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zugelasene Reifengröße / Winterräder

Themenstarteram 9. Dezember 2006 um 8:35

Kann mir jemand sagen, ob ich auf einen Passat 3BG (105 PS TDI), BJ 2004 die Winterräder vom neuen Passat 3c ohne extra TÜV-Abnehme etc. montieren kann? Diese Räder könnte ich nämlich von unserem Nachbarn fast neu und fast kostenlos bekommen...

Die Dimensionen sind: Rädergröße 6 1/2 J x 16, Reifengröße 205/55 R 16.

Ist der Lochkreisdurchmesser von 3C und 3BG gleich?

Danke für die Antworten,

gernfahrer

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14 Antworten
am 9. Dezember 2006 um 9:39

hallo normal beantwortet dir die frage deine zulassung

dort steht doch drin welche größen du fahren darfst

habe bei mir audi a 4 felgen und reifen drauf

Von der Reifengröße her gehts auf jedenfall, die Felgenbreite und Höhe passt auch. Wäre noch wichtig zu wissen, was sie für eine ET haben. Aber bei Stahlfelgen schaut eh keiner so genau!

Passen tut`s auf jedenfall!

Von ET 37 bis ET 45 passt alles drauf ohne aufzufallen. Dann empfehle ich aber, Radkappen draufzumachen, denn dann können die Wegelagerer auch nicht die Felgengröße sehen, ohne sich die Finger oder Handschuhe schmutzig zu machen. ;)

Da machen sich ja auch nicht die Wegelagerer die Finger schmutzig, sondern du! ;)

Wohl kaum. Denen braucht man nicht mal Führerschein und Fahrzeugschein in die Finger geben, geschweige denn die Radkappen runternehmen!

Themenstarteram 10. Dezember 2006 um 14:50

Super, vielen Dank für die Infos - dann scheint das ja kein Problem zu sein!

Grüße an alle,

gernfahrer

am 10. Dezember 2006 um 14:54

Zitat:

Original geschrieben von Harry-NRW

Wohl kaum. Denen braucht man nicht mal Führerschein und Fahrzeugschein in die Finger geben, geschweige denn die Radkappen runternehmen!

Wie meinst du das, daß man denen weder Führerschein noch Fahrzeugschein geben muss?

Themenstarteram 10. Dezember 2006 um 14:55

Hab noch was vergessen: Die ET bei den Felgen ist übrigens 42.

Nochmal Gruß,

gernfahrer

Zitat:

Original geschrieben von matti6

Wie meinst du das, daß man denen weder Führerschein noch Fahrzeugschein geben muss?

Man ist nicht verpflichtet, denen die Papiere in die Hand zu geben, also z.B. bei Regenwetter genügt es theoretisch, die Papiere leserlich von innen an die Scheibe zu halten! ;) Macht natürlich kaum jemand, um die Jungs nicht zu verärgern!

@Gernfahrer: Von ET 37 bis 45 kannste alles nehmen, ohne das dies auffällt!:) Wichtiger ist der Tragfähigkeitsindex und die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der Reifen. Tragfähigkeit müsste 91 sein, und Geschwindigkeitsdingsbums T. Der zugelassene Geschwindigkeitsindex für Winterreifen müsste aber in den KFZ-Papieren stehen. Die Tragfähigkeit bleibt gleich, meistens 91 beim Passat Kombi. Tragfähigkeit darf man überschreiten, also man kann auch 93er montieren, nur den Index für die Höchstgeschwindigkeit bei Winterreifen darf man nicht unterschreiten.

Zitat:

Original geschrieben von Harry-NRW

Man ist nicht verpflichtet, denen die Papiere in die Hand zu geben, also z.B. bei Regenwetter genügt es theoretisch, die Papiere leserlich von innen an die Scheibe zu halten! ;) Macht natürlich kaum jemand, um die Jungs nicht zu verärgern!

@ Harry-NRW

Ich weis ja nicht wer Dir diesen absoluten Blödsinn da eingeredet hat aber das ist definitiv falsch.

Ich hoffe das sich sowas hier nicht verbreitet.

In §§18(5) und 19(4) StVZO steht ganz klar drin:

§18(5) Wer ein nach Absatz 3 betriebserlaubnispflichtiges Fahrzeug führt oder mitführt, muß bei sich haben und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen

-die Ablichtung oder den Abdruck einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (§ 20)

§19(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen

-des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und

-des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Verkehrsblatt bekanntgemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

 

Betriebserlaubnis ist der Fahrzeugschein bzw Zulassungsbescheinigung und zuständigen Personen ist die Polizei!

am 10. Dezember 2006 um 20:52

Zitat:

Original geschrieben von Harry-NRW

Man ist nicht verpflichtet, denen die Papiere in die Hand zu geben, also z.B. bei Regenwetter genügt es theoretisch, die Papiere leserlich von innen an die Scheibe zu halten! ;) Macht natürlich kaum jemand, um die Jungs nicht zu verärgern!

@Gernfahrer: Von ET 37 bis 45 kannste alles nehmen, ohne das dies auffällt!:) Wichtiger ist der Tragfähigkeitsindex und die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der Reifen. Tragfähigkeit müsste 91 sein, und Geschwindigkeitsdingsbums T. Der zugelassene Geschwindigkeitsindex für Winterreifen müsste aber in den KFZ-Papieren stehen. Die Tragfähigkeit bleibt gleich, meistens 91 beim Passat Kombi. Tragfähigkeit darf man überschreiten, also man kann auch 93er montieren, nur den Index für die Höchstgeschwindigkeit bei Winterreifen darf man nicht unterschreiten.

bei Winterreifen darf auch der Index für die Höchstgeschwindigkeit unterschritten werden, dann muss man einen Aufkleber für die Höchstgeschwindigkeit in Sichtweite auf den Tacho kleben, also für Winterreifen mit Q, dann Höchstgeschwindigkeit 160 KM/h, aber nur für Winterreifen.

am 10. Dezember 2006 um 21:14

und..Bei einer Polizeikontrolle muss man Führerschein und Kraftfahrzeugschein vorzeigen, wobei der Beamte darauf bestehen kann, dass man ihm die Papiere zur Überprüfung in die Hand gibt.

Mehr nicht, das Handy, etwa um feststellen zu können, ob jemand gerade telefoniert hat, braucht ein Autofahrer nicht auszuhändigen. Darüber hinaus kann sich die Polizeistreife jedoch die Funktionsfähigkeit von Scheinwerfern, Blinkern und Hupe vorführen sowie das Warndreieck und den Verbandkasten zur Prüfung zeigen lassen. CB-Funker müssen auf Verlangen auch die Nummer ihres Gerätes kontrollieren lassen. Den Polizisten ist es dagegen nicht erlaubt, von einem beschuldigten Autofahrer eine Stellungnahme zu verlangen. Bei einem Verdacht auf Alkohol darf niemand gezwungen werden, ins Röhrchen zu blasen. Auch eine Messung des Atemalkohols kann der Autofahrer verweigern. Eine dann allerdings wahrscheinliche Blutentnahme muss sich der Betreffende jedoch gefallen lassen.

Man muss sogar aussteigen, wenn man dazu aufgefordert wird.

Bei einer Polizeikontrolle die Türen nicht von innen verriegeln, du machst sich damit sogar strafbar!

@ Multi-Fanfare

genau meine Worte :)

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