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Zugfahrzeugwechsel bei ungebremsten und abgelastetem Anhänger?

Barthau Fahrzeugtransporter QM
Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 10:33

Hallo allerseits,

ich besitzte einen Motoradtransportanhänger der Marke Stema mit 750kg erlaubten Gesamtgewicht.

Den möchte ich auf 100km/h zulassen, wofür er abgelastet werden muss. Konkret: Zugfahrzeug Leergewicht 2010kg x 0,3 = 603kg.

Meine Fragen:

- Was passiert wenn ich nach der Eintragung ein anderes, leichteres Zugfahrzeug nehmen will?

Darf ich das? Muss ich dann einfach nur rechnerisch das max.Gesamtgewicht des Anhängers anpassen?

Also meinetwegen: Golf mit 1200kg x 0,3= 360kg?

- Darf ich den Anhänger mit 750kg beladen und dann eben nur 80km/h fahren?

- Darf ich den Anhänger nach der Eintragung auf oben genannte 603kg mit diesen 603kg belasten und mit einem leichteren Zugfahrzeug fahren, dann aber nur maximal 80km/h?

- Macht es Sinn, bzw. darf ich für die Eintragung auf 100km/h ein anderes, nicht auf mich zugelassenes Auto nehmen? Konkret: den Touareg eines Bekannten mit 2400kg Leergewicht?

All diese Fragen konnte mir bei der Zulassungstelle und beim TÜV keiner richtig beantworten.

Danke euch für die Antworten!

Beste Antwort im Thema

Andere Prüfstelle wählen - der Prüfer hat leider keine Ahnung!

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Uff... das sind viele Fragen auf einmal. Dann also mal nach bestem Wissen und Gewissen:

Zitat:

johannesleitner schrieb:

Hallo allerseits,

ich besitzte einen Motoradtransportanhänger der Marke Stema mit 750kg erlaubten Gesamtgewicht.

Den möchte ich auf 100km/h zulassen, wofür er abgelastet werden muss. Konkret: Zugfahrzeug Leergewicht 2010kg x 0,3 = 603kg.

Meine Fragen:

- Was passiert wenn ich nach der Eintragung ein anderes, leichteres Zugfahrzeug nehmen will?

Darf ich das? Muss ich dann einfach nur rechnerisch das max.Gesamtgewicht des Anhängers anpassen?

Also meinetwegen: Golf mit 1200kg x 0,3= 360kg?

Du darfst - ABER du darfst mit dem leichteren Zugfahrzeug nur noch 80km/h (d.h. real ~89km/h mit den LKW's) fahren.

Und was heißt rechnerisch das zGG. anpassen? Mit Eintragung/Ablastung?! Dann ja (also auch 100km/h)... allerdings bleibt bei 360kg ja noch... was... ~150kg Zuladung übrig?!

Zitat:

- Darf ich den Anhänger mit 750kg beladen und dann eben nur 80km/h fahren?

NEIN! Eine Ablastung - auch "ohne technische Änderung" hat eben ein geringeres zGG zur Folge! Das neue zGG, also z.B. 603kg, darfst du NICHT mehr überschreiten! Niemals.

Zitat:

- Darf ich den Anhänger nach der Eintragung auf oben genannte 603kg mit diesen 603kg belasten und mit einem leichteren Zugfahrzeug fahren, dann aber nur maximal 80km/h?

603kg inkl. dem Anhänger-Leergewicht. Ja!

Zitat:

- Macht es Sinn, bzw. darf ich für die Eintragung auf 100km/h ein anderes, nicht auf mich zugelassenes Auto nehmen? Konkret: den Touareg eines Bekannten mit 2400kg Leergewicht?

Ginge schon. Sinn machts für mich wenig.

