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Zufahrt Tiefgarage zugeparkt.....

Themenstarteram 28. Juni 2011 um 9:24

Folgende Frage:

Die Zufahrt zu unserer Tiefgarage ist zweispurig, also eine Spur für die Ausfahrt, eine für die Einfahrt. Auf der Ausfahrtspur parken öfters schon einmal PKWs. Es steht das obligatorische Schild vor der Tiefgarage "das unberechtigtes Parken zum Abschleppen führt". Soviel zur Theorie.

In der Regel kommt man "irgendwie vorbei" wenn ein Wagen dort an der Ausfahrt steht. Wenn der Wagen nicht zu groß ist, gehts. Da ich aber nicht einsehe, dass man öfters zirkeln muss habe ich mich informationshalber an die Polizei gewandt. Die sagte mir, sie wäre nur für den fließenden Verkehr zuständig, für ein widerrechtlich parkendes Fahrzeug sei Angelegenheit vom Ordnungsamt.

Das Ordnungsamt sagte mir, ich könnte das Fahrzeug abschleppen lassen, aber nur auf eigene Kosten. Diese Kosten könnte man dann beim Fahrzeughalter einklagen.

Jetzt meine konkrete Frage:

Wenn ich in die Tiefgarage einfahren will, also auf einer öffentlichen Straße bin, und ich nur mit erheblicher Zirkelei an dem widerechtlich parkenden Wagen in die Einfahrt reinkomme (wenn großer Wagen z.b.)...... kann man einfach auf der Straße stehenbleiben, die Polizei informieren, und die lassen den Wagen abschleppen? Klar, das braucht Nerven, aber mir gehts nur um den rechtlichen Aspekt. Weil dann würde ich ja den fließenden Verkehr behindern und dafür wäre dann die Polizei zuständig.

Oder muss ich den Nachweis erbringen das ich tatsächlich ncht an dem parkenden Wagen vorbei komme........ ;)

Beste Antwort im Thema
am 28. Juni 2011 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©

Das Ordnungsamt sagte mir, ich könnte das Fahrzeug abschleppen lassen, aber nur auf eigene Kosten. Diese Kosten könnte man dann beim Fahrzeughalter einklagen.

korrekt!

Zitat:

die Polizei informieren, und die lassen den Wagen abschleppen?

die werden dir das sagen, was sie dir bereits schonmal gesagt haben!

du musst den abschlepper beauftragen und in vorleistung treten - diese kosten kannst du dann langwierig beim fahrer bzw. halter einklagen...

das du die situation mit fotos dokumentieren solltest, versteht sich von selbst!

Zitat:

Weil dann würde ICH ja den fließenden Verkehr behindern...

merkste was?!

und die polizisten werden dich dann fragen, warum du den fließenden verkehr behinderst - wenn nicht sogar gefährdest - obwohl du siehst, das du in absehbarer zeit nicht ins parkhaus reinkommst...was dann u.u. sogar ein verwarngeld für dich bedeuten kann...

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51 Antworten
am 28. Juni 2011 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©

Das Ordnungsamt sagte mir, ich könnte das Fahrzeug abschleppen lassen, aber nur auf eigene Kosten. Diese Kosten könnte man dann beim Fahrzeughalter einklagen.

korrekt!

Zitat:

die Polizei informieren, und die lassen den Wagen abschleppen?

die werden dir das sagen, was sie dir bereits schonmal gesagt haben!

du musst den abschlepper beauftragen und in vorleistung treten - diese kosten kannst du dann langwierig beim fahrer bzw. halter einklagen...

das du die situation mit fotos dokumentieren solltest, versteht sich von selbst!

Zitat:

Weil dann würde ICH ja den fließenden Verkehr behindern...

merkste was?!

und die polizisten werden dich dann fragen, warum du den fließenden verkehr behinderst - wenn nicht sogar gefährdest - obwohl du siehst, das du in absehbarer zeit nicht ins parkhaus reinkommst...was dann u.u. sogar ein verwarngeld für dich bedeuten kann...

Themenstarteram 28. Juni 2011 um 9:44

Danke, hatte mir das auch schon gedacht, wollte aber andere Meinungen einholen. :)

am 28. Juni 2011 um 10:03

:)

Hallo,

ich probiers mal mit meiner Sicht der Dinge, habe auch mal mit Tiefgaragenmuffeln Umgang gehabt.

