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Zugfahrzeug ablasten?

Themenstarteram 3. Januar 2022 um 21:15

Hallo,

 

meine neue angepeilte Zugkombination läge 95kg über den 4250kg, die mein B96 erlaubt. Allerdings darf das Auto auch 600 Kilo mehr ziehen als mein Wohnwagen wiegt.

 

Kann man das Auto ablasten, so dass ich den B96 weiter nutzen darf?

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55 Antworten

Das erklärt dir am besten ein aaSv im persönlichen Gespräch. Unmöglich ist es nicht, wenn das Auto genug Reserven hat und kein Euro6 ist. Man muss aber einen willigen Prüfer finden oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Fahrzeughersteller vorliegen haben.

Meinen 2007er Caddy konnte ich um 50 kg anlasten lassen. Der TÜV wollte nicht, für die Dekra war es kein Problem.

Themenstarteram 3. Januar 2022 um 21:35

OK, danke. Es ist ein Euro 6. Das geht dann nicht wegen den Abgasvorschriften, oder? Mist. Also nochmal ab in die Fahrschule.

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 3. Januar 2022 um 22:35:25 Uhr:

Also nochmal ab in die Fahrschule.

der einfachere weg und du hast dann weniger kopfweh wegen der zulässigen lasten.

Zgg kannst du ablasten. Wieviel hängt an der Anzahl der Sitze. Pro Sitzplatz gibt es Norm Gewichte + Gepäck. Ich konnte meinen Alhambra aus dem gleichen Grund auch um 100 kg ablasten. War beim TÜV kein Problem. Vorher angerufen, Problem geschildert, Fahrzeugdaten durch gegeben und dann zum Termin hin.

Neuer Aufkleber in die Tür und neue Papiere (später bei der Zulassungsstelle). Und ein paar Euro ärmer.

Auch Euro 6, das war egal. Nur die Sitze und die resultierende Zuladung waren interessant.

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 3. Januar 2022 um 22:35:25 Uhr:

OK, danke. Es ist ein Euro 6. Das geht dann nicht wegen den Abgasvorschriften, oder? Mist. Also nochmal ab in die Fahrschule.

Du siehst jetzt schon an den Antworten, dass die Prüforganisationen da sehr unterschiedlich agieren. Fragen kostet nix. Billiger als neuer FS aber auf alle Fälle. Allerdings kommt man irgendwann nicht mehr umhin und billiger wird es auch nicht mehr.

Themenstarteram 3. Januar 2022 um 21:56

-Systemschluckauf-

Themenstarteram 3. Januar 2022 um 21:57

Kann man denn auch die zulässige Anhängelast reduzieren lassen, so dass das Zuggesamtgewicht sinkt? Zuladung im Auto möchte ich ungern verlieren.

Das Führerscheinrecht beruft sich auf die zulässigen Gesamtgewichte der Fahrzeuge (Auto + Anhänger). Die Anhängelast hat damit nichts zu tun. Bei der Ablastumg wird geprüft (Waage), ob das mit dem Leergewicht und gesetzlichen Normen für Sitzplätze etc. noch zusammengeht. Sinkt das Gesamtgewicht, sinkt auch das Zuggesamtgewicht.

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 3. Januar 2022 um 22:57:33 Uhr:

Kann man denn auch die zulässige Anhängelast reduzieren lassen,

die hat was mit der tatächlichen last zu tun? hast doch den b96 gemacht? :confused:

obwohl das auch schon beim b-schein thema war.

Also ich würde den BE machen. Kostet etwas aber dann ist man gerüstet und muss sich kaum noch groß Sorgen machen.

Ablasten sowohl Anhänger wie Auto bedeutet immer eine kräftige Einschränkung. Die 3,5 to sind schnell überschritten, selbst 4,2 to sind schnell zusammen. Autos wie Hänger werden immer größer und schwerer.

Lieber einmal Büffeln und ein paar Euros zahlen, als ständig auf jedes Kilo achten, besonders wenn man Camper ist, oder sonst viel mit Anhängern unterwegs ist, gar sein muss.

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 3. Januar 2022 um 22:35:25 Uhr:

OK, danke. Es ist ein Euro 6. Das geht dann nicht wegen den Abgasvorschriften, oder? Mist. Also nochmal ab in die Fahrschule.

Bei BE gibt's keine theoretische Prüfung. Nur ein bisschen rum fahren, rückwärts einparken, ein paar Sicherheitsfragen dem Prüfer vor Ort beantworten. Also machbar, wenn man schon Anhänger Erfahrung hat.

Weniger Tam Tam als ablasten.

Mach besser den BE. Du wirst deinem Leben bestimmt noch andere Fahrzeuge, Wohnwagen und Anhänger besitzen. Die Ablastung bezieht sich ja nur auf aktuelle Fahrzeug, beim nächsten Fahrzeug hast du evtl. das gleiche Spiel wieder.

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