Ehrlich gesagt gibts meiner Meinung nach in so einem Fall nur 2 Möglichkeiten - plus eine weitere, die aber eigentlich nicht zu empfehlen ist:

1. den Anhänger bei seinen 750kg zGG lassen und mit ~89km/h mit den LKW's mitschwimmen. Fährt sich gar ziemlich entspannt, muss ich sagen. (mache ich aber selten, da ich auf meinen Anhängern 100km/h-Zulassung habe)

2. einen gebremsten Anhänger kaufen, mit 750kg zGG (gibts auch!) bis ggf. 1000kg zGG. Das finde ich so-oder-so am Besten, da 1. der Faktor für die 100km/h-Geschichte auf 1,1 hochgeht (!), somit das auch mit Kleinwagen möglich ist - 2. gebremste Anhänger eben 100x sicherer sind - je nachdem, wo es hingeht (Berge etc.) - und 3. eben legale 100km/h so gut wie immer drin sind. Auch hier - je nachdem, wie weit man mit Anhänger fährt, kann das schon etwas (aber nicht viel!) ausmachen, wie lange man fährt.

(3.) pokern - d.h. die 100km/h-Zulassung auf den 750kg-Anhänger machen und das auch fahren. Wie es halt ist - kommt man an "den Richtigen" - und die sind meist auch nicht auf den Kopf gefallen - fuhr' man halt ~20km/h zu schnell. Mit Anhänger ist man da meine ich schon im Punktebereich.

Ich würde einen gebremsten Anhänger empfehlen.

Gruß Jonas

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 11:38

Vielen Dank für die kompetente Antwort.

Ein anderer Anhänger kommt nicht in Frage, da ich diesen erst vor wenigen Jahren neu gekauft habe.

Ich weiß, das fahren mit 90 oder 100 mache ich bisher auch. Bei viel LKW Verkehr ist es tatsächlich relativ entspannt.

Andererseits kann man am Wochenende bei einer 100er Zulassung auch mal Marschtempo 120 nach Tachoanzeige anlegen, ohne dass der Schein in Gefahr ist.

Und bei leerem Hänger ist das ja echt nicht riskant.

Es scheint mir sinnvoll, den Touareg zu nehmen für die Eintragung, da ich dann wenigstens die Option habe, fast voll zu beladen (bei 2400kg Leergewicht also 720kg) und dann eben nur 80 zu fahren.

Was du am Ende laden darfst, steht auf einem anderen Blatt!

Erstmal gehts ums zulässige Gesamtgewicht - das muss entspr. angepasst sein, im Fahrzeugschein - UND es muss die 100km/h-Eintragung ebenfalls vorhanden sein - unten im Feld "Bemerkungen". Kannst ggf. mal 'n Bild vom Fzg.schein hier anhängen - natürlich ohne Halterdaten.

Zitat:

Andererseits kann man am Wochenende bei einer 100er Zulassung auch mal Marschtempo 120 nach Tachoanzeige anlegen, ohne dass der Schein in Gefahr ist.

Und bei leerem Hänger ist das ja echt nicht riskant.

Verstehe schon. Muss aber sagen Vorsicht!

Mal als Beispiel:

Ich habe einen 2600kg zGG-Anhänger. Der hat 'ne 100km/h-Zulassung. Mit 'nem schweren Zugfahrzeug, welches mind. 2364kg Leergewicht hat, darf ich den legal mit 100km/h auf der Autobahn ziehen.

Nun ziehe ich den aber leer mit 'nem Corsa B irgendwo hin - reine Überführung. Der Anhänger wiegt nun vllt. 500kg. DENNOCH gelten für 100km/h die 2364kg mind. Leermasse des Zugfahrzeuges!

Finde das zwar mächtig SCHEISSE in DE, aber hilft leider nichts. Wir sind uns denke mal ALLE einig, dass 500kg Anhänger an 'nem Corsa B nun wirklich nicht das Problem sind - auch mit 100km/h.

Zumal - beim Laden wird einem auch zugemutet, das entspr. zGG nicht zu überschreiten - oder die Anhängelast des Zugfahrzeuges.

