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Zugeparkt! Was kann man dagegen tun?

Themenstarteram 24. Januar 2010 um 23:31

Hallo,

da ich das Phänomen Autos zugeparkt oft aus meinem Fenster beobachten kann interessiert es mich irgendwie zu erfahren, was man dagegen tun kann außer zu warten bis die übeltäter auftauchen und weg fahren.

Nehmen wir mal an. Ich will zur Arbeit und wurde zugeparkt so zugeparkt das ich kaum Platz habe irgendwie aus der Parklücke zu kommen und nun?!? Warten und hoffen bis der Tag schöner wird? :D

Gibt es hier jemanden den sowas mal passiert ist und was wurde da unternommen?

Ich denke mal das man letztendlich schwer beweisen kann, wer wenn zugeparkt hat so das man rechtlich nichts tun kann.

Bin dann erstmal auf eure Antworten gespannt.

Viele Grüße

Mad

EDIT:

Mit zugeparkt meine ich am Straßenrand, wie z.B. hier http://a32.idata.over-blog.com/2/88/40/70//Irland-020.jpg das man minimal bis kaum platz vorne und hinten hat.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 25. Januar 2010 um 0:11

Ich bin hier schon über ein halbes Jahr Mitglied und schaue täglich in dieses Forum und habe das Thema noch kein einziges mal gesehen sorry für alle Mitglieder die hier schon seit Jahren dabei sind und das für so häufig empfinden.. man kann sich auch anstellen :rolleyes:

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Polizei anrufen, Situation schildern, die ermitteln den Halter, ist dieser nicht kontaktierbar wird die Kiste in dringenden Fällen abgeschleppt.

Wobei die Polizei i.d.R. nur dann den Abschlepper auf Staatskosten ruft, wenn z.B. ein Bus oder ein Krankenwagen nicht mehr durch kommt.

Sollte „nur“ ein privater PKW betroffen sein wird m.M. nach der Betroffene den Abschleppwagen selbst rufen (und bezahlen) müssen und kann sich anschließend mit dem Zivilrecht die Kosten dafür wieder holen.

wie oft soll das thema eigentlich noch durchgekaut werden?! :confused:

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv

Sollte „nur“ ein privater PKW betroffen sein wird m.M. nach der Betroffene den Abschleppwagen selbst rufen (und bezahlen) müssen und kann sich anschließend mit dem Zivilrecht die Kosten dafür wieder holen.

so ist es.....

und geld wird man wenig bis garkeines sehen, da der abgeschleppte (bzw. dessen anwalt) damit argumentieren wird, das man dazu verpflichtet ist die kosten so gering wie möglich zu halten.....was bedeuted anstatt den abschlepper zu rufen "einfach" auf bus/taxi/bahn umzusteigen....

Deshalb auch meine Ergänzung in dringenden Fällen, und es ist kein dringender Fall wenn man nicht mit dem Auto zur Arbeit kommt :)

Themenstarteram 25. Januar 2010 um 0:11

Ich bin hier schon über ein halbes Jahr Mitglied und schaue täglich in dieses Forum und habe das Thema noch kein einziges mal gesehen sorry für alle Mitglieder die hier schon seit Jahren dabei sind und das für so häufig empfinden.. man kann sich auch anstellen :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Madness23

Ich bin hier schon über ein halbes Jahr Mitglied

demnach sollte dir ja die benutzung der SUCHE-Funktion bekannt sein!

Moin,

und wenn nun eben dieses Fahrzeug zur Arbeit gebraucht wird? ich kann ja schliesslich nicht mein komplettes Werkzeug in ein taxi laden und mich den ganzen Tag von Kunde zu Kunde fahren lassen.

Was mich auch interessieren würde, wenn ich zum Einsatz bei der Feuerwehr fahren will/muss und durch ein Auto zugeparkt bin, was würde man dem parkenden Idioten dann vorwerfen können ??

Mfg Andy

1. Falschparker abschleppen lassen und erst mal in Vorkasse treten

2. nichts weiter kannst du dem vorwerfen, das ist sozusagen Betriebsrisiko und es gibt noch mehr Feuerwehrmänner die ausrücken können. Bist du der einzige in einer Ortsfeuerwehr oder bist du mit einem Einsatzfahrzeug zu Hause?

Dann könntest du den Autohersteller in so einem Falle ja auch verklagen wenn der Wagen auf einmal nicht mehr anspringt wo du doch zu einem Einsatz musst.

Einsatzkräfte haben auf dem Weg zur Wache keine Sonderrechte, auch wenn viele diese gerne hätten.

