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Zugrohrverlängerung erlaubt?

Themenstarteram 22. Januar 2023 um 17:11

Liebe Motortalk Gemeinde,

Ich besitze einen kleinen Eigenbau Anhänger aus DDR Zeiten mit 2,5m Gesamtlänge, bei dem bei Kauf eine Zugrohrverlängerung bei war. Da ich jetzt ein Boot transportieren möchte, welches 2,3m Gesamtlänge hat und dies auch öfter machen werde, habe ich mir überlegt, diese einzubauen. Ohne wäre der Platz zu knapp und würde in Kurven Probleme machen. Das Boot nach hinten überstehen lassen möchte ich auch nicht, da das Rücklicht oben sitzt und damit verdeckt würde.

Meine Frage, darf ich diese einbauen? Im Fahrzeugschein ist nichts eingetragen. Die Gesamtlänge des Anhängers würde von 2,5m auf ca 4m mit Verlängerung steigen. Im Fahrzeugschein sind aber nur die 2,5m eingetragen.

Ich weiß zwar das der Vorbesitzer damit auch ein Boot transportiert hat, bin mir aber unsicher bezüglich der fehlenden Eintragung.

Über hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.

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16 Antworten

Wahrscheinlich nicht. Aber frage mal beim TüV oder Dekra nach.

Was erlaubt ist ist das Boot bis zu 3m bei Kurzstrecke oder 1,5m nach hinten über die Rücklichter überhängen zu lassen.

Und dann hinten eine zusätzliche Listleiste am Boot anzubringen.

. . . ich hatte auch mal so einen anhänger . . . auch mit zugrohrverlängerung . . . diese hatte ein eigenes typenschild . . .

Themenstarteram 22. Januar 2023 um 18:11

Das mit dem Typenschild muss ich mal nachsehen ob da was drauf ist.

Hallo,

ich habe einen serienmäßigen Bootstrailer (ungebremst) verlängern müssen, weil ich am WoMo eine Ladebrücke für einen Motorroller drann habe und dann bei normaler Länge der Anhänger-Deichsel in Kurvenfahrt mit der Ladebrücke in Konflikt käme.

Also das originale Zugrohr 70x70x3mm komplett ausgetrennt.

Ein neues Rohr mit den Maßen 80x80x4mm dafür eingebaut. Ganz vorne ein Stück 70x70 eingesetzt für die Kupplung vom Hänger, aber so, daß nur wenige mm zwischen Kupplungskopf und 80er Rphr frei liegen.

Das neue Rohr zwischen 2 große Eisenplatten vorne an der V-Gabel vom Rahmen oben und unten mit Schraubzwingen befestigt und dann rundum gut veschweißt. Die überstände nach dem anheften exakt am V-Rahmen abgeflext, ohne den V-Rahmen einzuschneiden.

Hinten am Querrohr vor der Achse dann mittels eine stabilen Platte angeschraubt, so wie das Original auch war.

Bei der DEKRA abnehmen lassen als Umbau / Eigenbau.

Zuvor das ganze satt mit Zinkfarbe (die schwere für Zäune mit dem hohen Zinkanteil) gestrichen.

Einziger Mangel bei der DEKRA: Da der Ducato mit dem verlängerten Anhänger knapp über 12m lang war mußte ich Seitenleichten (orange/rot im Abstand von max 3m anbringen und anschließen.

Es geht also, aber es sollte schon etwas stabiler sein, als zuvor, weil sich ja die Rohrlänge verlängert und somit mehr Durchbiegung zu erwarten ist. Mit 80x80x4mm hatte die Dekra keine Probleme.

Die Platten vorne (an der V-Gabelung vom Rahmen und hinten die Platte (zum anschrauben dürfen natürlich auch nicht zu schwach gewählt werden.

Somit gibt es keine Probleme.

Grundsätzlich kann man seinen Anhänger ohnehin selbt bauen. Verwendung müssen dabei typgeprüfte Achse und (bei gebremsten Anhänger) auch typengeprüftes Zugrohrteil mit der Auflaufbremse verwendet werden.

Ich hoffe hier umfassend geholfen zu haben.

Alles Gute wünscht der olle-biker

Lade die Verlängerung auf den Anhänger und fahr damit zum Prüfingenieur Deines Vertrauens. Dort wirst Du am ehesten eine rechtssichere Antwort bekommen.

Das Boot würde ich schon nicht zu weit nach hinten schieben, da sich das negativ auf die Stützlast auswirkt.

Die Zugrohrverlängerung, wenn original, hat eine eigenes Typenschild und auch eine Zulassung für eine bestimmten Anhängettyp und darf m.M. nach verwendet werden. Ein offenes Gespräch mit TÜV oder DEKRA verhindert spätere Probleme.

Bei mir steht auch die Länge mit dieser Verlängerung als optionale Länge im Freitext der Zulassung.