Weshalb die 100km/h-Regelung da nicht auch "dynamisch" ist, ist mir nicht so ganz begreiflich. (d.h. dass als Berechnung nicht das zGG herangezogen wird, sondern das z.Z. tatsächliche Gewicht.) Es ist schade und nervig.

Sollten der Freund und Helfer da Zweifel haben, gehts eh auf die Waage. Aber bei 'nem leeren Anhänger wäre ja wohl alles nicht der Rede wert...

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 12:00

(3.) pokern - d.h. die 100km/h-Zulassung auf den 750kg-Anhänger machen und das auch fahren. Wie es halt ist - kommt man an "den Richtigen" - und die sind meist auch nicht auf den Kopf gefallen - fuhr' man halt ~20km/h zu schnell. Mit Anhänger ist man da meine ich schon im Punktebereich.

Hallo,

was meinst du mit "Eintragung auf 750kg" machen.

Kann man das auch ohne bzw. mit fiktiven Zugfahrzeug?

Rechnerisch braucht man ja für die 750kg Zulassung ein Zugfahrzeug mit mindestens 2500kg Leergewicht. Sowas gibts ja nur selten, vielleicht ein Audi Q7 V12 TDI.

Oder meintest du den von mir genannten Touareg?

 

Diese 100km/h-Zulassung ist nicht auf ein Fahrzeug beschränkt (das war früher mal)! D.h. solange die Gewichtsverhältnisse passen, darf man 100km/h fahren - passts nicht, nur 80.

Zitat:

@johannesleitner schrieb am 30. Dezember 2017 um 12:38:35 Uhr:

 

Andererseits kann man am Wochenende bei einer 100er Zulassung auch mal Marschtempo 120 nach Tachoanzeige anlegen, ohne dass der Schein in Gefahr ist.

Voooooorsicht!

Wenn du die 100 überschreitest fält die Genehmigung für 100 weg und du wirst bestraft als ob du nur 80 fahren durftest.

Kann bitter werden.

Moorteufelchen

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 13:05

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 30. Dezember 2017 um 13:55:23 Uhr:

Zitat:

@johannesleitner schrieb am 30. Dezember 2017 um 12:38:35 Uhr:

 

Andererseits kann man am Wochenende bei einer 100er Zulassung auch mal Marschtempo 120 nach Tachoanzeige anlegen, ohne dass der Schein in Gefahr ist.

Voooooorsicht!

Wenn du die 100 überschreitest fält die Genehmigung für 100 weg und du wirst bestraft als ob du nur 80 fahren durftest.

Kann bitter werden.

Moorteufelchen

Soll das heißen, das ich bei 101kmh, also 1kmh zu schnell, letztlich mit 21kmh zu schnell bestraft werde?

Ist ja irre, das hab ich noch nie gehört!

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 13:11

Zitat:

@v8.lover schrieb am 30. Dezember 2017 um 12:57:21 Uhr:

Was du am Ende laden darfst, steht auf einem anderen Blatt!

Erstmal gehts ums zulässige Gesamtgewicht - das muss entspr. angepasst sein, im Fahrzeugschein - UND es muss die 100km/h-Eintragung ebenfalls vorhanden sein - unten im Feld "Bemerkungen". Kannst ggf. mal 'n Bild vom Fzg.schein hier anhängen - natürlich ohne Halterdaten.

Zitat:

@v8.lover schrieb am 30. Dezember 2017 um 12:57:21 Uhr:

Zitat:

Andererseits kann man am Wochenende bei einer 100er Zulassung auch mal Marschtempo 120 nach Tachoanzeige anlegen, ohne dass der Schein in Gefahr ist.

Und bei leerem Hänger ist das ja echt nicht riskant.

Verstehe schon. Muss aber sagen Vorsicht!