Also zunächst erscheint mir das eine "Privatangelegenheit" zu sein "Zufahrt zu unserer Tiefgarage" usw. deutet auf Privat-Grundstück hin und nicht auf öffentliche Straße, evtl. die Zufahrt für die Einfahrt öffentlich ? und die Einfahrt privat und blockiert ?. Das muss man wohl genau unterscheiden.

Wenn die "Private Einfahrt" blockiert ist gibt es in der Regel eine Hausverwaltung für die Regulierung solcher Angelegenheiten. Da würde ich z.B. kein Ordnungsamt anrufen usw.

Und wenn jemand im "Öffentlichen Straßenverkehr" widerrechtlich parkt, dann gibt es ziemlich klare Regeln.

 

Wo sind Unklarheiten ?

Themenstarteram 28. Juni 2011 um 11:04

Hast Recht, es handelt sich um eine private Ein- und Ausfahrt zu einer Tiefgarage (ca. 150 Stellplätze) welche mitten in der Stadt ist und die Zufahrt zu einem Teil von Parkplätzen diverser Wohhäuser darstellt. Die Ein-/Ausfahrt unterbricht den öffentlichen Bürgersteig (Absenkung des Bordsteines).

Wenn dort wiederrechtlich Fahrzeuge parken, stehen die jedoch meist soweit vor der Ausfahrt, dass sie auf dem Bürgersteig stehen. Soll heißen, wenn man aus der Tiefgarage raus will, schafft man dies auch, es wird halt eng. Bei der Einfahrt gehts etwas besser, kommt halt immer auf die Größe des parkenden Autos an, bzw. wie/wo derjenige halt geparkt hat.

Die Hausverwaltung hat Parkverbotsschilder angebracht bzw. die Einfahrt wird auch Videoüberwacht.

Da die parkenden Fahrzeuge i.d.R. auf dem Bürgersteig bzw. des gedachten Bürgersteiges stehen, denke ich mal schon es ist auch von öffentlichem Interesse, dass dort nicht geparkt wird.

am 28. Juni 2011 um 12:11

Such dir ein Abschleppunternehmen wo du alle Kosten antreten kannst, dann treiben die das Geld selber ein.

am 28. Juni 2011 um 13:52

:)

... nur weils mir gerade danach ist:

die menschliche Natur neigt zu Faulheit (auch beim denken) und Egoismus, dass wird sein und bleiben, bis man in unserer Gesellschaftsordnung eine ursachengerechte Lösung gegenüberstellt.

Man könnte z.B. anstelle von Geldstrafen usw. bei passenden Gelegenheiten (Ordnungwidrigkeiten, Verwarnungen usw.) einfach "Sozialarbeit" verordnen und damit auch "den Staat" (wer auch immer das ist) entlasten. Also stellen wir uns vor, anstatt 10 Euronen Verwarnung die angemessene Stundensatzarbeit für das Reinigen von öffentlichen Toiletten, Grünanlagen, Stadiongelände, Straßen usw. - es gibt genug Möglichkeiten um sog. Scheiße in der Zivilisation zu beseitigen, die einen absolut erzieherischen Öffentlichkeitswert ausstrahlt.

Im Falle solcher wie geschilderter Vorfälle (und anderer) würde ein Foto mit Kennzeichen genügen, ein solches Verfahren in Gang zu setzen und ein Schiedsmann könnte die sinnvolle Regulierung vornehmen. Für eine solche Schiedsstelle gibt es garantiert ausreichend Bewerber, da braucht es keine "Ehrenämtler".  Es genügt der Rückhalt einer Gesellschaft .

Meines Wissens läuft so etwas ähnliches bereits in Singapur.

Kann man solchen "Freunden" auf privaten Grund nicht eine Parkkralle verpassen?

am 28. Juni 2011 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von Q-Seven

Kann man solchen "Freunden" auf privaten Grund nicht eine Parkkralle verpassen?

Meiner Kenntnis nach eben nicht, es gibt keine "Selbst-Justiz",

siehe auch Abschlepp-Bestellung, wer bestellt bezahlt.

Habe mich selber mit ähnlich gelagerten Streitereien "aufklären" lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Q-Seven

Kann man solchen "Freunden" auf privaten Grund nicht eine Parkkralle verpassen?

Hilft doch auch nicht weiter, dann steht der womöglich noch länger in der Einfahrt weil er ja nicht weg kann.

Wir hatten sowas ähnliches mit unserem Garagenvorplatz (Zufahrt). Endgültig vorbei war das erst als wir direkt am Übergang von Bürgersteig zur Zufahrt eine Schranke angebacht haben.