Scheinbar wurde dies bei der Umschreibung des DDR-Fahrzeugbriefes in den Bundesdeutschen (beim Vorbesitzer) mit eingetragen.

Ich habe dann noch eine zusätzliche Zwischenverlängerung von 30 cm(mit Nummer) geschenkt bekommen. Diese hat mir dann die DEKRA auch noch eingetragen, dann aber nur bei Bootstransport.

Zitat:

@weimarer schrieb am 22. Januar 2023 um 22:46:59 Uhr:

Die Zugrohrverlängerung, wenn original, hat eine eigenes Typenschild und auch eine Zulassung für eine bestimmten Anhängettyp und darf m.M. nach verwendet werden. Ein offenes Gespräch mit TÜV oder DEKRA verhindert spätere Probleme.

Bei mir steht auch die Länge mit dieser Verlängerung als optionale Länge im Freitext der Zulassung.

Scheinbar wurde dies bei der Umschreibung des DDR-Fahrzeugbriefes in den Bundesdeutschen (beim Vorbesitzer) mit eingetragen.

Ich habe dann noch eine zusätzliche Zwischenverlängerung von 30 cm(mit Nummer) geschenkt bekommen. Diese hat mir dann die DEKRA auch noch eingetragen, dann aber nur bei Bootstransport.

Wenn @polomaiki mit Kopien Deiner Fahrzeugpapiere zu einer Prüforganisation geht, könnte es klappen.

Wie sieht so eine Verlängerung eigentlich aus und wie wird sie montiert? Könnte bitte mal jemand Fotos davon posten?

. . . wer sicher gehen möchte; nimmt eine neue zugdeichsel; und lässt diese eintragen . . .

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Themenstarteram 23. Januar 2023 um 11:31

Kann nachher gerne ein Foto davon machen, wenn ich mich auf die Suche nach einer Nummer begebe.

Themenstarteram 23. Januar 2023 um 13:53

Hier die Bilder. Eine eingeschlagene Nummer oder eine Plakette kann ich nicht erkennen. Geschätzt ist die Zugrohrverlängerung so alt wie der Anhänger selbst, also von '82

Asset.HEIC.jpg
Asset.HEIC.jpg
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Hallo,

könnte klappen, da daß ja mal Original für den Trailer war.

Aber wie schon einige gepostet haben:

Sicherheitshlaber vorher beim TÜV oder DEKRA fragen, ob das ok geht.

In den alten Bundesländern darf Sonderabnahmen nur der TÜV machen.

In den neuen Bundesländern TÜV und DEKRA.

Bitte beachte das, bevor Du irgendwo hinfährst zwecks Nachfrage.

Alles Gute und gutes gelingen wünscht der olle-biker

Zitat:

@oller-biker schrieb am 23. Januar 2023 um 15:20:34 Uhr:

könnte klappen, da daß ja mal Original für den Trailer war.

Das Problem ist aber, dass der fragliche Anhänger ein Eigenbau ist (laut OP).

Da gilt als "original" nur das, was in den Papieren steht.

Wenn da nicht noch irgendwelche alten Papiere vorhanden sind aus denen hervorgeht, das die Verlängerung mal mit eingetragen war, dann wird es schwierig.

Nach BRD-Recht sind Einrichtungen zum Verbinden von Fahrzeugen bauartgenehmigungspflichtig, und jetzt über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung wird man sich bei einer nachträglichen Änderung nicht auf ggf. abweichende DDR-Vorschriften berufen können. Zumal, wenn wirklich keinerlei Kennzeichnung vorhanden isst.

Zitat:

In den alten Bundesländern darf Sonderabnahmen nur der TÜV machen.

In den neuen Bundesländern TÜV und DEKRA.

Das ist seit Jahren Geschichte. Auch die anderen technischen Dienste dürfen Einzelbegutachtungen machen.

(und vorher galt: im Westen der örtlich zuständige TÜV, im Osten DEKRA und nur in Berlin beide)

Zitat:

@polomaiki schrieb am 23. Januar 2023 um 14:53:01 Uhr:

Hier die Bilder. Eine eingeschlagene Nummer oder eine Plakette kann ich nicht erkennen. Geschätzt ist die Zugrohrverlängerung so alt wie der Anhänger selbst, also von '82

Danke, jetzt kann ich mir etwas darunter vorstellen. Also nichts zum "mal eben" verlängern. Ich bin gespannt.

Also, diese Verlängerung sieht nach Eigenbau (offensichtlich nicht mit überdurchschnittlichem Qualitätsanspruch) aus.

Zu DDR Zeiten war das einfacher als heute möglich aber auch nicht ohne diverse Nachweise z.B. Schweißerzeugnis, Berechnung der Festigkeit usw.

Nach erfolgreicher Abnahme gab es dann auch Papiere und es wurde eine Prüfnummer und der Stempel von der KTA eingeschlagen.

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