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Zugkraft und Leergewicht eines PKW

Themenstarteram 15. Mai 2010 um 9:59

Hallo zusammen ich habe den Führerschein Klasse B der geht ja bis 3,5 tonnen Gesamtgewicht

Nun habe ich einen Minibagger mit 1,5 tonnen und der Anhänger hat 460 kg.

Könnt ihr mir Tipps geben welches Auto nicht mehr als 1500 kg Leergewicht hat und trotzdem dieses Gespann ziehen darf

 

MFG

Andi

Beste Antwort im Thema

Es stehen für den Zug 3,5 t zGM zur Verfügung in der Klasse B.

Die gewünschte Nutzlast des Anhängers beträgt 1,5 t.

Der Anhänger hat leer 0,46 t - zGM vermutlich 2t.

Das Zugfahrzeug muss ein Leergewicht von mindestens 2 Tonnen haben.

Von den 3,5 t zGM des Zuges gehen die 2 t zGM Anhänger ab - es verbleiben noch 1,5 t zGM für das Zugfahrzeug.

Du benötigst also ein Zugfahrzeug mit einer Leermasse von 2 t und einer zGM 1,5 t.

Sag mir Bescheid, wenn Du so eines gefunden hast, ich kaufe das dann auch.

 

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naja bei knapp 2 Tonnen Zuggewicht bleibt da nicht viel anderes als den entsprechenden Führerschein zu machen. Kommst sonst sehr schnell in den ärgerlichen Bereich.

Bevor man sich Gedanken um ein mögliches Zugfahrzeug mit gewissen Anschaffungskosten macht sollte man doch wirklich eher über ein paar Stunden Fahrschule nachdenken um dann erheblich mehr fahren zu dürfen.

"auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt"

"Soll ein schwererer Hänger angekuppelt werden, muss der B-Inhaber zwei Zusatzbedingungen beachten.

Zum einen – das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher sein als das Leergewicht des ziehenden Pkw (aus Ziffer 14 des Fahrzeugscheins zu entnehmen). Zum anderen –

die zulässigen Gesamtgewichte von Pkw plus Hänger dürfen"

Durchgehende Bremsanlage und ein entsprechender Anhänger - das bringen wenige PKW/Gespanne um auf mehr Anhängelast zu kommen als das Eigengewicht hergibt, was auch gut so ist.

Denk vieleicht eher an einen Pritschenwagen der das Gesamtgewicht inkl. Bagger passend zum FS verkraftet.

Es stehen für den Zug 3,5 t zGM zur Verfügung in der Klasse B.

Die gewünschte Nutzlast des Anhängers beträgt 1,5 t.

Der Anhänger hat leer 0,46 t - zGM vermutlich 2t.

Das Zugfahrzeug muss ein Leergewicht von mindestens 2 Tonnen haben.

Von den 3,5 t zGM des Zuges gehen die 2 t zGM Anhänger ab - es verbleiben noch 1,5 t zGM für das Zugfahrzeug.

Du benötigst also ein Zugfahrzeug mit einer Leermasse von 2 t und einer zGM 1,5 t.

Sag mir Bescheid, wenn Du so eines gefunden hast, ich kaufe das dann auch.

 

Zitat:

Original geschrieben von infinity7

Hallo zusammen ich habe den Führerschein Klasse B der geht ja bis 3,5 tonnen Gesamtgewicht

Nun habe ich einen Minibagger mit 1,5 tonnen und der Anhänger hat 460 kg.

Könnt ihr mir Tipps geben welches Auto nicht mehr als 1500 kg Leergewicht hat und trotzdem dieses Gespann ziehen darf

 

MFG

Andi

Die Kombination ist mit B unfahrbar, Hänger und Bagger ergeben 1,96t und bei der Klasse B darf das Gesamtgewicht des Anhänger nicht schwerer sein als das Leergewicht des Zugfahrzeuges und das Gesamtgewicht des Gespannes darf 3,5t nicht übersteigen 1,96t Anhängelast würden bedeuten das der Pkw selbst auch min 1,96t haben müsste und somit kommst du schon über 3,5t Gesamtgewicht! Da hilft nur 500 Euro in den BE zu investieren!

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Es stehen für den Zug 3,5 t zGM zur Verfügung in der Klasse B.

Die gewünschte Nutzlast des Anhängers beträgt 1,5 t.

Der Anhänger hat leer 0,46 t - zGM vermutlich 2t.

Das Zugfahrzeug muss ein Leergewicht von mindestens 2 Tonnen haben.

Von den 3,5 t zGM des Zuges gehen die 2 t zGM Anhänger ab - es verbleiben noch 1,5 t zGM für das Zugfahrzeug.

Du benötigst also ein Zugfahrzeug mit einer Leermasse von 2 t und einer zGM 1,5 t.

Sag mir Bescheid, wenn Du so eines gefunden hast, ich kaufe das dann auch.

Jau, ich bin auch dabei!!! Gröööööhl!!! :D:D:D

am 15. Mai 2010 um 13:47

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

Da hilft nur 500 Euro in den BE zu investieren!

500€ reicht da bei weitem nicht aus.....das wird alleine schon für die prüfgebühren und die anmeldung in der fahrschule fällig...zzgl. fahrstunden kannste locker nen 1000'er einplanen......

Themenstarteram 15. Mai 2010 um 14:21

Wie nennt sich die Fürherschein Klasse wo man bis 7,5 tonnen fahren darf frühere Klasse 3

ich erwarb meinen Fühereschein am 11.3 1999 und am 1.1. 1999 wurde dies ja umgestellt.