Mal als Beispiel:

Ich habe einen 2600kg zGG-Anhänger. Der hat 'ne 100km/h-Zulassung. Mit 'nem schweren Zugfahrzeug, welches mind. 2364kg Leergewicht hat, darf ich den legal mit 100km/h auf der Autobahn ziehen.

Nun ziehe ich den aber leer mit 'nem Corsa B irgendwo hin - reine Überführung. Der Anhänger wiegt nun vllt. 500kg. DENNOCH gelten für 100km/h die 2364kg mind. Leermasse des Zugfahrzeuges!

Finde das zwar mächtig SCHEISSE in DE, aber hilft leider nichts. Wir sind uns denke mal ALLE einig, dass 500kg Anhänger an 'nem Corsa B nun wirklich nicht das Problem sind - auch mit 100km/h.

Zumal - beim Laden wird einem auch zugemutet, das entspr. zGG nicht zu überschreiten - oder die Anhängelast des Zugfahrzeuges.

Weshalb die 100km/h-Regelung da nicht auch "dynamisch" ist, ist mir nicht so ganz begreiflich. (d.h. dass als Berechnung nicht das zGG herangezogen wird, sondern das z.Z. tatsächliche Gewicht.) Es ist schade und nervig.

Sollten der Freund und Helfer da Zweifel haben, gehts eh auf die Waage. Aber bei 'nem leeren Anhänger wäre ja wohl alles nicht der Rede wert...

Also Zugfahrzeug ist ein Audi A6 mit ca. 2000kg Leergewicht. Der Hänger wiegt leer 119kg.

Da kann selbst ein Sicherheitsfanatiker wenig Bedenken anmelden.

Bild-2
Bild-3

Zitat:

@johannesleitner schrieb am 30. Dezember 2017 um 14:05:00 Uhr:

]

Soll das heißen, das ich bei 101kmh, also 1kmh zu schnell, letztlich mit 21kmh zu schnell bestraft werde?

Ist ja irre, das hab ich noch nie gehört!

Ja, es gibt Bussgeldbehörden die §6 der 9. Ausnameverordnung der STVO so auslegen.

Zitat: § 6

Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung.

Da steht leider nichts von technischen Veränderungen.

Über 100 zu fahren wird wohl auch als nichteinhaltung der Vorschrift gewertet. Damit wird die 100-Zulassung hinfällig.

Moorteufelchen

...ergo, kannst Dir diesen "100er-Zulassungs-Mist" gleich komplett sparen und die 120km/h auch so fahren... darfst dich halt nicht erwischen lassen.

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 14:10

Zitat:

@gast356 schrieb am 30. Dezember 2017 um 14:49:36 Uhr:

...ergo, kannst Dir diesen "100er-Zulassungs-Mist" gleich komplett sparen und die 120km/h auch so fahren... darfst dich halt nicht erwischen lassen.

Wenn das wirklich so ist, hast du Recht.

@johannesleitner

 

Moorteufelchen hat leider recht!

 

Mein Chef ist mit 104km/h Anhänger mit 100km/h Zulassung wegen 24km/h Zuviel belangt wurden und Zugfahrzeug war entsprechend Zulassung!

Hallo,

und beim Bußgeld daran denken, dass da die gewerbliche Tabelle zählt.

Das ist sehr viel teurer als wenn man mit dem PKW die 24 km/h zu schnell unterwegs ist.

Die die 100er Regelung ist ein ziemlich verstümmeltes Gesetz. Das war gut gemeint und ist durch zig Einsprüche der Länder und Anpassung an Europäisches Recht nur noch verworren.

Das reduzierte Gesamtgewicht darfst Du dir wünschen.

Das interessiert den Tüffer nicht für welches Fahrzeug das gedacht ist.

Es muss bei einer Kontrolle nur passen.

Ich würde die Eintragung sein lassen und die paar Fahrten zügig mitschwimmen.

Gruß

Thorsten

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 15:28

Hmmm, jetzt hab ich schon neue Reifen drauf machen lassen.

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