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Zugeparkt

Themenstarteram 5. April 2012 um 7:44

Hallo Leute,

Ich habe mal eine Frage:

Privatparkplatz mit mehreren Parkbuchten nur für Anwohner.

Ich parke gestern Abend dort, links und rechts kein Auto neben mir. Heute morgen das grauen, ich bin auf beiden Seiten komplett zugeparkt das die beiden Fahrzeuge links und rechts neben mir schon fast meinen Spiegel küssen.

Der Links neben mir, hat mir mit seiner Beifahrerseite die Fahrertür blockiert, der Rechte ist rückwerts eingefahren, parkt mit seine Beifahrer meine Beifahrer Tür zu.

Beide haben auf der Fahrerseite enorm viel Platz, das sie die Tür bis zum Anschlag aufreißen können.

Durch den Kofferraum passe ich nicht.

Habe den Links neben mir wach geklingelt, er ist raus gefahren (war nicht sehr begeistert und beleidigend).

Er parkt mich jetzt das 2te mal innerhalb eines Monats zu. Habe ihm damit gedroht ihn beim nächsten mal abschleppen zu lassen.

Meine Frage ist jetzt: Welche Möglichkeiten habe ich?

Fakt ist das ich verspätet bei der Arbeit war, er hat sich auch noch beim "anziehen" extrem Zeit gelassen und mich 15min warten lassen.

Kann ich ihn abschleppen lassen? Polizei rufen?

Durch den Kofferraum kann ich nicht einsteigen, ich bin zu groß.

Beste Antwort im Thema
am 5. April 2012 um 10:27

@peterenis 

du bist ein niveauloser, proletenhafter vollpfosten ohne jegliche kinderstube  

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Zitat:

Original geschrieben von peterenis

 

1. Kann ich ihn abschleppen lassen? 2. Polizei rufen?

1.Ja.Ist nur schlecht, daß du weißt wo der Assi wohnt. Man könnte dir zum Vorwurf machen den Knaller nicht vorher informiert zu haben.

2.Die haben auf Privatgelände keine Möglichkeit einzugreifen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

2.Die haben auf Privatgelände keine Möglichkeit einzugreifen.

das wird aber zu 99,999999% KEIN privatgelände sein ;)

Sind die Parkplätze markiert?

Dann so parken, dass du mit der Beifahrerseite schon die Markierung deines Parkplatzes berührst und demensprechend auf der Fahrerseite Platz hast.

Zitat:

Original geschrieben von peterenis

 

Privatparkplatz mit mehreren Parkbuchten nur für Anwohner

@ Onkel , siehe oben :p:p:p

Themenstarteram 5. April 2012 um 8:08

Die sind nicht markiert!

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von peterenis

 

Privatparkplatz mit mehreren Parkbuchten nur für Anwohner

@ Onkel , siehe oben :p:p:p

jo hab ich gelesen....machen aber 99,999999% der leute falsch ;) ein schild "privatparkplatz" macht noch lange keinen privatparkplatz draus. ist der parkplatz umfriedet (also durch eine schranke oder eine kette etc) und somit von bereich der stvo getrennt dann isses ein privatparkplatz. kann da hinz und kunz drauf fahren dann is das teil des öffentlichen verkehrsraum. schilder "nur für anwohner" oder "privatstrasse/privatparkplatz" sind rechtlich nicht bindend.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

schilder "nur für anwohner" oder "privatstrasse/privatparkplatz" sind rechtlich nicht bindend.

Sind sie. Aber hier geht es ja wohl darum ,daß die rechtmäßigen Nutzer unter sich ihre kleine Kriege ausfechten :rolleyes:. Es geht eben nichts um eine gute Nachbarschaft.

Themenstarteram 5. April 2012 um 8:13

Der Parkplatz ist nur durch einen abgesenkten Bordstein von der Straße getrennt. Keine Schranke etc.

Ein Schild "nur für Anwohner" steht dort.

Kleine Nebenfrage: Habe hier nen Park, bei gutem Wetter rücken die ganzen Türkenfamilien an um im Park zu grillen und selbstverständlich den Müll dort zu lassen.

Die blockieren hier dann ständig die Parkplätze. Normalerweise sind immer genug Parkplätze vorhanden, außer eben bei gutem Wetter. Gibt es dagegen eine Möglichkeit?

Nervt mich tierisch das ich dann 3 Blöcke weiter parken muss.

Bau dir einen umlegbaren Pfahl ein.Anders geht das nicht. Duch die Schilder wird übrigens klar angezeigt das öffentlicher Verkehr nicht geduldet wird, also allles im grünen Bereich. Es ist nämlich keinesfalls zwingend notwendig eine " Umfriedung " anzubringen.

@r129fan

Zitat:

öffentlicher Verkehrsraum

ist jeder Teil einer gewidmeten Verkehrsanlage (Radbahn, Gehbahn, Fahrbahn, Grünstreifen). Öffentlicher Verkehr findet auch auf nichtgewidmeten Verkehrsanlagen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden, so auch in Parkhäusern (OLG Düsseldorf VRS 64, 300), auf zeitweilig geöffneten Parkplätzen während der Öffnungszeit, wilden Parkplätzen u.s.w. Hier gelten in vollem Umfang die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (VwV-StVO zu § 1 II.). Verkehrsregelungen im Landesrecht oder in Gemeindesatzungen sind insoweit unzulässig und unwirksam (Art. 31 GG).

Öffentlicher Verkehr findet nicht statt, wenn z.B. wegen Bauarbeiten durch Absperrschranken oder ähnliche wirksame Mittel alle Verkehrsarten (auch Fußgänger- oder Radverkehr) ausgeschlossen werden, durch wirksame Mittel ein Zugang/eine Zufahrt von Unberechtigten verhindert wird (Parkchips, Pförtner, völlig abgesperrte Privatfläche u.s.w.) oder der optische Eindruck alle Verkehrsarten ausschließt (z.B. durch Rasen eingedeckter besonderer Bahnkörper (siehe Bahnkörper) der Strab).

Somit verstößt ein Fahrzeugführer, welcher auf einer straßenrechtlich nicht gewidmeten Grünfläche parkt, nicht gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften. Ist diese Grünfläche Bestandteil einer gewidmeten Fläche, ist ein Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften gegeben und nach der StVO ordnungswidrig.

quelle: http://www.sicherestrassen.de/.../index.htm?...

Wenn ich Schilder aufstelle tue ich unmißverständlich kund, daß ein anderer dort nichts zu suchen hat - eine Absperrmaßnahme opitscher Art :p . Was die Grünflächen betrifft: Da gibt es Ortssatzungen die das unter Androhung von Geldstrafen untersagen - also zahlst du dort auch, auch wenn das nicht in der STVO steht :p

am 5. April 2012 um 8:32

Zitat:

Original geschrieben von peterenis

Kann ich ihn abschleppen lassen?

klar...

auf den kosten wirst du allerdings sitzen bleiben!

Zitat:

Nervt mich tierisch das ich dann 3 Blöcke weiter parken muss.

solange es sich um öffentliche parkflächen - die blockiert werden - handelt, ist das dein persönliches pech!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

solange es sich um öffentliche parkflächen - die blockiert werden - handelt,

Handelt es sich wohl nicht. Aber er kennt den netten Nachbarn und weiß wo der wohnt.Also muß er ihm die Möglichkeit geben die Störung zu beseitigen. Einfach an den Haken nehmen ist nicht.

ich würd da mal extra früh anfangen und den morgends um 5 rausklingeln...

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