand Smart ereilt das Schicksal eines Motorschadens gerne mal.

Extreme Kurzstrecken und eher sparsame Wartung erhöhen verschärfen das Problem natürlich noch.

Gruß Tobias

Normalerweise ist es üblich, dass auch der alte, entwertete Brief mitgegeben wird. Da ist dann alles genau nachvollziehbar.

Denn es gibt auch Fälle, da kommt ohne Halterwechsel ein neuer Eintrag in den Brief (bei An- und Abmelden ist das nicht der Fall). Hatte ich auch schon, durch Wechsel auf Saisonkennzeichen mußte ein kürzeres Kennzeichen her, also wurde ein neuer Eintrag im Brief gemacht.

Als meine Tochter ihren Mini verkauft hat, waren bei dem 1.Hand-Fahrzeug drei Einträge drin. Der erste war von einem Freund (BMW-Rentner), der den Wagen gekauft hatte (sie ist ihn ab dem ersten Tag gefahren). Dann eben auf sie und dann wegen Kennzeichen wechsel (Saisonkennzeichen) nochmal auf sie.

Angeboten und verkauft wurde er natürlich mit 2 Haltern, die es ja auch offiziell waren.

Es gibt aber auch noch andere Gründe für neue Haltereinträge, ohne Halterwechsel. Der Wagen wir von der Fa. ins Privatvermögen übernommen usw. usw.

Aber soetwas sollte eben anhand einer lückenlosen Dokumentation nachvollziehbar sein.

Bei einem Gebrauchtwagen für 2.200 € sehe ich den wertbeeinflussenden Faktor jedoch so gering, dass alleine das Beratungsgespräch beim Anwalt schon teurer sein kann ;)

Bis der TE das Wägelchen verkaufen möchte, ist es eh schon Schrott. Ist doch ein Smart und zwar ein alter.

Wenn wir nun von einem 3jahre alten Auto sprechen würden, sähe ich tatsächlich einen erheblichen Wertunterschied zwischen einem Fahrzeug was aus erster Hand kommt und einem das bereits 4 Vorbesitzer hatte.

Ob das bei einem 13 jahre alten Verbrauchtwagen auch so ist?

Weiss nicht recht, ich finde eigentlich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

 

[.....]

Bei einem 12 Jahre alten Gebrauchtwagen dürfte der unterschied zwischen 2 und 4 Haltern aber nicht besonders hoch sein. Vielleicht 100 bis 200€ wenn überhaupt.

Gruß Tobias

Genau, wenn überhaupt!

Auszug aus dem von @Bleman verlinkten Urteil:

Zitat:

Ob das Fahrzeug drei oder vier Vorbesitzer aufwies, hat keine erhebliche preisbestimmende Funktion. Denn insofern ist zu berücksichtigen, dass nur die Frage, ob ein Wagen aus der ersten Hand verkauft wird, erhebliche preisbildende Bedeutung hat. Dies kann jedoch bei dem Unterschied, ob der Wagen aus der dritten oder der vierten Hand kommt, nicht mehr angenommen werden.

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