 

danke

am 15. Mai 2010 um 14:59

Moin:)

Mal eine Zwischenbemerkung, die G Klasse hat ein Leergewicht von ca. 2500kg je nach Ausstattung, die Anhängelast beträgt 3.500kg gebremst, sollte ich doch mit der Klasse B fahren dürfen oder?

Gruss TAlFUN

p.s.

@infinity7, nennt sich jetzt BE.

am 15. Mai 2010 um 15:24

Nein das ist nicht richtig mit der klasse BE darf man kein lkw mit 7,5 to zgg. fahren das ist dann C1 mit hänger C1E zusammen mit hänger dann 12 to. Bitte verbessert mich falls ich was falsches gesagt habe.Das hat damals bei der umstellung ärger gegeben weil manche meinten sie dürfen ein lkw fahren mit 12 to zgg. dafür bracht man aber schon nen C schein und dafür ein hänger größer als 750 kg dann CE

Zitat:

Original geschrieben von infinity7

Wie nennt sich die Fürherschein Klasse wo man bis 7,5 tonnen fahren darf frühere Klasse 3

ich erwarb meinen Fühereschein am 11.3 1999 und am 1.1. 1999 wurde dies ja umgestellt.

 

danke

Ich glaube das ist die C1E mit Zusatzzahl 79

Wenn Du aber Deinen Flappen nach der Europäisierung der Klassen bekommen hat, bleibt es ein einfacher B.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

Da hilft nur 500 Euro in den BE zu investieren!

500€ reicht da bei weitem nicht aus.....das wird alleine schon für die prüfgebühren und die anmeldung in der fahrschule fällig...zzgl. fahrstunden kannste locker nen 1000'er einplanen......

Nö, hab gerade vor nem Monat den BE gemacht, die reinen Kosten für die praktische Prüfung,die 5 Fahrstunden und das Anmelden waren etwa 510 Euro! Das teuerste war die Prüfung mit 220 und die Anmeldung mit 79 Euro

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Moin:)

Mal eine Zwischenbemerkung, die G Klasse hat ein Leergewicht von ca. 2500kg je nach Ausstattung, die Anhängelast beträgt 3.500kg gebremst, sollte ich doch mit der Klasse B fahren dürfen oder?

Gruss TAlFUN

p.s.

@infinity7, nennt sich jetzt BE.

Den Wagen darf man wohl mit B fahren, die genannten 3,5t Anhängelast darf man allerdings nur mit BE bewegen!

Ich geh noch weiter und behaupte man kann mit dem BE deutlich mehr bewegen als mit dem C1E, bei dem C1E gibts ja in der Führerscheinverordnung eine Obergrenze von,ich meine 12t!

Wenn ich nun also einen Schlepper (Traktor) nehme, dessen ZlGG bei 3,5t liegt,so dürfte ich diesen schon mal mit B bewegen,wenn der Schlepper dann auch noch eine Druckluftbremse hat und im Fahrzeugschein zb 25t Anhängelast drinstehen,so kann ich dieses Gespann mit B+BE bewegen!

Bevor jetzt jemand nein schreit hätte ich gerne eine Quellangabe dazu!

Ich war nun schon bei 2 Führerscheinstellen,dem Ordnungsamt und bei der Polizei,dort sagte man mir das die Führerscheinverordnung für diesen Fall garnichts vorsieht und das sich ein normaler Mensch über "so nen Quatsch" keine Gedanken machen würde, weil es wohl garkein Gespann für diese Klasse gäbe!

Dies stimmt aber nicht ganz, ich hab bei nem befreundeten Lohner zwei Deutz DX laufen (DX90 und DX 110) die bekäme man beide auf 3,5t zlgg gedrückt, normal sind diese ja mit der Klasse T fahrbar, allerdings hängt hinter den Kisten öfter mal ein Tieflader auf dem ein O&K Kettenbagger steht, dies ist kein Transport der unter LoF fällt und somit nicht mit der Klasse T abgedeckt! Das es nicht der Brüller ist mit 100PS Schleppern 25t zu bewegen brauchen wir nicht diskutieren

Ich entsinne mich dunkel, dass die tatsächliche Anhängelast bei durchgehender Bremsanlage max das 1,5 fache der zGM des Zugfahrzeuges sein darf.

3,5 +3,5*1,5=8,75

Sind doch nicht wirklich mehr als 12 Tonnen, oder habe ich mich verrechnet?

Kann freilich sein, dass es für Landwirtschaft andere Spielregeln für die Anhängelasten gibt - die kärglich darbenden Landwirte bekommen ja für alles eine Ausnahme, was Geld kosten könnte.

Und wenn das Eingesparte nicht reicht, gibts noch ne Subvention dazu.

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Ich entsinne mich dunkel, dass die tatsächliche Anhängelast bei durchgehender Bremsanlage max das 1,5 fache der zGM des Zugfahrzeuges sein darf.

3,5 +3,5*1,5=8,75

Sind doch nicht wirklich mehr als 12 Tonnen, oder habe ich mich verrechnet?

Das haste schon nicht unrecht, die 3,5t sind Obergrenze für einen Pkw,Allradgetriebe Geländewägen mit durchgehender Drulu dürfen das 1,5 fache ziehen! Nur steht in der Führerscheinverordnung nicht das ein Traktor wenn dieser mit "B" bewegt wird zum Pkw bzw Geländewagen wird und somit diese Regel dort Anwendung finden muss

Themenstarteram 16. Mai 2010 um 17:47

Welches Auto hat eine gute Zugkraft ab ca 2 Tonnen und ist im Preis einigermaßen erschwinglich?

Tiguna soll nicht schlecht sein habe ich gehört zieht bis 2,5 tonnen kostet aber 20000 Eier.

Andy

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