Zitat:

Original geschrieben von freak35

Moin,

und wenn nun eben dieses Fahrzeug zur Arbeit gebraucht wird? ich kann ja schliesslich nicht mein komplettes Werkzeug in ein taxi laden und mich den ganzen Tag von Kunde zu Kunde fahren lassen.

Was mich auch interessieren würde, wenn ich zum Einsatz bei der Feuerwehr fahren will/muss und durch ein Auto zugeparkt bin, was würde man dem parkenden Idioten dann vorwerfen können ??

Mfg Andy

Ob der Fahrzeughalter, zur Not im Zivilprozeß, Dir die Abschleppkosten zuzügl. der ganzen Kosten des Verfahrens erstatten muss, entscheidet ein Mensch und zwar der Richter. Vor dem und auf hoher See ist man bekanntlich ganz alleine.

Zitat:

Original geschrieben von Madness23

Mit zugeparkt meine ich am Straßenrand, wie z.B. hier http://a32.idata.over-blog.com/2/88/40/70//Irland-020.jpg das man minimal bis kaum platz vorne und hinten hat.

Soll das ein Beispiel für zugeparkt sein?

 

Weil man mal mehr als 2 mal am Lenkrad kurbeln muss?

 

Fällt mir eigentlich nur das hier zu ein :D :

oh_mein_gott_komplett_zugeparkt

 

 

Und zum Thema Feuerwehr, die, die ich kenne, sind da komplett schmerzfrei, zur Not wird französisch ausgeparkt, also besser beim Parken Abstand halten, wenn man ´nen FW-Aufkleber am Parknachbar sieht.

 

Gruß

MS

 

In Frankreich stellt Ausparken da kein Problem dar. Wozu gibt es Stoßstangen? Außerdem macht es wohl bitte einen Unterschied, ob man kaum rauskommt, oder ob man gar nicht rauskommt.

Vor allem ist ja eines lustig: Woher soll der geneigte und arbeitswütige Überwacher wissen, ob Onkel Zugeparkt nicht dem Vorder-oder Hintermann selber zu dicht auf die Pelle gerückt ist :rolleyes: . Nun kommt Kläre Sorglos und stellt sich ihrerseits entweder davor oder dahinter mit Minimalabstand. Da aber leider die Kläre nicht da ist, steht der arbeitswütige Überwacher da und kratzt sich den Kopf. Was soll er machen: " Ehne mene Muh und raus bist du ? " :confused: .

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Einsatzkräfte haben auf dem Weg zur Wache keine Sonderrechte, auch wenn viele diese gerne hätten.

die stvo ist in diesem punkt sehr eindeutig geregelt!

einsatzkräfte der feuerwehr haben in ihrem privatfahrzeug auf dem weg zur wache sehrwohl sonderrechte, da diese bei der feuerwehr personen- und nicht wie im rettungsdienst fahrzeug-gebunden sind!

Zitat:

Original geschrieben von MarkSawyer

Und zum Thema Feuerwehr, die, die ich kenne, sind da komplett schmerzfrei, zur Not wird französisch ausgeparkt

dann solltest du deinen "bekannten" mal sagen, das diese für die entstandenen schäden am zuparker vollumfänglich haftbar sind, und die versicherung (da sie diese schäden grob fahrlässig verursacht haben) von ihrem vertragsrecht gebrauch machen wird und deine "bekannten" zur kasse gebeten werden....

Manchmal habe ich den Eindruck, man sollte hier keine Fragen stellen.

Weil ständig mit dem erhobenen Zeigefinger geantwortet wird.

Nicht persönlich nehmen, ich kenne auch die Rechte, dass man in Vorleistung treten muss und der Dreiste immer mit so einer Parknummer durchkommt (und die Bäckerbüffel, die ich fast jeden Samstagmorgen aus dem Laden gegenüber ins Auto von meiner Garageneinfahrt prügeln muss, nerven mich genauso... davon mal abgesehen, ich verstehe also die Frage).

Aber der Ton, den Manche beim Schreiben haben, geht überhaupt nicht. Sicher ist man kein Rettungswagen, aber man hat es sich ja nicht ausgesucht, zugeparkt zu werden von irgendwelchen Idioten, oder wie sehe ich das?

Wie schön, dass Andere keine Probleme haben.

Wenn mir jemand die Garageneinfahrt zuparkt und sich nicht wegbewegt, wird die Digicam und das Handy gezückt und über den Rechtsschutz das Geld zurückgeholt. So einfach geht das. Wer ein Auto hat, hat auch Geld, also ist was "zu holen".

cheerio

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