Nur mit Bitten und guten Worten bekommt man sowas nicht in Griff.

Sollte jemand beim Ausfahren sein Auto oder das des Falschparkers beschädigen, hat man das nächste Problem. Denn auch wenn jemand etwas falsch macht darf man ihm nicht in die Kiste fahren, somit bleibt man dann auch noch auf seinem Schaden sitzen.

Ich würde es mit einem Zettel an der Scheibe versuchen (sowas wie die letzte Mahnung).

Ungefähr so:

Sie parken auf Privatgelände im absoluten Halteverbot, mit Behinderung der Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage. Desweiteren ist diese Zufahrt als Rettungszugang der Feuerwehr vorgesehen, und Sie behindern im Notfall diesen Zugang.

Wir haben uns Ihr Kennzeichen notiert. Sollten Sie hier nochmals Parken, werden wir Ihr Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen lassen.

Die Hausverwaltung

am 28. Juni 2011 um 14:40

Die radikale Methode:

Den Falschparker selbst ein paar Tage so zuparken das er nicht mehr weg kommt.

Danach wird er kuriert sein. 

am 28. Juni 2011 um 15:07

achja.. das thema kenn ich nur zu gut, haben auch eine tiefgarage die regelmässig zugeparkt wird.

sie wollen alle nur mal "schnell" in den einen oder anderen laden, und wenn man was sagt heist es "ich will nur schnell in den laden, bin gleich weg!" und sie verschwinden zum einkaufen.

leider alles schon erlebt, das einzige was du machen kannst ist dich bei der hausverwaltung beschweren, die kümmern sich dann im normalfall um sowas.

bei mir ist es leider auch so das sich fremde leute auf meinen stellplatz in der tiefgarage stellen, ka wie sie dort reinkommen.. aber in so einem fall wird er einfach zugeparkt,

Zitat:

Original geschrieben von Q-Seven

Kann man solchen "Freunden" auf privaten Grund nicht eine Parkkralle verpassen?

klar kannst du das...

die dem "freund" dadurch entstehenden kosten (wenn er dann z.b. ein taxi nehmen muss, um nach hause zu kommen), kann er dir allerdings in rechnung stellen!

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Danach wird er kuriert sein.

oder er lässt dein fahrzeug abschleppen und treibt die kosten bei dir ein...das geht auch mit den o.g. bus/taxi und bahnfahrkarten....

 

am 28. Juni 2011 um 15:15

Das kenne ich. Nebenan ist ein Gymnasium, wo zur Mittagszeit die ganze Strasse mit Hausfrauen SUVs zugeparkt wird. Im absoluten Halteverbot stehen die dann dreispurig am Rand, nachdem sie in der 30er Zone mit bis zu 80 Sachen hingebraust sind.

Da unsere TG-Einfahrt daneben ist, steht grundsätzlich jemand davor - was bei einer TG mit ca. 200 Stellplätzen aufgrund der hohen Einfahrfrequenz durchaus zu regelmäßigen Störungen führt.

Bei meinen freundlichen Hinweisen, Blinken, Hupen, Aussteigen und darauf aufmerksam machen (durchaus freundlich), bekommt man dann nur ein abwertendes "bin ja gleich weg" zu hören (während man auf der Strasse steht).

Was tun folglich?

Wenn man sich dann den Spass gönnt und einfach davor stellt, dass derjenige nicht mehr wegkann, läuft man halt auch Gefahr, dass man nacher ein zerbeultes Auto wiederfindet. ;)

Die Polizei interessiert das nicht - und Selbstjustiz ist leider verboten.

Wenn man sonst in der Strasse problemlos parken könnte, könnte man auch kurzfristig ausweichen - was ich zwar ungern machen würde, da mir der TG Stellplatz ja zusteht, aber bevor ich mich aufrege...

Nur leider ist die Strasse grundsätzlich voll und zur betreffenden Uhrzeit halt erst recht... ;)

Ignoranz gehört bestraft - diese Idee mit Sozialarbeit fände ich super!

Die könnten zB die Millionen von Zigarettenstummel auf dem Gehsteig wegräumen die ihre meist minderjährigen Kinder vor der Schule wegpaffen. ;)

Ich glaube, ich habe bei WiSo o. ä. gesehen, dass Du abschleppen lassen kannst und den Ort des Verwahrens erst nennst, wenn die Kohle für den Schlepper auf Deinem Tisch oder auf dem Konto des Unternehmens liegt.

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